Polestar 2 Preise Europa

Volvo V90 P Cross Country

Polestar hat die offiziellen Europa-Preise für den Polestar 2 bekannt geben.

Die ganze Liste gibt es hier: https://www.polestar.com/.../...g-in-european-launch-markets-confirmed

In Deutschland 58.800€ inkl. MwSt. und 3 Jahre Service und Wartung.

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Nein die 0,25 gelten nicht für alle, es wurde nur die Grenze von 40k auf 60k angehoben, sodaß nun en paar Autos mehr drunter fallen.

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Wie seht ihr denn das mit den Lieferzeiten? Die schreiben: Auslieferung ab August. Was immer das heißen soll. Was wenn die Dezember noch nicht geliefert haben, dann kann man doch vom Kauf zurück treten weil mehr als 3 Monate Verzug man ja nicht hinnehmen muss. So mein Verständnis der Rechtsprechung der letzten Jahre bei solchem Lieferverzug.

Schon wieder falsch. Mensch ist das kompliziert...

Die bisherige Regelung von 0.5% galt für alle, die 0.25% bis 40k des BLP - der ohne die Herstellerprämie berechnet wird, @zylindertausch. Jetzt soll 0.25% für alle gelten. D.h. nur noch der Bonus ist preisabhängig.

Sorry für den Wirbel...

Zitat:

@0815Kai schrieb am 6. Juni 2020 um 19:16:20 Uhr:


mehr als 3 Monate Verzug

"Ab August" ist kein fester, zugesagter Termin.

Nein die 0,25 gelten nicht für alle, es wurde nur die Grenze von 40k auf 60k angehoben, sodaß nun en paar Autos mehr drunter fallen.

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Ein Polestar 2 sähe bei mir so aus: P2, Midnight Blue, Ventilated Nappa, sonst nix (AHK würde auch noch gehen, die hab ich aber am V8-Disco und treibt die Leasingkonditionen erheblich in die Höhe) -> BLP 60.425 € -> 58901 € bei 16% (bei Lieferung 2020) -> passt für die DW-Steuer mit 0,25%.

Hätte ich nicht einen frischen XC60 T8 hier stehen, dann würde ich jetzt doch sofort bestellen.

@StefanLi - das Werkstattthema ist doch eigentlich keines, wenn der Hol- und Bringservice drin wäre... 😉

Zitat:

@krheinwald schrieb am 6. Juni 2020 um 20:22:05 Uhr:



Zitat:

@0815Kai schrieb am 6. Juni 2020 um 19:16:20 Uhr:


mehr als 3 Monate Verzug

"Ab August" ist kein fester, zugesagter Termin.

Ist dennoch eine Terminangabe. Da habe ich so einige Erfahrungen. Jeder Richter wird da maximal einen Monat drauf legen oder es als Täuschung werten. Man hat da wohl einige Rechte. Oder anders gesagt, ein Verkäufer darf nicht machen was er will zum Locken der Kunden. Die 3 Monate sind auch kein Gesetz. Hat sich in der Rechtsprechung aber so durchgesetzt dass 3 Monate nicht zumutbar sind...

Das ist ja noch gar kein Vertragsschluss, der kommt erst mit der AB zustande in der dann ein Termin genannt werden sollte. Nach meinem Wissen ist erst damit ein vermutlich "unverbindlicher" Liefertermin gesetzt, der frühestens 6 Wochen nach Nichteinhaltung mit einer angemessenen Fristsetzung zur Lieferung zu bemängeln. Also bei "unverbindlich August 2020" wäre das Mitte Oktober + 10-14 Tage Frist -> schon November. 😉

Steht ja in der AB dieser Text. Sorry hatte ich vergessen zu erwähnen

Nachtrag: nein doch nicht! Hatte nochmals nachgesehen. War mir eigentlich sicher das es im Auftrag steht. Tut es aber nicht.
Hatte es gesehen da wo ich den Auftrag runter geladen hatte, auf der Internetseite mit den Daten meiner Bestellung, da steht es. Nicht im Auftrag. Da steht garnix sondern nur das Bestelldatum.
Abermals sorry und danke dass ihr mich nochmals nachsehen lassen habt. Werde das die 2 Wochen Rückruffrist Mal genau beobachten und nachhaken.

IMG_2020-06-06_23-06-07.jpeg

Zitat:

@gseum schrieb am 6. Juni 2020 um 21:46:43 Uhr:


Ein Polestar 2 sähe bei mir so aus: P2, Midnight Blue, Ventilated Nappa, sonst nix (AHK würde auch noch gehen, die hab ich aber am V8-Disco und treibt die Leasingkonditionen erheblich in die Höhe) -> BLP 60.425 € -> 58901 € bei 16% (bei Lieferung 2020) -> passt für die DW-Steuer mit 0,25%.

Hätte ich nicht einen frischen XC60 T8 hier stehen, dann würde ich jetzt doch sofort bestellen.

@StefanLi - das Werkstattthema ist doch eigentlich keines, wenn der Hol- und Bringservice drin wäre... 😉

Dann fährt wer den Wagen nach Timbuktistan und nach 1.000 km kommt er zurück.......

@Dienstwagemsteuer: 60 T€ BLP sind die Definition für 0.25%, ansonsten steht oder fällt die Regierungsprämie mit dem Eintrag beim BAFA (9.000/7.500/0).

Zitat:

@StefanLi schrieb am 6. Juni 2020 um 23:55:08 Uhr:


Dann fährt wer den Wagen nach Timbuktistan und nach 1.000 km kommt er zurück.......

Man kann es sich auch schwer machen. 😁

Bzw. die eigene Heimat Timbuktistan nennen. 😛

Zitat:

@StefanLi schrieb am 6. Juni 2020 um 23:55:08 Uhr:


@Dienstwagemsteuer: 60 T€ BLP sind die Definition für 0.25%, ansonsten steht oder fällt die Regierungsprämie mit dem Eintrag beim BAFA (9.000/7.500/0).

Der ist ja vorhanden -> 7500€ Prämie (über 40k netto).

Klar sehe ich ja auch so. Jetzt wollen wir mal sehen, wie das Dingen wirklich ist, aussieht, fährt, alle reinpassen und ob ALD da auch passende Tarife zusammenbaut.

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