PDA mitversichert?
Hallo
wenn ich mein PDA im auto liegen lasse und der beim einbruch geklaut wird, wird der durch teilkasko ersetzt oder heisst es dann ich hätte ihn ja mit rausnehmen können ? 🙂
danke euch
Stefan
54 Antworten
Hallo,
Zitat:
fuchs55 schrieb......
Eine Hausrat außenversicherung?) gilt wirklich weltweit. dies bezieht sich aber auf den diebstahl aus Hotelzimmern/FeWo bzw Autos in bewachten/verschlossenen Parkräumen. Dies gilt sicher nicht für unverschlossene Autos auf dem Roten Platz,...
Damit ist der Versicherungsort der Außenversicherung, so wie er gemeint ist, treffender beschrieben.
@pappie, ich bin auf die Aussage deines Textes eingegangen! Dein Text suggerierte einen weltweiten Versicherungsschutz für Hausrat, nicht mehr als drei Monate, solange sich dieser außerhalb der versicherten Wohnung befindet. So wie es @fuchs55 schrieb, ist es schon eher bedingungsgemäß. Allerdings nicht ganz richtig, gegen Diebstahl ist der Hausrat nicht versichert, sondern nur gegen Einbruchdiebstahl! Ansonsten gegen alle Gefahren wie sie im Versicherungsschein auch dokumentiert sind.
Aber dann darf/muß ich dich noch an die von dir gemachte Aussage erinnern:
Zitat:
pappie schrieb......
Ist in der Hausratversicherung natürlich mit inbegriffen. Vorsicht geboten ist nur in der Hausratversicherung für Ferienhäuser und Wohnungen. Das führt hier allerdings zu weit.
Welche andere Vorsicht? - außer der Beachtung der Summenbegrenzung.
@Beukeod
In der Außenversicherung besteht WELTWEIT VERSICHERUNGSSCHUTZ, unabhängig davon, ob sich die versicherten Sachen in einem Hotel, Zelt oder auf der Wiese befinden.
Lediglich bei Sturm / Hagelschäden setzen die Versicherungsbedingungen vorraus, dass sich die versicherten Sachen in einem Gebäude befinden.
Für alle anderen versicherten Gefahren gibt es keine örtlichen
Einschränkungen.
P.S. Dass ein ED nicht auf einer Wiese oder einen Parkplatz stattfinden kann ist mir auch klar, das hat aber nichts mit dem Geltungsbereich der Außenversicherung zutun. Raub oder Feuer wäre nämlich sehr wohl auf einem unbewachten Parkplatz oder auf einem Feldweg versichert.
Außenversicherung kann natürlich nur für die versicherten Gefahren (F, ED, LW, St/H) und Gegenstände gelten.
Es wäre weltfremd zu vermuten, dass aus einer Hausrat über den Umweg der Außenversicherung eine Allgefahrendeckung wird. 😉
Na soviel Sachverstand habe ich eigentlich jedem hier zugetraut 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Welche andere Vorsicht? - außer der Beachtung der Summenbegrenzung.
Habe ich schon in meinem letzten Beitrag geschrieben. Viele Computer und andere technische Dinge sind hier ausdrücklich ausgeschlossen.
Aber nun zum x-ten mal: Das hat hiermit überhaupt nichts zu tun 😁
Einigen wir uns doch darauf, dass die Außenversicherung weltweit gilt und der Schadensort je eingetretener Gefahr + Schadenentstehung eine besondere Bedeutung zukommt.
Krasses Beispiel - auf @Wuge eingehend, ED und Zelt = unversichert.
Mir gefiel einfach nicht der "Überall- und Sowiesotenor" in einigen Beiträgen.
Zitat:
@pappie schrieb....
Habe ich schon in meinem letzten Beitrag geschrieben. Viele Computer und andere technische Dinge sind hier ausdrücklich ausgeschlossen.
Letzte Frage:Wo kann man das nachlesen?
Ersuche bisher vergeblich um einen Hinweis in "gängige" Hausratversicherungsbedingungen.
Irgendwo steht immer was, die Frage war wo was steht und vor allem wie!
z.B.
§§ 9, 11 VHB 2000,
Klauseln 7213, 7713 u.a.m.
BVB (die nehmen leider zu und müssen immer gelesen werden).
Hier mal ein Auszug aus einer Vergleichssoftware:
Zitat:
Ist der Diebstahl von Hausratgegenständen aus einem Kfz mitversichert?
Erläuterung:
Die Entwendung von Hausratgegenständen aus einem Kfz ist grundsätzlich gedeckt, sofern das Fahrzeug verschlossen in einem zum Versicherungsort gehörenden Raum (Hausgarage) abgestellt wurde und das Zurücklassen eigener Sachen im Kfz den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit (zu bejahen bei Wertsachen oder unverschlossenem Kfz) nicht begründet.
Beispiel:
Die Täter entwenden Hausratgegenstände aus dem auf dem Hausgrundstück des Versicherungsnehmer geparkten Kfz, das ordnungsgemäß abgeschlossen war. Einige Gesellschaften versichern den Diebstahl von Hausratgegenständen aus Kfz auch dann, wenn sich das Fahrzeug außerhalb des Versicherungsortes befunden hat. Meist gelten Einschränkungen hinsichtlich örtlichem und zeitlichem Geltungsbereich.Antwort:
Ja, der Diebstahl von Hausratgegenständen aus einem Kfz ist bis 1.000 EUR je Schadenfall mitversichert.
Kein Ersatz wird geleistet für Wertsachen, Schußwaffen sowie Geräte der Audio-, Video-, Kommunikations und Computertechnik.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
auf @Wuge eingehend, ED und Zelt = unversichert.
ED und Zelt - unmöglich. Es gibt keinen ED in ein Zelt. Daher kann die Versicherung auch nicht zahlen. Das hat aber nichts mit dem Zelt als Versicherungsort zutun sondern beruht auf den Merkmalen des ED.
Wenn man nur auf den Versicherungsort hinaus will, ist die "Weltweit für Sachen die sich max. 3 Monate außerhalb des Haushalts befinden" absolut korrekt.
Ob der Schaden durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurde, ist separat zu prüfen.
Zitat:
pappie schrieb...
Ist in der Hausratversicherung natürlich mit inbegriffen. Vorsicht geboten ist nur in der Hausratversicherung für Ferienhäuser und Wohnungen. Das führt hier allerdings zu weit.
@maidcruiser, nett dein Zitat zu lesen (v.21.d.M. 09.27). Nur, einen Zusammenhang lässt sich mit der von @pappie angemahnten Vorsicht bei der Außenversicherung, in Bezug auf FeWo'en und Wohnungen bei allem Wohlwollen nicht herstellen.
Insofern ist die gestellte Frage immer noch unbeantwortet.
@wuge, da sind wir erstmal einer Meinung.
Was ist versicherter ED? Es gibt auch Zelte die abschliessbar sind!
Zitat:
§ 243 STGB
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
Ein ED im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn:
- in ein Gebäude eingebrochen wird
- in einen Raum eines Gebäudes eingebrochen wird
- ein Behältnis in einem Gebäude aufgebrochen wird*
Bisher war ich der Meinung, dass ein Zelt nicht als Gebäude anzusehen ist --> kein ED möglich. Es liegt nahe, dass die strafrechtliche Definition von ED sinnvollerweise "lockerer" ist. Sonst dürfte man ja Zelte ausräumen 😉
*der Fall liegt vor wenn das Fahrzeug in einem Parkhaus aufgebrochen wird
Also bei der Hausratversicherung zählt als
"Versicherungsort" :
- Wohnung einschl. Keller und Dachboden
- Räume in Nebengebäude
- Garage in der Nähe (bis 700 Meter und nur vom VN oder Familienmitgliedern genuzt)
- Waschmaschinen und Trockner in Gemeinschaftsräumen
- Antennenanlagen und Markisen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück
und beim Auto ist in der Kaskoversich. folgendes versichert:
Teileliste
1. prämienfrei mitversichert
z.B. Alufelgen,Spoiler,Feuerlöscher,Spezialsitze,Dachträger
2. ohne Zuschlag mitversichert Teile bis 1000 € Neuwert
( Zuschlag nur für Mehrwert)
z.B. Musikanlage,Antennen,CB-Funkanlage,Verkehrsfunkdekoder
3. nur gegen Zuschlag versicherbar
z.B. Beschriftung,Spezialaufbauten,Dachkoffer,Diktiergerät , fest eingebaute Teile
4. nicht versicherbar
z.B. Kassetten,CDs,Atlanten,Handys,Garagentüröffner
Versicherte Gefahren
- Brand,Explosion
- Entwendung ( Diebstahl,Raub,Unterschlagung)
- Sturm,Hagel,Blitzschlag,Überschwemmung
etc.
Es gibt natürlich immer Zusätze, die man versichern kann. Aber grundsätzlich ist es so, wie ich es oben beschrieben habe. Das kann euch als Anhaltspunkt hoffentlich weiter helfen?
Gruß Maik
@Beukeod,
Es scheint schwer zu sein Paragraphen nachzulesen. 😉
Manche können verstehen, andere mögen nicht.
Ist schon recht ... 🙄
Zitat:
maidcruiser schrieb....
Manche können verstehen, andere mögen nicht.
Ist schon recht ...
(schwör)...mal einzuräumen, dass man mit seiner Beantwortung (ED Kfz) schlicht daneben lag. (Habe ich aber ohnehin als irrtümlich geschehen betrachtet) Also keine Sorge.