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Petition gegen das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU und AU

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 20:17

https://www.openpetition.de/.../...nzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au

 

Ich finde, dass diese Petition wichtig und richtig ist. Ich hab Sie zwar nicht selbst ins Leben gerufen, möchte aber an dieser Stelle zum Mitmachen animieren und eure Meinungen hören, ob diese Petition überhaupt Sinn macht, bzw. erfolgversprechend sein kann.

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 3. Oktober 2014 um 20:20

Ein Fahrzeug ohne TÜV hat meiner Meinung nach auf der Straße nichts zu suchen.

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Themenstarteram 29. Januar 2015 um 19:20

Geld alleine macht nicht glücklich und schafft auch keine "echten" Sorgen aus der Welt, mein Freund ;-)

Ich habe hier ein seit 2006 abgemeldetes Fahrzeug, logischerweise mittlerweile ohne gültige HU. Wollte diesen Sommer die Standschäden beheben und mit H-Kennzeichen zulassen.

Vor der TÜV- Abnahme sind natürlich ein paar Probefahrten nötig, sei es um Motorlauf und Einspritzanlage unter Last zu testen, die neuen Bremsbeläge einzubremsen bevor es auf den Prüfstand geht, etc. pp...

Wie stellt sich der Gesetzgeber sowas mit der neuen Regelung vor?

Soll ich das in meiner 10m langen Einfahrt durchführen?

Solche Fragen habe ich mir auch schon mal gestellt. Eigentlich kannst Du das Auto nur zu einer Werkstatt mit 06er Nummer bringen und den Schrauber dafür bezahlen, dass er erstmal damit spazierenfährt, damit der Motor vor dem Ölwechsel warm wird. Eins von vielen Beispielen, wie unsinnig und undurchdacht diese Regelung ist. Für die Werkstätten und Trailervermieter bringt das vielleicht ein paar zusätzliche Einnahmen, aber mit viel größeren Nachteilen für den Normalbürger. Auf sowas kann auch nur jemand kommen, der einen Dienstwagen mit Fahrer hat und sich noch nie um ein eigenes Fahrzeug kümmern musste.

Diese Petition gehört in die Tonne!

am 20. März 2015 um 16:57

Das wiedermal ein sehr merkwürdiges Verständnis für die Gesetzesänderung.

Und um Ehrlich sein vermute ich, dass dieses auf puren Egoismus und Engstirnigkeit beruht. Denn was interessieren mich die Beweggründe des Gesetzgebers; ich interesse mich nur für die Auswirkungen, die die Änderung auf mich hat. Die Vorteile für die Allgemeinheit sind mir egal.

Jaja und wenn man doch mal ein tieferen Blick risikieren würde, würde man auch verstehen! Man kann auch branchenfremd sein um hierfür Verständnis aufzubauen. Es ist einschlägig bekannt, dass Kurzzeitkennzeichen (versicherungs-) missbräuchlich verwendet werden. Den Schaden trägt die Öffentlichkeit bzw. bei versicherungsmissbräuchlicher Verwendung die Versichertengemeinschaft, also eine große Teilnahme der Öffentlichkeit. Daher bzw. dies ist auch die Grundlage, dass der Gesetzgeber eingreift, denn sonst wäre es ein rein vertragliches Problem, da es am öffentliche Interesse fehle.

Der Gesetzgeber schiebt hier zum Schutz der Allgemeinheit einen Riegel vor. Richtigerweise!

Diejenigen, die hiervon (negativ in ihrem Sinne) betroffen sind, melden sich natürlich zu Wort und soviele waren es bis jetzt im Übrigen nicht; den anderen ist es egal.

Auch Deine Argumentation schlägt in teilen fehl: Die Bremsen im öffentlichen Verkehrsraum zu testen halte ich für sehr mutig; auch versicherungstechnisch. Du bist somit das lebende Beispiel, warum die Gesetzänderung eingetreten ist.

In diesem Sinne

Just my 50 Cent.

Habe ich irgendwo vom Testen der Bremsen geschrieben? Ich rede hier von neuen Belägen an einer komplett überholten Bremsanlage. Diese bremst man normalerweise die ersten Kilometer vorsichtig ein, anstatt das Auto auf dem Trailer zum TÜV zu bringen und dann auf dem Bremsenprüfstand voll zu belasten.

Ist sowieso nur ein Beispiel von vielen.

Die Kurzzeitkennzeichen sind per Definition u.a. für genau solche Probefahrten gedacht, diese jetzt an eine gültige HU zu koppeln also mehr als kurzsichtig...

am 20. März 2015 um 17:19

nö, du hast den Sinn das Kennzeichens schon immer nicht verstanden :-)

http://www.praxisverkehrsrecht.de/kurzkennzeichen.htm

Wenn ich eine Probefahrt durchführe, um zu ermitteln ob Einspritzanlage oder andere Komponenten die lange Standzeit unbeschadet überstanden haben, handelt es sich also nicht um eine "Fahrt zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs"?

@ phaeti

Sorry, aber wo findet der Missbrauch denn statt? Mit negativen Auswirkungen für wen?

Mir ist die Regelung des KzKz mittlerweile ziemlich egal, aber auch schon die letzte Einschränkung war vollkommen unnötig!

Den eigentlichen Sinn hat das KzKz damals schon mehr oder weniger verloren.

Ich wiederhole mich zwar, aber eine gültige HU-Plakette sagt maximal aus, dass zum Zeitpunkt der Vorführung des Fahrzeuges sowas wie Verkehrssicherheit bestand.

Auch mit gültiger HU bist Du immer noch selbst verantwortlich, dass Dein Gefährt verkehrssicher ist, vollkommen unabhängig vom Kennzeichen.

Und, btw, eine Probefahrt dient nunmal dazu, sich von der Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges zu überzeugen, der Zweck desKzKz wurde in der FZV nicht geändert!

am 20. März 2015 um 22:18

Zitat:

@Benutzer37C schrieb am 20. März 2015 um 18:54:55 Uhr:

Wenn ich eine Probefahrt durchführe, um zu ermitteln ob Einspritzanlage oder andere Komponenten die lange Standzeit unbeschadet überstanden haben, handelt es sich also nicht um eine "Fahrt zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs"?

für mein Verständnis nicht.

 

Sie setzt aus meiner Sicht eine Unerkenntnis voraus (eine Erprobung halt) und sollte keinen sicherstellenden Charakter haben.

Kerngedanke ist wohl die Probefahrt für Kaufinteressenten um zu schauen, ob das Fahrzeug "passt".

http://daubner-verkehrsrecht.info/.../...ichen-kurzzeitkennzeichen?...

Man sollte Abstand davon nehmen, den Wortlaut des Gesetzgebers so auszulegen, wie es in einem gerade beliebt. Objektivtät sollte bei der Auslegung gewart bleiben.

Im Zweifel einfach mal googeln, wie die Probefahrt auszulegen ist. Es gibt in der Regel genug Information von Vereinen, Verbrauchenverbänden oder Rechtsanwälten, die dazu online was schreiben / Stellung nehmen und aus meiner Sicht durchaus als Literatur verwendet werden kann.

Dann ist ja alles in Butter, denn das Fahrzeug gehört auf dem Papier nicht mir, sondern einem Familienmitglied :) Einer Probefahrt in meiner Eigenschaft als Kaufinteressent würde also nichts im Wege stehen, ausser natürlich die Gesetzesänderung zum 1. April.

Grundsätzlich verlasse ich mich da eher weniger auf die Auslegung irgendeines Rechtsanwaltes, die zudem weder mit entsprechenden Urteilen noch sonst irgendwas belegt ist.

Im Zweifel zählt für mich, was für jedermann objektiv im Gesetz nachzulesen ist - und dort ist nunmal mit keiner Silbe erwähnt, dass die Probefahrt an ein Kaufinteresse geknüpft sein muss.

Hier eine weitere Auslegungsvariante:

http://www.bernd-huppertz.de/.../...menfassung%20f%C3%BCr%20Studis.pdf

Wenn ich mein Fahrzeug selbst instand setze, bin ich dann nicht mit dem Werkstattinhaber gleichzusetzen?

Um dem Missbrauch vorzubeugen, wäre es mMn erstmal ein logischer Schritt diese schwammigen Regelungen zu präzisieren, anstatt sie mit der HU-Pflicht zu verschärfen.

Vielleicht bin ich wirklich zu naiv, aber ich habe den angeblichen Missbrauch tatsächlich nicht verstanden.

Gibt es Menschen, die lieber hunderte von EUR in die Beschaffung von KzKz stecken, als ihr Fahrzeug verkehrssicher zu machen und es dann normal zulassen zu können?

In welcher Form findet oder ab 1.4. fand der Missbrauch statt?

Ich kenne nur einen, der sich regelmäßig Kurzzeitkennzeichen besorgt, weil er sein Auto (Cabrio, nicht ganz billig) aus irgendwelchen Gründen nicht zulassen kann oder will. Geld scheint er zu haben, aber das darf wohl keiner wissen. Aber solche Fälle sind eher was für die Steuerfahndung.

Auch wenn es mich nur selten betrifft, finde ich die neue Regelung sehr kurzsichtig.

Was ist denn das Regelungsziel? Es sollen keine verkehrsunsicheren Fahrzeuge auf der Straße unterwegs sein.

Ok, dann wäre für mich ganz spannend, wie viele objektiv verkehrsunsichere Fahrzeuge denn mit KzKz unterwegs sind und wie viele verkehrsunsichere Fahrzeuge mit "richtigem" Kennzeichen unterwegs sind.

Sollte der erste Teil nicht signifikant größer sein (unwahrscheinlich) als der zweite Teil, wäre die Regelung doch reiner Populismus! "Schaut, liebe Wähler, was wir für euch tun!"

Wenn die TÜV Plakette angeblich die Sicherheit der Fahrzeugflotte garantiert, dann müsste der Gesetzgeber doch einfach ein sofortiges Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV erlassen, anstatt das KzKz unattraktiv zu machen.

Für mich war das KzKz immer auch die Möglichkeit, legal genau das zu tun, was man damit tun durfte, nämlich die unerlässlichen Probefahrten vor dem TÜV zu absolvieren, wenn man z. B. Oldtimer fährt, die nunmal länger stehen und denen man Standschäden eben nicht von außen ansieht. Auch ein TÜV Prüfer nicht. Dazu muss man halt mal ein paar Kilometer fahren.

Das ist jetzt nicht mehr legal möglich. Ob das der Sicherheit im Straßenverkehr dient?

am 21. März 2015 um 10:19

Zitat:

@Mimro schrieb am 21. März 2015 um 08:39:11 Uhr:

In welcher Form findet oder ab 1.4. fand der Missbrauch statt?

einfach Inhalte von geposteten Links lesen :-)

http://www.praxisverkehrsrecht.de/kurzkennzeichen.htm

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