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PKW von privat als Unfallfrei gekauft - hat aber einen behobenen Unfallschaden

Themenstarteram 9. August 2013 um 9:19

Hallo,

habe mir vor 4 Tagen einen PKW von Privat gekauft, dieser wurde mir als "Unfallfrei" schriftlich im Kaufvertrag zugesichert. Nun stellt sich heraus, daß das Fahrzeug einen Frontschaden hatte. Dieser wurde in einer Vertragswerkstatt repariert, worüber auch eine Rechnung über 1700€ ausgewiesen worden ist.

Schäden: Stoßfänger vorn ersetzt, Scheinwerfer vorn ersetzt, Träger vorne aus- und eingebaut, Karosserie Lackierung und div. kleinere Reparaturen.

Nun meine Frage: Ich möchte das Fahrzeug behalten. Ist eine Kaufpreisminderung rechtens, da mir die Unfallfreiheit schriftlich zugesichert wurde, oder muß ich das Fahrzeug zurückgeben und die mir entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

MfG

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2013 um 10:49

is doch logo das der ra soviel ansetzt. wird doch sein honorar über den streitwert abgerechnet.

thorsten

39 weitere Antworten
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39 Antworten
am 9. August 2013 um 9:56

Du kannst durchaus eine Kaufpreisminderung erreichen.

Am besten einfach mal mit dem VK Kontakt aufnehmen.

Hi,

da scheinbar nur schraubbare Teile betroffen waren muß der Wagen nicht zwangsläufig ein Unfallwagen im Sinne des Gesetzgebers sein.

Die Grenzen sind da unter umständen etwas fließend

Als fairer Verkäufer hätte man den Schaden auf jeden Fall angeben sollen.

Ich würde den Verkäufer wohl mal darauf ansprechen und gucken wie er reagiert.

Gruß Tobias

Hallo :),

eine Minderung sollte eig. drin sein - außer der VK stellt sich quer.

Ich dachte eig auch immer wie mein Vorredner.

Letztens habe ich aber gelesen, dass einige Gerichte auch Fzg als Unfallwagen deklarieren, wenn schraubbare Teile getauscht worden sind.

Ist wohl immer Ansichtssache. Ich an deiner Stelle würde auf jeden dran bleiben.

LG :)

ja dran bleiben - aber mehr als 5% Kaufpreisminderung sind nicht drin.

In meinen Augen ist das kein Unfallauto, also gibt´s auch kein Geld zurück.

Ein paar geschraubte Teile wurden getauscht...mein Gott. Das findet man selbst schon bei vielen Jahreswagen.

am 9. August 2013 um 20:58

Na hier wird ja wieder "Halbwissen" verbereitet.

 

"Nach aktueller Rechtsprechung ist im Grunde alles ein Unfallschaden, was über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht", sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dreh- und Angelpunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 (Az.: VII ZR 330/06).

 

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

 

Auszug aus dem Link:

 

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs grundsätzlich erwarten darf, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. Der im Streitfall vorliegende Karosserieschaden an der linken Tür und dem linken hinteren Seitenteil des Fahrzeugs – ein mehr als 5 mm tiefer Blechschaden, dessen fachgerechte Beseitigung 1.774,67 € kostet – ist nicht als "Bagatellschaden" anzusehen.

Zitat:

Original geschrieben von JeffsCar

Hallo :),

 

eine Minderung sollte eig. drin sein - außer der VK stellt sich quer.

 

Ich dachte eig auch immer wie mein Vorredner.

Letztens habe ich aber gelesen, dass einige Gerichte auch Fzg als Unfallwagen deklarieren, wenn schraubbare Teile getauscht worden sind.

 

Ist wohl immer Ansichtssache. Ich an deiner Stelle würde auf jeden dran bleiben.

 

LG :)

Moin,

 

wieso Wertminderung ?

 

Wenn nach einem Unfall neue Teile angeschraubt sind, stellen diese neuen Teile eine Wertverbesserung dar.

Denn die alten Teile können Kratzer und Lackschäden gehabt haben.

Nach der Repa sind diese Schäden nicht mehr vorhanden.

 

Das gilt natürlich nicht für Richtbankarbeiten, wo die Karosse auf das Normmaß gezogen wurde oder diverse Schweißarbeiten durchgeführt worden sind.

 

am 9. August 2013 um 22:35

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

 

Das gilt natürlich nicht für Richtbankarbeiten, wo die Karosse auf das Normmaß gezogen wurde oder diverse Schweißarbeiten durchgeführt worden sind.

Wieso? Neue Schweißnähte sind doch besser als die alten, die könnten ja schon rissig sein und mehr Schweißnähte machen das Auto haltbarer ....:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

 

 

Das gilt natürlich nicht für Richtbankarbeiten, wo die Karosse auf das Normmaß gezogen wurde oder diverse Schweißarbeiten durchgeführt worden sind.

Wieso? Neue Schweißnähte sind doch besser als die alten, die könnten ja schon rissig sein und mehr Schweißnähte machen das Auto haltbarer ....:D:D

Kommt eben darauf an, wer da die Schweißarbeiten gemacht hat :D:D

Wohl steht hier am Ende Aussage gegen Aussage - es sei denn, das Ganze passierte während der Haltedauer des Vorbesitzers (Rechnungsempfänger kontrollieren!). Dann kann man es dem Vorbesitzer nicht nachsehen, dann muss er das ja eigentlich wissen, dass da etwas gewesen ist.

Hilfreich wäre ein Gespräch mit dem Vorhalter, ggf. unter Zuhilfenahme des Autohauses und dessen Gutachten. Es liegt ja schwarz auf weiß vor, was damals vorfiel, also kann er gar nicht leugnen.

Schwieriger wird es erst dann, wenn die Unfallgeschichte vor der Haltedauer des Vorbesitzers (bei Autos mit mehreren Haltern) schon eingetreten war. Dann kann man dem Vorbesitzer, von dem du den Gebrauchten übernommen hast, nicht nachweisen, dass er von dem Schaden gewusst hat, selbst wenn es doch so gewesen sei. Vielleicht hatte er den Wagen dann auch schon als offiziell "unfallfrei" erstanden. Schadenersatz wird es in dem Fall nicht geben.

Ich bleibe dabei; ein Gespräch ist der beste Weg.

Themenstarteram 13. August 2013 um 7:35

Vielen Dank für die vielen Antworten von euch. Also, hatte Rücksprache mit VK, der wimmelt ab, es wäre ein Gebrauchtwagen und basta, ohne Garantie und so. Termin mit RA geholt und der schreibt ihn jetzt an. Laut seiner Aussage sind zwischen 1000€ - 1500€ drin.

Dieser Unfall passierte im Jahr 10/2009 und war im Besitz des VK. Die Schadensmeldung und Reparatur Rechnung war zwischen den ganzen Unterlagen in der Bordmappe.

Mal sehen wie der VK jetzt reagiert!

LG

Hi,

1000-1500e erscheint mir viel zuviel.

Selbst bei einem Neuwagen wäre bei einem Schaden von 1700€ eine Wertminderung von vielleicht 500€ gerechtfertigt.

ich hatte mal mit einem 2 Jahre alten Mercedes einen Unfall,die Schadenshöhe betrug über 7000€, mehr als 500€ Wertminderung war nicht rauszuholen!

Gruß Tobias

am 13. August 2013 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

1000-1500e erscheint mir viel zuviel.

Selbst bei einem Neuwagen wäre bei einem Schaden von 1700€ eine Wertminderung von vielleicht 500€ gerechtfertigt.

ich hatte mal mit einem 2 Jahre alten Mercedes einen Unfall,die Schadenshöhe betrug über 7000€, mehr als 500€ Wertminderung war nicht rauszuholen!

Gruß Tobias

Seh ich auch so. Ich hab was mit 20% der Schadenssumme Wertminderung im Kopf.

Anwälte schrauben generell die Preise hoch. Runter geht es sowieso :D

Ich hatte mal Jemanden ein Blaues Auge gehauen. Anwalt wollte 4000 €

Bezahlt hab ich nach Gerichtsverfahren 500 € All inklusive :D

am 13. August 2013 um 10:49

is doch logo das der ra soviel ansetzt. wird doch sein honorar über den streitwert abgerechnet.

thorsten

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