PKW ohne HU - besser abmelden?
Hier eine Situation aus dem Freundeskreis, wo ich trotz einiger Erfahrung mit solchen Sachen etwas unsicher wurde.
Vorab: Es geht darum welches das _kleinere Übel_ ist. Dass es besser ist, stets rechtzeitig die HU zu machen ist schon klar 😉
Also, ein PKW hat(te) HU bis 10.2013, was der Halter, ggf. abgelenkt von seiner jungen Familie, nicht so richtig im Kopf hatte. Nun kam es zu einem Auffahrunfall, die Fronthaube dabei leicht verformt.
Das Auto steht im öffentlichen Parkraum (Anwohnerausweis), bekam aber nun ein Knöllchen wegen abgelaufener HU.
Es soll nun verkauft werden, und jetzt geht es um die Frage der Abmeldung:
- Mein Argument: Wenn der Wagen angemeldet bleibt, kann der Interessent damit wenigstens noch eine Probefahrt machen (Motor, Getriebe etc sind einwandfrei). Außerdem darf er dann parkrechtlich auf öffentlichem Grund stehen (riskiert natürlich eine weitere Knolle wegen HU).
- Gegenargument (eines Freundes): Wegen der abgelaufenen HU besteht kein Versicherungsschutz mehr, daher sollte man ohnehin niemandem mehr damit fahren lassen. Außerdem kann ohne Kennzeichen auch keine Knolle wegen abgelaufener HU kommen.
Wie sieht das aus - verliert ein Auto ohne HU wirklich den (Haftpflicht-) Versicherungsschutz?
Beste Antwort im Thema
Es dauert eine ganze Zeit, bis ein solcher Vorgang passieren kann:
- Verstoß "abgelaufene HU" wird festgestellt
- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen
- Erinnerung
- Ankündigung der Zwangsstillegung
- Zwangsstillegung mit Entsiegelung der Nummernschilder
- dann kommt der rote Aufkleber
- und dann erst der Abschleppwagen
So lange steht das Auto da mit abgelaufenem TÜV. Es muss schon Zufall sein, wenn das kürzer als ein Jahr ist.
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Entsteht denn eurer Meinung nach für irgendwen ein Nachteil oder Problem?
Merkt überhaupt jemand, dass es (in der Schublade des Vorbesitzers) noch ein noch-nicht-abgestempeltes-Kennzeichen zu diesem Wagen gibt?
Interessiert sich dafür irgendwer außer den "Spezialisten" hier im Forum?
einen
Was wir mal alle nicht hoffen wollen, wenn Du z.B. einen Unfall hättest. Welche Versicherung sollte dann zahlen, oder willst Du Dir dann aussuchen, welche den Schaden am Besten abwickelt ? 😉
Das ist nur ein Beispiel.
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Entsteht denn eurer Meinung nach für irgendwen ein Nachteil oder Problem?
Darum geht es doch gar nicht. Es muss doch keine konkrete Gefährdung vorliegen, damit die Strafbarkeit erreicht ist.
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Interessiert sich dafür irgendwer außer den "Spezialisten" hier im Forum?
Och, nur die Polizei zum Beispiel...
Wenn die normalen Kennzeichen abmontiert sind, ist das Fahrzeug praktisch abgemeldet.
Wird dann ein KZK angebracht, zahlt natürlich bei einem Unfall dessen Versicherung.
Wie sollte es anders sein?
Polizeikontrolle: Die Karte zum KZK wird bei einer Kontrolle vorgelegt, wenn da alles stimmt - wie sollte da irgendein Problem aus Sicht der Beamten entstehen? Glaubt ihr ernsthaft, die machen irgendwelche Recherchen, um "Verstöße" dieser Art zu erkennen?
Ich lese aus euren Beiträgen: Ihr wärt gern selbst Polizisten, und dann würdet ihr dafür sorgen, dass niemand mit solchen "Straftaten" durchkommt. Typische Stammtisch-Mentalität, auch der Versuch, hier im Forum ein Drohszenario aufzubauen, wenn man etwas falsches schreibt müsse man aufpassen. Völlig kleingeistig und lächerlich.
Nebenbei, der §16 der FZV muss dann auch mal der Praxis angepasst werden, das wäre eine Sache des Verkehrsgerichtstags; auch eine etwas eigenartige Institution ohne jedes demokratische Mandat.
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Wenn die normalen Kennzeichen abmontiert sind, ist das Fahrzeug praktisch abgemeldet.
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
Praktisch abgemeldet kann es nur auf der Zulassungsstelle werden.
Durch Abmeldung, vorübergehende Stillegung oder Ummeldung.
Probier mal die Schilder nur vom Fahrzeug zu nehmen,
ob Du dann keine Versicherung und Steuer zahlen musst.
Wäre mal was neues.
Egal wie Du dich drehst und windest, bei einem angemeldeten Fahrzeug ein KKZ zu verwenden ergibt eine doppelte Versicherung.
Und das ist nun mal nicht zulässig.
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Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Polizeikontrolle: Die Karte zum KZK wird bei einer Kontrolle vorgelegt, wenn da alles stimmt - wie sollte da irgendein Problem aus Sicht der Beamten entstehen? Glaubt ihr ernsthaft, die machen irgendwelche Recherchen, um "Verstöße" dieser Art zu erkennen?
Äh, ja. Routinemäßig wird die Fahrgestellnummer bzw. das Kennzeichen abgefragt ob da irgendwas bezüglich keine Steuer gezahlt, gestohlen oder sonstwas vorliegt.
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Wenn die normalen Kennzeichen abmontiert sind, ist das Fahrzeug praktisch abgemeldet.
Das Fahrzeug ist damit weder theoretisch noch praktisch abgemeldet 🙄 Eine Ausserbetriebsetzung gibt es auf einer Zulassungsstelle und sonst nirgends...
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Polizeikontrolle: Die Karte zum KZK wird bei einer Kontrolle vorgelegt, wenn da alles stimmt - wie sollte da irgendein Problem aus Sicht der Beamten entstehen? Glaubt ihr ernsthaft, die machen irgendwelche Recherchen, um "Verstöße" dieser Art zu erkennen?
GENAU solche Verstöße werden damit versucht zu erkennen. Weil KZK nämlich so einfach zu beschaffen sind, dass sie gerne für Straftaten wie Tankstellenüberfälle oder Autoverschiebungen nach Diebstahl genutzt werden. Da sind sie nämlich dann ein bisschen weniger auffällig als gar keine Kennzeichen...
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Ich lese aus euren Beiträgen: Ihr wärt gern selbst Polizisten, und dann würdet ihr dafür sorgen, dass niemand mit solchen "Straftaten" durchkommt. Typische Stammtisch-Mentalität, auch der Versuch, hier im Forum ein Drohszenario aufzubauen, wenn man etwas falsches schreibt müsse man aufpassen. Völlig kleingeistig und lächerlich.
Ich lese dagegen aus deinen Beiträgen, dass du absolut keine Ahnung hast. Weder von der Sache noch von Polizeiarbeit. Im Sprüche klopfen dagegen ein ganz Großer. Ich wusste schon, dass sich meine Aussage von wegen schlauer sein als andere wieder mal bewahrheiten würde...
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Nebenbei, der §16 der FZV muss dann auch mal der Praxis angepasst werden, das wäre eine Sache des Verkehrsgerichtstags; auch eine etwas eigenartige Institution ohne jedes demokratische Mandat.
Nebenbei, der wurde erst vor Kurzem angepasst. Sollte man sich vorher schlau machen, wenn man was dazu sagen will...
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Wenn die normalen Kennzeichen abmontiert sind, ist das Fahrzeug praktisch abgemeldet.
Keineswegs. Ich habe schon mal ein Fahrzeug seiner Kennzeichen "beraubt", ohne im geringsten die Idee gehabt zu haben, damit eine Abmeldung zu bewirken. War eine Reparatur, die sich über viele Wochen hingezogen hat...
Tecci hat den Rest schon erklärt.
Tecci, ich bewege mich schon einige Jahrzehnte auf unseren Straßen, und habe dabei einige Dutzend Fahrzeuge genutzt, überführt, gehandelt usw., inklusive zahlreiche Polizeikontrollen.
Also "keine Ahnung" stimmt irgendwie nicht ganz.
Aber fragen wir doch mal andersherum:
Ist euch irgendein Fall bekannt, wo jemand, der ein gekauftes Fahrzeug, dessen Halter die Kz abmontierte, mit seinem mitgebrachten KZK fuhr, "erwischt" wurde, und dann:
- die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat (es soll ja eine "Straftat" sein)?
- der Betreffende vor Gericht daraufhin verurteilt wurde?
Das ist doch die spannende Frage, wie es in der Praxis der Rechtsprechung läuft, nicht was in irgendeiner Verordnung (IMO auch auslegbar) getextet ist.
Vielleicht lesen ja hier auch Richter, Staatsanwälte oder Anwälte mit, die können dazu vll auch etwas beitragen.
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Tecci, ich bewege mich schon einige Jahrzehnte auf unseren Straßen, und habe dabei einige Dutzend Fahrzeuge genutzt, überführt, gehandelt usw., inklusive zahlreiche Polizeikontrollen.
Also "keine Ahnung" stimmt irgendwie nicht ganz.
Ist in Ordnung. Aber wie du sicher auch weißt, ändern sich sowohl Vorschriften sprich Gesetze als auch die Rechtsprechung über die Zeit. Nur weil etwas vor 40 Jahren so war und vielleicht sogar geduldet wurde, muss das heute lange nicht mehr so sein. Und gerade der Bereich KFZ-Kriminalität ist derartig stark gewachsen, da haben KZK einen nicht unerheblichen Anteil dran. Frag ruhig mal einen Polizisten, am Besten einen, der auf einer der Autobahnen tätig ist, die die Hauptachse West-Ost bilden und auf was die so achten 😉
Zitat:
Original geschrieben von bvdb
Aber fragen wir doch mal andersherum:
Ist euch irgendein Fall bekannt, wo jemand, der ein gekauftes Fahrzeug, dessen Halter die Kz abmontierte, mit seinem mitgebrachten KZK fuhr, "erwischt" wurde, und dann:
- die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat (es soll ja eine "Straftat" sein)?
- der Betreffende vor Gericht daraufhin verurteilt wurde?
Durchaus. Man kam insbesondere dann darauf, wenn etwas passiert war und im Rahmen der Zivilklage festzustellen war, welche Versicherung nun in der Begleichungspflicht war...
Okay, dass bei KZK öfter kontrolliert wird, macht Sinn, aber wenn der Fahrer dann einen Kaufvertrag vorlegt, ggf. geprüft wird, dass der Verkäufer mit dem (noch gemeldeten) Halter übereinstimmt, dann ist der Verdacht doch auch erledigt.
Das ist nun mal das Wesen von KZK, dass da ein Missbrauch möglich ist, ganz abschaffen wird man sie nicht können.
Meine Frage war, ob jemand strafrechtlich belangt wurde, wenn er, wie hier besprochen, in bester Absicht einfach ein frisch erworbenes Fahrzeug mit seinem KZK nach Hause gefahren hat.
Und wenn das so wäre, dann müssen die Gesetze eben noch einmal geändert werden, denn jemandem der in bester Absicht und zu niemandes Schaden handelt sollte der Gesetzgeber nicht bestrafen. Siehe auch GG Art 20.
Du bist aber sehr "meinungsstabil". 😠
Ein KZK hat schlichtweg nichts an einem zugelassenen Fahrzeug montiert zu werden. Und einen Kaufvertrag kann man auch fälschen. Also kein Grund, bei einer Kontrolle nicht mal eben die FIN abzufragen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Du bist aber sehr "meinungsstabil". 😠Ein KZK hat schlichtweg nichts an einem zugelassenen Fahrzeug montiert zu werden. Und einen Kaufvertrag kann man auch fälschen. Also kein Grund, bei einer Kontrolle nicht mal eben die FIN abzufragen.
Hallo ichtyos,
so ist es und ich behaupte sogar, dass die FIN mit 95 % Sicherheit abgefragt wird.
Schön wärs - mir wurde mal ein (noch recht junges und wertvolles Supersport-) Bike vor der Haustür weg geklaut. Darauf sofort zur Polizei, Anzeige erstattet - die wollten nicht mal die Fahrgestellnummer notieren. "Wie wollen Sie denn dann, wenn Sie einen LKW voll Motorräder auf dem Weg nach Polen stoppen, feststellen was Diebesgut ist?" - "Ach das lohnt doch eh nicht, die Nummern sind doch so leicht zu fälschen." - Pfff.. so groß (wie in den TV-Jubel-Berichten über die Arbeit der Polizei) scheint das Interesse der Ordnungshüter an gestohlenen Fahrzeugen also nicht zu sein.
Und zur Strafbarkeit des KZK-Fahrens - mich interessieren weiter Hinweise (gerne Aktenzeichen) auf Fälle konkreter Verurteilungen.
Warum die Polizei damals die FIN nicht aufgenommen hat, kann ich nicht sagen. Heutzutage wird so ein Diebstahl soweit mir bekannt EU-weit verbreitet.
Und Aktenzeichen wird schwer - kein Anwalt, der seine Sinne beisammen hat, wird einem Mandanten raten, damit vor Gericht zu ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Warum die Polizei damals die FIN nicht aufgenommen hat, kann ich nicht sagen. Heutzutage wird so ein Diebstahl soweit mir bekannt EU-weit verbreitet.Und Aktenzeichen wird schwer - kein Anwalt, der seine Sinne beisammen hat, wird einem Mandanten raten, damit vor Gericht zu ziehen.
Vollkommen richtig alle gestohlende Fahrzeuge können abgefragt werden. Bei Zulassungen aus dem europäischen Ausland (EG-Länder) erfolgt die Abfrage bei uns sogar automatisch bei der Zulassung.