PKW ohne HU - besser abmelden?
Hier eine Situation aus dem Freundeskreis, wo ich trotz einiger Erfahrung mit solchen Sachen etwas unsicher wurde.
Vorab: Es geht darum welches das _kleinere Übel_ ist. Dass es besser ist, stets rechtzeitig die HU zu machen ist schon klar 😉
Also, ein PKW hat(te) HU bis 10.2013, was der Halter, ggf. abgelenkt von seiner jungen Familie, nicht so richtig im Kopf hatte. Nun kam es zu einem Auffahrunfall, die Fronthaube dabei leicht verformt.
Das Auto steht im öffentlichen Parkraum (Anwohnerausweis), bekam aber nun ein Knöllchen wegen abgelaufener HU.
Es soll nun verkauft werden, und jetzt geht es um die Frage der Abmeldung:
- Mein Argument: Wenn der Wagen angemeldet bleibt, kann der Interessent damit wenigstens noch eine Probefahrt machen (Motor, Getriebe etc sind einwandfrei). Außerdem darf er dann parkrechtlich auf öffentlichem Grund stehen (riskiert natürlich eine weitere Knolle wegen HU).
- Gegenargument (eines Freundes): Wegen der abgelaufenen HU besteht kein Versicherungsschutz mehr, daher sollte man ohnehin niemandem mehr damit fahren lassen. Außerdem kann ohne Kennzeichen auch keine Knolle wegen abgelaufener HU kommen.
Wie sieht das aus - verliert ein Auto ohne HU wirklich den (Haftpflicht-) Versicherungsschutz?
Beste Antwort im Thema
Es dauert eine ganze Zeit, bis ein solcher Vorgang passieren kann:
- Verstoß "abgelaufene HU" wird festgestellt
- Aufforderung an den Halter, HU nachzuweisen
- Erinnerung
- Ankündigung der Zwangsstillegung
- Zwangsstillegung mit Entsiegelung der Nummernschilder
- dann kommt der rote Aufkleber
- und dann erst der Abschleppwagen
So lange steht das Auto da mit abgelaufenem TÜV. Es muss schon Zufall sein, wenn das kürzer als ein Jahr ist.
65 Antworten
Jedes zugelassene Fahrzeug hat Versicherungsschutz,
abgelaufene HU ändert da nichts.
Für eine Probefahrt gibts rote Kennzeichen
Rote Kennzeichen an einem zugelassenen Fahrzeug sind ja wohl nicht Dein ernst?
Hatten wir auch diskutiert, macht aber IMO schon Sinn, wenn der Interessent die Roten (/Kurzzeit-) Kennzeichen mitbringt, um damit ggf. nach Hause zu fahren, und der Verkäufer den Wagen sofort nach dem Kauf abmelden will (weil er Angst hat bei einem Unfall durch den Käufer irgendwelche Nachteile zu haben).
Menschen verhalten sich ja nicht immer alle cool, wenn man das mal öffentlich sagen darf.
Wenn jemand das Auto kauft nimmt er die Papiere mit und Du kannst es gar nicht mehr abmelden. Also mach es gleich.
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber es dauert ja auch, bis der Aufkleber erst mal drauf ist. Und die Farbe ist nicht vorgeschrieben, somit völlig egal 😉 Bei uns ist er rot. Aber bis es soweit kommt, ist ja vorher schon ein Verwaltungsverfahren gelaufen. Dem Ganzen entkommt man nur, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird und dann auf Privatgrund steht...
bei unds aufn Parkgelände ( 15 Parkplätze ) bei meinem Haus stand auch fast ein jahr ein Auto ,und nur weil sich eine ältere dame darüber im Nebenhaus aufgeregt hatte war irgendwann mal der rote aufkleber drauf ,und kurz danach waren die besitzer da und haben des Verstaubte auto wieder flott gemacht ...
also in der regel dauerts sehr lange bis was passiert ,wenn des Fahrzeug nicht bemerkt wird ....
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
bei unds aufn Parkgelände ( 15 Parkplätze ) bei meinem Haus stand auch fast ein jahr ein Auto ,und nur weil sich eine ältere dame darüber im Nebenhaus aufgeregt hatte war irgendwann mal der rote aufkleber drauf
Wem gehört das Parkgelände?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Wem gehört das Parkgelände?Zitat:
Original geschrieben von max.tom
bei unds aufn Parkgelände ( 15 Parkplätze ) bei meinem Haus stand auch fast ein jahr ein Auto ,und nur weil sich eine ältere dame darüber im Nebenhaus aufgeregt hatte war irgendwann mal der rote aufkleber drauf
iss öffentlich
des heisst das ich da parken kann die Bank/Postkunden und die anwohner
edit.....
iss kleines dorf
Auch auf faktisch öffentlichem Verkehrsraum kann es legal möglich sein, ein abgemeldetes Auto abzustellen. Der Aufkleber verwundert mich gerade.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Auch auf faktisch öffentlichem Verkehrsraum kann es legal möglich sein, ein abgemeldetes Auto abzustellen. Der Aufkleber verwundert mich gerade.
des iss der älteren dame nur aufgefallen weil die den Parkplatz ( im Sommer )den rand verschönert hat und denn hat die da beim Ordnungsamt angerufen ....
Ich bin - ohne nähere Kenntnis der Lage - durchaus am Zweifeln, ob das Ordnungsamt da richtig gehandelt hat.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich bin - ohne nähere Kenntnis der Lage - durchaus am Zweifeln, ob das Ordnungsamt da richtig gehandelt hat.
auf jeden fall hat der besitzer sein auto wieder flott gemacht ....
bevor der abschlepper irgendwann mal vieleicht anrückte ....
Ist schon okay. Aber ich bin mir nach wie vor absolut nicht sicher, dass der Aufkleber gerechtfertigt war. Und auch den angedachte Abschlepper hätte möglicherweise nicht der Besitzer des PKWs bezahlt...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ist schon okay. Aber ich bin mir nach wie vor absolut nicht sicher, dass der Aufkleber gerechtfertigt war. Und auch den angedachte Abschlepper hätte möglicherweise nicht der Besitzer des PKWs bezahlt...
also mich hat der wagen ned gestört ,wei ja genug Parkfläche vorhanden iss ...
denke auch das man im Dorf die fünfe gerade lassen soll
da bin ich auch deiner meinung das der aufkleber eher fehl am platze war
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Wenn jemand das Auto kauft nimmt er die Papiere mit und Du kannst es gar nicht mehr abmelden. Also mach es gleich.
Wenn er das Auto kauft kann man ja die Kennzeichen abschrauben, und behält den Fz-Schein - mit diesen beiden Dingen kann man den Wagen abmelden (auch wenn jemand anders ihn mit Kurzzeit-Nummern herumfährt).
So ist es jetzt auch geschehen.
Blöd nur, dass der Schein zum Anmelden benötigt wird...und solange das Fahrzeug angemeldet ist, bewegt man sich mit den Kurzzeitkennzeichen im Bereich einer Straftat... Nur gut, dass manche immer glauben müssen, sie wären ja ach so schlau 🙄🙄