PKW Verkaufen nach unverschuldeten Unfall
Moin. bei mir gab es heute einen kleinen Auffahrunfall. Schuldfrage absolut klar, ansonsten richtet es die Dashcam. Der Schaden geht auf jeden Fall deutlich über 1000€, da die neue Stoßstange bei einen 5Jahre alten 65t€ Auto mit Lackieren, Einbau inkl. Sensoren kalibrieren locker Richtung 2k geht. Die Stoßstange ist auch nicht mehr zu retten, das Plastik ist durchstoßen und nicht nur zerkratzt.
Ich habe mir ein neues Auto bestellt, was zwar erst in einigen Monaten kommt, aber wenn ich heute einen deutlich besseren Preis bekomme beim Ankauf durch den "Gutachterpreis", würde ich das Fahrzeug heute weggeben und mir für 1000€ ne alte Karre holen, bis der neue Wagen da ist.
Auf die Idee komme ich, weil man diesen Gutachterpreisen häufig nachsagt, das die Ankaufspreise künstlich sehr hoch sind, um bei wirtschaftlichen Totalschaden die Kosten zu drücken. Ich weiß nun nicht, wie das bei einen 5 Jahre alten 65t€ Listenneupreiswagen aussieht.
Ich hätte den Wagen ansonsten am Ende an einen Ankäufer verkauft, da ich Privat keine Lust habe mit all den Leuten...
Lohnt sich der Verkauf über den Gutachterpreis? Auf was müsste ich jetzt achten, damit das klappt?
Das ich dann ein halbes Jahr eine richtig abgenudelte Karre fahre, ist mir völlig egal.
23 Antworten
@germania47
Ich hatte extra darauf hingewiesen, dass es bei Eigenbeauftragung anders ist.
Sorry, aber wer es glaubt.....😁
Diese Sparkommissare machen da keine Unterschiede. Und warum? weil Sie es nicht besser gelernt haben.
Und was meinst du wohl, was passiert, wenn die ein Gutachten pro Anspruchsteller schreiben würden?
Die müssten aber ganz schnell antanzen und Rechenschaft ablegen, das kann ich versichern....
Zitat:
@BMW-Biker007 schrieb am 28. März 2025 um 16:28:50 Uhr:
Zitat:
Natürlich.
Wenn man konkret (also auf Basis der Rechnung) abrechnen will wird sich die Versicherung freuen wenn der Rechnungsbetrag geringer ist, denn dann muss sie auch nur den geringeren Betrag zahlen.
Die Vermischung von fiktiver Abrechnung (Reparaturkosten gemäß Gutachten) mit konkreter Abrechnung (MwSt. gemäß Rechnung) ist seit geraumer Zeit laut BGH Rechtsprechung nicht zulässig.
Aber vielleich wäre es möglich für die E-Teile die MwSt. noch zu bekommen.
aber das sollte man wirklich vorher mit dem Rechtsanwalt besprechen.
Ihr habt aber das Bild des Schadens gesehen? Wenn der GA sich um bei einer beschädigten Stoßstange um 10% vertut, dann ist das echt eine MwSt-Differenz um die es sich zu streiten lohnt. mEn lohnt hier fiktiv gar nix, bei dem geringen Schaden.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 28. März 2025 um 17:17:15 Uhr:
Ihr habt aber das Bild des Schadens gesehen? Wenn der GA sich um bei einer beschädigten Stoßstange um 10% vertut, dann ist das echt eine MwSt-Differenz um die es sich zu streiten lohnt. mEn lohnt hier fiktiv gar nix, bei dem geringen Schaden.
Es kommt auf das Gutachten an.
Ich sehe den Schaden so um die 3000€
Kurz zusammen gefast:
Hintere Fahrzeugverkleidung (Stoßstange kan man dazu nicht mehr sagen)
Prellkörper hinter der Verkleidung
Querstebe
Verkleidungshalter
Einparksensoren
Lackierer
Und dann kommt es drauf an ob auch die Rückwannd eingedrück ist.
Das ganze könnte man auch um die 1000-1500€ in einer kleinen Werkstatt mit gebraucht Teile machen lassen.
In einer Vertragswerkstatt liegen alleine die Löhne bei 150-250€ die Std.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 28. März 2025 um 17:17:15 Uhr:
Ihr habt aber das Bild des Schadens gesehen?
Jetzt wo du es sagst. ...
An einer umgehenden Verschrottung des Fahrzeuges mit Verkauf zum höchstens dreistelligen Restwert führt da wohl kein Weg vorbei.
😕 😛
Was sich hier manche für Gedankien machen ist absurd hoch 10.
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Ich würde die Rechnung des anstehenden Neuwagenkaufs vorlegen und die Schadensumme nach Gutachten brutto verlangen. Finde ich viel entspannter. 😎
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. März 2025 um 18:18:53 Uhr:
Ich würde die Rechnung des anstehenden Neuwagenkaufs vorlegen und die Schadensumme nach Gutachten brutto verlangen. Finde ich viel entspannter. 😎
Geht das auch wenn man nach Reparatur abrechnet?
Oder nur im Falle eines Totalschaden?
Man rechnet die Ersatzbeschaffung ab. Die ist beim Neuwagenkauf über den kalkulierten Reparaturkosten und man gibt mehr als die Bruttoreparaturkosten aus. Somit gibt es unterm Strich vollen Ersatz des kalkulierten Schadens.
Ich hab mich bei vergleichbarem Fall auf Berlin verlassen. Hat geklappt, obwohl mein Anwalt bis zum Schluss das Gegenteil behauptet hat. Aber die Abrechnung der gegnerischen Versicherung war genauso wie Berlin Paul das bei mir ebenso kurz und knackig beschrieben hat. Auch Neuwagenkauf, Lieferung halbes Jahr später, dann kam die MWST. Rest zuvor auf fiktiver Basis. Nach Bezahlung des neuen mit Rechnung wurde auch die MWST erstattet. Verkauft hab ich ihn ca. 4 Monate nach dem Unfall.
Gutachter und Anwalt später wollte ich mal zwischenstand mitteilen: Gutachter sagt, das Verkauf witzlos ist, da die Ankaufspreise nur bei wirtschaftlichen Totalschäden kommen und es da zu 99% nur um Betrugsgeschichten handelt, da man nur die Papiere haben möchte. Bei einen Auto mit 25-30k Wert lohnt die ganze Geschichte nicht.
Also wird das Auto nun vollständig und vernünftig repariert. Der Schaden beläuft sich laut Gutachten auf 6200€, da die AHK dahinter die Stoßstange nach außen gedrückt hat und somit auch getauscht werden muss. Aktuell liegt die ganze Geschichte bei der gegnerischen Versicherung. Mein Anwalt wird sich melden.