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Petition gegen das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und AU

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 20:17

https://www.openpetition.de/.../...nzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

 

Ich finde, dass diese Petition wichtig und richtig ist. Ich hab Sie zwar nicht selbst ins Leben gerufen, möchte aber an dieser Stelle zum Mitmachen animieren und eure Meinungen hören, ob diese Petition überhaupt Sinn macht, bzw. erfolgversprechend sein kann.

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 3. Oktober 2014 um 20:20

Ein Fahrzeug ohne TÜV hat meiner Meinung nach auf der Straße nichts zu suchen.

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Da die Neuregelung in 11 Tagen in Kraft tritt, empfehle ich den folgenden News-Thread, in dem alles Wissenswerte zur Novellierung steht. Damit lassen sich (hoffentlich) alle noch vorhandenen Wissenslücken schließen.

http://www.motor-talk.de/.../...itkennzeichen-nach-hause-t5245117.html

An dem Handel kann ich jetzt nichts Verwerfliches finden und strafbare Handlungen? Da wir in D keine Halterhaftung haben, kann man natürlich nicht dem KzKz-Eigentümer an den Karren fahren (wenn wir diesen einem KFZ-Halter gleich stellen). Nichts desto trotz kann man doch den endgültigen Nutzer einfach in das rosa Kärtchen eintragen, das bei einem Verstoß vorgelegt werden muss. Und hierfür könnte man sehr wohl den ursprünglichen Bezieher haftbar machen.

Das KzKz hätte seinen Sinn, Autohändler können Käufern wieder KzKz zur Verfügung stellen und der "Missbrauch" wäre nicht spürbar höher, als mit der jetzigen Regelung.

Zum Thema HU hat Hafi alles wesentliche gesagt!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. März 2015 um 20:39:03 Uhr:

Da die Neuregelung in 11 Tagen in Kraft tritt, empfehle ich den folgenden News-Thread, in dem alles Wissenswerte zur Novellierung steht. Damit lassen sich (hoffentlich) alle noch vorhandenen Wissenslücken schließen.

http://www.motor-talk.de/.../...itkennzeichen-nach-hause-t5245117.html

Leider nicht, denn erstens wird hier die Mär von der legalen Fahrt mit entstempeltem Kennzeichen befeuert, ohne dass erwähnt würde, dass dies nur bei bereits zugeteiltem Kennzeichen legal ist und zweitens sind die anderen Alternativen wohl nur ein ganz schlechter Witz!

Ich miete also ein Fahrzeug mit Hängerkupplung und einen Anhänger, um mir am Wochenende ein Fahrzeug anzuschauen, das ich kaufen möchte. Das bringe ich dann mit dem Gespann am Montag zum TÜV, lasse die HU machen, besorge dann ein KzKz um eine Probefahrt machen zu können und entscheide dann, ob ich es kaufen will?

Über die Spedidition sage ich jetzt mal besser nix...

Sorry, aber dieser verbale Unsinn beseitigt keine Wissenlücken. Er offenbart welche beim Autor...

Wie läuft es denn ab 1.4. ab?

Der Versicherungsheini gibt dann keinen Blanko-Versicherungsschein für das KZK mehr heraus, sondern man braucht die Fahrgestellnummer des Autos was man kaufen möchte, oder wie läuft das dann?

am 25. März 2015 um 12:05

lies doch einfach mal dedn Thread durch... Es gibt unzählige Links, wo alles beschrieben steht.

wenn Du dann nicht weiterkommst, helfen wir gerne.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 20. März 2015 um 23:18:59 Uhr:

Zitat:

@Benutzer37C schrieb am 20. März 2015 um 18:54:55 Uhr:

Wenn ich eine Probefahrt durchführe, um zu ermitteln ob Einspritzanlage oder andere Komponenten die lange Standzeit unbeschadet überstanden haben, handelt es sich also nicht um eine "Fahrt zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs"?

für mein Verständnis nicht.

 

Sie setzt aus meiner Sicht eine Unerkenntnis voraus (eine Erprobung halt) und sollte keinen sicherstellenden Charakter haben.

Kerngedanke ist wohl die Probefahrt für Kaufinteressenten um zu schauen, ob das Fahrzeug "passt".

http://daubner-verkehrsrecht.info/.../...ichen-kurzzeitkennzeichen?...

Man sollte Abstand davon nehmen, den Wortlaut des Gesetzgebers so auszulegen, wie es in einem gerade beliebt. Objektivtät sollte bei der Auslegung gewart bleiben.

Im Zweifel einfach mal googeln, wie die Probefahrt auszulegen ist. Es gibt in der Regel genug Information von Vereinen, Verbrauchenverbänden oder Rechtsanwälten, die dazu online was schreiben / Stellung nehmen und aus meiner Sicht durchaus als Literatur verwendet werden kann.

Weil ich es genau wissen wollte, habe ich mich mal bei meiner örtlichen Zulassungsstelle erkundigt.

Ergebnis: Eine solche Fahrt wie oben beschrieben sei absolut legitim, solange sich das Fahrzeug in verkehrstauglichem Zustand befindet... Daran ändert sich auch mit der 'Neuregelung nichts, nur ist es halt ohne HU nicht mehr möglich.

am 25. März 2015 um 12:36

eine Zulassungsbehörde ist eine rechtlich vertrauenswürdige Quelle??? Hmmm..

Die sollten es doch wohl wissen.... Mehr, als bei der zuständigen Behörde selbst nachzufragen, kann man nun wirklich nicht verlangen.

am 25. März 2015 um 17:48

habe ich auch nicht gesagt :-)

Zitat:

@Benutzer37C schrieb am 25. März 2015 um 13:27:04 Uhr

Weil ich es genau wissen wollte, habe ich mich mal bei meiner örtlichen Zulassungsstelle erkundigt.

Ergebnis: Eine solche Fahrt wie oben beschrieben sei absolut legitim, solange sich das Fahrzeug in verkehrstauglichem Zustand befindet... Daran ändert sich auch mit der 'Neuregelung nichts, nur ist es halt ohne HU nicht mehr möglich.

Der Kreis schließt sich.

Und es ist die Widersinningkeit der Regelung bestätigt.

Genau um diese HU machen zu lassen, benötigt man halt bei einem abgemeldeten Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen.

Das geht eben ab jetzt nur nur noch mit Zugfahrzeug und Hänger und wird dadurch maximal aufwändig und teuer.

So, heute ist der letzte (!) Tag, an dem die Online-Petition gezeichnet werden kann und bis jetzt sind 30 (!) % der erforderlichen Unterschriften zusammengekommen...

Themenstarteram 31. März 2015 um 18:28

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. März 2015 um 18:54:07 Uhr:

So, heute ist der letzte (!) Tag, an dem die Online-Petition gezeichnet werden kann und bis jetzt sind 30 (!) % der erforderlichen Unterschriften zusammengekommen...

Beifall! :o

Und jetzt nochmal auf Lateinisch bitte Herr Professor :rolleyes:

Hey Leute,

jetzt bin ich doch etwas verwirrt, da ich bisher davon ausgegangen bin, dass das Fahrzeug, das man mit dem Kennzeichen fahren möchte eine gültige HU braucht, falls nicht, muss diese in dem Bezirk gemacht werden, wo auch das Fahrzeug steht, bzw. im angrenzenden?!

Jetzt habe ich den konkreten Fall, dass ich mir einen Anhänger gekauft habe, der steht gut 200km von mir entfernt und hat eigentlich keien gültige HU. Jetzt dachte ich halt gut, nimm die Papiere und hole die Kzk und fahre direkt vor Ort dort zum Tüv, um dann legal nach Hause zu fahren?

Nur hab ich ejtzt auf der Seite des BMVI gelesen, dass es nicht so ist? Also dass eigentlich alles beim alten ist, nur,dass man für die Erteilung des KZK die Papiere haben muss?

Oder habe ich da was falsch verstanden?

"Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:

bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten."

 

Daraus schlussfolgere ich, wenn ich aus Düsseldorf komme, ein Auto in Berlin kaufe und die Papiere habe, dass ich, wenn ich die Schilder in Düsseldorf hole auch bis nach hier hin fahren kann und ggf hier zum Tüv fahre, richtig ?!

Zitat:

@littlekeppi schrieb am 29. April 2015 um 09:53:00 Uhr:

Daraus schlussfolgere ich, wenn ich aus Düsseldorf komme, ein Auto in Berlin kaufe und die Papiere habe, dass ich, wenn ich die Schilder in Düsseldorf hole auch bis nach hier hin fahren kann und ggf hier zum Tüv fahre, richtig ?!

Richtig, wenn ich in Erdkunde richtig aufgepasst habe liegt Berlin ja im Zulassungsbezirk Düsseldorf.

 

Zitat:

@Moers75 schrieb am 29. April 2015 um 10:07:00 Uhr:

Zitat:

@littlekeppi schrieb am 29. April 2015 um 09:53:00 Uhr:

Daraus schlussfolgere ich, wenn ich aus Düsseldorf komme, ein Auto in Berlin kaufe und die Papiere habe, dass ich, wenn ich die Schilder in Düsseldorf hole auch bis nach hier hin fahren kann und ggf hier zum Tüv fahre, richtig ?!

Richtig, wenn ich in Erdkunde richtig aufgepasst habe liegt Berlin ja im Zulassungsbezirk Düsseldorf.

Witzig.. :D

Lies doch bitte genauer, ich schrieb, dass wenn ich dann die KZK in Düsseldorf hole, ergo ist das dann der Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen auch ausgestellt hat, ich bis nach hier hin zurück fahren kann, von beispielsweise Berlin aus, um dann hier in Düsseldorf die HU zu machen?!

Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?

 

Edit:

Noch ein Zitat vom BMVI:

"Mein Fahrzeug hat keine gültige Hauptuntersuchung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat."

Das heißt für mich, dass ich zum Stva gehe, ein KZK bekomme erst einmal. Da ich das Kennzeichen nun habe, sind Fahrten ohne HU möglich, aber nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der eben dieses Kennzeichen ausgestellt hat?! Ergo: Düsseldorf ?!

Und noch ein kleines Zitat direkt vom STVA Düsseldorf:

"Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung des Kurzzeitkennzeichens die Frist zur Durchführung der Hauptuntersuchung "TÜV" abgelaufen, wird das Kurzzeitkennzeichen auf die Durchführung von Fahrten zur Erlangung einer neuen Hauptuntersuchung beschränkt.

Fahrten sind dann nur noch zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes der Stadt Düsseldorf möglich."

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