PKW ohne HU - besser abmelden?
Hier eine Situation aus dem Freundeskreis, wo ich trotz einiger Erfahrung mit solchen Sachen etwas unsicher wurde.
Vorab: Es geht darum welches das _kleinere Übel_ ist. Dass es besser ist, stets rechtzeitig die HU zu machen ist schon klar 😉
Also, ein PKW hat(te) HU bis 10.2013, was der Halter, ggf. abgelenkt von seiner jungen Familie, nicht so richtig im Kopf hatte. Nun kam es zu einem Auffahrunfall, die Fronthaube dabei leicht verformt.
Das Auto steht im öffentlichen Parkraum (Anwohnerausweis), bekam aber nun ein Knöllchen wegen abgelaufener HU.
Es soll nun verkauft werden, und jetzt geht es um die Frage der Abmeldung:
- Mein Argument: Wenn der Wagen angemeldet bleibt, kann der Interessent damit wenigstens noch eine Probefahrt machen (Motor, Getriebe etc sind einwandfrei). Außerdem darf er dann parkrechtlich auf öffentlichem Grund stehen (riskiert natürlich eine weitere Knolle wegen HU).
- Gegenargument (eines Freundes): Wegen der abgelaufenen HU besteht kein Versicherungsschutz mehr, daher sollte man ohnehin niemandem mehr damit fahren lassen. Außerdem kann ohne Kennzeichen auch keine Knolle wegen abgelaufener HU kommen.
Wie sieht das aus - verliert ein Auto ohne HU wirklich den (Haftpflicht-) Versicherungsschutz?
Beste Antwort im Thema
Es dauert eine ganze Zeit, bis ein solcher Vorgang passieren kann:
- Verstoß "abgelaufene HU" wird festgestellt
- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen
- Erinnerung
- Ankündigung der Zwangsstillegung
- Zwangsstillegung mit Entsiegelung der Nummernschilder
- dann kommt der rote Aufkleber
- und dann erst der Abschleppwagen
So lange steht das Auto da mit abgelaufenem TÜV. Es muss schon Zufall sein, wenn das kürzer als ein Jahr ist.
65 Antworten
Nach erfolgter Abmeldung wird der Schein dem Käufer zugesandt, damit kann er dann nach Reparatur und HU den Wagen wieder anmelden. Ganz normal, auch aus Sicht der Zulassungsstelle.
Ich weiss nicht wer sich hier für besonders schlau hält, ich habe nur beschrieben, was praktisch funktioniert.
Das mit der Straftat beim Fahren mit Kurzzeit-Kz musst du mal erklären - welcher Paragraph aus StGB käme da zur Anwendung? Man lernt ja nie aus.
Ob das praktisch oder normal ist, wage ich mal zu bezweifeln. Aber jeder mit so viel Umstand, wie er möchte, hab ich nix dagegen.
KZK an einem zugelassenen Fahrzeug anzubringen bezeichnet man als Kennzeichenmissbrauch. Macht man es sehr ungeschickt, dann steht vielleicht sogar der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum...
Nenne mal bitte den Paragraphen, aus dem du diesen "Mißbrauch" herausliest.
Hört sich für mich eher nach dem Versuch an, FUD zu verbreiten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt
Warum auch immer.
Und hier wird Kurzzeit-mit-angemeldetem-Wagen auch als korrekt bezeichnet:
http://www.gutefrage.net/.../...ein-um-kurzzeitkennzeichen-zu-bekommen
Vielleicht musst du da in Düsseldorf mal eine Schulung machen, sonst kommen die Leute in der Zulassungsstelle auf einmal ins Gefängnis...
Zitat:
Original geschrieben von Trixiemixieminze
Jedes zugelassene Fahrzeug hat Versicherungsschutz,
abgelaufene HU ändert da nichts.Für eine Probefahrt gibts rote Kennzeichen
Wenn das so wäre, dass jedes Fahrzeug den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz hat, hätte ich nur noch einen Halbtagsjob ! 😁
Rote Kennzeichen haben an einem zugelassenem Fahrzeug nichts zu suchen ! 😉
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Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich bin - ohne nähere Kenntnis der Lage - durchaus am Zweifeln, ob das Ordnungsamt da richtig gehandelt hat.
Wohl mit nichten hat sich das Ordnungsamt da korrekt gehandelt.
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Nenne mal bitte den Paragraphen, aus dem du diesen "Mißbrauch" herausliest.
Hört sich für mich eher nach dem Versuch an, FUD zu verbreiten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fear,_Uncertainty_and_Doubt
Warum auch immer.
Dann versuche es doch einfach mit Par. 22 StVG. Und wofür KZK und/oder rote Kennzeichen bestimmt sind, steht schon eindeutig in Par. 16 FZV. Von wegen Unsicherheit...🙄
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Und hier wird Kurzzeit-mit-angemeldetem-Wagen auch als korrekt bezeichnet:
http://www.gutefrage.net/.../...ein-um-kurzzeitkennzeichen-zu-bekommen
Vielleicht musst du da in Düsseldorf mal eine Schulung machen, sonst kommen die Leute in der Zulassungsstelle auf einmal ins Gefängnis...
Das im Ernst deine "Quelle"?? Gutefrage?? Aus 2011?? Nein, sorry, vor so viel Rechtswissen verneige ich mich natürlich. Da ist der Kommentar zum Strassenverkehrsrecht echt sowas von hinterher...
Ich bestätige die Einschätzung von derbeste und Tecci.
Das hat nix mit FUD zu tun.
An einem angemeldeten Fahrzeug haben rote Nummern oder Kurzzeitkennzeichen nix zu suchen.
Zitat:
Und hier wird Kurzzeit-mit-angemeldetem-Wagen auch als korrekt bezeichnet:
http://www.gutefrage.net/.../...ein-um-kurzzeitkennzeichen-zu-bekommen
Vielleicht musst du da in Düsseldorf mal eine Schulung machen, sonst kommen die Leute in der Zulassungsstelle auf einmal ins Gefängnis...
Lese hierzu doch Bitte mal den § 16 (1) FZV.
Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, ...............
Nun kannst Du Dir die Frage selbst beantworten, wer recht hat. Düsseldorfer machen sicherlich auch Fehler, wie alle. 😉
Also sorry, aber in dem genannten Paragraphen wird mit keiner Silbe gesagt, dass ein KZK nur bei abgemeldetem Fahrzeug verwendet werden kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__22.html
Und es gilt in Deutschland immer noch "Was nicht verboten ist, das ist erlaubt."
Auch wenn es manche Leute, etwa in Ämtern, die ihren Lebensunterhalt mit Verboten verdienen (zu glauben), anders darstellen.
Oder in Foren, wo gerne Zeigefinger gehoben oder Stammtisch-Recht gesprochen wird.
Auch von der prakiktischen Handhabung her spricht nichts dagegen, es entsteht kein Schaden oder Beeinträchtigung für irgend jemand.
Vielmehr gibt es gute Gründe, wie z.B. in dem Gutefrage-Link beschrieben, warum das sinnvoll ist.
Und das ist auch meine wesentliche "Quelle", der gesunde Menschenverstand 😉
Willst Du es nicht verstehen?
Es geht um § 16 FZV !
Zitat:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, (...) in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen (...) führen.(...)
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Willst Du es nicht verstehen?Es geht um § 16 FZV !
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zitat:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, (...) in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen (...) führen.(...)
Ach ichtyos, lass ihn doch. Manchmal hat man mal ein Brett vor dem Kopf, dann sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. 🙂
@ TE, ist nicht böse gemeint. Passiert halt jeden mal.
Entsteht denn eurer Meinung nach für irgendwen ein Nachteil oder Problem?
Merkt überhaupt jemand, dass es (in der Schublade des Vorbesitzers) noch ein noch-nicht-abgestempeltes-Kennzeichen zu diesem Wagen gibt?
Interessiert sich dafür irgendwer außer den "Spezialisten" hier im Forum?
Dachte wir reden hier grundsätzlich über rechtmäßige Verfahrensweisen! 😎
Wo fängt der von Dir genannte Stammtisch an und wo hört er auf....ich meine, er beginnt in deiner genannten Vorbesitzer-Schublade...in dem amtliche Kennzeichen liegen, von denen angeblich keiner Kenntnis hat!
Mach mal so wie Du meinst....hast einen zukünftigen Thread gut.....der könnte dann lauten: Erwischt, was kommt auf mich zu?
😉
P.S. unterstelle Dir mal ganz dreist, dass Du entwertete Kennzeichen meinst...denn abgestempelt sind die Schilder (Urkunden) ja noch! 😎 Und es sind üblicherweise 2 amtl. Kennzeichen!
Ich würde in einem öffentlichen Forum kein Wort über solche "Vorhaben" kund tun. Jetzt könnten es mehr Leute sein, als lediglich der Vorbesitzer.....😉 Schlau war das jedenfalls nicht!
Randbemerkung: Mit Leuten die im Recht sind, weil sie es besser wissen als Du...streitet man sich nicht! 😁
Ein Blick ins Gesetz (das richtige), erspart jede Menge Geschwätz!
Nicht nur wenn die FIN abgefragt wird, aber ich erspare mir bei solch meinungsstabilen User jedes weitere Wort!
😎