PDA mitversichert?

Hallo
wenn ich mein PDA im auto liegen lasse und der beim einbruch geklaut wird, wird der durch teilkasko ersetzt oder heisst es dann ich hätte ihn ja mit rausnehmen können ? 🙂
danke euch
Stefan

54 Antworten

Jetzt fänst Du mit Außenversicherung an. ;-)
Eine Außenversicherung hat was mit einem Gebäude zu tun, wie z.B. Hotelzimmer, Ferienhaus oder Wohnung. Hat aber nichts mit dem Kfz zu tun. Diebstahl aus Kfz ist ein Zusatz, was man bei der Hausratversicherung einschließen kann aber nicht muß. Hier hat auch jemand was gesagt von Parkhaus oder so. Also was versichert ist, wenn mann eine Garage hat und die wird aufgebrochen (Einbruchdiebstahl) und es wird z.B. der PDA aus dem Kfz geklaut, vorausgesetzt Kfz war verschlossen, dann ist das ganz normal in der Hausratversicherung versichert. Das ist dann ein "Einbruchdiebstahl".
Ihr solltet da nicht die Dinge durcheinander schmeißen, ich weiß das es schwer ist. Wie ihr schon sagt, "Fachchinesisch"

Also bis dann...... gruß Maik

@maidcruiser,

neugierig wie man ist, ich habe nachgelesen.

Beitrag von @talla>und nicht nur die summe ist begrenzt, oft sind auch elektonische geräte (handy, notebook, PDA...) bei Diebstahl aus dem KFZ ausgeschlossen.<

Diese Aussage hat die Präzision einer rechtsanwaltlichen Auskunft die meistens mit "i.d.R." beginnt.

Zum einen geht er auf HR-Vers.Bedingungen ein, hier Außenversicherung, die im Fall ohnehin nicht relevant ist.
Zum anderen auf die TK-Vers./mitversicherte Teile ...und nur versichert sind, wenn sie als besondert mitversichert vereinbart wurden und im Kfz. fest eingebaut sind (nicht wurde!), u.a. die genannte Elektronik.

Grüße
Beukeod

Außenversicherung beschränkt sich nicht aus Hotelzimmer sondern gilt weltweit bis zu 3 Monate.

Der PDA zählt selbstverständlich zum Hausrat. Ein Ausschluss ist mir nicht bekannt.

Wenn sich das Fahrzeug in einem Parkhaus befindet und dort aufgebrochen wird, ist der Tatbestand des Einbruchdiebstahl erfüllt (Aufbruch eines Behältnisses in einem Gebäude).

Somit ist der PDA in diesem speziellen Fall mitversichert. Dies gilt für die mir bekannten Unternehmen. Abweichungen sind natürlich möglich.

Btw. Es besteht die Möglichkeit eine Handyversicherung abzuschließen, die gibt es soweit ich weiß auch für PDAs. Damit ist dann auch der "einfache Diebstahl" ungeachtet der örtlichen Gegebenheiten versichert.

Zitat:

MB1975 schrieb.......



Ihr solltet da nicht die Dinge durcheinander schmeißen, ich weiß das es schwer ist. Wie ihr schon sagt, "Fachchinesisch"

Was ist soll denn hier schwer sein?

Zitat:

Wuge schrieb.......


Außenversicherung beschränkt sich nicht aus Hotelzimmer sondern gilt weltweit bis zu 3 Monate.

Ich verstehe, der Versicherungsort ist dann "globalisiert" d.h. weltweit, zu Wasser, in der Luft in Nepal oder am Titisee im Zelt. Zu deinen Gunsten will ich mal annehmen, dass du sooo ...nicht interpretiert werden willst.

Oder doch?

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Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Ich verstehe, der Versicherungsort ist dann "globalisiert" d.h. weltweit, zu Wasser, in der Luft in Nepal oder am Titisee im Zelt. Zu deinen Gunsten will ich mal annehmen, dass du sooo ...nicht interpretiert werden willst.

Oder doch?

Na klar doch! Genau so hab ich das gemeint.

.....dann lass mal die Katze aus dem Sack - und mach es nicht spannend. Wie war das mit der

Zitat:

Außenversicherung beschränkt sich nicht aus Hotelzimmer sondern gilt weltweit bis zu 3 Monate.

So las sich das im Original von Wuge

Hm? Jetzt weiß ich nicht worauf Du hinaus willst. Ziehst Du dich an dem Tippfehler (aus / auFs Hotelzimmer) hoch?

Neee, ich erwarte in unvollendeter Bescheidenheit eine begreifbare Erklärung für deine "Außenversicherungsinterpretation" - die kapier ich nämlich nicht.

Ich verstehe gar nicht, was hier jetzt noch diskutiert wurde.

Eigentlich ist doch alles klar.

Eigentlich doch schon mit meinem ersten Beitrag. Ich schrieb von der Aussenversicherung, die nur greift, wenn das Fahrzeug in einem Gebäude steht. Hier ebal ob Garage oder Parkhaus. Außerdem muss der Gegenstand nur vorübergehende ausser Haus (dem Versicherungsort sein).

Dann schrieb ich, dass manche Hausratpolicen "Diebstahl aus Kfz" mit versichern, hier aber oft eine Summenbegrenzung und Uhrzeitbegrenzung vorliegt.

Alles schon geschrieben.

Auch wie das mit der Teilkasko aussieht.

Alles schon geschrieben.

Und warum dann andere schreiben "ich habe eine Prüfung gemacht, ich muss das wissen", weiß ich auch nicht.

Erstmal war das alles richtig, was ich geschrieben hatte und zweites gibt es viele Prüfungen im Versicherungs- und Finanzwesen.
Das hat nichts zu sagen. Die meisten sind sehr verkaufsorientiert und nur auf basiswissen ausgelegt.

Um richtig Hintergundwissen zu haben, sollte mindestens der VersicherungsKAUFMANN vorhanden sein. Ein anschließendes Studium ist auch nicht verkehrt, bei der Materie.

Achja, für die Aussenversicherungsgeschädigten 😁 hier mal ein Ausschnitt der Bedingungen:

Außenversicherung
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehen außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.

P.S. Will natürlich niemanden angreifen!!!

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Ich verstehe, der Versicherungsort ist dann "globalisiert" d.h. weltweit, zu Wasser, in der Luft in Nepal oder am Titisee im Zelt. Zu deinen Gunsten will ich mal annehmen, dass du sooo ...nicht interpretiert werden willst.

Oder doch?

Na, genau so wie Du das interpretierst meine ich das auch. Also hast Dus doch verstanden 😉 Pappie hat das ja nochmal aus den Bedingungen zitiert.

Nun soll auch gut sein, ich denke die Frage um die sich der Thread dreht ist geklärt. Über Spezialfälle kann man sicher noch ewig diskutieren. Wobei ich finde dass ein Wissens- / Erfahrungs- / Interpretationsaustausch nie schaden kann.

Nur eins plagt mich noch, es ist doch nicht üblich Computer und ihre kleinen Abkömmlinge im Versicherungsschutz einzuschränken? Das währe mir neu.

Interessiert mich vorallem weil ich seit Kurzem nen PDA hab 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Nur eins plagt mich noch, es ist doch nicht üblich Computer und ihre kleinen Abkömmlinge im Versicherungsschutz einzuschränken? Das währe mir neu.

Interessiert mich vorallem weil ich seit Kurzem nen PDA hab 🙂

Ist in der Hausratversicherung natürlich mit inbegriffen. Vorsicht geboten ist nur in der Hausratversicherung für Ferienhäuser und Wohnungen. Das führt hier allerdings zu weit.

Wie gesagt, nur in der Teilkasko ist der PDA so ohne weiteres nicht dabei!

Hmm, also hier brauch sich doch niemand quälend an einer Diskussion beteiligen - habe ich bisher zumindest gedacht - und sich damit abschinden Fragen zu beantworten, die nicht an ihn gerichtet waren. Sorry @pappie.

Der unpräzise Erklärungsversuch der Außenversicherung (s.o.) von @pappie, mit unklarem, weil mit u.a. falsch suggerierenden Geltungsbereich, ist völlig ungeeignet diesen, d.h. den Versicherungsort und die -dauer wie in den Bedingungen gemeint, darzustellen.

Und weiter.

Zitat:

pappie schrieb......


Ist in der Hausratversicherung natürlich mit inbegriffen. Vorsicht geboten ist nur in der Hausratversicherung für Ferienhäuser und Wohnungen. Das führt hier allerdings zu weit.

?

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Der unpräzise Erklärungsversuch der Außenversicherung (s.o.) von @pappie, mit unklarem, weil mit u.a. falsch suggerienden Geltungsbereich, ist völlig ungeeignet diesen, d.h. den Versicherungsort und die -dauer wie in den Bedingungen gemeint, darzustellen.

?

Hmm... wo bitteschön falsch? Und wo bitte falsch suggeriender Geltungsbereich? Weltweit ist nunmal Weltweit!

Und was dein Fragezeichen soll, weiß ich auch nicht. Ich dachte du hast die große Ahnung. Dann solltest du auch wissen, dass in der Hausratversicherung von Ferienhäusern und -wohnungen oft viele Technische Geräte nicht mitversichert sind.
Aber wie schonmal geschrieben geht das hier zu weit.

Personal Digital Assistant = PDA
Also modernes Notizbuch.

Einige sind hier vermutlich ins Schleduern gekommen, weil zunehmend mobile Navis gekauft und mehr oder weniger fest im Auto verbaut werden.

Ersteres gehört zum Hausrat und ist damit über die Hausratversicherung versichert,
letzteres zum Auto und ist damit über die Teilkasko versichert.

Zu den jeweiligen Einschränkungen ist genug gesagt worden.

Zitat:

mehr oder weniger fest im Auto verbaut werden.

Die Frage liegt bei dem mehr oder weniger. Wesentlich mehr dieser Teile sind deutlich weniger fest mit dem Fahrzeug verbunden (PNAs _> Aldi *Co).

Diese lassen sich wie PDAs einfach entnehmen. Eine feste Verbindung besteht nicht. Vergleichbar etwa mit dem Handy in der festen Freisprecheinrichtung gegenüber Festeinbau Telefon (o.K. inzwischen selten)

Eine Hausrat 8außenversicherung?) gilt wirklich weltweit. dies bezieht sich aber auf den diebstahl aus Hotelzimmern/FeWo bzw Autos in bewachten/verschlossenen Parkräumen. Dies gilt sicher nicht für unverschlossene Autos auf dem Roten Platz,...

Der Theraersteller wird jedenfalls in seiner situation keinen Versicherungsschutz haben, meine Meinung,...

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