Piaggio MP3 125

Folgendes Problem,
ich will mir am Dienstag eine gebrauchte Piaggio MP3 125ccm kaufen der Verkäufer sagte zu mir das das Fahrzeug mit dem Führerschein Klasse 3 gefahren werden darf. Es wurden auch irgendwelche Distanzscheiben verbaut sodas eine Spurverbreiterung erfolgte. aber soweit ich weiß muß doch noch eine Fußbremse da sein. Da ich meinen Führerschein erst 1989 gemacht habe falle ich nicht unter irgendwelche Außnahmeregelungen.
Ich habe aber auch nicht die geringste Lust 1000sende von Euros auszugeben für etwas das ich nicht fahren kann. Gibt es da noch andere Regeln bei dieser Maschine weil auch andere Anbieter diese Maschine ohne Fußbremse verkaufen?
Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Von solchen Urteilen weiß ich nichts. Bitte Link!

Natürlich müssen nach der Spurverbreiterung die Fahrzeugpapiere geändert werden. Professionelle Umrüstfirmen wie Pedalo haben das selbstverständlich im Komplettangebot mit gemacht.
Wenn einmal L5e eingetragen ist, dann ist egal, was das Fahrzeug ursprünglich war.
Es gibt ja auch viele "konventionelle" Trikes die ursprünglich mal eine zweirärdrige Harley Davidson oder Boss Hoss etc. waren.

Übrigens gilt seit 19.1.2013 eine neu erteilte Klasse B _nicht_ mehr für diese dreirädrigen Fahrzeuge.

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Der einzigste unterschied motorrad und Autoführerschein der mp3 muss eine Fussbremse haben.

Falsch. Schau Dir einfach mal die beiden MP3 Versionen in echt und genau an.
Erst die Spurbreite >=450mm macht die Mehrspurigkeit aus.
Bei den Mehrspurigen müssen bekanntlich auch die Blinker weiter auseinander sein als bei Einspurigen.
Und bis vor kurzem war das vordere Kennzeichenn eigentlich Pflicht für die mehrspurigen MP3, wenn Piaggio da nicht einen Trick angewandt hätte.
...

Der Trick hat aber nicht gezogen, so fuhren (und fahren) noch immer einige MP3 mit vorderem Kennzeichen herum. Allerdings wird inzwischen seitens der Zulassungsstellen bei Neuzuteilungen von Kennzeichen im Vorgriff auf eine EU-Regelung ab dem 01.01.2016 wieder auf das vordere Kennzeichen verzichtet.

Ja, die Hessen waren da gnadenlos. Solange EU-Recht nicht in BRD-Recht umgesetzt wurde, war es denen sch*egal. In BY und BW und RLP nie ein Problem.

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NRW hat auch auf dem vorderen Kennzeichen bestanden, zumindest in Leverkusen war es so.

Inzwischen geht es aber auch in Hessen ohne vorderes Kennzeichen.

Wenn ich höre eu dann wird mir schlecht.ich habe die klasse A1 Aber die Holländer kennen in nicht an Sie sagen ich muss in den nl neu machen ich darf 40 tonnen Gefahrgut fahren.Aber kein Leichtkraftrad Soweit zu EU und wenn iihr mal miit enem 45 km roller in dieses land kommt immer schön Auf dem Fahradweg benutzen sonst kostet das 50EURO wünsche allen eine Gute Fahrt egal womit.

Hallöchen Leute,
Ich bin gerade ein wenig verunsichert geworden. Ich bin nämlich echt heiß auf ein Mp3 400lt geworden, habe allerdings vielleicht ein Problem mit dem Führerschein und würde mich über irgendwelche Infos freuen.
Ich habe einen ausländischen Führerschein ausm Jahr 2008, habe den aber im März 2013 auf den deutschen umschreiben lassen. Demnach kann es vielleicht passieren, dass ich dieses heiße Teil ohne Führerschein der A Klasse nicht fahren darf, da im Januar 2013 Piaggio Mp3 als Motorrad eingestuft wurde. Stimmt das? Ich wäre richtig enttäuscht damit... :/
Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit solchen Fällen?
Vielen Dank und liebe Grüße

Für zuverlässige Aussagen diesbezüglich würde ich mich an einen Piaggio-Händler und die FS-Stelle vor Ort wenden.
Wenn du die MP3-Version mit den 465 mm Spurbreite erwirbst, wird laut Piaggio lediglich der Autoführerschein und ein Mindestalter von 21 vorgeschrieben (http://www.piaggio.com/mp3/de_DE/).
Ich vermute jetzt einfach mal, das du älter wie 21 bist.

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 14. April 2017 um 15:29:21 Uhr:


Für zuverlässige Aussagen diesbezüglich würde ich mich an einen Piaggio-Händler und die FS-Stelle vor Ort wenden.
Wenn du die MP3-Version mit den 465 mm Spurbreite erwirbst, wird laut Piaggio lediglich der Autoführerschein und ein Mindestalter von 21 vorgeschrieben (http://www.piaggio.com/mp3/de_DE/).
Ich vermute jetzt einfach mal, das du älter wie 21 bist.

Danke für die Antwort.
Ja älter als 21. Ich habe gerade gelesen, dass man im Führerschein 79.03 Sonderzeichen eingetragen haben soll, wenn man den Führerschein vor 2013 gemacht hat. Bei mir wurde das leider nicht gemacht. Ich hoffe, dass dies nicht damit zu tun hat, dass mein vorheriger FS aus dem Ausland kam... :/

Zitat:

@Pustinja schrieb am 14. April 2017 um 15:43:45 Uhr:



Zitat:

@creativschrauber schrieb am 14. April 2017 um 15:29:21 Uhr:


Für zuverlässige Aussagen diesbezüglich würde ich mich an einen Piaggio-Händler und die FS-Stelle vor Ort wenden.
Wenn du die MP3-Version mit den 465 mm Spurbreite erwirbst, wird laut Piaggio lediglich der Autoführerschein und ein Mindestalter von 21 vorgeschrieben (http://www.piaggio.com/mp3/de_DE/).
Ich vermute jetzt einfach mal, das du älter wie 21 bist.

Danke für die Antwort.
Ja älter als 21. Ich habe gerade gelesen, dass man im Führerschein 79.03 Sonderzeichen eingetragen haben soll, wenn man den Führerschein vor 2013 gemacht hat. Bei mir wurde das leider nicht gemacht. Ich hoffe, dass dies nicht damit zu tun hat, dass mein vorheriger FS aus dem Ausland kam... :/

Aus dem Grund würde ich zur FS-Stelle gehen. Die können dann auch entscheiden, ob dieser Eintrag bei dir vergessen wurde bzw. ob er nachgetragen werden kann. Dazu würde ich beide FS mitnehmen.

Man darf den mp3 (wird nicht mehr produziert) nur mit A fahren, den mp3 lt auch mit B, wenn der vor Januar 2013 gemacht ist. Da gibt es keine altersgrenze oder sonstwas. Schau mal wann deine FAHRERLAUBNIS ausgestellt wurde. Nicht dein Führerschein.

Das mit der Schlüsselzahl ist so:
Wenn man vor Januar 2013 seinen B Führerschein gemacht hat, darf er ja trikes, also den mp3 lt, fahren. Wenn man nun 2015 den Lkw Führerschein macht, kriegt man einen neuen Führerschein und der alte wird eingezogen. Damit aber immer noch festgestellt werden kann, dass man trikes fahren darf, da die fahrerlaubnis vor 2013 erlangt wurde, werden die Zahlen 79.03 und 79.04 dahinter geschrieben.

Also sollten normalerweise bei der Umschreibung damals die Zahlen in dein Führerschein eingetragen worden sein.

Vielen Dank für die Antwort.
Ich hoffe, dass dies bei der FS-Stelle als ein Fehler angesehen wird und, dass es bald ein Mp3 in meinem Besitz geben wird.
🙂

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