PKW von privat als Unfallfrei gekauft - hat aber einen behobenen Unfallschaden
Hallo,
habe mir vor 4 Tagen einen PKW von Privat gekauft, dieser wurde mir als "Unfallfrei" schriftlich im Kaufvertrag zugesichert. Nun stellt sich heraus, daß das Fahrzeug einen Frontschaden hatte. Dieser wurde in einer Vertragswerkstatt repariert, worüber auch eine Rechnung über 1700€ ausgewiesen worden ist.
Schäden: Stoßfänger vorn ersetzt, Scheinwerfer vorn ersetzt, Träger vorne aus- und eingebaut, Karosserie Lackierung und div. kleinere Reparaturen.
Nun meine Frage: Ich möchte das Fahrzeug behalten. Ist eine Kaufpreisminderung rechtens, da mir die Unfallfreiheit schriftlich zugesichert wurde, oder muß ich das Fahrzeug zurückgeben und die mir entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
MfG
Beste Antwort im Thema
is doch logo das der ra soviel ansetzt. wird doch sein honorar über den streitwert abgerechnet.
thorsten
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gany22
Warum steht dann im Kaufvertrag unfallfrei???
Genau darauf würde ich den Verkäufer nochmal freundlich hinweisen. Erfundene Zeugen hin oder her, geschrieben steht was anderes. Evtl würde ich auch noch eine Anzeige wegen Betruges jetzt ernsthaft in Erwägung ziehen. Das würde ich dem Verkäufer aber nicht androhen, sondern, falls er bei seiner sturen Haltung bleibt, einfach machen.
Zitat:
Original geschrieben von andy1080
Evtl würde ich auch noch eine Anzeige wegen Betruges jetzt ernsthaft in Erwägung ziehen. Das würde ich dem Verkäufer aber nicht androhen, sondern, falls er bei seiner sturen Haltung bleibt, einfach machen.
Ach, eine Anzeige machen ist in Ordnung, dieses Vorhaben dem Verkäufer mitteilen in der Hoffnung, er könne einlenken und die Sache in meinem Sinne regeln, sich damit ein Strafverfahren wegen Betruges ersparen, das ist dann nicht in Ordnung? Ihr habt hier schon seltsame und realitätsferne Ansichten, muss ich schon sagen.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von udogigahertz
Ach, eine Anzeige machen ist in Ordnung, dieses Vorhaben dem Verkäufer mitteilen in der Hoffnung, er könne einlenken und die Sache in meinem Sinne regeln, sich damit ein Strafverfahren wegen Betruges ersparen, das ist dann nicht in Ordnung? Ihr habt hier schon seltsame und realitätsferne Ansichten, muss ich schon sagen.
Grüße
Udo
Was ist denn daran realitätsfremd?
Ich halte es für bedenklicher, jemandem zu sagen: "wenn du das und das tust (oder nicht tust), dann passiert das und das". Das lässt sich dann als Erpressung auslegen.
Und eine solche Anzeige dient in einem solchen Fall nur als Schuss vor den Bug. Da kommt keine nennenswerte Strafe bei rum, wenn überhaupt.
Zitat:
Original geschrieben von Gany22
Manche sind einfach echt dreist, du warst nicht zufällig mit einer Freundin oder Bekanntem dort, denn Zeugen, die angeblich da waren, aber nur von seiner Verwandtschaft/Freunde/Bekanntschaft sind und die du noch nie gesehen hast, sind schon immer etwas einseitig...Zitat:
Original geschrieben von sniper-66
Melde mich nochmal. Kurz und knapp, die Sache ist bei den Anwälten gelandet, keine Einigung mit dem Verkäufer möglich, im Gegenteil; lt. Aussage Verkäufer soll er mich ausdrücklich auf den Frontschaden hingewiesen haben, unter Zeugen, welche nicht vor Ort waren. Habe auch schon einiges in das Fahrzeug reingesteckt. Kotflügel ausgetauscht (war durchgerostet), Öle und sämtliche Filter gewechselt. Kostenpunkt: ca. 300€.Warum steht dann im Kaufvertrag unfallfrei???
Ist zwar dreist, aber ich war mit meiner Frau und meinem 8-jährigen Sohn dort. Ich weiß zwar nicht was er so bei seinem Anwalt abgelassen hat, aber er kommt so nicht davon. Überlege noch Anzeige wegen Betrug bei der Polizei aufzugeben. Warte aber noch die gesetzte Frist ab. Schlußendlich geht kein Weg daran vorbei vor Gericht zu ziehen.
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So. Schlußendlich konnte ich mich mit VK aussergerichtlich einigen. 600,- € und die Sache ist aus der Welt. Ok, besser als nichts und ich kann damit leben.
Mehr hätte ich auch vor Gericht nicht bekommen.
Wie kam es denn zu diesem Sinneswandel vom Verkäufer, wenn man fragen darf?
Aber schön, dass es dann doch noch gut ausgegangen ist (und zwar außergerichtlich).
Zitat:
Original geschrieben von DeFlamingo
Wie kam es denn zu diesem Sinneswandel vom Verkäufer, wenn man fragen darf?Aber schön, dass es dann doch noch gut ausgegangen ist (und zwar außergerichtlich).
Keine Ahnung, mein Anwalt hat mit Anzeige wegen Betrug und Gerichtsverhandlung gedroht, daraufhin hat sein Anwalt meinem Anwalt das Angebot mit 600€ gemacht. Mir passt es 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs grundsätzlich erwarten darf, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.
Das ist aber schlecht - Da geht dann schon wieder die Diskutiererei los, was ein "Bagatellschaden" ist.
Ein Verkäufer würde sagen : " Aber das ist eindeutig als Bagatellschaden einzustufen"
Käufer sagt darauf : " Das sehe ich aber ganz anders "
Und schon sind wieder die Gerichte bechäftigt.
Es ist aber davon auszugehen, daß von einem Gericht alles als Unfall gewertet wird, was über das wegpinseln
eines Kratzers hinausgeht.
Zum vorliegenden Fall: Einfach mal beim Vorbesitzer melden und etwas nachdrücklich sagen, daß hier doch
wohl etwas Geld zurückgegeben werden sollte.
Ansonsten: Entspannt bleiben
Zitat:
Original geschrieben von winkler12345
Zum vorliegenden Fall: Einfach mal beim Vorbesitzer melden und etwas nachdrücklich sagen, daß hier doch
wohl etwas Geld zurückgegeben werden sollte.Ansonsten: Entspannt bleiben
Du hast aber schon gelesen, dass "dieser Fall hier" bereits geklärt ist. Oder?