Politiker im Convoy ...

To @all

Hatte die Tage ein nettes Erlebnis in Sachen Politiker im Geleit.
Fahre (als Beifahrer) mit Freund zu ner Weiterbildung nach Baden-Baden in dessen Crossfire mit. Nähern uns langsam einem 'Convoy' von dicken Audis, Benz, BMWs. Diese werden escortiert von 2 Streifenwagen vorne, einer hinten. Selbige mit Bluescreen, äh Blaulicht. Die Staatskarrossen (B-00007, usw.) ohne Blaulicht.
Insgesamt so ca. 8-10 Fahrzeuge. Dicht hintereinander. So auch die Ausfahrt Richtung Baden-Baden ziemlich dicht gemacht.
Freund zieht passgenau in Lücke.
Empörtes Lichthupengemosere seitens der Sicherheitsescorte (nicht der Blaulichtwägelchen).
Interessiert nicht, haben schließlich Termin und nicht vor, wegen den hochwohllöblichen Herren X-Kilometer bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren oder auf der Autobahn ne Vollbremsung zu machen, damit wir in die Ausfahrt fahren können.

Sekunden später rauschen 3 BMWs (7er), Audis (A8) auf dem Standstreifen rechts an uns vorbei. Alle 3 keine Sondersignale.
Bin froh, dass nicht selbst gefahren, hätte wohl 'zugemacht', denn dieses Driving finde ich absolut daneben, Speed von uns ca. 130.

Finde die Frage interessant, ob zwar von Polizei escortierte Staatskarrossen oder deren Begleitschutz, die ohne Blaulicht fahren
a) überhaupt Sonderrechte haben
und
b) wer löhnt, wenn ein unerfahrener Fahrer die Krise kriegt und vor Schreck rechts rüber zieht oder das Lenkrad irgendwie verreisst und es crasht?

Hätte beinahe, wenn ich mir die Nummern gemerkt hätte, diese Herren angezeigt und die Reaktionen der Knöllchenbehörde schmunzelnd genossen. Für mich ist das mindestens genauso ne Straßenverkehrsgefährdung wie sie seinerzeit dem Karlsruher "Raser" angedichtet wurde!

Wolf24

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

ich will generell erstmal ein paar Details feststellen:

1. Es war ein Verband! Er war durch die Funkstreifenwagen am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Ansonsten würde man zur besseren Tarnung wohl auch auf die Funkwagen verzichten.

Es kann von einem Verkehrsteilnehmer, der seine Fahrerlaubnis durch Prüfung erworben hat, erwartet werden, dass er eine solche Situation erfasst und einordnet. Das ist ja auch geschehen. Insofern besteht darüber ja Klarheit.

Haarspalterei anhand des entsprechenden Gesetzestextes kann man sich sparen.
Wir haben hier auch keinen Bundeswehrverband, der mit 60 km/h über die AB schleicht, sondern eine Eskorte von X Politikerfahrzeugen. Dementsprechend dürfte auch das Tempo gewsen sein. Ein Verkehrshinderniss waren sie also sicherlich nicht.

2. Die Sonderrechte hängen nicht am Fahrzeug oder Blaulicht, sondern an den Personen! Der Beamte hat ein Sonderrecht auch in einem Zivilfahrzeug ohne Blaulicht. Dieses Sonderrecht kann u.a. zur Gefahrenabwehr in Anspruch genommen werden.
Wenn der Beamte Sonderrechte warnimmt, hat er besondere Sorgfaltspflichten.

3. Das sog, Wegerecht regelt, dass andere Verkehrsteilnehmer Platz machen müssen für ein Einsatzfahrzeug. Dieses Wegerecht gilt nur mit Blaulicht UND Martinshorn. Ohne Sondersignale gibt es kein Wegerecht.

Im vorliegenden Fall wurde mehr oder minder rüde ein Verband durch ein nicht zugehöriges Zivilfahrzeug gesprengt. Es entsteht also aus Sicht der Begleitfahrzeuge eine nicht abzuschätzende Sicherheitslücke. Somit eine "Gefahr".
Die Sicherheitseskorte muss so wieder den Gefahrenbereich schließen. Was sollen sie denn machen?? Einfach einige Kilometer das unbekannte und nicht einzuschätzende Fahrzeug zwischen sich und der Schutzperson lassen??? Gerade wo dieses Fahrzeug plötzlich und nach dem was ich gelesen habe auch schnell in eine Lücke gestoßen ist.
Man versetzte sich bitte in die Lage der Besatzung in diesen Begleitfahrzeugen.
Gerade bei Auf- und Abfahrten von Autobahnen lauert ein großes Gefahrenpotential, da in diesem Fall die Geschwindigkeit stark reduziert wird. Ggf. bis zum Stillstand (Je nach Örtlichkeit).

Die Fahrer der Limousinen (verm. ausgebildete Personenschützer) haben also ihr Sonderrecht wahrgenommen und versucht zur Gefahrenabwehr wieder den Konvoi zu schließen. Nichts anderes.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn nun jemand versucht hätte diesen Fahrzeugen nochmals den Weg zur Schutzperson abzuschneiden. Die Fahrt hätte wohl an Ort und Stelle ein jähes Ende gefunden.
Ich kenne zwar jetzt weder die Schutzperson noch die genaue Örtlichkeit aber ich hätte mir vermutlich nicht ein zweites mal den Weg abschneiden lassen. Egal wie man dass dann als Betroffener sehen mag.

Ich würde das ganze mal in aller Ruhe betrachten und mir so meine Gedanken über den ganzen Zusammenhang machen.

Abgesehen davon ist es schade, dass man nicht einfach gelassen über die AB fahren kann und in Ruhe solche Situationen meistert. Aber wenn es so wäre, hätten wir ja auch gar keine Unfälle mehr. Gar nicht auszudenken...

Allen noch ein schönes WE!

Gruß
Axel

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Re: Politiker im Convoy ...

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


Freund zieht passgenau in Lücke.
Empörtes Lichthupengemosere seitens der Sicherheitsescorte...
Sekunden später rauschen 3 BMWs (7er), Audis (A8) auf dem Standstreifen rechts an uns vorbei.

Da habt ihr noch mal Glück gehabt. Wäre diese Fahrt unter einem höheren Sicherheitslevel durchgeführt worden, hätten die Sicherheitsfahrzeuge der Eskorte diese Aktion auch mißverstehen und zwischen eurem Fahrzeug und dem Schutzobjekt eine Sicherheitssperre aufbauen können.

Es war ein geschlossener Verband, auch wenn die Fahrzeuge nicht einheitlich markiert waren (wobei man vielleicht schon die Nummernschilder, wenn sie denn alle mit B-... begannen, als solche Werten kann).

Denn:

§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

und die VV (Teil) dazu:
Bei Fahnen, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden.

Die Streifenwagen vorne und hinten hatten blaues Blinklicht, und damit war der Verband als solcher gekennzeichnet.

Gruss
Trambolubi

Zitat:

Original geschrieben von Trambolubi


Die Streifenwagen vorne und hinten hatten blaues Blinklicht, und damit war der Verband als solcher gekennzeichnet.

nein, da steht nur, dass das erste auto eines verbands blinklich haben sollte - nicht, dass jede kolonne mit einem wagen mit blinklicht voran sofort ein verband ist!

Tatsache ist aber im vorliegenden Fall, daß der Threadersteller (bzw. der Fahrer des Fahrzeuges, in dem er saß) den Verband eindeutig identifiziert hat und sich mit voller Absicht in diesen hineingedrängt hat.

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@Bucklew2:
Der Verband war als solcher erkennbar, wie in Stvo §27 (3) geforder.
(Dies darf als gesichert gelten, da die Fahrzeuggruppe ja als zusammengehörig erkannt wurde).

Es fehlte lediglich die in §27 (3) geforderte Kennzeichnung. Nach §35 kann die Fahrzeuggruppe aber trotzdem als Verband fahren, ohne das die Eigenschaft 'Verband' durch die fehlende Eigenschaft 'zum Verband gehörend gekennzeichnet' getilgt wird.

Außerdem war im vorliegenden Fall erstes und letzten Fahrzeug mit blauem Blinklicht gekennzeichnet. Blaues Blinklich _und_ Erkennbarkeit des Verbandes machen aus der Fahrzeuggruppe einen Verband.

Gruß
Trambolubi

Ich darf alles und alle anderen haben meine angeblichen Rechte kleinlichst zu beachten wäre die bessere Überschrift für diesen Thread.

Die Crossfirefahrt kann ich mir jedenfalls lebhaft vorstellen.
Wer schon in einen erkennbaren VIP-Verband so hereinrauscht, wie wird der auch noch gegen Fahrtende unter Termindruck stehende Fahrer wohl die ganzen Autobahnkilometer zuvor mit ganz normalen Verkehrsteilnehmern umgegangen sein? 😠

Re: Politiker im Convoy ...

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


...wer löhnt, wenn ein unerfahrener Fahrer die Krise kriegt und vor Schreck rechts rüber zieht oder das Lenkrad irgendwie verreisst und es crasht?

Ein unerfahrener Fahrer wird eine solche Aktion, wie geschildert sicherlich nicht einleiten.

Ansonsten wird die Zeche sicherlich an denjenigen gehen, welcher den Verband aufbricht, da bei solchen Aktionen i.d.R. gleich mehrere Verkehrsverstöße auf einmal begangen werden.

Hm, dass man in so nen Verband nich rein darf ist mir auch neu. Hätte auch gedacht dass die eindeutiger gekennzeichnet sein müssen. Man lernt eben nie aus 🙂

Was soll denn diese Konvoibildung? Schutz? Oder eher "Macht" demonstrieren? 😉

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Was soll denn diese Konvoibildung? Schutz? Oder eher "Macht" demonstrieren? 😉

Wohl eher zweiteres.

Das zeigte sich ja auch an den folgenden Verstößen der "Allesdürfer ohne Blaulicht". Der Verband hätte deutlich gekennzeichnet sein müssen (sah der beschützten Person vielleicht nicht elitär genug aus) und die Aktion auf dem Standstreifen hätte man dazu berechtigten Fahrzeugen der Polizei überlassen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Trambolubi


Der Verband war als solcher erkennbar, wie in Stvo §27 (3) geforder.
(Dies darf als gesichert gelten, da die Fahrzeuggruppe ja als zusammengehörig erkannt wurde).

also sind mehrere schwarze limousinen, vor denen zufällig ein polizeiwagen fährt automatisch ein verband?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Ich darf alles und alle anderen haben meine angeblichen Rechte kleinlichst zu beachten wäre die bessere Überschrift für diesen Thread.

Die Crossfirefahrt kann ich mir jedenfalls lebhaft vorstellen.
Wer schon in einen erkennbaren VIP-Verband so hereinrauscht, wie wird der auch noch gegen Fahrtende unter Termindruck stehende Fahrer wohl die ganzen Autobahnkilometer zuvor mit ganz normalen Verkehrsteilnehmern umgegangen sein? 😠

Na ja Madcruiser,

wenn ich schon mal Beifahrer bin, hätte ich das Bodenblech durchtreten und den Fahrer gewickelt, wenn er, so wie Du schlussfolgerst gefahren wäre.

Darüber hinaus waren in dem m.E. nicht als Verband ersichtlichen "Convoy" auch mehrere eindeutig zivile Fahrzeuge, wie z.B. ein oller französicher Renault.

Die STVO, weiter oben in diesem Thread ist der entsprechende §, wurde klar mißachtet, denn welche Karre zu dem Verband gehört und welche nicht, war eben nicht klar ersichtlich und ein Loch von 30 m, von mir als passgenau vielleicht etwas dramatischer dargestellt, wäre für mich kein Grund nicht dazwischen zu fahren.

Von denjenigen, die für die Sicherheit verantwortlich sind erwarte ich etwas mehr vorbildlichen Modellcharakter, als von normalen Verkehrsteilnehmer.

Und wohlgemerkt, wenn mein Kollege Wert darauf legen würde, sich mit irgendwelchen anderen Schlafmützen oder nem fraglichen Konvoy anzulegen, wäre für mich ein Grund nicht mitzufahren. 🙁
Über bestimmte pupertierende Spielchen on the rooad sind wir beide längst herausgewachsen.

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von razor23


...und die Aktion auf dem Standstreifen hätte man dazu berechtigten Fahrzeugen der Polizei überlassen müssen.

Woher willst du wissen, daß es sich dabei nicht um Zivilfahrzeuge der Polizei gehandelt hat?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Woher willst du wissen, daß es sich dabei nicht um Zivilfahrzeuge der Polizei gehandelt hat?

Ist doch unerheblich. Ohne Blaulicht haben sie keine Sonderrechte. Da kann am Steuer sitzen, wer will.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Ist doch unerheblich. Ohne Blaulicht haben sie keine Sonderrechte. Da kann am Steuer sitzen, wer will.

Im Ernstfall werden die wohl kaum erst ihre Rundumbeleuchtung einschalten, um eine unmittelbare Gefahr für die Schutzperson abzuwenden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Im Ernstfall werden die wohl kaum erst ihre Rundumbeleuchtung einschalten, um eine unmittelbare Gefahr für die Schutzperson abzuwenden.

Wieder der klassische Konflikt zwischen Gesetzeseinhaltung und angeblichem Notfall. In einem Agentenfilm ist sowas vielleicht angesagt, im Straßenverkehr wohl eher ein peinlicher Zwischenfall...

Um dem vorzubeugen, sollte man den Verband einfach deutlich kennzeichen, wenn nötig, auch mit hässlichen Fähnchen (oder passen die optisch nich zu S-Klasse, 7er und A8?). Gibt es DANN einen "Zwischenfall" kann man entsprechend reagieren und ist sogar im Recht.
Aber solches Gewohnheitsrecht, wie es durch private Sicherheitsunternehmen und Möchtegern-Schutzbedürftige oft genug ausgeübt wird (eine gepanzerte S-Klasse hat grundsätzlich genauso wenig Rechte, wie andere Verkehrsteilnehmer), ist in dieser Form nunmal nicht zu tolerieren. Ich bezweifle ja garnicht, dass in diesem Fall der Convoi mit dem BKA o.ä. Behörden abgesprochen war, seine Hausaufgaben in Sachen "Kennzeichnung eines Verbandes" und "Sonderrechte nur mit Blaulicht" hat jemand scheinbar trotzdem nicht gemacht.

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