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Motorschaden bei AU

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 11:12

Auf den Rat eines Moderators hin frage ich einmal in diesem Forum (nachdem ich im Chrysler Forum nur unsachliche Beiträge bekommen habe):

Bei der AU-Untersuchung ist es zu einem kapitalen Motorschaden gekommen, alle vier Zylinder gerissen (lt. Aussage der Werkstatt). Da der Werkstatt-Meister meinte, dass der AU-Prüfer haften müsse hier mal der Schadenshergang mit der Bitte um eine sachliche Meinung oder evtl. Bezug auf vorhandene Urteile:

Schadenshergang:

Der Prüfer hat den ASU-Computer angeschlossen, Leerlaufdrehzahl ca. 840. Dann hat der den Wagen bis auf 4600 Umdrehungen hochbeschleunigt. Beim Wegnehmen des Gases ist der Wagen bei ca. 1500 Umdrehungen einfach ausgegangen.

Dann Neustart des ASU-Computers und Neubeginn. Leerlaufdrehzahl wieder ca. 840. Dann Hochbeschleunigen bis auf ca. 4700 Umdrehungen. Nach dem Wegnehmen des Gases hat der Motor genagelt, als wenn ein Zylinder nicht mehr läuft. Sofort ausgeschaltet.

Dann hat der Prüfer den Ölstab herausgezogen, um den Ölstand zu kontrollieren. Aus der Öffnung hat es gequalmt und das Öl am Stab war kochend heiß. Ölmenge war aber ausreichend. Temperaturanzeige war auch normal. Aus der Öffnung hat der Wagen dann Öl herausgedrückt und aus dem Überlauf noch Kühlmittel.

Nach ca. 20 Minuten Neustart des Motors. Das Nageln war nicht mehr so stark, aber Motor läuft unrund.

Dann nach kurzer Fahrt erneut starkes Nageln und Abschalten des Motors.

Nach Untersuchung eines Gutachters der Versicherung hat der Computer ca. 300 Umdrehungen weniger angezeigt, als der Wagen gelaufen hat, also Gerät war nicht i.O.

Der Gutachter meint aber, der Motor ist nicht überdreht.

Da vorher keinerlei Anzeichen eines Schadens erkennbar waren und der Prüfer den Schaden seiner Versicherung gemeldet hat, er also haften will und die Versicherung aber ablehnt wollen wir jetzt ein gerichtliches Beweissicherungsgutachten einholen lassen. Sinnvoll???

Danke für, wie bereits geschrieben, jeden sachlichen Rat

Voyagerbine

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27 Antworten
am 8. Juli 2007 um 13:17

Hallo,

ich bin technisch eher der Laie.

Aber versicherungstechnisch musst Du dem Prüfer

ein Verschulden nachweisen.

Dafür brauchst Du sicher einen Gutachter.

Wieso gerichtlich?

Wenn der GA dann zu dem Ergebnis kommt, dass

die Behandlung durch den Prüfer die Ursache

für den Schaden ist, dann kannst Du die Versicherung damit konfrontieren.

Sollte die Regulierung weiterhin abgelehnt werden

kannst Du natürlich den Schadensersatz bei der Versicherung und beim Prüfer, bzw. dessen Arbeitgeber zivilrechtlich einfordern.

Wie hoch ist denn dein Schaden?

Das Kostenrisiko ist recht hoch.

Zunächst der Gutachter, den musst Du bezahlen, ob er zu einem für dich postivien oder negativen Ergebnis kommt.

Später ggf. die Kosten eines Rechtsstreites.

Rechtschutzversicherung vorhanden?

So rein aus dem Bauch heraus, wie gesagt ich bin techn. Laie, dürfte so ein Schaden durch die geschilderten Handlungen des Prüfers, bei einem

fehlerlosen Motor gar nicht auftreten - oder?

am 8. Juli 2007 um 14:50

Ich weiss gar nicht was die Frage hier soll, in diesem Thread gab es zwar eine Menge Streit und unsachliche Bemerkungen, aber das was omnidoc geschrieben hat ist völlig richtig.

So wie es aussah war der Motor warm genug, die Eckdaten, also auch die Abregeldrehzahl des Motors stimmte. Diese Drehzahl wird von Chrysler, also dem Hersteller des Fahrzeugs festgelegt, das muss er also aushalten.

Das das Messgerät nicht ganz korrekt funktionierte spielt dabei keine Rolle, die Motorsteuerung im Auto sorgt dafür das die Drehzahl nicht überschritten wird.

Du hattest einfach Pech das der Motor wohl durch einen Defekt die AU nicht überstanden hat...

Warum der Prüfer die Schuld auf sich nimmt verstehe ich allerdings nicht, denn du musst die AU durchführen lassen, er muss sie durchführen. Seiner Sorgfaltspflicht ist er nachgekommen (Ölstand und Öltemp.), somit ist ihm daraus kein Strick zu drehen.

Es tut mit leid für dich, aber den Schaden trägst du selber.

Ich habe selber schon mal einen Motor bei ner Diesel-AU zerstört, der Zahnriemen ist gerissen.

Aber ich habe vorher geprüft:

-ob der Motor warm ist

-ob der Ölstand OK ist

-ob der Wechselintervall des Riemens nicht überschritten ist

Rechtlich war die Sache somit einwandfrei, ich und die Firma in der ich beschäftigt war mussten nicht haften, sondern der Halter selber.

der Habicht

Das ist so richtig wie safwetyservices es hier anführt.

Du musst dem Prüfer ein Verschulden nachweisen.

1

Hat er bei der Prüfung die Herstellervorgaben bezüglich des

Prüfmodus eingehalten?

Motoröl und Kühlwasser waren wirklich auf Betriebstemperatur?

sehr wichtig.

Ist auf dem Prüfprotokoll vermerkt.

Hat man dir das ausgehändigt?

2

Auf welchen profunden Feststellungen beruht die Aussage des Versicherung- Sachverständigen.

Hat dieser ein Gutachten erstellt, liegt dir dieses vor?

Alle 4 Zylinder gerissen (geht nicht, sind wohl eher die Kolben) deutet nicht auf einen Schaden durch Überdrehen hin.

Im Fall eines Überdrehschaden müssten eigentlich die Ventile auf den Kolben aufgesetzt haben.

Das mit dem Beweissicherungsgutachen ist hier sinnvoll.

Wenn du jetzt einen Sachverständigen selbst beauftragst, ist das ein Parteigutachten ( auch wenn der SV öffentlich bestellt und Vereidigt wäre)

Das Gutachten kann dann von der Gegenseite abgelehnt werden, so dass dann vom Gericht ein weiterer SV beauftragt würde.

Eine Aussage zur Kausalität zwischen Motorschaden und durchgeführter AU (ASU heisst das seit über 15 Jahren nicht mehr ;) ) kann nur getroffen werden, wenn man den Motor in Augenschein nimmt.

Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Hast du noch Fragen, nur zu... :)

Zitat:

So rein aus dem Bauch heraus, wie gesagt ich bin techn. Laie, dürfte so ein Schaden durch die geschilderten Handlungen des Prüfers, bei einem fehlerlosen Motor gar nicht auftreten - oder?

Das ist gar nicht so abwegig, was du hier anführst.

Nur, der Prüfer hat natürlich auch gewisse Sorgfaltspflichten vor und während der Prüfung wahrzunehmen.

Zum Beispiel hat er sich davon zu überzeugen, dass der Wechselinterwall des Zahnriemen der Motorsteuerung eingehalten wurde. (Auch wenn das hier jetzt nicht zutrifft war nur ein Beispiel von vielen, nur bevor hier wieder einer den Zeigefinger erhebt...)

Die Sache ist nicht so einfach gelagert, wie es auf den ersten Blick vielleicht auszusehen vermag.

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Das ist so richtig wie safwetyservices es hier anführt.

Du musst dem Prüfer ein Verschulden nachweisen.

1

Hat er bei der Prüfung die Herstellervorgaben bezüglich des

Prüfmodus eingehalten?

Motoröl und Kühlwasser waren wirklich auf Betriebstemperatur?

sehr wichtig.

Ist auf dem Prüfprotokoll vermerkt.

Hat man dir das ausgehändigt?

 

2

Auf welchen profunden Feststellungen beruht die Aussage des Versicherung- Sachverständigen.

Hat dieser ein Gutachten erstellt, liegt dir dieses vor?

Alle 4 Zylinder gerissen (geht nicht, sind wohl eher die Kolben) deutet nicht auf einen Schaden durch Überdrehen hin.

Im Fall eines Überdrehschaden müssten eigentlich die Ventile auf den Kolben aufgesetzt haben.

Das mit dem Beweissicherungsgutachen ist hier sinnvoll.

Wenn du jetzt einen Sachverständigen selbst beauftragst, ist das ein Parteigutachten ( auch wenn der SV öffentlich bestellt und Vereidigt wäre)

Das Gutachten kann dann von der Gegenseite abgelehnt werden, so dass dann vom Gericht ein weiterer SV beauftragt würde.

Eine Aussage zur Kausalität zwischen Motorschaden und durchgeführter AU (ASU heisst das seit über 15 Jahren nicht mehr ;) ) kann nur getroffen werden, wenn man den Motor in Augenschein nimmt.

Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Hast du noch Fragen, nur zu... :)

Zu 1

Das kann ich nicht sagen. Es gibt kein Prüfprotokoll, bzw. mir wurde keines ausgehändigt.

Zu 2

Der Gutachter der Versicherung hat das Gerät begutachtet, der Prüfer hat es ihm überlassen (müssen).

Er hat auch den Motor in Augenschein genommen und im Endeffekt das gesagt, was du oben sagst "Im Fall eines Überdrehschaden müssten eigentlich die Ventile auf den Kolben aufgesetzt haben."

Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, die auch eintreten will zurzeit außergerichtlich und daher auch ein gerichtliches Beweissicherungsgutachten, da das die gegnerische Versicherung dann auch nicht ablehnen kann.

Aber wenn ich euch hier so höre stehen unsere Chancen wohl eher schlecht.

Aber immerhin wissen wir nach dem Gutachten dann wenigstens, woran es gelegen hat.

Ach und es sind doch die einzelnen Zylinder gerissen, der Motor hat einen Block, in dem vier einzelne Zylinder liegen und diese sind gerissen und durch einen tritt Wasser durch.

Der Schaden beträgt ca. 4000 Euro, was sich wohl nicht lohnt, also eher Totalschaden.

Danke, hier geht es wenigstens sachlich zu

Voyagerbine

Themenstarteram 8. Juli 2007 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

Ich weiss gar nicht was die Frage hier soll, in diesem Thread gab es zwar eine Menge Streit und unsachliche Bemerkungen, aber das was omnidoc geschrieben hat ist völlig richtig.

 

Ich bin einfach als erstes auf den o.g. Thread gestoßen und fand, dass er passte. Du hast natürlich recht, hier ist wohl besser, hat mir aber erst beim Schließen des og. der Moderator geraten.

also, wenn hier wirklich die Zylinder gerissen sind, deutet dass auf einen Überhitzungschaden hin.

Lass dass Gutachten ruhig erstellen. Es kostet dich ja kein Geld und du hast Gewissheit.

Berichte uns bitte mal über Fortgänge.

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

Ich weiss gar nicht was die Frage hier soll, in diesem Thread gab es zwar eine Menge Streit und unsachliche Bemerkungen, aber das was omnidoc geschrieben hat ist völlig richtig.

So wie es aussah war der Motor warm genug, die Eckdaten, also auch die Abregeldrehzahl des Motors stimmte. Diese Drehzahl wird von Chrysler, also dem Hersteller des Fahrzeugs festgelegt, das muss er also aushalten.

Das das Messgerät nicht ganz korrekt funktionierte spielt dabei keine Rolle, die Motorsteuerung im Auto sorgt dafür das die Drehzahl nicht überschritten wird.

Du hattest einfach Pech das der Motor wohl durch einen Defekt die AU nicht überstanden hat...

Warum der Prüfer die Schuld auf sich nimmt verstehe ich allerdings nicht, denn du musst die AU durchführen lassen, er muss sie durchführen. Seiner Sorgfaltspflicht ist er nachgekommen (Ölstand und Öltemp.), somit ist ihm daraus kein Strick zu drehen.

Es tut mit leid für dich, aber den Schaden trägst du selber.

Ich habe selber schon mal einen Motor bei ner Diesel-AU zerstört, der Zahnriemen ist gerissen.

Aber ich habe vorher geprüft:

-ob der Motor warm ist

-ob der Ölstand OK ist

-ob der Wechselintervall des Riemens nicht überschritten ist

Rechtlich war die Sache somit einwandfrei, ich und die Firma in der ich beschäftigt war mussten nicht haften, sondern der Halter selber.

der Habicht

Siehst du....

und das ist genau der Punkt. Wenn du nachweisen kannst, dass du vorher alle wesentlichen Kriterien erfüllt hast und die AU vielleicht auch mal aus einen erkennbaren Grund ablehnst, bist du wirklich aussen vor.

Aber, du bist als Prüfer dann auch in der Beweisplicht. Nur sagen, ich hab alles richtig gemacht reicht nicht aus.

 

Zitat:

Es tut mit leid für dich, aber den Schaden trägst du selber.

Sei da bitte nicht zu vorschnell mit deiner Meinung.

Das ist rechtliche Würdigung.

Und ohne hier die näheren Umstände genau zu kennen, ist so eine Aussage "mindestens" Leichtfertig.

am 8. Juli 2007 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Siehst du....

und das ist genau der Punkt. Wenn du nachweisen kannst, dass du vorher alle wesentlichen Kriterien erfüllt hast und die AU vielleicht auch mal aus einen erkennbaren Grund ablehnst, bist du wirklich aussen vor.

Aber, du bist als Prüfer dann auch in der Beweisplicht. Nur sagen, ich hab alles richtig gemacht reicht nicht aus.

 

 

Sei da bitte nicht zu vorschnell mit deiner Meinung.

Das ist rechtliche Würdigung.

Und ohne hier die näheren Umstände genau zu kennen, ist so eine Aussage "mindestens" Leichtfertig.

OK, ich bin weder Rechtsprofi noch Schadensprofi, das gebe ich zu, so kann es sein das meine Aussage leichtfertig war.

Zumindest ist meine Erfahrung das ich mit der Haftung dann nichts mehr zu tun habe, wenn ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin.

Aber wie sollte ich das beweisen? Ok, für die Öltemp. habe ich das AU-Protokoll, aber Ölstand, Wasserstand, Zahnriemen? Wie soll ich nach einem Motorschaden darlegen das vorher alles in Ordnung war?

Nach dem Riemen kann ich ins Servicehaft schauen, wobei, bei älteren Autos das nun meisst auch nicht mehr wirklich geführt wird. Vielleicht gibt es einen Aufkleber unter der Haube der den letzten Wechsel dokumentiert.

Aber in den meissten Fällen kann ich den Fahrer des Autos nur fragen wann er gewechselt wurde. Nur, wie kann ich seine seine Aussage nachher beweisen?

Aber konkret zu diesem Fall hier:

Wenn der Motorblock bei der AU reisst, nach Aussage von voyagerbine das Öl nachher kochte und auch noch genug drin war, der Ventiltrieb keinen Schaden genommen hat und die Abregeldrehzahl i.O. war, was hat dann der Prüfer falsch gemacht??

In meinen Augen nichts.........

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht

OK, ich bin weder Rechtsprofi noch Schadensprofi, das gebe ich zu, so kann es sein das meine Aussage leichtfertig war.

Zumindest ist meine Erfahrung das ich mit der Haftung dann nichts mehr zu tun habe, wenn ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bin.

Aber wie sollte ich das beweisen? Ok, für die Öltemp. habe ich das AU-Protokoll, aber Ölstand, Wasserstand, Zahnriemen? Wie soll ich nach einem Motorschaden darlegen das vorher alles in Ordnung war?

Nach dem Riemen kann ich ins Servicehaft schauen, wobei, bei älteren Autos das nun meisst auch nicht mehr wirklich geführt wird. Vielleicht gibt es einen Aufkleber unter der Haube der den letzten Wechsel dokumentiert.

Aber in den meissten Fällen kann ich den Fahrer des Autos nur fragen wann er gewechselt wurde. Nur, wie kann ich seine seine Aussage nachher beweisen?

Aber konkret zu diesem Fall hier:

Wenn der Motorblock bei der AU reisst, nach Aussage von voyagerbine das Öl nachher kochte und auch noch genug drin war, der Ventiltrieb keinen Schaden genommen hat und die Abregeldrehzahl i.O. war, was hat dann der Prüfer falsch gemacht??

In meinen Augen nichts.........

der Habicht

mal bezogen auf deinen Schadenfall hast du es ja bewiesen.

- Du hast das Messprotokoll

(voyagerbine hat es nicht)

- Du hast eine Nachweis über den Wechsel des Zahnriemen

vorliegen gehabt

- Du hast dich von den korreten Flüssigkeitständen selber durch

Inaugenscheinnahme überzeugt.

Weist du ob der Prüfer das hier genauso gehandhabt hat?

Nein , du und wir hier können es nur vermuten.

Und nun denke mal ein wenig weiter.

Der Kunde kommt mit einem Fahrzeug zu dir, der Motor läuft und alles funktioniert.

Nun machst du die AU und es macht "BUM"

Dann zuckst du mit den Schultern und sagst "Sorry, aber ich bin vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, dein Auto so ran zunehmen.

Wenn du nicht zu 100% beweisen kannst auf welchen Umstand der Motorschaden hier zurückzuführen ist, hängt dir das Ding jeder zweitklassige Amtsrichter um den Hals.

Verstehst du, was ich meine?

Die Werkstatt hat einen Werkvertrag mit dem Kunden. Das Fahrzeug ist in der Obhut eines Fachmanns und und geht bei diesem kaputt.

Der Beweis, dass der Schaden nicht von der Werkstatt zu vertreten ist, obliegt hier ohne jeden Zweifel dem Auftragnehmer und nicht dem Auftraggeber.

Sicherlich dient die Handel-Handwerk Versicherung zur Befriedigung berechtigter und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Aber kritisch hinterfragen und prüfen sollte man hier schon.

Es muss zweifelsfrei feststehen worauf der Schaden zurückzuführen ist.

am 8. Juli 2007 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

mal bezogen auf deinen Schadenfall hast du es ja bewiesen.

- Du hast das Messprotokoll

(voyagerbine hat es nicht)

- Du hast eine Nachweis über den Wechsel des Zahnriemen

vorliegen gehabt

- Du hast dich von den korreten Flüssigkeitständen selber durch

Inaugenscheinnahme überzeugt.

Weist du ob der Prüfer das hier genauso gehandhabt hat?

Nein , du und wir hier können es nur vermuten.

Und nun denke mal ein wenig weiter.

Der Kunde kommt mit einem Fahrzeug zu dir, der Motor läuft und alles funktioniert.

Nun machst du die AU und es macht "BUM"

Dann zuckst du mit den Schultern und sagst "Sorry, aber ich bin vom Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, dein Auto so ran zunehmen.

Wenn du nicht zu 100% beweisen kannst auf welchen Umstand der Motorschaden hier zurückzuführen ist, hängt dir das Ding jeder zweitklassige Amtsrichter um den Hals.

Verstehst du, was ich meine?

Ich glaube wir haben uns missverstanden.

Ich kann mich 10 Mal vom korrekten Flüssigkeitsstand überzeugt haben, wenn der Motor aber trotzdem nachher hin ist, wie soll ich im Nachhinein beweisen das es so war und das die Stände wirklich gestimmt haben?? Darum gings mir.

der Habicht

Na, ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr eine Moderne Werkstatt seit.

Im Fall der Fälle (wenn es Bum gemacht hat und der erste Schreck verdaut ist) holst du zunächst einmal deinen Meister oder einen anderen Vorgesetzten und vielleicht noch einen Kollegen dazu.

Dann hast du schon mal Zeugen.

Als nächstes schnappst du dir eine Digital-Kamera (oder meinetwegen auch dein Handy) und machst ein Foto vom Kühlwasser- Ausgleichsbehälter und vom gezogenen Ölmesstab.

Und schon hast du die notwendigen Beweise erbracht.

Hier ist ein interessanter Link mit vielen, verschiedenen Urteilen zu allen möglichen Themen.

U.A. ist auch ein Urteil dabei, daß einen Zahnriemenriß bei der AU behandelt.

Wobei im vorliegenden Fall offenbar kein Zahnriemenriß vorlag, da das Fahrzeug vermutlich eine Steuerkette besitzt.

 

http://ftd.de/politik/deutschland/74528.html?area=F154

Viele Grüße

quali

am 8. Juli 2007 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Na, ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr eine Moderne Werkstatt seit.

Im Fall der Fälle (wenn es Bum gemacht hat und der erste Schreck verdaut ist) holst du zunächst einmal deinen Meister oder einen anderen Vorgesetzten und vielleicht noch einen Kollegen dazu.

Dann hast du schon mal Zeugen.

Als nächstes schnappst du dir eine Digital-Kamera (oder meinetwegen auch dein Handy) und machst ein Foto vom Kühlwasser- Ausgleichsbehälter und vom gezogenen Ölmesstab.

Und schon hast du die notwendigen Beweise erbracht.

Äh, nein, bin in keiner Werkstatt und ein Meister ist nen Prüfer in der Hierarchie auch unterstellt :)

Im Prinzip müsste ich die Bilder ja immer schon vor der AU machen...

Zum Glück ist es ziemlich selten das ein Motor die AU nicht übersteht...

Zu quali´s Urteil:

Schon interessant, bein Zahnriemenriss liegt die Haftung nicht beim AU-Prüfer, beim Getriebeschaden schon.

der Habicht

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