PKW ohne HU - besser abmelden?

Hier eine Situation aus dem Freundeskreis, wo ich trotz einiger Erfahrung mit solchen Sachen etwas unsicher wurde.
Vorab: Es geht darum welches das _kleinere Übel_ ist. Dass es besser ist, stets rechtzeitig die HU zu machen ist schon klar 😉

Also, ein PKW hat(te) HU bis 10.2013, was der Halter, ggf. abgelenkt von seiner jungen Familie, nicht so richtig im Kopf hatte. Nun kam es zu einem Auffahrunfall, die Fronthaube dabei leicht verformt.

Das Auto steht im öffentlichen Parkraum (Anwohnerausweis), bekam aber nun ein Knöllchen wegen abgelaufener HU.
Es soll nun verkauft werden, und jetzt geht es um die Frage der Abmeldung:
- Mein Argument: Wenn der Wagen angemeldet bleibt, kann der Interessent damit wenigstens noch eine Probefahrt machen (Motor, Getriebe etc sind einwandfrei). Außerdem darf er dann parkrechtlich auf öffentlichem Grund stehen (riskiert natürlich eine weitere Knolle wegen HU).
- Gegenargument (eines Freundes): Wegen der abgelaufenen HU besteht kein Versicherungsschutz mehr, daher sollte man ohnehin niemandem mehr damit fahren lassen. Außerdem kann ohne Kennzeichen auch keine Knolle wegen abgelaufener HU kommen.

Wie sieht das aus - verliert ein Auto ohne HU wirklich den (Haftpflicht-) Versicherungsschutz?

Beste Antwort im Thema

Es dauert eine ganze Zeit, bis ein solcher Vorgang passieren kann:
- Verstoß "abgelaufene HU" wird festgestellt
- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen
- Erinnerung
- Ankündigung der Zwangsstillegung
- Zwangsstillegung mit Entsiegelung der Nummernschilder
- dann kommt der rote Aufkleber
- und dann erst der Abschleppwagen

So lange steht das Auto da mit abgelaufenem TÜV. Es muss schon Zufall sein, wenn das kürzer als ein Jahr ist.

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Zitat:

Original geschrieben von bvdb


Ist euch irgendein Fall bekannt, wo jemand, der ein gekauftes Fahrzeug, dessen Halter die Kz abmontierte, mit seinem mitgebrachten KZK fuhr, "erwischt" wurde,

Mein Nachbar im August letzten Jahres.

Einen zugelassenen Gebrauchtwagen mit KZK nach Hause überführt, um im Falle eines (Un)Falles die Versicherung des Verkäufers außen vor zu lassen.

Zitat:

und dann:
- die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat (es soll ja eine "Straftat" sein)?
- der Betreffende vor Gericht daraufhin verurteilt wurde?

Bei den kleinen Straftaten, sogenannte "geringfügige Delikte" läuft das verkürzt und nennt sich Strafbescheid und das waren dann wegen Kennzeichenmissbrauch 15 Tagessätze.

Die große Glocke mit Gericht kommt erst, wenn man gegen einen Strafbescheid Widerspruch einlegt. Was aber sein Anwalt nicht empfohlen hat, weil zwecklos:

Die vorgeworfene Straftat war zweifelsfrei begangen, billiger wäre es nicht geworden, allerdings mit Risiko für eine höhere Strafe und dann sind auch noch die deutlich höheren Verfahrenskosten und der eigene Anwalt zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von bvdb


Ist euch irgendein Fall bekannt, wo jemand, der ein gekauftes Fahrzeug, dessen Halter die Kz abmontierte, mit seinem mitgebrachten KZK fuhr, "erwischt" wurde,
Mein Nachbar im August letzten Jahres.

Einen zugelassenen Gebrauchtwagen mit KZK nach Hause überführt, um im Falle eines (Un)Falles die Versicherung des Verkäufers außen vor zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

und dann:
- die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat (es soll ja eine "Straftat" sein)?
- der Betreffende vor Gericht daraufhin verurteilt wurde?

Bei den kleinen Straftaten, sogenannte "geringfügige Delikte" läuft das verkürzt und nennt sich Strafbescheid und das waren dann wegen Kennzeichenmissbrauch 15 Tagessätze.

Die große Glocke mit Gericht kommt erst, wenn man gegen einen Strafbescheid Widerspruch einlegt. Was aber sein Anwalt nicht empfohlen hat, weil zwecklos:

Die vorgeworfene Straftat war zweifelsfrei begangen, billiger wäre es nicht geworden, allerdings mit Risiko für eine höhere Strafe und dann sind auch noch die deutlich höheren Verfahrenskosten und der eigene Anwalt zu bezahlen.

Das nennt sich Strafbefehl. Der Strafbescheid kommt aus dem Steuerrecht. 😉

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl

Nochmal, findet ihr diese Regelung denn richtig?

Wem wird geschadet, wenn bei bestehender Versicherung ein KZK verwendet wird?

Demjenigen, der Unfallfegner wird. Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Versicherungen und einem Dritten kann nicht der Weg sein. Und ja, ich finde die generelle Regelung mit dem Verbot einer Doppelversicherung sinnvoll. Dass die Regelungen für KZK so sind wie sie jetzt eben sind, ist der "Verdienst" einiger weniger, die damit eben illegale Geschäfte durchgeführt haben. Es ist halt einfach so, dass für ein Zusammenleben in einer Gesellschaft Regeln existieren und auch existieren müssen, die von jedem zu befolgen sind, auch wenn die eben mal unbequem sind. Daher ist die Regelung auch so richtig und gut, denn es geht darum, betrügerische und sonstige illegale Handlungen zu unterbinden. Da hat auch nur nachrangig mit den Versicherungen zu tun.

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Aber sicher ist die Regelung richtig.
Kurzzeitkennzeichen und rote Nummern sind etwas anderes als eine normale Zulassung.

Wen stört es eigentlich ob z. B. ich ohne gültige Fahrerlaubnis fahre - kann doch dir egal sein... Wem schade ich denn? 😁

Und wenn du der Meinung bist das gehört geändert - schreiben, schreiben, schreiben. In der Zeit die du hier schreibst könntest du jede Menge Mails schreiben.
Du könntest eine Petition machen. Du könntest dich politisch engagieren.

Oder ist es doch nicht so wichtig?

Denn hier bringen dir zustimmende Meinungen gar nix. Was soll hier schon passieren.

Archduchess, was hat dich denn motviert in diesem Thread aufzuschlagen? Der Vergleich mit dem ohne-Führerschein-fahren ist ja absurd.

Tecci, welche Versicherung zuständig ist, das ist doch durch das montierte Kennzeichen ganz klar gesetzt.
Du kannst doch auch zwei gültige Fahrscheine für eine Bahnfahrt haben, geprüft und gestempelt wird der den du vorzeigst ... macht irgendwie Sinn.

Noch ein Beispiel aus der Praxis: Der Anbieter montiert die Schilder vor der Besichtigung ab, und denkt auch nicht daran den Käufer darüber zu informieren, der macht mit seinem KZK eine Probefahrt - und landet vor Gericht.
Um das zu verhindern, müsste sich der Interessent erst eine Abmeldebescheinigung zeigen lassen usw.
Das ist doch gaga.

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