Pedalbox Gaspedal Tuning

Mercedes C-Klasse W203

Mein Wagen kommt nicht aus den Puschen. Chiptuning will ich nicht, jetzt möchte ich die Pedalbox von DTE-Systems ausprobieren, da Sie ja auch individuelle Einstellmöglichkeiten bietet und nicht nur wie Sprintbooster 3 Programme. Habe auch ein gutes Angebot gefunden

Pedalbox Mercedes DTE-Systems Linke zum Angebot

Hat schon jemand Erfahrung damit?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von fftitan



Zitat:

der Pedalweg ist kürzer .....das hat nix mit Leistung zu tun ....auweia...bzw das Ansprechverhalten des Gaspedals...

[/quote

Ihr lest wohl nur das, was ihr lesen wollt. Es geht nicht um mehr Leistung und auch nicht um Vollgas. Es geht darum das die Elektronik, das Betätigen des Gaspedals nicht 1 zu 1 überträgt, sondern mit Verzögerung. Ich komme noch aus der "Seilzug" Generation. Da habe ich auf's Gaspedal gedrückt und sofort die Leistung gehabt. Jetzt drück ich auf's Gaspedal und die Leistung kommt mit Verzögerung. Das stört mich ungemein, besonders beim Überholen.

Bislang konnte mir hier keiner seine Erfahrungen berichten, außer ein paar Belehrungen von Leuten die keinerlei Erfahrungen damit haben, ob positive oder negative. Das ist als ob man fragt wer hat Erfahrung mit dem Ipad und alle Windows User bereichten, das hat kein Flash.

Komm, kauf es. Wir haben alle keine Ahnung. Sei Pionier für´s Forum. Bau es ein und berichte (bitte erst nach ca 2 Wo.). Bin gespannt auf deine Erfahrungen mit dem Teil. Und immer schön ehrlich (zu sich selbst) sein. 😁

gruss

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Zitat:

Original geschrieben von vronerlsurfen


Falsch
Die Pedalbox hat eine E- Nummer, muss nicht eingetragen werden
und führt auch zu keinerlei Problems bei TÜV oder Unfall etc.
Vronerlsurfen

Es ist immer noch keine ABE und ist immer noch verboten. E-Nummern kenn ich nur von Lampen...leuchtet das Ding denn?? 😁

Das Gaspedal ist eine lebengefährliche Stelle, ob das so ein Elektronikfrickler ausreichen testen kann? Inklusive EMV und allem? Nie im Leben! Wir reden hier von russischem Roulette mit mindestens 3 Kugeln...ich stelle mir gerade vor, das in den Fußraum heruntergefallene Händi klingelt und die Karre gibt Vollgas...oha...ist das ausgeschlossen? Nein. Weil das mit Sicherheit - wie vieles andere - niemand getestet hat.

Chiptuning ist da sicherheitstechnisch ein Witz dagegen...

Ich erinnere mich noch daran, wieviel Stress die Autobauer bei der Zulassung mit ihren ersten elektronischen Gaspedalen hatten... das kam ja nicht von ungefähr

Das StearingByWire in Flugzeugen ist auch keine einfache Nummer gewesen... OK, ist ne Achse mehr dran an so einem JoyStick ...aber geht schon so in die Richtung.

Zitat:

Original geschrieben von Powermikey



Zitat:

Original geschrieben von vronerlsurfen


Falsch
Die Pedalbox hat eine E- Nummer, muss nicht eingetragen werden
und führt auch zu keinerlei Problems bei TÜV oder Unfall etc.
Vronerlsurfen
Es ist immer noch keine ABE und ist immer noch verboten. E-Nummern kenn ich nur von Lampen...leuchtet das Ding denn?? 😁

Das Gaspedal ist eine lebengefährliche Stelle, ob das so ein Elektronikfrickler ausreichen testen kann? Inklusive EMV und allem? Nie im Leben! Wir reden hier von russischem Roulette mit mindestens 3 Kugeln...ich stelle mir gerade vor, das in den Fußraum heruntergefallene Händi klingelt und die Karre gibt Vollgas...oha...ist das ausgeschlossen? Nein. Weil das mit Sicherheit - wie vieles andere - niemand getestet hat.

Chiptuning ist da sicherheitstechnisch ein Witz dagegen...

Hört doch endlich mit dem Scheiß auf, es dauert keine 10 Sekunden und schon hat man die Antwort auf eure dämliche Ausführungen gefunden:

Müssen der Einbau der PedalBox einem Prüfungsunternehmen wie TÜV u. a. gemeldet werden?

Da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung oder Bauartveränderung handelt, ist auch keine Eintragung erforderlich. Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Fahrpedal, den Pedalweg, abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen, entsprechend ändert. Dieses Gerät ist selbst auch ein Elektronikteil.
Die Vorschriften der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme müssen 1.) seit dem 1.12.1995 auf Fahrzeuge für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde und 2.) ab 1.10.2002 auf Fahrzeuge die im Einzelverfahren in den Verkehr gebracht werden angewendet werden.
Das bedeutet, elektrische und elektronische Systeme (auch Nachrüst-Systeme aus dem Zubehörhandel), die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der o. a. Richtlinie oder der ECE-Regelung Nr. 10, Änderung 02 entsprechen.

http://www.pedalbox-online.de/de/faq

Das macht es immer noch nicht legal. Und sicher auch nicht. Das fettgedruckte ist sicher vom einem der Hersteller...

Edit: Steht da drunter. Vor lauter fettgedrucktem übersehen. Gut, da fettgeschrieben muss es ja stimmen... 😁

P.S.: Ich bin an der Entwicklung von Geräten beteiligt, die sich im Betrieb nicht nur keinen Millimeter bewegen, nein, nichtmal da drinne bewegt sich was. Trotzdem erlebe ich regelmäßig, wie aufwendig so eine CE-Zertifizierung ist. Und selbst wenn so eine für eine solche Box erfolgt ist, gilt diese nicht für das Fahrzeug. Der Hersteller des Fahrzeuges wird sämtliche Verantwortung ablehnen. Und eine ABE/ein TÜV-Gutachten fehlt jetzt immer noch...da das Ding nicht Teil der Bauartgenehmigung/EWG-Zulassung oder wie immer das heißt ist.

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Ich habe diesen Passus auch gefunden beim Hersteller.

Und ehrlich gesagt geht daraus nicht hervor, ob der Einbau nun legal ist, oder nicht. Vielmehr werden einige Regularien genannt, die generell erfüllt sein müssen, und der Kunde solle bitte darauf achten, welche Teile er einbaut.

Über die eigene angebotene Ware wird bezüglich Legalität so ziemlich gar nichts gesagt.

Die Formulierung erinnert eher an Ebay Anbieter, wo man hinterher im Profil als Antwort liest "Kunde kann nicht genau lesen".

Zitat:

Original geschrieben von chess77


Über die eigene angebotene Ware wird bezüglich Legalität so ziemlich gar nichts gesagt.

Korrekt. Es wird lediglich der Anschein einer Legalität erzeugt. Nichts wird behauptet. Der Kunde verantwortet. Nicht der Hersteller. Der hält sich mit Allgemeinformeln geschickt raus.

Feine Sache! Da es keine Leistungssteigerung ist kann ich mir eigendlich so ziemlich alles ins Auto schraeubeln was ich will. Na dann mal los. 🙄 Der Text ist nix weiter als unverbindliches Standart blabla mit dem man sich den Hintern abwischen kann.

Dafür nehme ich lieber etwas sauberes 🙂

Auf der Pedalbox ist (neben dem CE-Symbol) die Nr. "E6-10R-040416" (E-Nr. in Belgien ausgestellt) vermerkt. Womöglich verbirgt sich dahinter ja die Freigabe zum Betrieb aber die wird wohl nicht frei zugänglich sein.

Ich versteh die Diskussion wirklich nicht mehr! Wenn sich endlich mal jemand die Zeit nehmen würde und beim TÜV/Dekra oder nen anderen Sachverständigen anrufen oder vorfahren würde, dann hätte man eine adequate Aussage. Dieses "wenn" und "aber" bringt doch gar nix. Alles nur Mutmasungen.

Grüssle

Längst geschehen. 😉
Ich habe gestern TÜV Rheinland angeschrieben und bin auf die Antwort gespannt. Parallel dazu an ein Labor, dass u.a. auch EN-Prüfungen durchführt.

Nur noch 50 Klicks bis 50tsd für so einen Mist.

Zitat:

Original geschrieben von conny-r


Nur noch 50 Klicks bis 50tsd für so einen Mist.

Ein genauso wenig konstruktiver Beitrag wie die letzten 5 dieses Users in diesem Thread. Mehr davon machen's auch nicht sinnvoller. 😉

Zitat:

Original geschrieben von conny-r


Nur noch 50 Klicks bis 50tsd für so einen Mist.

Schon 47 drüber 😁. Ach komm Conny, jetzt wo es richtig interessant wird.

Zitat:

Längst geschehen. 😉

Ich habe gestern TÜV Rheinland angeschrieben und bin auf die Antwort gespannt. Parallel dazu an ein Labor, dass u.a. auch EN-Prüfungen durchführt.

Die Antwort interessiert mich jetzt, okay bin nur Einer aus 50.047 😎.

Kauft euch 1 Flasche Lachgas die Einspritzung in den Ansaugkanal
und Flügeltüren und ab in die Luft. Bei 220 Km/h hebt er ab.

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