PK am 8.8. --> Ergebnis
Wurde am 8.8. kontrolliert und hatte keine ABE für die Spurverbreiterungen (Thema vom 8.8.). Jetzt hab ich nen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen was nun mit Bußgeldbescheid und Punkten verbunden ist oder? Heißt das jetzt 2 Jahre länger Probezeit und Nachschulung für mich?
Kann ich irgendwas machen um evtl. um die Nachschulung rumzukommen, denn dort geht es ja ums Fahren und die Spurverbreiterungen haben doch nix mit meiner Fahrweise zu tun oder spielt das keine Rolle?
LG Katrin
14 Antworten
bei einem bußgeld über 50€ gibts 100% sicher auch punkte ..
d.h. 2 jahre längere probezeit UND nachschulung, gibt keinen weg drum herrum ausser ne gute rechtsschutz und wiederspruch einlegen... sonst wirds schnell teuer
mit dem zahlen des bußgeldes machst du automatisch ein schuld eingeständniss...
Du hättest die ABE nachreichen müssen bzw. mal ganz schnell nen unbedenklichkeitsgutachten vom Tüv einholen müssen.
Keine ABE & nicht eingetragen gibt ja 3 Punkte & 75 Euro. Was soll der Bogen? Sollst dich nochma äussern oder was?
Wie jetzt? Diesmal gar keine Bilder? 😁
Ja sollte mich äußern, hab ich aber nicht gemacht, gebe das doch nicht zu! Haben den TÜV gestempelten Mängelschein beim Landratsamt abgegeben und darum sehe ich es ja auch nicht ein das ich jetzt evtl. Bußgeld zahlen soll. Noch habe ich zwar keinen Bußg-bescheid aber der wird garantiert kommen. Denn egal ob die Verbreiterungen jetzt eingetragen sind oder nicht, es war so das ich am 8.8. ohne BE gefahren bin und dafür ist die Strafe. Hab aber bei meiner Versicherung nen Anspruch auf Rechtsanwalt und mit dem werde ich dann nur gegen die Punkte und Nachschulung klagen, Bußgeld sehe ich ein, ist für mich Starfe genug wo ich auf jeden Cent achten muss. Hab kein Geld für ne Nachschulung! Deswegen ist ein Bußgeld wirklich Strafe genug...
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😁
Was will man hier für Bilder Posten.
Ach ich tu´s einfach mal
Klick
Zitat:
Original geschrieben von Golf2MausKatrin
Hab aber bei meiner Versicherung nen Anspruch auf Rechtsanwalt und mit dem werde ich dann nur gegen die Punkte und Nachschulung klagen,
Ich denke mal nicht, dass man dagegen klagen kann. Einspruch einlegen vielleicht und das wars schon.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird und du keine Nachschulung machst, sollte eine angeordnet werden, isser wech, der Lappen... 😉
dass dich deine spurplatten eine verlängerte probezeit und nachschulung kosten werden, davon ist fast schon auszugehen. jedoch ist ein fahren ohne betriebserlaubnis auch kein kavaliersdelikt, und dann ist es egal ob wegen nicht zulässiger beleuchtung, spurplatten oder sonstigem nicht abgenommenen tuning.
für dich ist das jetzt natürlich bitter, das ganze wegen so einer "kleinigkeit", aber stell dir mal vor man würde anfangen zu unterscheiden fahren ohne betriebserlaubnis wegen kleinigkeiten oder fahren ohne betriebserlaubnis mit grösseren sachen. und dann muss man anfangen zu unterscheiden was wäre wenn einer mit 5mm spurplatten kommt, die nicht eingetragen sind und dann kommt einer mit 45mm Spurplatten, was ja eine spurweite von +90mm wäre?
daher wird da auch der anwalt nicht viel bringen, denn wenn er dich da raushaut würde das in der konsequenz heissen, dass niemand mehr seine spurplatten eintragen lassen müsste, da es zwar ein fahren ohne betriebserlaubnis wäre, aber nicht bestraft würde.
ich hoffe, du verstehst den hintergrund, dass wir in einem staat leben, in dem alles festgelegt ist und gleiches recht für alle gilt.
darüber hinaus sollten sich das ganze einige leute zu herzen nehmen ihre tuningmassnahmen auch eintragen zu lassen, denn wie hier gesehen bedeutet ein fahren ohne betriebserlaubnis eine geldstrafe, verlängerte probezeit, nachschulung und erlöschen des versicherungsschutzes beim unfall.
Eben, mein Vorredner hat absolut Recht.
War bei mir nicht anders. Es war unswissenheit. Alles eingetragen bis auf das kleine RAID Dino. Dazu hatte ich die ABE was mir auch nix genützt hat. Kombinationsabnahme Reifen Fahrwerk Lenkrad. Die hatte ich nicht.
Ich war zwar auf 185/60 R14 Winterreifen auf Orginal VW Alufelge unterwegs aber durch das Fahrwerk wollten die die ABE nicht anerkennen.
Passiert halt. Jetzt iss halt alles eingetragen und gut.
Halt ne, meine 9 x 16 und die Spurplatten muss ich noch abnehmen lassen *g*
Sieht halt erstma gut aus
Danke für eure Meinungen, werde erstmal abwarten was passiert und dann muss ich eben durch. Wenn ich so ein Auto fahre muss ich wohl auch damit klar kommen wenn mal einer was findet. Ging zwar 4 mal gut bisher, aber am 8. hatte ich halt mal Pech...
Zitat:
Original geschrieben von das-weberli
Dazu hatte ich die ABE was mir auch nix genützt hat.
Ich war zwar auf 185/60 R14 Winterreifen auf Orginal VW Alufelge unterwegs aber durch das Fahrwerk wollten die die ABE nicht anerkennen.
Wenn ich nicht irre steht in der ABE "nur gültig mit den serienmässig eingetragenen Rad/Reifenkombinationen".
Das Fahrwekr wird nirgends erwähnt.
Hey das war ironisch gemeint.😉
Nich bös sein
Aber den Aufkleber dazu hab ich in meinem Golf an der Scheibe kleben. Der soll ja Wunder wirken
Hier gibts den
anerkentniss des busgeldes = volles schuld anerkentniss da jedes busgeld ab 50€ IMMER mit punkten verbunden sind ..
und punkte in der probezeit sind IMMER mit ner nachschulung verbunden ..
ergo ..
bußgeld zahlen = punkte kassieren = nachschulung machen ...
so ists mir auch schon ergangen (aber aus anderem grund)
sprich mal mit nem rechtsanwalt .. der kann dir deie aussichten genau erklären
Zitat:
Original geschrieben von Golf2MausKatrin
Hätteste dir sparen können, denn das trifft absolut nicht zu!!!!
Hallo !
Und du hättest dir den Thread sparen können.
Nachdem schon 2 Threads zu dem Thema geschlossen wurden, hatte ich geschrieben, dass Folgethreads zu dem Thema ausdrücklich unerwünscht sind.
*Closed*