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Pedalbox Gaspedal Tuning

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 22. April 2012 um 9:42

Mein Wagen kommt nicht aus den Puschen. Chiptuning will ich nicht, jetzt möchte ich die Pedalbox von DTE-Systems ausprobieren, da Sie ja auch individuelle Einstellmöglichkeiten bietet und nicht nur wie Sprintbooster 3 Programme. Habe auch ein gutes Angebot gefunden

Pedalbox Mercedes DTE-Systems Linke zum Angebot

Hat schon jemand Erfahrung damit?

Beste Antwort im Thema
am 22. April 2012 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von fftitan

Zitat:

der Pedalweg ist kürzer .....das hat nix mit Leistung zu tun ....auweia...bzw das Ansprechverhalten des Gaspedals...

[/quote

Ihr lest wohl nur das, was ihr lesen wollt. Es geht nicht um mehr Leistung und auch nicht um Vollgas. Es geht darum das die Elektronik, das Betätigen des Gaspedals nicht 1 zu 1 überträgt, sondern mit Verzögerung. Ich komme noch aus der "Seilzug" Generation. Da habe ich auf's Gaspedal gedrückt und sofort die Leistung gehabt. Jetzt drück ich auf's Gaspedal und die Leistung kommt mit Verzögerung. Das stört mich ungemein, besonders beim Überholen.

Bislang konnte mir hier keiner seine Erfahrungen berichten, außer ein paar Belehrungen von Leuten die keinerlei Erfahrungen damit haben, ob positive oder negative. Das ist als ob man fragt wer hat Erfahrung mit dem Ipad und alle Windows User bereichten, das hat kein Flash.

Komm, kauf es. Wir haben alle keine Ahnung. Sei Pionier für´s Forum. Bau es ein und berichte (bitte erst nach ca 2 Wo.). Bin gespannt auf deine Erfahrungen mit dem Teil. Und immer schön ehrlich (zu sich selbst) sein. :D

gruss

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Eine E-Nummer ist in keinem Fall eine ABE. Es ist und bleibt illegal. Kann man versuchen zu diskutieren wie man will. In USA wird Toyota wegen angeblich defekter Gaspedale zu Milliardenstrafen verurteilt und hier soll jeder Eletronikfrickler selbst am Gaspedal rumspielen dürfen...

...wer sich das schönreden will, braucht defintiv fachkundigen Beistand!

Ob die (recht lange) E-Nr. gültig ist oder nicht, weiß man (noch) nicht solange nicht bekannt ist, welche Bedeutung dahinter steckt.

Oder ist jede Lampe aus dem Baumarkt mit einer E-Nr. illegal? Da liegt auch keine ABE bei, die den Betrieb explizit erlaubt (OSRAM Cool Blue o.ä.)

Hier eine andere Erfahrung eines Users:

"Ich war wegen einer Rad / Reifen Eintragung ohnehin beim TÜV, bei dieser Gelegenheit habe ich das Thema einmal angesprochen und der leitende Ingenieur dieser Prüfstelle hat sich freundlicherweise der Sache einmal angenommen.

Nach einem Telefonat mit dem Hersteller und der anschließenden Sichtung der angeforderten Prüfunterlagen, kam er zu folgender Aussage:

Die Evotronic Box bewirkt keine Leistungssteigerung und ist somit keine sogenannte bauartbedingte Veränderung, d. h. es ist keine Eintragung (Änderungsabnahme) erforderlich."

Mittlerweile hat sich Hr. Böhme (Evotronic) bei mir gemeldet und möchte Kontakt mit dem TÜV aufnehmen (Kontaktdaten der Antwort an mich angefordert).

Halte uns weiter auf dem Laufendem. Wenn die Geräte irgendwann tatsächlich legal werden würden, wäre damit denen, die meinen soetwas brauchen zu müssen, jedenfalls sehr geholfen...

Grüße

P.S.: Mir fallen jetzt jetzt gerade mehrere Dutzend eintragungpflichtige Änderungen ein, die alle keine Leistungsteigerungen bewirken. Das Argument ist absoluter Schwachsinn. ;)

am 5. April 2014 um 18:56

Ich lach mich kaputt! Jetzt wird sogar die Aussage des TÜV angezweifelt!?:confused:

Naivität und Frechheit siegt! Ich bin raus - da muss man sich als arrogant abstempeln lassen und bekommt von derselben Person solche Aussagen! Mann oh Mann. Viel Spaß mit deinem "legalen" Einbauschrott.

Grüssle

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey

P.S.: Mir fallen jetzt jetzt gerade mehrere Dutzend eintragungpflichtige Änderungen ein, die alle keine Leistungsteigerungen bewirken. Das Argument ist absoluter Schwachsinn. ;)

Absolut meine Meinung!

Ich persönlich (und damit gehöre ich wohl zu eine der wenigen hier, die sich überhaupt ein Urteil durch eigene Erfahrung machen dürfen) bin von der Funktion der Box überzeugt. Dennoch will ich mir die Legalität nicht "einreden" lassen. Nur deswegen versuche ich Klärung, ich könnte die Box beim TÜV-Besuch auch fix verschwinden lassen.

Der TÜV-Besuch ist kein Problem, da wird niemand nach der Box suchen. Das Problem wäre erst ein eventueller Unfall, da wird Dir dann der Ar*** bis zum Nacken aufgerissen... :(

am 6. April 2014 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey

Der TÜV-Besuch ist kein Problem, da wird niemand nach der Box suchen. Das Problem wäre erst ein eventueller Unfall, da wird Dir dann der Ar*** bis zum Nacken aufgerissen... :(

@ Powermikey

Warum denn, nach dem Unfall lässt er natürlich die Box auch schnell verschwinden!:cool: Genau wie er es beim TÜV machen wollte!:D

Grüssle

Zitat:

Original geschrieben von schwabenfranke

@ Powermike

Warum denn, nach dem Unfall lässt er natürlich die Box auch schnell verschwinden!:cool: Genau wie er es beim TÜV machen wollte!:D

Klar, deswegen bemühe ich mich ja auch so um Klärung mit Hersteller und TÜV. :rolleyes:

Ich wusste doch, dass es sinnfrei ist, hier zu versuchen, sachlich zu bleiben. Aber das Niveau in Autoforen scheint generell mit steigendem Alter des Autos zu sinken.

Da ja hier ohnehin keiner die Pedalbox nutz (und trotzdem jeder glaubt, die beurteilen zu können), wird das Ergebnis aus der "Recherche" sicher auch keinen interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey

Der TÜV-Besuch ist kein Problem, da wird niemand nach der Box suchen. Das Problem wäre erst ein eventueller Unfall, da wird Dir dann der Ar*** bis zum Nacken aufgerissen... :(

Natürlich - letztendlich stellt sich immer die Frage, ob die Unfallursache versicherungstechnisch abgedeckt ist.

Fakt ist aber aktuell, dass es bzgl. der Pedalbox weder Beweise FÜR noch GEGEN die Zulässigkeit lt. StVO gibt und die Reaktionen vom TÜV sind ebenfalls zwiespältig (s.o.).

am 6. April 2014 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von bauks

Zitat:

Original geschrieben von schwabenfranke

@ Powermike

Warum denn, nach dem Unfall lässt er natürlich die Box auch schnell verschwinden!:cool: Genau wie er es beim TÜV machen wollte!:D

Klar, deswegen bemühe ich mich ja auch so um Klärung mit Hersteller und TÜV. :rolleyes:

Ich wusste doch, dass es sinnfrei ist, hier zu versuchen, sachlich zu bleiben. Aber das Niveau in Autoforen scheint generell mit steigendem Alter des Autos zu sinken.

Da ja hier ohnehin keiner die Pedalbox nutz (und trotzdem jeder glaubt, die beurteilen zu können), wird das Ergebnis aus der "Recherche" sicher auch keinen interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von bauks

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey

Der TÜV-Besuch ist kein Problem, da wird niemand nach der Box suchen. Das Problem wäre erst ein eventueller Unfall, da wird Dir dann der Ar*** bis zum Nacken aufgerissen... :(

Natürlich - letztendlich stellt sich immer die Frage, ob die Unfallursache versicherungstechnisch abgedeckt ist.

Fakt ist aber aktuell, dass es bzgl. der Pedalbox weder Beweise FÜR noch GEGEN die Zulässigkeit lt. StVO gibt und die Reaktionen vom TÜV sind ebenfalls zwiespältig (s.o.).

allerdings stellt sich mir dann die Frage, wenn die Box angeblich Eintragungsfrei bzw. im Strassenverkehr zugelassen ist, warum der Hersteller hierzu keine konkrete Angaben bzw. Unterlagen wie ABE, Teilegutachten oder sonstiges mitliefert bzw. macht!? Klar, man kann es jetzt natürlich mit dem kostspieligen Genehmigungsverfahren begründen - ist aber Humbug!

Zitat:

Original geschrieben von schwabenfranke

Warum denn, nach dem Unfall lässt er natürlich die Box auch schnell verschwinden!:cool: Genau wie er es beim TÜV machen wollte!:D

Wenn er noch kann... :( ;)

Grüße

Brauche ich gar nicht... :p

Folgendes Statement (zwecks Übersicht auf's Wesentliche gekürzt) hat der TÜV an EVOTRONIC geliefert, das in Briefform auf Wunsch bei Kauf des Gerätes mitgegeben wird. Offensichtlich sind sich sogar versch. TÜVs bei ordentlicher (!) Recherche einig (im Gegensatz zu der pauschalen Antwort/Ablehnung aufgrund meiner Mail-Anfrage) :

"... Bei der EVOTRONIC DYNAMIC handelt es sich um ein elektronisches Bauteil welches die Pedalkennlinie ... moduliert. ... wird kein Kennfeld der elektronischen Motorsteuerung geändert bzw. kann nicht auf diese Einfluss genommen werden. ...

Das Bauteil muss auf Grund seiner Bauart über eine Genehmigung nach der ECE-R10 (elektromagnetische Verträglichkeit) verfügen. Dies ist ... dokumentiert gegeben. Eine Einbauabnahme ist ... nicht zu fordern und bei ECE-Genehmigungen nicht vorgesehen.

Bezüglich Änderungen die sich aus der Umrüstung ergeben ist der Beispielkatalog des §19 STVZO ... zu Grunde zu legen ... läßt sie sich keinem der dort beschriebenen Sachverhalte zuordnen. ... dass ein Teilegutachten oder eine ABE ... nicht vorgesehen ist. ..."

 

Und hier noch was von DTE:

"wir haben diese Angelegenheit vor der Markteinführung prüfen lassen und laut TÜV gab es folgendes Statement dazu:

Da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung oder Bauartveränderung handelt, ist auch keine Eintragung erforderlich.

Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Fahrpedal, den Pedalweg, abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen, entsprechend ändert.

Dieses Gerät ist selbst auch ein Elektronikteil.

Die Vorschriften der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme müssen 1.)

seit dem 1.12.1995 auf Fahrzeuge für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde und 2.) ab 1.10.2002 auf Fahrzeuge die im Einzelverfahren in den Verkehr gebracht werden angewendet werden.

Das bedeutet, elektrische und elektronische Systeme (auch Nachrüst-Systeme aus dem Zubehörhandel), die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der o. a. Richtlinie oder der ECE-Regelung Nr. 10, Änderung 02 entsprechen.

Fazit: Es gibt keine rechtliche Grundlage für ein Teilegutachten oder ABE. Beim Kauf und Einbau neuer Geräte sollten Sie darauf achten, dass diese nach den o. a. Vorschriften geprüft und gekennzeichnet sind."

Danke für die Info. Auch wenn ich son Dingen immer noch nicht brauche. ;)

Endlich wieder den Scheiß ... mir wurde schon langweilig. :D

Wenn man nur 1,50 mtr. groß ist und zu kurze Beine hat,

dann ist das schon angebracht. Zumindest kann er sich aber

am Lenkrad hochziehen, damit er auch sieht wo er hinfliegt.

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