Politiker im Convoy ...
To @all
Hatte die Tage ein nettes Erlebnis in Sachen Politiker im Geleit.
Fahre (als Beifahrer) mit Freund zu ner Weiterbildung nach Baden-Baden in dessen Crossfire mit. Nähern uns langsam einem 'Convoy' von dicken Audis, Benz, BMWs. Diese werden escortiert von 2 Streifenwagen vorne, einer hinten. Selbige mit Bluescreen, äh Blaulicht. Die Staatskarrossen (B-00007, usw.) ohne Blaulicht.
Insgesamt so ca. 8-10 Fahrzeuge. Dicht hintereinander. So auch die Ausfahrt Richtung Baden-Baden ziemlich dicht gemacht.
Freund zieht passgenau in Lücke.
Empörtes Lichthupengemosere seitens der Sicherheitsescorte (nicht der Blaulichtwägelchen).
Interessiert nicht, haben schließlich Termin und nicht vor, wegen den hochwohllöblichen Herren X-Kilometer bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren oder auf der Autobahn ne Vollbremsung zu machen, damit wir in die Ausfahrt fahren können.
Sekunden später rauschen 3 BMWs (7er), Audis (A8) auf dem Standstreifen rechts an uns vorbei. Alle 3 keine Sondersignale.
Bin froh, dass nicht selbst gefahren, hätte wohl 'zugemacht', denn dieses Driving finde ich absolut daneben, Speed von uns ca. 130.
Finde die Frage interessant, ob zwar von Polizei escortierte Staatskarrossen oder deren Begleitschutz, die ohne Blaulicht fahren
a) überhaupt Sonderrechte haben
und
b) wer löhnt, wenn ein unerfahrener Fahrer die Krise kriegt und vor Schreck rechts rüber zieht oder das Lenkrad irgendwie verreisst und es crasht?
Hätte beinahe, wenn ich mir die Nummern gemerkt hätte, diese Herren angezeigt und die Reaktionen der Knöllchenbehörde schmunzelnd genossen. Für mich ist das mindestens genauso ne Straßenverkehrsgefährdung wie sie seinerzeit dem Karlsruher "Raser" angedichtet wurde!
Wolf24
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
ich will generell erstmal ein paar Details feststellen:
1. Es war ein Verband! Er war durch die Funkstreifenwagen am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Ansonsten würde man zur besseren Tarnung wohl auch auf die Funkwagen verzichten.
Es kann von einem Verkehrsteilnehmer, der seine Fahrerlaubnis durch Prüfung erworben hat, erwartet werden, dass er eine solche Situation erfasst und einordnet. Das ist ja auch geschehen. Insofern besteht darüber ja Klarheit.
Haarspalterei anhand des entsprechenden Gesetzestextes kann man sich sparen.
Wir haben hier auch keinen Bundeswehrverband, der mit 60 km/h über die AB schleicht, sondern eine Eskorte von X Politikerfahrzeugen. Dementsprechend dürfte auch das Tempo gewsen sein. Ein Verkehrshinderniss waren sie also sicherlich nicht.
2. Die Sonderrechte hängen nicht am Fahrzeug oder Blaulicht, sondern an den Personen! Der Beamte hat ein Sonderrecht auch in einem Zivilfahrzeug ohne Blaulicht. Dieses Sonderrecht kann u.a. zur Gefahrenabwehr in Anspruch genommen werden.
Wenn der Beamte Sonderrechte warnimmt, hat er besondere Sorgfaltspflichten.
3. Das sog, Wegerecht regelt, dass andere Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen für ein Einsatzfahrzeug. Dieses Wegerecht gilt nur mit Blaulicht UND Martinshorn. Ohne Sondersignale gibt es kein Wegerecht.
Im vorliegenden Fall wurde mehr oder minder rüde ein Verband durch ein nicht zugehöriges Zivilfahrzeug gesprengt. Es entsteht also aus Sicht der Begleitfahrzeuge eine nicht abzuschätzende Sicherheitslücke. Somit eine "Gefahr".
Die Sicherheitseskorte muss so wieder den Gefahrenbereich schließen. Was sollen sie denn machen?? Einfach einige Kilometer das unbekannte und nicht einzuschätzende Fahrzeug zwischen sich und der Schutzperson lassen??? Gerade wo dieses Fahrzeug plötzlich und nach dem was ich gelesen habe auch schnell in eine Lücke gestoßen ist.
Man versetzte sich bitte in die Lage der Besatzung in diesen Begleitfahrzeugen.
Gerade bei Auf- und Abfahrten von Autobahnen lauert ein großes Gefahrenpotential, da in diesem Fall die Geschwindigkeit stark reduziert wird. Ggf. bis zum Stillstand (Je nach Örtlichkeit).
Die Fahrer der Limousinen (verm. ausgebildete Personenschützer) haben also ihr Sonderrecht wahrgenommen und versucht zur Gefahrenabwehr wieder den Konvoi zu schließen. Nichts anderes.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn nun jemand versucht hätte diesen Fahrzeugen nochmals den Weg zur Schutzperson abzuschneiden. Die Fahrt hätte wohl an Ort und Stelle ein jähes Ende gefunden.
Ich kenne zwar jetzt weder die Schutzperson noch die genaue Örtlichkeit aber ich hätte mir vermutlich nicht ein zweites mal den Weg abschneiden lassen. Egal wie man dass dann als Betroffener sehen mag.
Ich würde das ganze mal in aller Ruhe betrachten und mir so meine Gedanken über den ganzen Zusammenhang machen.
Abgesehen davon ist es schade, dass man nicht einfach gelassen über die AB fahren kann und in Ruhe solche Situationen meistert. Aber wenn es so wäre, hätten wir ja auch gar keine Unfälle mehr. Gar nicht auszudenken...
Allen noch ein schönes WE!
Gruß
Axel
84 Antworten
Hallo Wolf24
Hab ich so ähnlich auch schon erlebt. War gerade zur Zeit des Davoser Wirtschaftsgipfel. Ich unterwegs von den Eltern zu mir heim, überholen mich zwei schwarze S-Klassen mit getönten Fenstern. Kurz darauf werden sie langsamer, ich hole auf, setze zum überholen an. Da kommt eine schöne Baustelle, 80 km/h und nur einstreifig. Ich rechts rein (zwischen die zwei) und werde langsamer. Der hinten will noch überholen, schafft es aber nicht mehr. Waren ganz schön nervös die Jungs.
Irgendwie äffig das getue der Leute, wobei ich es ein Stück weit verstehe wenn man die Nachrichten ein wenig verfolgt.
Gruss Hans
Grundsätzlich hast du nur Sonderrechte wenn du mit Blaulicht UND Martinshorn fährst. Egal ob du Polizei, Feuerwehr, Personenschutz etc. bist. Und wenn dann was passiert, weil du im Einsatz Verkehrsregeln gebrochen hast (z.B. rote Ampel überfahren) bist du trotzdem schuld. So hab ich das zumindest vor ein paar Jahren beim THW erklärt bekommen.
Sonderrechte regelt die StVo. Entweder für Fahrten mit Signalhorn oder für sogenannte Kolonnenfahren ("Verbände"😉. Ich wage die Behauptung, dass die von Dir gesichtete Truppe grob fahrlässig gehandelt hat und keine Sonderrechte besaß.
btw: Hier in Berlin "knallen" die kleinen Eskorten (sprich 3 Fahrzeuge) teilweise erbarmungslos unter Mißachtung der gängigen Verkehrsregeln und ohne(!) Sonderrechte durch die Stadt. Das geht so lange, bis mal etwas passiert (siehe die unleidliche MB-Testwagen-Fahrer Geschichte).
- Thema ins Forum Sicherheit verschoben -
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Schon mal was von geschlossenen Verbänden gehört???
Diese Kolonnen zählen als EIN Fahrzeug!!! Kein Wunder das Ihr angeblinkt wurdet!!!
Das Vorbeiziehen auf dem Standstreifen ist natürlich trotzdem nicht ok!
Hm, Ist es aber dann nicht so, dass diese so dicht fahren müssen, dass KEIN auto mehr zwischen die Lücken passt?
In einen Konvoi fährt man nicht rein - das lernt man überall.
Entweder überholt man den Konvoi und kriegt die Ausfahrt noch - oder aber man geht etwas früher vom Gas und verliert ein paar Sekunden bis zur Abfahrt.
Das Rechtsüberholen durch die Fahrer war noch weniger in Ordnung.
Insgesamt einige unnötige Aktionen der Beteiligten.
Eher buchsig als hochwohllöblich.
Zitat:
Original geschrieben von Kay1963
Schon mal was von geschlossenen Verbänden gehört???
Diese Kolonnen zählen als EIN Fahrzeug!!! Kein Wunder das Ihr angeblinkt wurdet!!!
Das Vorbeiziehen auf dem Standstreifen ist natürlich trotzdem nicht ok!
Hallo,
meiner Information nach, müssen "geschlossene Verbände" durch ein "KolonnenANFANG- und "-ENDE-"Fahrzeug, mit dementsprechende Schildern, gekennzeichnet sein. Ein Blaulichtfahrzeug vorne, eines hinten, begründet keinen geschlossenen Verband!
Und trotz Sonderrechte werden von der Convoy-Klausel nicht die höherwertigeren, Grundsätze der STVO ausser Kraft gesetzt!
Bei allem Verständnis für die schwierige Problemstellung zwischen Personenschutz und Schutz der Öffentlichkeit vor den Schützern:
SO, wie geschehen, wird nur der allgemeine "stille" Krieg auf den Straßen nur angeheizt!
Wolf24
Zu den Verbänden mal die StVO
Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 18.08.2005, zuletzt geändert durch: Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.08.2005 (BGBl. 2005 I Nr. 49 S. 2418, ausgegeben zu Bonn am 17.08.2005Zitat:
§ 27 Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
(2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
(4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.
(5) Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
(6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
§ 27 Verbände
Punkt 3 is z.b. gegeben wenn jedes Fahrzeug ein Fähnchen oder so trägt.
Im geschlossenen Verband haben alle Fz. eine blaue Flagge links. Das Führungsfahrzeug (nicht das erste, sondern dass des Leiters der Kolonne) ist zusätzlich mit einer schwarz-weissen Flagge gekennzeichnet, das letzte Fz. hat eine grüne Flagge.Zitat:
§27 Verbände
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
diese fz sind dann wie ein "fahrzeug" zu behandeln....
sind sie nicht gekennzeichnet, kannste auch ruhig reinfahren (und dich am ärger der fahrer der anderen fz ergötzen), da es kein verband ist.......
Zitat:
Original geschrieben von tbird
Hm, Ist es aber dann nicht so, dass diese so dicht fahren müssen, dass KEIN auto mehr zwischen die Lücken passt?
wenn man den richtigen sicherheitsabstand wahrt, passt auch KEIN auto mehr rein!
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
SO, wie geschehen, wird nur der allgemeine "stille" Krieg auf den Straßen nur angeheizt!
Wolf24
Hallo wolf24,
also , ihr wart wohl keine Teilnehmer des stillen Krieges?
Als Mann vom Fach müsstest du das doch eigentlich besser wissen. Da war die Fortbildung sicher nützlich.
Gruß
saabaudi
Hallo wolf24,
wenn das so war wie Du es beschrieben hast, und ich mal davon ausgehe, dass die Jungs wie üblich ihre 10-20 Meter "Sicherheitsabstand" zueinander einhalten, dann wäre Dein Fahrer den Führerschein los. Bei 130km/h schafft man das mit einem Abstand von weniger als 13 Meter zum Vordermann, abgesehen davon das man auch zum Hintermann einen Abstand einhalten muss.
Ausserdem schreibst Du das Euch drei Fahrzeuge auf dem Standstreifen überholt haben, wie weit vor der Ausfahrt seit Ihr denen den reingefahren?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Kay1963
Schon mal was von geschlossenen Verbänden gehört???
Diese Kolonnen zählen als EIN Fahrzeug!!! Kein Wunder das Ihr angeblinkt wurdet!!!
Das Vorbeiziehen auf dem Standstreifen ist natürlich trotzdem nicht ok!
Wo war das denn ein Verband? Wer Lesen kann ist klar im Vorteil 😁