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Politessen im Halteverbot - dürfen die das?

Themenstarteram 13. Februar 2006 um 13:07

Heute wieder mal was lustiges erlebt:

der ortsansässige Kontrolleur, der immer fleißig seine Strafzettel an Falschparker verteilt, hat doch tatsächlich im Halteverbot geparkt :D - darf der das??

( Eingeschränktes Halteverbot

verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das ZusatzschiId "auch auf dem Seitenstreifen" kann auch hier angebracht sein.

Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen.

Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden.

Die Ausnahmen gelten nur, wenn der Parkausweis gut sichtbar ausgelegt ist.

a) Halteverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.

b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf dieser Straßenseite.

c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg. )

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83 Antworten

was soll man dazu sagen *gg*

Zitat:

Original geschrieben von Tarrington

was soll man dazu sagen *gg*

Die Parkflächen sind zu kurz! :rolleyes:

Die sind für Smartfahrer mit Behindertenausweis!

Man kann die ohnehin schon so geplagten Staatsdiener nun nicht noch zwingen Smart zu fahren! :D

Zitat:

Original geschrieben von BlackBeautyD

Nur so ein Beispiel, was unsere Ordnungskräfte alles dürfen:

Mich hat neulich im Schneetreiben ein Polizei-Fz o h n e Blaulicht (also nicht im Einsatz) bei Tempo 160 auf der AB r e c h t s überholt. Im Polizei-Fz saßen 2 Beamte, ich hatte auch 'nen Beifahrer. also hätte Aussage gegen Aussage gestanden.

Hätte ich alleine im Auto gesessen, hätten die mich wahrscheinlich noch rausgewunken und mir nen Einlauf verpasst, wg. Verkehrsbehinderung vermutlich :(

Gruß BBD

Völlig legal, was die Polizei da gemacht hat.

Rechtliche Grundlage: § 35 Abs. 1 StVO

Du hingegen hast gegen mehrere § der StVO verstoßen und kannst wahrlich von Glück reden, dass diese Verstöße nicht richtig geahndet wurden:

§2 Abs. 2

§ 1 Abs. 2

§ 49 Abs. 1 Nr. 1,2

Regelbußgeld 40€

sowie

§ 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5

§ 19 Abs. 1 Satz 2

§ 49 Abs. 1 Nr. 3, 19

Regelbußgeld 50€

Edit: Zurück zum Thema: Selbstverständlich kann jede Regierungsbehörde Ausnahmegenehmigungen zur StVO und StVZO für bestimmte Personengruppen erstellen. d.h. beschließt die Regierungsbehörde dem Ordnungsamt gemäß §46 Abs. 1 eine Sondergenehmigung zu erteilen, so ist das völlig sauber.

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Du hingegen hast gegen mehrere § der StVO verstoßen und kannst wahrlich von Glück reden, dass diese Verstöße nicht richtig geahndet wurden:

...

§ 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5

§ 19 Abs. 1 Satz 2

...

§ 3 ist ja mein persönlicher Lieblingsparagraph - Absatz 2 selbstverständlich. :D

Aber § 19 solltest Du im wirklich nicht vorwerfen. Es gibt in der beschriebenen Situation keine Indizien dafür und mir ist auch noch nie ein Schienenfahrzeug auf der AB begegnet.

am 14. Februar 2006 um 0:18

Moin,

erwischt! :D. Habe die Lfd. Nr. 8.1 aus dem aktuellen Bußgeldkatalog zitiert und unter diesen Punkt fällt eben die unangepasste Geschwindigkeit wegen Wetter + Tageszeit + Unübersichtlichkeit (hier u.a. auch an Bahnübergängen) ohne Sachbeschädigung. Habe die rechtliche Grundlage fälschlicherweise komplett übernommen und nicht nochmals geprüft - natürlich entfällt die Sache mit dem Schienenverkehr.

Mir ging es auch vielmehr darum, dass ich absolut nicht verstehe, warum sich hier einige Leute aufregen, wenn die Polizei zum waren von hoheitlichen Aufgaben die StVO eben ausblendet. Kein Streifenwagen fährt mal so zum Spaß zu schnell - warum auch: Die müssen nirgendwo hin. Wenn die Jungs Gas geben, dann um unsere Ärsche zu retten.

Ob hier wirklich unangepaßte Geschwindigkeit vorliegt, wäre noch zu diskutieren - sollen ja wahnsinnig gut sein, diese 3 D Reifen. ;)

Gute N8. :p

am 14. Februar 2006 um 7:10

mir ist es auch lieber die fahren zügig. viel schlimmer ist es wenn sie mal wieder mit 45km/h durch die stadt gurcken und sich dann immer keiner traut sie zu überholen - schrecklich. oder auf der autobahn bei erlaubten 130 dann mit 120 fahren und auf der linken spur sich dann die leute auch nich trauen vorbei zu fahren.......

Was ich im letzten Beispiel noch besser finde: AB begrenzt auf 120 (z.B. A2), Polizei fährt exakt 120. Am Streifenwagen überholst Du dann komischer Weise wieder alle Anderen, die Dich vor Sichtung des Streifenwagens noch bedrängelt, geschnitten haben und denen Du vorher mit Deinen ca. 140 nicht schnell genug warst... :D Selbes Thema, wie mit den Baustellen...in denen man wieder von allen überholt wird, die einem vorher auf der freigegebenen AB zeigen müssen, dass alle Anderen nicht schneller fahren dürfen, als sie selbst...

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Völlig legal, was die Polizei da gemacht hat.

Rechtliche Grundlage: § 35 Abs. 1 StVO

Du hingegen hast gegen mehrere § der StVO verstoßen und kannst wahrlich von Glück reden, dass diese Verstöße nicht richtig geahndet wurden:

§2 Abs. 2

§ 1 Abs. 2

§ 49 Abs. 1 Nr. 1,2

Regelbußgeld 40€

sowie

§ 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5

§ 19 Abs. 1 Satz 2

E 49 Abs. 1 Nr. 3, 19

Regelbußgeld 50€

Edit: Zurück zum Thema: Selbstverständlich kann jede Regierungsbehörde Ausnahmegenehmigungen zur StVO und StVZO für bestimmte Personengruppen erstellen. d.h. beschließt die Regierungsbehörde dem Ordnungsamt gemäß §46 Abs. 1 eine Sondergenehmigung zu erteilen, so ist das völlig sauber.

Erklär das mal ! :D

Gruß BBD

am 14. Februar 2006 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Moin,

...

..., wenn die Polizei zum waren von hoheitlichen Aufgaben die StVO eben ausblendet. Kein Streifenwagen fährt mal so zum Spaß zu schnell - warum auch: Die müssen nirgendwo hin. Wenn die Jungs Gas geben, dann um unsere Ärsche zu retten.

Na ja, könnte es nicht sein, daß es denen in diesem Fall einfach nicht schnell genug ging und sie ihre Ärsche rasch irgendwohin schaffen wollten, -natürlich zur Wahrung hoheitlicher Aufgaben, etwa zur Kaffeepause ins Revier? ;) :D

Merke: Alle sind vor dem Gesetz gleich, nur einige sind gleicher. Die Versuchung scheint für jeden Uniformträger groß, sich dies zunutze zu machen, nach dem Motto : Mir kann eh' keiner, und für faule Ausreden gibts genügend Paragrafen in der StVo.

Z.B. die Kerle auf dem Behinderten-Parkplatz vor dem Supermarkt ("Wir müssen an der Tür parken, damit wir im Notfall sofort losfahren können.") Was der Polizeichef für eine korrekte, aber "etwas unglückliche Inanspruchnahme von Sonderrechten" ansieht, ist in Wirklichkeit ein willkürlicher Mißbrauch nach dem o.a. Motto.

MfG Walter

@walter4

...also, dass ist ja jetzt wirklich gequirlte Sch..., was Du da erzählst. Als ob alle Cops nur schnell fahren, um Kaffee zu saufen und grundsätzlich sich nicht an Recht und Ordnung halten müssen...

Solche Vorurteile sind schon jämmerlich, wahrscheinlich gehörst Du zu den Ersten, die nach der Polizei rufen, wenn Du Dich mal in Deiner Nachtruhe gestört fühlst, weil Dein Nachbar mal Geburtstag feiert.

Genaugenommen ist eher das Gegenteil der Fall. Wenn ein Polizist, wegen was auch immer, mal vor Gericht kommt, wird dieser in der Regel härter bestraft, als ein Zivilist (von dienstrechtlichen Konsequenzen will ich mal gar nicht reden), weil eben auch ein Gericht eine gewisse Moral und Rechtsverständnis bei einem Polizisten voraussetzt. Frei nach dem Motto: " Du hättest das ja wissen müssen..."

Zum zweiten unterscheidet die StVO zwischen Sonder- und Wegerecht. Ein entsprechender Behördenvertreter kann Sonderrechte unter gewissen Voraussetzungen in Anspruch nehmen und dies, falls möglich und nötig auch optisch i.S.d. Wegerechts (durch Sondersignale = Blaulicht u. Martinshorn) kenntlich machen.

Vielleicht wäre es manchmal besser, sich vorher zu informieren, als von Dingen zu reden, von denen man offensichtlich keine Ahnung hat.

Viel Spaß bei der kommenden Diskussion...

Al

Was mir in diesem Zusammenhang mehr auf den Sack geht ist das krasse Gegenteil. Wenn in Hamburg (ich glaub es war Hamburg) nen Krankenwagen / Polizeiauto geblitzt wird und auf dem Foto ist nicht eindeutig zu erkennen, dass das Blaulich an war, muss der Fahrer blechen! Wo bitte leben wir denn? ICH will auch, dass wenn mir mal was passiert der Krankenwagen FLOTT da is und nich mit erlaubten 50 oder 30 durch den Stadtverkehr schaukelt.

Und ich meine Belgien hat ein Gesetz in Vorbereitung, dass selbst eine Einsatzfahrt keine Überschreitung des Tempolimits rechtfertigt...

Themenstarteram 14. Februar 2006 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von Menace-X

Was mir in diesem Zusammenhang mehr auf den Sack geht ist das krasse Gegenteil. Wenn in Hamburg (ich glaub es war Hamburg) nen Krankenwagen / Polizeiauto geblitzt wird und auf dem Foto ist nicht eindeutig zu erkennen, dass das Blaulich an war, muss der Fahrer blechen! Wo bitte leben wir denn?

Wie soll das denn funktionieren? Es gibt doch schon einige KTWs mit Stroboskop-Blaulicht - da muss es schon ein Zufall sein, wenn gerade ein Blaulicht auf dem Foto zu sehen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Menace-X

Was mir in diesem Zusammenhang mehr auf den Sack geht ist das krasse Gegenteil. Wenn in Hamburg (ich glaub es war Hamburg) nen Krankenwagen / Polizeiauto geblitzt wird und auf dem Foto ist nicht eindeutig zu erkennen, dass das Blaulich an war, muss der Fahrer blechen!

Nochmal: Sonderrechte gemäß §35 StVO hat JEDER Polizeibeamte, auch im Privatfahrzeug. Da braucht er kein Blaulicht oder sonstige Dienstinsignien. Insofern wird beim geblitzten Dienstwagen ein herausreden nicht schwer werden ("habe weiter vorne einen verdächtigen Autofahrer gesehen, bla...bla...bla").

Nur Wegerecht hat die Polizei nicht ohne Blaulicht + Sirene, d.h. Du mußt denen keinen Platz machen, wenn sie sich nicht so kenntlich machen.

---

Polizisten vor Gericht? Richter und Anwälte haben eine ganz schlechte Meinung von Polizisten, da es diesen vereinzelt schon an elementaren Umgangsformen und einer ordentlichen Beweisführung (alleine schon Rechtschreibung / Grammatik) fehlt. Allerdings: Was hat ein Polizist davon, einem unbescholtenen Bürger etwas zu unterstellen? Nix. Das sagen sich auch die Richter. Dazu kommt noch, dass eben ein Beamter oftmals sicherere Aussagen aufgrund von Ausbildung und emotioneller Lage machen kann. Ich persönlich halte das auch nicht für sooo blöd.

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