Politiker im Convoy ...

To @all

Hatte die Tage ein nettes Erlebnis in Sachen Politiker im Geleit.
Fahre (als Beifahrer) mit Freund zu ner Weiterbildung nach Baden-Baden in dessen Crossfire mit. Nähern uns langsam einem 'Convoy' von dicken Audis, Benz, BMWs. Diese werden escortiert von 2 Streifenwagen vorne, einer hinten. Selbige mit Bluescreen, äh Blaulicht. Die Staatskarrossen (B-00007, usw.) ohne Blaulicht.
Insgesamt so ca. 8-10 Fahrzeuge. Dicht hintereinander. So auch die Ausfahrt Richtung Baden-Baden ziemlich dicht gemacht.
Freund zieht passgenau in Lücke.
Empörtes Lichthupengemosere seitens der Sicherheitsescorte (nicht der Blaulichtwägelchen).
Interessiert nicht, haben schließlich Termin und nicht vor, wegen den hochwohllöblichen Herren X-Kilometer bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren oder auf der Autobahn ne Vollbremsung zu machen, damit wir in die Ausfahrt fahren können.

Sekunden später rauschen 3 BMWs (7er), Audis (A8) auf dem Standstreifen rechts an uns vorbei. Alle 3 keine Sondersignale.
Bin froh, dass nicht selbst gefahren, hätte wohl 'zugemacht', denn dieses Driving finde ich absolut daneben, Speed von uns ca. 130.

Finde die Frage interessant, ob zwar von Polizei escortierte Staatskarrossen oder deren Begleitschutz, die ohne Blaulicht fahren
a) überhaupt Sonderrechte haben
und
b) wer löhnt, wenn ein unerfahrener Fahrer die Krise kriegt und vor Schreck rechts rüber zieht oder das Lenkrad irgendwie verreisst und es crasht?

Hätte beinahe, wenn ich mir die Nummern gemerkt hätte, diese Herren angezeigt und die Reaktionen der Knöllchenbehörde schmunzelnd genossen. Für mich ist das mindestens genauso ne Straßenverkehrsgefährdung wie sie seinerzeit dem Karlsruher "Raser" angedichtet wurde!

Wolf24

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

ich will generell erstmal ein paar Details feststellen:

1. Es war ein Verband! Er war durch die Funkstreifenwagen am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Ansonsten würde man zur besseren Tarnung wohl auch auf die Funkwagen verzichten.

Es kann von einem Verkehrsteilnehmer, der seine Fahrerlaubnis durch Prüfung erworben hat, erwartet werden, dass er eine solche Situation erfasst und einordnet. Das ist ja auch geschehen. Insofern besteht darüber ja Klarheit.

Haarspalterei anhand des entsprechenden Gesetzestextes kann man sich sparen.
Wir haben hier auch keinen Bundeswehrverband, der mit 60 km/h über die AB schleicht, sondern eine Eskorte von X Politikerfahrzeugen. Dementsprechend dürfte auch das Tempo gewsen sein. Ein Verkehrshinderniss waren sie also sicherlich nicht.

2. Die Sonderrechte hängen nicht am Fahrzeug oder Blaulicht, sondern an den Personen! Der Beamte hat ein Sonderrecht auch in einem Zivilfahrzeug ohne Blaulicht. Dieses Sonderrecht kann u.a. zur Gefahrenabwehr in Anspruch genommen werden.
Wenn der Beamte Sonderrechte warnimmt, hat er besondere Sorgfaltspflichten.

3. Das sog, Wegerecht regelt, dass andere Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen für ein Einsatzfahrzeug. Dieses Wegerecht gilt nur mit Blaulicht UND Martinshorn. Ohne Sondersignale gibt es kein Wegerecht.

Im vorliegenden Fall wurde mehr oder minder rüde ein Verband durch ein nicht zugehöriges Zivilfahrzeug gesprengt. Es entsteht also aus Sicht der Begleitfahrzeuge eine nicht abzuschätzende Sicherheitslücke. Somit eine "Gefahr".
Die Sicherheitseskorte muss so wieder den Gefahrenbereich schließen. Was sollen sie denn machen?? Einfach einige Kilometer das unbekannte und nicht einzuschätzende Fahrzeug zwischen sich und der Schutzperson lassen??? Gerade wo dieses Fahrzeug plötzlich und nach dem was ich gelesen habe auch schnell in eine Lücke gestoßen ist.
Man versetzte sich bitte in die Lage der Besatzung in diesen Begleitfahrzeugen.
Gerade bei Auf- und Abfahrten von Autobahnen lauert ein großes Gefahrenpotential, da in diesem Fall die Geschwindigkeit stark reduziert wird. Ggf. bis zum Stillstand (Je nach Örtlichkeit).

Die Fahrer der Limousinen (verm. ausgebildete Personenschützer) haben also ihr Sonderrecht wahrgenommen und versucht zur Gefahrenabwehr wieder den Konvoi zu schließen. Nichts anderes.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn nun jemand versucht hätte diesen Fahrzeugen nochmals den Weg zur Schutzperson abzuschneiden. Die Fahrt hätte wohl an Ort und Stelle ein jähes Ende gefunden.
Ich kenne zwar jetzt weder die Schutzperson noch die genaue Örtlichkeit aber ich hätte mir vermutlich nicht ein zweites mal den Weg abschneiden lassen. Egal wie man dass dann als Betroffener sehen mag.

Ich würde das ganze mal in aller Ruhe betrachten und mir so meine Gedanken über den ganzen Zusammenhang machen.

Abgesehen davon ist es schade, dass man nicht einfach gelassen über die AB fahren kann und in Ruhe solche Situationen meistert. Aber wenn es so wäre, hätten wir ja auch gar keine Unfälle mehr. Gar nicht auszudenken...

Allen noch ein schönes WE!

Gruß
Axel

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Zitat:

Original geschrieben von razor23


Ist doch unerheblich. Ohne Blaulicht haben sie keine Sonderrechte. Da kann am Steuer sitzen, wer will.

Falsch! Sonderrechte schon, aber keine Wegerechte 😉

CU Markus

Ich finde auch irgendwie die ganze Situation lächerlich...
Was soll denn dieser Kovoi? Sollen sie von mir aus machen, aber grade bei größeren Konvois kann doch auch ein Zivilfahrzeug da durch, oder werden demnächst die Autobahnen für unsere Politiker abgesperrt?!

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


...aber grade bei größeren Konvois kann doch auch ein Zivilfahrzeug da durch...

Mit der genannten Anzahl von 8-10 Fahrzeugen kann man diesen Konvoi noch nicht als groß bezeichnen.

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


und ein Loch von 30 m, von mir als passgenau vielleicht etwas dramatischer dargestellt, wäre für mich kein Grund nicht dazwischen zu fahren.
Wolf24

Bei Tempo 30 nicht.. z.B. bei 120 werden allerdings die Sicherheitsabstände auf ein Viertel des angemessenen reduziert..

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Zitat:

Original geschrieben von The_Man_325


Bei Tempo 30 nicht.. z.B. bei 120 werden allerdings die Sicherheitsabstände auf ein Viertel des angemessenen reduziert..

Er wollte ja auch nur die Ausfahrt erreichen. Da ist das durchaus noch akzeptabel.

@wolf24,

Trambolubi hatte doch aufgezeigt, dass dies ein Kovoi war und dass dieser im Rahmen der Vorschriften auch als solcher erkennbar war.

Das die Jungs nicht immer so fahren wie wir dürfen,
ist klar und macht das Rechtsüberholen nicht angenehmer.

Das es unsinnig ist sich in einen solchen Konvoi reinzuquetschen ist auch klar, denn man verliert nur ein paar Sekunden wenn man sich hinter das letzte Fahrzeug klemmt.

Wiedersprüchlich wird es, wenn es zunächst nur Luxuslimos sind und dann zur Rechtfertigung ein oller französischer Renault auftaucht.

Zum Abstand:
Bei 130 km/h beträgt der vorgeschriebene Sicherheitsabstand 65 m.
Bei 32,5 m fängt der Punktebereich an.

Fährt bei 30 Meter noch ein Auto passgenau herein, dann sind wir bei 4,05 m Fahrzeuglänge im günstigsten Fall bei einem Abstand nach Vorne und hinten von jeweils rund 13 Metern.
Das gibt 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Das bekommt man für so harmlose Verstöße wie mehr als 0,5 Promille, rote Ampel 1 sec. und mehr, etc.pp.

Wenn Du bei solchen Aktionen als Beifahrer das Bodenblech nicht durchdrückst, dann sollten Dich auch die Rechtsüberholer cool lassen.
Das gibt außerorts nur 3 Punkte und kein Fahrverbot.

Und über das was sonst mit dem Crossfire so auf der Autobahn los war, können wir alle nur spekulieren ... 😉

Hallo Zusammen,

ich will generell erstmal ein paar Details feststellen:

1. Es war ein Verband! Er war durch die Funkstreifenwagen am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Ansonsten würde man zur besseren Tarnung wohl auch auf die Funkwagen verzichten.

Es kann von einem Verkehrsteilnehmer, der seine Fahrerlaubnis durch Prüfung erworben hat, erwartet werden, dass er eine solche Situation erfasst und einordnet. Das ist ja auch geschehen. Insofern besteht darüber ja Klarheit.

Haarspalterei anhand des entsprechenden Gesetzestextes kann man sich sparen.
Wir haben hier auch keinen Bundeswehrverband, der mit 60 km/h über die AB schleicht, sondern eine Eskorte von X Politikerfahrzeugen. Dementsprechend dürfte auch das Tempo gewsen sein. Ein Verkehrshinderniss waren sie also sicherlich nicht.

2. Die Sonderrechte hängen nicht am Fahrzeug oder Blaulicht, sondern an den Personen! Der Beamte hat ein Sonderrecht auch in einem Zivilfahrzeug ohne Blaulicht. Dieses Sonderrecht kann u.a. zur Gefahrenabwehr in Anspruch genommen werden.
Wenn der Beamte Sonderrechte warnimmt, hat er besondere Sorgfaltspflichten.

3. Das sog, Wegerecht regelt, dass andere Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen für ein Einsatzfahrzeug. Dieses Wegerecht gilt nur mit Blaulicht UND Martinshorn. Ohne Sondersignale gibt es kein Wegerecht.

Im vorliegenden Fall wurde mehr oder minder rüde ein Verband durch ein nicht zugehöriges Zivilfahrzeug gesprengt. Es entsteht also aus Sicht der Begleitfahrzeuge eine nicht abzuschätzende Sicherheitslücke. Somit eine "Gefahr".
Die Sicherheitseskorte muss so wieder den Gefahrenbereich schließen. Was sollen sie denn machen?? Einfach einige Kilometer das unbekannte und nicht einzuschätzende Fahrzeug zwischen sich und der Schutzperson lassen??? Gerade wo dieses Fahrzeug plötzlich und nach dem was ich gelesen habe auch schnell in eine Lücke gestoßen ist.
Man versetzte sich bitte in die Lage der Besatzung in diesen Begleitfahrzeugen.
Gerade bei Auf- und Abfahrten von Autobahnen lauert ein großes Gefahrenpotential, da in diesem Fall die Geschwindigkeit stark reduziert wird. Ggf. bis zum Stillstand (Je nach Örtlichkeit).

Die Fahrer der Limousinen (verm. ausgebildete Personenschützer) haben also ihr Sonderrecht wahrgenommen und versucht zur Gefahrenabwehr wieder den Konvoi zu schließen. Nichts anderes.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn nun jemand versucht hätte diesen Fahrzeugen nochmals den Weg zur Schutzperson abzuschneiden. Die Fahrt hätte wohl an Ort und Stelle ein jähes Ende gefunden.
Ich kenne zwar jetzt weder die Schutzperson noch die genaue Örtlichkeit aber ich hätte mir vermutlich nicht ein zweites mal den Weg abschneiden lassen. Egal wie man dass dann als Betroffener sehen mag.

Ich würde das ganze mal in aller Ruhe betrachten und mir so meine Gedanken über den ganzen Zusammenhang machen.

Abgesehen davon ist es schade, dass man nicht einfach gelassen über die AB fahren kann und in Ruhe solche Situationen meistert. Aber wenn es so wäre, hätten wir ja auch gar keine Unfälle mehr. Gar nicht auszudenken...

Allen noch ein schönes WE!

Gruß
Axel

hallo wolf and the rest 🙂

solange habe ich meinen führerschein noch nicht, drum will ich auch was dazu sagen:

man hätte eine solche situation durch vorrauschauendes fahren vielleicht vermeiden können! fehler bei beiden beteiligten können passieren, dass streite ich nicht ab - man redet und führt eine unterhalten und gesetzesvertreter können mal vergessen den abstand einzuhalten oder vergessen das licht einzuschalten. okay...

das wars auch schon.

lg nonni

ps: wolf fahr einfach nechstes mal selber. *g* am besten im saab 😉. safety first 😁

pps: hab den mittelteil und ende des thread nicht komplett gelesen, nur ueberflogen (sorry) - was wars denn fuer ne ausfahrt? wurde das schon gesagt? gibt ja nicht nur die standart ausfahrten 😉

ppps: nette diskussion .. trotzdem nen schönen 2. advent oder schönes we.

Gute Zusammenfassung, ziehblau!

Irgendwas lief hier falsch!

Ein gemütliches Cruisen on the BAB oder sonstwo wünscht und ein schönes WE

wünscht allen

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von ziehblau


Hallo Zusammen,

Ich würde das ganze mal in aller Ruhe betrachten und mir so meine Gedanken über den ganzen Zusammenhang machen.

Abgesehen davon ist es schade, dass man nicht einfach gelassen über die AB fahren kann und in Ruhe solche Situationen meistert. Aber wenn es so wäre, hätten wir ja auch gar keine Unfälle mehr. Gar nicht auszudenken...

Allen noch ein schönes WE!

Gruß
Axel

Hallo Axel,

Dem letzten Satz von Dir stimme ich voll zu! Im weiteren danke für die Info bzgl. "Sonder- und Wegerechte". Finde ich nachvollziehbar und war mir bisher wirklich nicht so klar!

Ebenso für die schöne Schilderung aus Sicht der Sicherheitskräfte. Ziemlich genau zu diesen Überlegungen sind wir, als wir uns die Situation im nachhinein nochmal betrachteten, auch gekommen.

Siehe auch mein Hinweis: Konflikt zw. Sicherheitslage und wer schützt uns vor den Schützern?

Wo ist denn das Problem im Sinne der Eindeutigkeit und Klarheit, daß alle 'Verbandfahrzeuge' und nicht nur die Polizeilkfz, also auch die Wagen der Politiker und Personenschützer nen Kojak aktivieren, damit klar ist, was Sache ist?

Diesen 'weltbewegenden' Thread habe ich aufgemacht, weil ich nun mal etwas dagegen habe, daß Leute, deren Profession es ist, bei ihren Schutzmaßnahmen, auch die Konsequenzen ihres "Schutzes" auf das ebenfalls schützenswerte Rechtsgut 'normaler' Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen haben! 🙁
Im Gegensatz zum normalen Verkehrsteilnehmer, der vielleicht nie in seinem Autofahrerleben mit so ner Situationen konfrontiert wurde, sind diese Spezialisten darauf trainiert und wohl auch geübt, weil es ihr Berufsalltag ist.
Trotz Taxijobben, Notarztfahren in Berlin/Mannheim und ca. 6 Millionen Kilometer auf dem Buckel habe ich sowas bisher noch nie erlebt. (War irgendwie richtig kinoreif 🙂)

Nach wie vor ist mir eines klar, daß dann, wenn so ne Situation schief läuft, in den Erbsen gezählt wird, mit Unterstellungen gearbeitet wird, (siehe Madcruiser) und der 'naive' Fahrer Pech hat und auf seinem Schaden, der durch die Unklarheit der Schützer ausgelöst wurde, (wenn Crash) sitzenbleiben dürfte.
Während die unklar agierenden und den Konflikt auslösenden "Sicherheitsprofis" mit juristischen Spitzfindigkeiten
entschuldigt werden würden!

Die bisherigen Kommentare zeigen ja wohl klar auf, daß hier faktisch eine erheblich Rechtsunsicherheit und damit auch letztlich Fahrunsicherheit besteht.
Schließlich kann ein normaler Verkehrsteilnehmer nicht in ein paar Sekunden das ihm nicht bekannte Knowhow der Personensicherung reflektieren.
Umgekehrt sollten aber Leute, die als P.Schützer am öffentlichen Verkehr teilnehmen, wissen, daß sie selbst Wissende sind und andere eher unwissende sind! Dies berücksichtigen und sich dementsprechend verhalten.

Damit lande ich wieder bei meiner Meinung, daß dann, wenn auch der GANZE Tross z.B. durch Blaulicht markiert wäre, sie für andere Verkehrsteilnehmer besser kalkulierbar sind.

Kurz gesagt: Wenn von mir/uns Mitdenken angesagt ist, gilt dies erst recht für professionelle Fahrer!!!! Diese hätten weniger Stress, wenn sie sich eindeutiger und klarer verhalten würden!

Ansonsten habe weder ich, noch mein Freund, deswegen ein einziges graues Haar bekommen. Würde mein Freund schwachsinnig fahren , wäre er a) wohl kaum mein Freund und/oder b) würde ich mich nicht neben ihn setzen!

Sorry, daß ich zu laut war, als ich "haltet den Dieb" rief.😁

Ein gemütliches Cruisen on the BAB oder sonstwo wünscht und ein schönes WE

wünscht allen

Wolf24

@wolf24

Ich grüsse Dich!🙂
Tempo 130 ist ja für Dich mal gerade halber Tacho...😁
Da hättest Du den Konvoi doch locker mal eben noch überholen können.(Wenn ihr mit Deinem Wagen gefahren wärt!)
Für meine Begriffe könnt ihr von Glück sagen, daß die Kameraden Euch nicht abgefischt haben!!!

Ich kenne einen Fall aus Holland, wo die Königsfamilie im Konvoi geschlossen zu einer Familienveranstaltung fuhr.
Aus Versehen geriet ein deutscher Tourist zwischen die Fahrzeuge...und wurde prompt von den Sicherheitsleuten in den Begleitfahrzeugen abgedrängt und gestellt.
Und die niederländischen Kollegen von @ziehblau knüppeln erst, bevor sie fragen!🙂
Der Tourist hatte nur deshalb Glück, weil er total verwirrt im Fahrzeug sitzen blieb...75 Jahre alt und mit der Situation überfordert.
Dürfte jetzt ungefähr 2 Jahre her sein...

Zitat:

Original geschrieben von der41kater


@wolf24

Ich grüsse Dich!🙂
Tempo 130 ist ja für Dich mal gerade halber Tacho...😁
Da hättest Du den Konvoi doch locker mal eben noch überholen können.(Wenn ihr mit Deinem Wagen gefahren wärt!)
Für meine Begriffe könnt ihr von Glück sagen, daß die Kameraden Euch nicht abgefischt haben!!!

Ich kenne einen Fall aus Holland, wo die Königsfamilie im Konvoi geschlossen zu einer Familienveranstaltung fuhr.
Aus Versehen geriet ein deutscher Tourist zwischen die Fahrzeuge...und wurde prompt von den Sicherheitsleuten in den Begleitfahrzeugen abgedrängt und gestellt.
Und die niederländischen Kollegen von @ziehblau knüppeln erst, bevor sie fragen!🙂
Der Tourist hatte nur deshalb Glück, weil er total verwirrt im Fahrzeug sitzen blieb...75 Jahre alt und mit der Situation überfordert.
Dürfte jetzt ungefähr 2 Jahre her sein...

Genau an solche Komplikationen habe ich (auch) gedacht.

Ich wäre vielleicht/vielleicht auch nicht, an denen vorbeigezogen, hätte das Bluelight hinter mir gelassen. Nur, mein Freund respektierte das vorneweg fahrende Fahrzeug mit Blaulicht, machte langsam, merkte dann, dass es sowas wie ein Convoy ist und hatte deshalb faktisch nur die Möglichkeit, die er schließlich wählte. Darüber hinaus, fährt er (fast 😁) so gut, wie ich, hat sogar nen Sportwagenlizenz. Sein Fehler ist nur der Crossfire, der seinen heißen TT ablöste.🙂

Wolf24

Und jetzt sind wir beim Thema.

Sportwagenlizenz und 6 Mio km passen zum Fahrstil.
Zu den grauen Haaren - die Du von Alters wegen vermutlich hast kommt mit der Routine Nichts mehr dazu. 😉
Das Unrechtsbewußtsein ist allerdings schon verdächtig nahe an einer Altersdemenz - siehe Abstandberechnung anhand Deiner Angaben.

Wer sportlich fährt, der sollte über sportliches Fahren cleverer Verbandsfahrer nicht meckern, sondern und auch sportlich verlieren können. 😁

Es hätte sehr viel Ernster kommen können und dann hättet Ihr richtig schlecht Karten gehabt.

Das nächste Mal besser aufpassen oder so schnell fahren, dass Ihr vor dem ersten Wagen rauskommt.

Merke:
Ein normaler Fahrer kommt erst gar nicht in so eine Situation,
da er 8 bis 10 Autos mit Blaulicht vorne und hinten als Verband erkennt und übergroßen Anstandsabstand hält.
Deswegen kann auch die "was wäre wenn Diskussion" kein Ergebnis bringen.

Persönlich:
Wenn mir jemand von Tempo 130 und einer Lücke von 30 Metern erzählt, brauche ich nur 1 + 1 zu addieren und habe die Fakten.

Wenn Du über Normalfahrer spekulierst,
solltest Du mir gestatten über Crossfirefahrer zu spekulieren. 😉

Auch hier weinst Du wie ein kleines Kind und versuchst Erbsen zu zählen wenn andere sich die gleichen Rechte herausnehmen.

Ansonsten:
Im Rückspiegel kleiner werdende Blaulichter sind etwas Nettes - sofern Sie nicht einem selbst gelten. 😁
Da freut sich auch bei mir das Kind im Manne.

Hallo,

ich will noch mal ein wenig nachfassen, denn wir wollen ja auch sachlich bleiben.

Keine Frage, dass in diesem Fall -isoliert betrachtet- die Erkennbarkeit der zivilen Fahrzeuge nicht gegeben war. Aber der Sinn solcher zivilen Fahrzeuge ist nun mal auch, dass sie zivil sind... (der geneigte Leser weiß jetzt bestimmt was ich sagen wollte...)
Aus Sicht der Erkennbarkeit beim rechts überholen wäre sicherlich ein Blaulicht wünschenswert gewesen aber auch hier stellt sich die Frage war es in der Kürze der Zeit überhaupt machbar...
Wenn man sich vorher für eine Fahrt ohne Blaulicht entschieden hatte, was in gewisser weise Sinn machen kann, dann kann ich es in einer solchen plötzlich auftretenden Situation auch nicht mehr ändern.

Weiterhin hätte es ja auch nur das bestätigt, was der Fahrer von Wolf24 vorher schon geahnt hatte... Eine gewisse Sorgfaltspflicht auf seiner Seite war also schon vorhanden. Aus dem Kausalzusammenhang hätte man sich sowieso nicht rausreden können. Aber darum geht es auch gar nicht. So etwas entscheiden im Regelfall dann Gerichte und nicht ich.

Wie ich oben bereits andeutete, hätte ein unbesonnener oder wenig erfahrener Personenschützer auch ganz anders reagieren können (siehe auch Bericht vom Kater). Je nachdem, wie diese Gruppe der Personenschützer in dieser kurzen Zeit die entstandene Lage beurteilt. Sie haben meiner Ansicht nach in dieser Situation professionell und schnell gehandelt, ohne mehr aus der Sache zu machen. Und es hat sich als richtig erwiesen.
Im übrigen wird es an diesem Tag bestimmt nicht die einzige diskussionswürdige Situation für diese Personenschützer gewesen sein. So ein Tag ist lang und ereignisreich... Das Briefing danach fiel bestimmt nicht kurz aus...

Ich denke Wolf hat für sich auch die richtigen Schlüsse gezogen.
Ich gehe ja davon aus, dass er es ehrlich meint, wenn er sagt dass er selber so nicht gefahren wäre. Dass die Situation aus seiner Sicht und aus der seines Kollegen im ersten Moment natürlich anders beurteilt wird, liegt in der Natur der Sache.
Man lernt ja auch daraus.

Was nun noch die Frage "wer Schütz uns vor den Schützern" betrifft, so kann es nur heißen: Das Gesetz, die Gerichte und die Pressefreiheit. Denn jede höhere, behördliche Instanz würde wieder die gleiche Fragestellung aufwerfen.

Gruß
Axel

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