PIH für Newbies: FAQ zu Ladekabel, Hausinstallation etc.
Hallo,
nachdem sich für uns herauskristallisiert, dass das nächste Fahrzeug aller Wahrscheinlichkeit ein Volvo mit Twin Engine sein könnte, beschäftigen mich die Fragen rund um die Lademöglichkeiten.
Aus diesem Grund habe ich mir gedacht, ich mache einmal einen gesonderten Thread zu diesem Themenkomplex auf.
Wo und wie ladet ihr eure Fahrzeuge?
Nutzt ihr die 230V-Steckdose in der heimischen Garage, oder nutzt ihr öffentliche Ladestationen? Welche Kabel braucht man dazu und wie lange dauert das Laden?
Welche Voraussetzungen muss die Hausinstallation erfüllen?
Habt ihr eine normale Steckdose, oder eine dieser speziellen Wall-Boxen?
Gibt es Fördergelder für die Installation von privaten Ladeeinrichtungen?
Wer berät den Neukunden?
Wie läuft die Abrechnung der Stromkosten, wenn der Dienstwagen über Nacht an der privaten Steckdose lädt?
Gibt es dafür schon bewährte Modalitäten?
All dies und mehr...
Ich freue mich auf den Gedanken- und Erfahrungsaustausch.
Beste Antwort im Thema
kleine Zusammenfassung zum Thema Wallbox von meiner Seite (gültig für Deutschland):
gängige Wallbox-Typen:
- Schukosteckdose; 230V, 10A =2,3kW Ladeleistung; originaler "Ladeziegel" bei den meisten Herstellern
- Schukosteckdose; 230V, 16A =3,7kW Ladeleistung; einige Drittanbieter-"Ladeziegel"
- Typ 2; 230V, 16A = 3,7kW
- Typ 2; 230V, 20A = 4,6kW
- Typ 2; 400V, 16A = 11kW
- Typ 2; 400V, 32A = 22kW
Laut TAB (technische Anschlussbestimmungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz) sind Einzelgeräte (in dem Fall die Wallbox) ab 12kW Nennleistung zustimmungspflichtig durch den Netzbetreiber!
FI (Fehlerstromschutz)
Im Haushalt üblich sind FI Typ A die für alle Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise seit 2007/2018 in Deutschland Pflicht sind. Eine Wallbox muss einen Schutz vor Gleichstromfehlern haben. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die Wallbox hat keinerlei Schutzeinrichtung, dann muss ein FI Typ B (für Wechsel- und Gleichfehlerströme) in die Hausinstallation eingebaut werden oder ein vorhandener Typ A durch einen Typ B ersetzt werden.
- Die Wallbox hat DC Fehlerstromsensoren, dann benötigt man einen FI Typ A.
- Die meisten Wallboxen haben einen FI Typ B inkludiert, hierbei ist darauf zu achten das in der Hausinstallation kein FI Typ A vorgeschaltet ist
Der Leitungsschutzschalter soll, wie der Name es sagt, die Leitung, sprich das Kabel, nach ihm schützen.
Bei der Dimensionierung ist die Leistung der Wallbox entscheidend.
Mehrere Wallboxen an einer Absicherung müssen mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 1,0 betrachtet werden.
Das heißt als Beispiel: Eine Unterverteilung in der Garage von der drei 11kW Boxen versorgt werden. Die Zuleitung dieser Verteilung muss 33kW bereitstellen dies entspricht einem Nennstrom von 48A - nächst größter Schutzschalter hat in dem Fall 50A für das Kabel zu dieser Unterverteilung.
Kabel zur Wallbox:
Dieses Thema ist nicht ganz so leicht und vom Einzelfall abhängig. Der Kabelquerschnitt ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Verlegeart (in Wand, auf Wand, in Erde, in Rohr, auf Pritsche, allein oder mit anderen zusammen, ...), Umgebungstemperatur, Länge, Strom. Die wesentlichen Tabellen dazu finden sich in der DIN VDE 0298-4 (Tabelle 9.1, 9.2).
Trotz der vielen Tabellen und Korrekturfaktoren, gibt es ein weiteres wichtiges Kriterium. Der zulässige Spannungsabfall vom Zähler bis zu den Geräteklemmen darf 3% nicht überschreiten.
Die Formel für den hierfür benötigten Mindestkabelquerschnitt hat man uns als Elektriker vor 20 Jahren wie folgt eingebläut:
(2x Kabellänge x Strom der Absicherung x Leistungsfaktor) / (56 x 0,03 x Spannung) = Mindestquerschnitt um die 3% einzuhalten
Typische Leistungsfaktoren für diese Anwendung sind >0,9
Kleines Beispiel:
Um auch für die Zukunft gerüstet zu sein entscheiden wir uns für eine 11kW Box. Das Kabel verlegen wir durch die Erde zum Carport. Der Weg ist etwas knifflig und es wird damit 60m lang.
11kW heißt 400V und 16A Absicherung. Bei Verlegeart D (in Erde) ergibt sich laut Tabellen in der DIN ein Kabel mit 1,5mm² (belastbar laut Tabelle bis 18A). Für die 60m brauchen wir aber einen Mindestquerschnitt laut Formel von >2,57mm². Das bedeutet das wir in dem Fall ein 4mm² Kabel ziehen müssen.
anderes Beispiel:
Wallbox in die Garage, für den Volvo reicht die kleine mit Typ 2 und 3,7kW. Das Kabel verstecken wir schön in der isolierten Gipskartonwand und der Weg ist mit 4m angenehm kurz.
3,7kW und 230V sind 16A Absicherung. Wir sehen nach Verlegeart A2 (isolierte Wand) das ein 1,5mm² Kabel nur bis 15,5A belastet werden darf, es muss also ein 2,5mm² Kabel her welches 18,5A durchlassen darf. Für die 3% maximalen Spannungsabfall brauchen wir rechnerisch mindestens ein 0,3mm² Kabel. Ergo wird es ein Kabel mit 2,5mm² werden müssen.
Meine Tage als Elektriker sind zwar schon zwei Jahrzehnte her, aber nach dem Studium bin ich der Elektrotechnik treu geblieben und hoffe hier einigen Laien ein bisschen Überblick verschafft zu haben, weil das Thema Kabel und Absicherungen in meinen Augen mit viel Halbwissen und Bauchgefühl diskutiert wird. So zumindest mein Eindruck ohne hier jemanden Nahe zu treten.
554 Antworten
Zitat:
@TomOldi schrieb am 05. Mai 2020 um 22:51:24 Uhr:
Motor AUS während der Fahrt ist ziemlich fahrlässig...
Erkläre mir mal bitte, warum das fahrlässig ist? Im T8 Hybrid läuft alles ganz normal weiter. Soll auch so sein. Ebenso bleibt Licht etc. an, Bremskraftverstärker und Servolenkung ebenfalls normal in Betrieb. Da beim Hybrid sowieso alles rein elektrisch funktionieren muss, bleibt es auch aktiv, bis man die Türe öffnet. Es ist ja sogar in der Anleitung so beschrieben, dass man so vorgehen soll, um beispielsweise das Fahrzeug durch die Waschanlage ziehen zu lassen, oder in der Werkstatt zu bewegen. Auch da sollte die Lenkung und Bremse funktionieren. Und ist auch eine Sicherheitseinrichtung.
Hab mir aber schon gedacht, dass da dann so eine Diskussion heraus kommt. Ähnlich meines Beitrages damals, als ich in meinem BMW E46 320d mit 136 PS und VEP eine Mischung aus 50:50 Rapsöl: Diesel im Sommer gefahren hab 😉
Aber ich lasse das Argument der Abgasreinigung zu. 😉 Und auch, dass es gewollt ist, dass der Motor eine gewisse Zeit warmlaufen sollte. Mache es auch nicht immer, wollte aber auch mal darstellen, dass es diese Möglichkeit gibt.
Zitat:
@Beetle007 schrieb am 5. Mai 2020 um 22:47:50 Uhr:
Im Winter lade ich auf Arbeit mit dem Ziegel meist um die 8,5 kW (mit vorgeschalteten Zähler) - bei derzeitigen Temperaturen um 10 Grad ca. 7,8 und um die 20 Grad so etwa 7-7,2 kW.Zu Hause an der öffentlichen Ladestation liege ich bei 6,8-7,2 im Winter, 6,2 bei ca. 10 Grad und etwa 5,5-5,8 bei ca. 20 Grad. Im Winter nutze ich früh die Standheizung und keine Sitzheizung (sonst schaffe ich die 25 km garantiert nicht) und auf dem Heimweg meist Sitzheizung und Lenkradheizung und habe dann noch um ein Viertel +/- Batteriekapazität.
Auch der Gegenwind spielt eine Rolle...
Den XC60 kann man mit bis zu 8,5 kW laden?
Im Winter sinkt die Ladeleistung.
Der Wind spielt insbesondere bei einem SUV eine grosse Rolle (schlechter cw x A Wert). Die Fahrwiderstände bedingt durch den Reifenwiderstand gehen ab ca. 80 km/h in den Hintergrund und der im Quadrat steigende Windwiderstand führt das Regime.
Da Du in beiden Dingen keine guten Voraussetzungen hast, sind Deine erzielten Reichweiten OK.
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 05. Mai 2020 um 23:8:02 Uhr:
Den XC60 kann man mit bis zu 8,5 kW laden?
Mist - nee - sollte kWh heißen - könnte es noch ändern, macht aber jetzt den Zusammenhang der letzten beiden Beiträge obsolet.
Daher jetzt die Erklärung die Werte aus dem von dir zitierten Beitrag sollten kWh sein und den geladenen Strom darstellen.
Zitat:
@Beetle007 schrieb am 5. Mai 2020 um 23:02:34 Uhr:
Zitat:
@TomOldi schrieb am 05. Mai 2020 um 22:51:24 Uhr:
Motor AUS während der Fahrt ist ziemlich fahrlässig...Erkläre mir mal bitte, warum das fahrlässig ist? Im T8 Hybrid läuft alles ganz normal weiter. Soll auch so sein. Ebenso bleibt Licht etc. an, Bremskraftverstärker und Servolenkung ebenfalls normal in Betrieb. Da beim Hybrid sowieso alles rein elektrisch funktionieren muss, bleibt es auch aktiv, bis man die Türe öffnet. Es ist ja sogar in der Anleitung so beschrieben, dass man so vorgehen soll, um beispielsweise das Fahrzeug durch die Waschanlage ziehen zu lassen, oder in der Werkstatt zu bewegen. Auch da sollte die Lenkung und Bremse funktionieren. Und ist auch eine Sicherheitseinrichtung.
Hab mir aber schon gedacht, dass da dann so eine Diskussion heraus kommt. Ähnlich meines Beitrages damals, als ich in meinem BMW E46 320d mit 136 PS und VEP eine Mischung aus 50:50 Rapsöl: Diesel im Sommer gefahren hab 😉
Aber ich lasse das Argument der Abgasreinigung zu. 😉 Und auch, dass es gewollt ist, dass der Motor eine gewisse Zeit warmlaufen sollte. Mache es auch nicht immer, wollte aber auch mal darstellen, dass es diese Möglichkeit gibt.
Waschstrasse ist eine Geschwindigkeit von cm/min. Da sind Themen wie die Schmierung von Getriebe, Funktion von Assistenzsystemen ausser Frage, im Strassenverkehr aber nicht. Abgeschleppt werden geht beim T8 auch nicht, da der Elektromotor Schaden nehmen kann.
Alleine schon das Risiko in einem Garantiefall darüber zu diskutieren, das kann alles nachvollzogen werden, würde ich niemals eingehen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@TomOldi schrieb am 05. Mai 2020 um 23:28:51 Uhr:
Abgeschleppt werden geht beim T8 auch nicht, da der Elektromotor Schaden nehmen kann.
Alleine schon das Risiko in einem Garantiefall darüber zu diskutieren, das kann alles nachvollzogen werden, würde ich niemals eingehen.
Ok - akzeptiert - da hatte ich noch nicht weiter drüber nachgedacht. Man ist ja auch nicht Beratungsresistent und lernt immer noch dazu. 😉 Daher immer auch mal gut in so nem Forum über so etwas bzw. Verschiedene Dinge zu diskutieren. 🙂
So, nachdem irgendwann der T8 hier eintrudeln soll bin ich auf die unendliche Suche nach der geeignete Ladestation gegangen und überhaupt ..... Alles nicht so einfach. Ich hab mich auch hier eingelesen.
Erkenntnis: Alles über 11 KW ist Zuhause sinnbefreit selbst wenn man einen Tesla P100 hat. Das hat mir ein bekannter verklickert welcher nun bereits den 4ten Tesla hat. Der Grund ist Simpel. Normalerweise fährt man nie mit leerem Akku zuhause vor und will am nächsten Tag wieder 400 Km fahren. Kommt nie vor. Und er lädt den Tesla immer nur zu 80%.
So, nun hab ich einen bekannten Elektriker erstmal gefragt wie was wo.
Ergebnis, kompliziert muss man anmelden, ist für ihn nicht so einfach und überhaupt.
Also ich beim Installateur im Ort angerufen, komm mal vorbei. Er kuckt sich das an, ist kein Problem. Er fragt nach dem FI, die ist in der Mennekens als Typ2 bereits verbaut. Also kommt nur ein LS in die Installation. Ich hab ihm noch gesagt das Kabel verlege ich selbst, was brauche ich für 11KW? 4mm2 reichen für 20m. Und die Boxe anmelden? Was anmelden, hör auf ....! Man könnte auch eine rote Steckdose hinmachen dann muss man sowieso keine Anmeldung machen weil nicht fest installiert. Machen Saunabesitzer auch so. Komisch denke ich.
Ok jetzt beginne ich Kabel zu verlegen und der Stromer kommt dann vorbei und schliesst nur noch an und macht den Sicherheitsnachweis.
Da ich den T8 als Dienstfahrzeug nutze und private Fahrten inkludiert sind erhalte ich die Wallbox von der Firma. Das bisschen installation übernehme ich. Den Strom kann ich abrechnen. Ist eine Mennekes Xtra R. Die kann man über Ethernet oder WLAN ans Netz nehmen und über die Mennekes App steuern inkl den Strombezug als Excel kompatibles File ausgeben. Nimmt mich dann Wunder ob das so ist.
Alternative zur Mennekes wäre die Webasto Live gewesen. Ich hatte die bereits bestellt, aber einen Tag später wieder storniert. Es gibt die zugehörige App nur in DE, NL und OE. Nicht in CH.
Zitat:
@Bitmac schrieb am 5. Mai 2020 um 23:57:08 Uhr:
Erkenntnis: Alles über 11 KW ist Zuhause sinnbefreit selbst wenn man einen Tesla P100 hat. Das hat mir ein bekannter verklickert welcher nun bereits den 4ten Tesla hat.
...
was brauche ich für 11KW? 4mm2 reichen für 20m
So pauschal kann man das nicht sagen. Im Hinblick auf den V60 stimmt das mit dem sinnbefreit zu 100 %. Nicht nur weil der eh nur mit max. 3,7 kW laden kann. Wünschenswert wären 7,4 kW (u.a. da dann die Ladestationen für BEV nicht so lange blockiert würden). Der neue A6 Hybrid kann mit 7,4 kW laden.
Volvo sollte da nicht zurückstehen.
Wir haben eine 22 kW Ladestation, da unser ehemaliges BEV mit 22 kW AC laden konnte. Das haben wir auch des Öfteren genutzt und zwar nicht weil wir Zuhause rasend schnell laden mussten, sondern weil dabei die Ladeverluste am Geringsten waren.
Entweder weiß das der Bekannte nicht oder bei Tesla ist das wie so Vieles anders.
Ich würde keine solch dünne Leitung bei der Länge verlegen.
Dass der Teslafahrer nur mit 11 KW lädt hat einen zusätzlichen Grund. Schnellladen verschleisst den Akku schneller.
Das ist vermutlich der Grund dass PIH nicht schneller laden. PIH sind bezüglich der reinen Elektro sowieso im Nachteil.
Wenn Tesla sagt bis 400'000 km hat der akku eine Restkapazität von 80% nach 1000x laden, so fährt man bei einem PIH mit 1000x laden nur 40'000 km rein elektrisch. Exkl. Rekuperation.
Apropos Leitung
Ich habe im Netzt diese Seite gefunden. Die empfehlen sogar nur 2.5 mm2.
https://wallbox-info.de/wallbox-installation/
Zitat:
@Bitmac schrieb am 5. Mai 2020 um 23:57:08 Uhr:
Also ich beim Installateur im Ort angerufen, komm mal vorbei. Er kuckt sich das an, ist kein Problem. Er fragt nach dem FI, die ist in der Mennekens als Typ2 bereits verbaut. Also kommt nur ein LS in die Installation. Ich hab ihm noch gesagt das Kabel verlege ich selbst, was brauche ich für 11KW? 4mm2 reichen für 20m. Und die Boxe anmelden? Was anmelden, hör auf ....! Man könnte auch eine rote Steckdose hinmachen dann muss man sowieso keine Anmeldung machen weil nicht fest installiert. Machen Saunabesitzer auch so. Komisch denke ich.Ok jetzt beginne ich Kabel zu verlegen und der Stromer kommt dann vorbei und schliesst nur noch an und macht den Sicherheitsnachweis.
ACHTUNG: Es gibt 2 verschiedene Typen RCD (FI). Der "schon verbaute" ist der für die Gleichstromfehlererkennung (Typ B). Der schützt aber nicht die Zuleitung (wie auch). Es ist daher DRINGEND nötig einen "normalen" (Typ A) FI für die Ladestation in den Installationskasten zu montieren.
Anmeldung ist, zumindest hier, nur über 11kW nötig.
22kW braucht einen 32A LS und in der Schweiz, nach NIN, einen Querschnitt von mindestens 6mm².
Die Werkvorschriften sind je nach EW unterschiedlich. Im Kanton Zürich braucht man z.B. eine Anmeldung und man muss einen Sperrschütz vorsehen, damit das EW in Zukunft die Last abschalten kann. Ich hatte den Eindruck, das sei mittlerweile mehr oder weniger harmonisiert worden. Aber grundsätzlich kann jedes EW dazu eigene Vorschriften machen.
Zitat:
@flodaho schrieb am 6. Mai 2020 um 06:15:04 Uhr:
ACHTUNG: Es gibt 2 verschiedene Typen RCD (FI). Der "schon verbaute" ist der für die Gleichstromfehlererkennung (Typ B). Der schützt aber nicht die Zuleitung (wie auch). Es ist daher DRINGEND nötig einen "normalen" (Typ A) FI für die Ladestation in den Installationskasten zu montieren.
Anmeldung ist, zumindest hier, nur über 11kW nötig.
Hast Du dazu eine Vorschrift? Die Zuleitung muss ja eigentlich nicht FI geschützt sein?
Zudem darf, gemäss Electrosuisse, ein FI Typ A nicht vor einen FI Typ B geschalten werden.
11kW ist 3x3.7kW, respektive 3x16A/230V
Dazu reicht 2.5 Querschnitt genau gleich wie bei 1x3.7kW, es braucht nur ein Kabel mit 5 statt drei Drähten.
Ob Anmeldung oder nicht, hängt von den örtlichen Vorschriften ab.
Wer keinen Platz in der Elektroverteilung für LS und RCD hat, es gibt auch kombinierte Geräte.
Letztendlich muss die Stromversorgung die zusätzlichen 11kW auch hergeben, was sicher nicht überall der Fall ist, gerade bei älteren Installationen.
Wenn wir über D reden: JEDE Ladeeinrichtung über 3,3kW, somit theoretisch auch ein 16A Schukokabel ist anmeldepflichtig.
Über 11kW wird es dann genehmigungspflichtig
Mehr als 11kW brauchen aber wirklich nur sehr exotische Nutzungsprofile. Wenn das Auto über Nacht steht ballert man damit sogar einen 100er Tesla randvoll.
Geht aber fast jedem so der auf ein BEV umsteigt. Anfänglich hat man Sorge wegen der Ladeleistung, in Realitas habe ich die meiner WB inzwischen runtergeregelt, da man 11kW zu Hause eh praktisch nie braucht.
Eine Wallbox muss gemäss NIV Art.23 in der CH auch immer angemeldet werden https://www.strom.ch/de/media/9428/download
Alles andere ist auch unseriös.
Selbst 3.7kW reichen um über Nacht (12h) eine grosse Batterie zur Hälfte zu laden (44kW).
Zitat:
@Dazed79 schrieb am 6. Mai 2020 um 06:27:16 Uhr:
Zitat:
@flodaho schrieb am 6. Mai 2020 um 06:15:04 Uhr:
ACHTUNG: Es gibt 2 verschiedene Typen RCD (FI). Der "schon verbaute" ist der für die Gleichstromfehlererkennung (Typ B). Der schützt aber nicht die Zuleitung (wie auch). Es ist daher DRINGEND nötig einen "normalen" (Typ A) FI für die Ladestation in den Installationskasten zu montieren.
Anmeldung ist, zumindest hier, nur über 11kW nötig.
Hast Du dazu eine Vorschrift? Die Zuleitung muss ja eigentlich nicht FI geschützt sein?
Zudem darf, gemäss Electrosuisse, ein FI Typ A nicht vor einen FI Typ B geschalten werden.
Hat mein Elektriker so installiert. Ist wohl die DIN VDE 0100-722
Hier zusammengefasst: https://wallbox-info.de/fehlerstromschutzschalter-fi-schalter/
Wenn die Zuleitung keinen FI hat, ist diese ungeschützt. Ein in die Wand gehauener Nagel, der eine Phase trifft, wäre ein beinahe sicheres Urteil.
Edit:
Auf die Anmerkung aus deinem Dokument kann ich nichts sagen. Nachvollzeihen kann ich nicht ganz was gemeint ist mit dem roten X in Bild 3. Vielleicht kann ein Elektrotechniker was dazu sagen?
Edit2:
In der Änderungshistorie ist folgender EIntrag 2016:
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722):2016-10 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung des Abschnitts "Begriffe". b) "Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs" wurde für Ladegeräte mit automatischem Verbindungsaufbau nach IEC 61851-23-1 zugelassen. c) Anforderungen zur kontaktlosen Energieübertragung wurden neu aufgenommen. d) Anforderungen an die Auswahl von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) wurde überarbeitet. e) Hinweis auf Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen im Zusammenhang mit Rückspeisung wurde aufgenommen. f) Hinweis auf die Durchführung von Prüfungen wurde aufgenommen.
Hat jemand Zugriff auf die Norm und kann schauen? 67€ sind mir für den Zweck zu schade ;-)