PDA mitversichert?
Hallo
wenn ich mein PDA im auto liegen lasse und der beim einbruch geklaut wird, wird der durch teilkasko ersetzt oder heisst es dann ich hätte ihn ja mit rausnehmen können ? 🙂
danke euch
Stefan
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
@maidcruiser, nett dein Zitat zu lesen (v.21.d.M. 09.27). Nur, einen Zusammenhang lässt sich mit der von @pappie angemahnten Vorsicht bei der Außenversicherung, in Bezug auf FeWo'en und Wohnungen bei allem Wohlwollen nicht herstellen.
So, damit auch du ruhe gibst:
VHB 2000
§1
Nicht versichert sind,
...
f)
in nicht ständig bewohnten Wohnungen in nicht ständig bewohnten Gebäuden (Ferien- und Wochenendhäusern), die als Versicherungsort im Versicherungsschein gemäß §10 Nr.2 Abs. 1 genannt sind, folgende Sachen: Wertsachen gemäß § 19 Nr. 1, Foto-, Film-, Video-, EDV- und optische Geräte sowie Mobiltelefone, jeweils einschließlich des Zubehörs.
Ich hoffe jetzt bist Du zufrieden. Und ja, ich weiß es gibt von Versicherer, zu Versicherer leicht unterschiedliche Bedingungen. Da kann es auch schonmal vorkommen, dass das dort anders ist. Die Regel ist allerdings so.
@pappie, ich hoffe du erregst dich nicht erneut – die Sache hier, hängt bei mir
deutlichtiefer.
Zitat:
Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2000) (VHB 2000, Indizierung Quadratmetersumme)Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Musterbedingungen des GDV (Stand: April 2004)Umfang des Versicherungsschutzes
§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen
6.Nicht versichert sind
a)Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 4 genannt,
b)Kraftfahrzeuge aller Art, es sei denn, sie sind in Nr. 2 b) genannt, und Anhänger sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern,
c)Luft- und Wasserfahrzeuge, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c) genannt, einschließlich nicht eingebauter Teile,
d)Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers (siehe § 9 Nr. 2), es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen,
e)Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind.§
(Ende - wo ist f ?)
§ 2 Versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen
Etliche Suchmaschinen fanden bei Versicheren zwar VHB 2000 aber dein zitierter Ausschluss in den VHB 2000 §1 war nicht nachlesbar.
Damit ich endlich Ruhe gebe!
Bei welchem Versicherer darf ich feststellen?
Re: PDA mitversichert?
Zitat:
Original geschrieben von BlackMagic
Hallo
wenn ich mein PDA im auto liegen lasse und der beim einbruch geklaut wird, wird der durch teilkasko ersetzt oder heisst es dann ich hätte ihn ja mit rausnehmen können ? 🙂
danke euch
Stefan
@beukeod,
das war und ist das Thema.
Erkläre uns allen doch bitte warum der zum Hausrat gehörend PDA (das unterstellen wir jetzt mal, also ein PDA und kein mobiles Navi) durch welche Versicherungsbedingungen auch immer versichert sein sollte.
Fang am besten mit den Verbandsvorgaben an (und wenn Du bei Fassungen von 1942 beginnst - da wurde diese Sparte eingeführt) und arbeitet Dich dann hoch.
Und wenn der PDA irgendwo versichert sein sollte,
dann erkläre uns noch kurz warum das nicht unter den Ausschluß grobe Fahrlässigkeit fallen sollte.
Das es grobe Fahrlässigkeit ist bestätigt ja die Rechtsprechung.
Also muss zum Einschluß dieser Gefahr außerhalb des Versicherungsortes noch ein entsprechender Verzicht auf die Einrede kommen.
Viel Erfolg - ich lerne gerne dazu.
Einspruch!
Ich habe nicht behauptet, daß der PDA - der im Auto herumliegt - durch die TK versichert ist.
@maidcruiser,
ich will niemanden langweilen, auch dieses Forum entwickelt eine Eigendynamik.
wenn @pappie schreibt, daß u.a. Elektronik-Klimbim im Rahmen der Außenversicherung in FeWo'en oder Wohnungen nicht versichert sein muß und deshalb zur Vorsicht mahnt, wollte ich lediglich ganz bescheiden wissen wo (Bedingungen) das steht. Alles.
Selbiger zitiert dann VHB 2000, auf dein Späßchen "1942" gehe ich mal nicht ein, die aktuellste Verbandsfassung der VHB 2000 kennt aber nicht den von @pappie angeführten Ausschluß!
Und bitte, Thematik "grobe Fahrlässigkeit" und die Folgen daraus stand bisher hier im Tread, nicht zur Debatte.
Grüße
Beukeod
(auch ohne Scheu zu fragen)
(Klar, man kann alles gegen irgend etwas versichern, man muß es nur vereinbaren)
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Nähern wir uns noch mals der ursprünglichen Frage - hier in einem zweiten Post:
Zitat:
Original geschrieben von BlackMagic
mhm
und wenn man den fest einbaut ?
weil der wird ausschliesslich zur navigation im fahrzeug benutzt
Daher hatte ich auch Nein zur Hausrat gesagt.
Teilkasko und Festeinbau passt (auf die Summenbegrenzung der Extras achten).
Die Eigendynamik wird auch von mir genauso bemämgelt wie die von Dir kleinlich zelebrierte Haarspalterei.
Das Thema "grobe Fahrlässigkeit" sollte man sich wirklich zu Herzen nehmen.
Faktsich wird die faule Kundschaft durch sichtbar im Kfz liegende Wertgegenstände angelockt. Herumliegende Handys, Lapotops, PDAs, Lederjacken und all die Dinge die beim Hehler um die Ecke schnelles Geld bringen erhöhen das ED-Risiko erheblich und sind meist die Ursache für spontane Blitzeinbrüche.
Wenn allerdings in einem Versicherungsforum, der gegebene oder nicht vorhandene Versicherungsschutz zur Debatte steht, kann es ja wohl nicht kleinliche Haarspalterei sein, wenn man nachdrücklich nach Ross und Reiter fragt. Versichert oder nicht versichert …das ist hier die Frage. Wenn ein VU bei der Außenversicherung den Elektronik-Klimbim in FeWo’en und Wohnungen vom Versicherungsschutz ausschließt, ist das nicht zu kritisieren, seltsam muß einem aber bis dato anmuten, dass @pappie bisher nicht in der Lage war, zur Begründung seiner Aussage, Ross (VU) und Reiter (VHB 2000 §1 ,1, f?!) zu nennen.
Im Ruhrgebiet gibt es glaube ich den passenden Spruch dazu:Butter bei die Fische tun
Es bleibt trotz des Wunsches nach Butter bei die Fische ein o.t. Thema, da ein ausschließlich zur Navigation benutztes PDA nicht Teil des Hausrats sein kann.
Zitat:
@maidcruiser schrieb...
Es bleibt trotz des Wunsches nach Butter bei die Fische ein o.t. Thema, da ein ausschließlich zur Navigation benutztes PDA nicht Teil des Hausrats sein kann.
Wo dieser Aussage passen soll das wissen vielleicht die Götter, leider bin ich mit solchen Gaben noch nicht gesegnet.
Wenn der >ausschließlich zur Navigation benutzte PDA< sich in einer Wohnung befindet, gehört er bedingungsgemäß zum versicherten Hausrat. Wo er auch noch zum versicherten Hausrat zählt …muss m.E. nun nicht mehr erläutert werden.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Wenn der >ausschließlich zur Navigation benutzte PDA< sich in einer Wohnung befindet, gehört er bedingungsgemäß zum versicherten Hausrat. Wo er auch noch zum versicherten Hausrat zählt …muss m.E. nun nicht mehr erläutert werden.
Es gab mal eine Werbung in der das Haus so groß war, dass man ein NAVI nutzte um vom Wohnzimmer in die Küche zu kommen.
Das wäre anders als ein Autonavi natürlich Hausrat. 😁
Bleiben wir dagegen bei der Aussage "ausschließlich zur Navigation genutzt", so handelt es sich eindeutig um keinen Gegenstand des Hausrates, sondern um Kfz-Zubehör.
Egal ob das Teil jetzt computertechnisch als PDA oder PNA bezeichnet wird. 😉
Zu dieser Diskussion fehlt mir jegliche Motivation.
Halbheiten und die Akzeptanz von Ungenauigkeiten ist nicht mein Ding.
@maidcruiser, ein Mensch wohnt zur Miete und hat 4-Winterräder, eines liegt in der Kellerbox seines Miethauses, ein anderes in der gemieteten, 50m entfernten u. abgeschlossenen Garage, ein weiters steht im Wohnzimmer neben dem Fernseher, das vierte Rad liegt vorübergehend im Kühlschrank seiner Freundin in der zurzeit bewohnten Ferienwohnung.
Für niemanden unfassbar, alle sind mittels der Hausratversicherung des Rad-Eigentümers versichert! Achtung, aber nicht im Winter wenn sie am Auto montiert sind!