PKW ohne Brief abmelden und neuen PKW anmelden!
Hallo Zusammen,
leider bin ich aktuell etwas überfordert was die Abmeldung eines nicht zu Ende finanzierten PKW's geht. Zudem soll ein neuer PKW angemeldet werden. Erstmal die Sachlage.
1) Momentan fahre ich einen Scirocco welcher finanziert wird. Die Schlussrate ist im März 2013 zu zahlen. Allerdings will ich den PKW nicht übernehmen. Das Fahrzeug wurde wegen der Abwrackprämie auf den Namen meiner Mutter angemeldet. Den Brief hat somit die VW Bank. Dieser PKW soll nun abgemeldet werden. Die Raten zahle ich bis März weiter,allerdings will ich die Kosten der Versicherung sparen!
2) Gestern habe ich einen Golf gekauft. Dieser wurde mit dem Kennzeichen vom Verkäufer übergeben. Übergabezeitpunkt wurde schriftlich fixiert. Dieser Golf soll, nun angemeldet werden und umgehend den Scirooco ersetzen! Zu beachten ist, dass der Golf nun auf mich versichert werden soll.
Frage 1: Wie kann ich den Scirooco abmelden, obwohl ich den Brief nicht habe?
Frage 2: Kann ich den Scirocco abmelden mit Hilfe einer Vollmacht? Kaufvertrag, Fahrezeugbrief und Versicherung laufen ja auf meine Mutter.
Frage 3: Kann ich das alte Kennzeichen des Scirrocos für den Golf übernehmen?
Frage 4: Besteht aktuell noch ein Versicherungsschutz für den Golf? Ich habe ja die Kennzeichen des Verkäufers übernommen. Das heißt ich muss ihn vor Weihnachten auf mich ummelden und versichern!
Frage 5: Wie geht man nun richtig vor,um alles richtig zu machen. Ab und Anmeldung sollen an einem Tag erfolgen. Was muss ich beachten und alles mitnehmen?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ashigari
Frage 1: Wie kann ich den Scirooco abmelden, obwohl ich den Brief nicht habe?
Nein
Zwecks Abmeldung mußt du dich mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen um hier eine Lösung zu finden.
19 Antworten
Du hast ja recht - ABER - gefällt dir LABO Berlin besser?
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/120877/
da stehts noch drin...
Ich trau da keiner Zulassungsstelle!
Was machst du wenn TE da hingeht und die ihn wieder wegschicken?
Ja man könnte klagen auf dem Verwaltungsweg... 😁
Oder zumindest den Vorgesetzten sprechen und über Interpretationen sprechen.
Aber willst du das TE antun? Das ist eher was für dich oder mich.
Interpretationen:
naja, du weißt aber schon, daß in deiner Gegend FFM verlangt, daß bei Zulassung das Fahrzeug identifiziert wird. Also stofflich in FFM bei der Zulassungsstelle sein muß!
Und dafür interpretieren sie sehr kräftig in der Gegend rum. 😁
Deswegen, und ich kann es ja gar nicht oft genug schreiben, so wie ich es jedesmal mache: die grundsätzlichen Infos hier holen. Aber BITTE bei der zuständigen Zulassungsstelle NACHFRAGEN, per TELEFON...denn die Homepage gibt ja meist nicht das Entscheidende her oder ist veraltet... Sage ich jedes Mal. Aber dann muss man sich ja zusätzlich noch mit den verbreiteten Falschinfos auseinandersetzen, da leidet halt manchmal der TE ein bisschen 😉
Ich habe mal Wahllos einige KFZ Zuslassungsstellen im Web gefunden
http://www.gera.de/.../detail.php?...
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/120877/
http://cms.trier.de/.../Integrale?...
http://www.kreis-olpe.de/.../Was-ben%C3%B6tige-ich-wof%C3%BCr#k2
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
NeinZitat:
Original geschrieben von Ashigari
Frage 1: Wie kann ich den Scirooco abmelden, obwohl ich den Brief nicht habe?Zwecks Abmeldung mußt du dich mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen um hier eine Lösung zu finden.
Sorry Drahkke,
Deiner Aussage kann ich nicht zustimmen. Es ist so, dass bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit den neuen Fahrzeugpapieren ( ZUB I + II ) die ZUB II nicht mehr vorgelegt werden muss. Erklärt sich auch schon dadurch, dass es auch keine Eintragung mehr in der ZUB II vorgenommen werden. Hier auch die gesetzl. Quelle dazu.
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#14
Bis vor ein paar Wochen musste jedoch bei einer Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit den noch " Alten " Fahrzeugpapieren beides vorgelegt werden, aber auch dies wurde in der Zwischenzeit auf nur noch den alten Fahrzeugschein reduziert. Was viele Zulassungsstellen dennoch machen und ggf. auch sinnvoll ist, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Wir machen notfalls ein Aktenvermerk, falls eine andere Peron, als der Halter, dass Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen will.
Macht einen Sinn, weil schon Fahrzeuge ohne Wissen des Halters einfach außer Betrieb gesetzt wurden.
@ Ashigan
Frage 2: Wenn das Fahrzeug nun auf Deinen Namen zugelassen werden soll, verlangen wir vom Vorhalter eine Freigabe, auch wenn es die Mutter ist.
Frage 3: siehe Antwort zu Frage 2
Frage 4: Solange das Fahrzeug zugelassen ist, besteht auch noch ein Versicherungsschutz, es sei denn, dass die Versicherung des Vorhalter sofort eine Anzeige nach § 25 FZV an die Zulassungsstelle des Vorhalters gibt.
Frage 5: ein kurzer Anruf bei der Zulassungsstelle gibt am schnellsten und sichersten Kenntnis darüber, was die Zulassungsstelle haben will. Leider wird es immer wieder noch in den Zulassungsstellen anders gehandhabt. z.B. die einen wollen den Ausweis im Original, anderen langt eine Kopie.
Ich möchte unbedingt anmerken, dass dies die Verfahrensweisen meiner Zulassungsstelle sind und nicht unbedingt auf andere Zulassungsstellen zutreffen. Meine Zulassungsstelle hat ihren Sitz in Niedersachsen, dort wurde vieles vereinfacht.
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Hallo Zusammen,
hab mich eben bei meiner KFZ-Zulassungstelle schlau gemacht! Ich kann bei meiner Zulassungstelle den Scirocco nur mit dem Fahrzeugschein abmelden, der Brief ist nicht notwendig🙂 Ich benötige nicht einmmal eine Vollmacht des Fahrzeughalters. Kennzeichen und Fahrzeugschein sind ausreichend!
So habe ich mir das gewünscht!
DanKe für Euere Infos und Hilfe!