Passive Sicherheit bei Überholen mit hohem Geschwindigkeitsunterschied

Hallo Forum,

wie handhabt ihr es auf der Autobahn, um das langsame "Rausziehen" von der Mittelspur oder rechten Spur mit geringem Geschwindigkeitsunterschied zu händeln?

Wir reden hier nicht über Nötigung, um einen Überholvorgang zu starten, sondern um das Signal:
"Achtung ich komme mit hoher Geschwindigkeit und überhole Dich!"

Bin gespannt!

Beste Antwort im Thema

Es gibt kein Signal, "Achtung ich komme und zwar schnell !"
@TE , wenn Du Angst hast das Dir einer vor die Nase fährt wenn Du angeflogen kommst musst Du langsamer fahren. Lt. STVO ist das auch der richtige Weg, da man seine Geschwindigkeit der Situation anpassen muss, eine Lichthupenorgie befreit davon auch nicht.
Des weiteren ist auch zu erkennen ob jemand gleich rausziehen könnte, ob er auf ein langsameres Gefährt aufläuft, dann versteht es sich von selbst Geschwindigkeit raus zu nehmen und bremsbereit zu sein.

Und falls Du Linksspurgeil bist, verlange bitte nicht das sich andere an die Regeln halten, Du machst es auch nicht.
Die Linksspurgeilen, Dauerlinksfahrer nehmen anderen die Wurst vom Brot, viele lassen sich aber nicht gerne die Wurst vom Brot nehmen, siehe dem ersten Post.

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 16:16:32 Uhr:


Ich erlebe das häufiger wenn rechts 20 Sekunden und größere Lücken sind, bis hin zum Horizont alle Spuren frei.

Ist da aus deiner Sicht die Lichthupe zur Ankündigung eines Überholwunsches OK?

@Diedicke1300

Wie stehst du zu diesem Punkt. Lichthupe in dieser Situation OK oder nicht? Wenn nicht, wie soll man sich verhalten?

Gruß

Uwe

Zitat:

@ZockerMax schrieb am 18. November 2015 um 12:36:50 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. November 2015 um 10:49:27 Uhr:


links Blinken bei eingehaltenem Sicherheitsabstand dürfte auch i.O. sein.
..... Danach weiter zu blinken wäre Nötigung...

Nö, weil

1. entweder kein Nötigigungsopfer da wäre und

2. solange der Sicherheitsabstand eingehalten wird, kann man seine Überholabsicht durchaus solange anzeigen, bis man entweder keinen Bock mehr hat oder sich der Vorausfahrende an das Rechtsfahrgebot erinnert. Auf die Pelle rücken, das darf man nicht.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 16:16:32 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 15:54:56 Uhr:


Es wäre natürlich ein leichtes den Zusatz "ausser AB" anzuhängen.
Genau, und wenn es nicht für die Autobahn gelten sollte, so hätte der Gesetzgeber das „außer AB“ angehängt. Daher das nicht gemacht, ist doch wohl klar, dass es auch für die AB gilt.

Da kannst du reininterpretieren was immer du willst, Lichthupe zur Ankündigung eines Überholvorgangs ist auch auf der Autobahn StVO konform.

Vollkommen richtig...

Ich interpretiere, dass die Landstraßen-Konflikt-Situationen auf der AB nicht vorkommen und stelle fest, dass man alles haarklein definieren und reglementieren muss, weil...

"Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, das muss natürlich ausdrücklich erlaubt und gewollt sein."

Ich kann mir aber nach wie vor nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber den schnelleren bewusst das Vorankommen erleichtern will, schließlich gibt es schon das Rechtsfahrgebot und das Festhalten an der Richtgeschwindigkeit würde dann auch keinen Sinn mehr haben.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 16:16:32 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 15:54:56 Uhr:


Ist die AB wirklich leer oder habt ihr nur unterschiedliche Ansichten über die notwendige rechte 20s-Lücke?
Ich erlebe das häufiger wenn rechts 20 Sekunden und größere Lücken sind, bis hin zum Horizont alle Spuren frei.

Ist da aus deiner Sicht die Lichthupe zur Ankündigung eines Überholwunsches OK?

Gruß

Uwe

Sanktionieren würde ich es in diesen speziellen Fall(frei bis zum Horizont) wohl nicht.

mfg

Zitat:

@ZockerMax schrieb am 18. November 2015 um 12:36:50 Uhr:


Zum Sicherheitsabstand kommt es gar nicht, weil der Blinker sofort ausgeht, wenn der Träumer Platz genommen hat.
Danach weiter zu blinken wäre Nötigung...

Def. Nötigung: "wer einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt"

Was genau soll am Blinker links "Gewalt" oder die "Drohung mit einem empfindlichen Übel" sein? Seit wann ist links blinken rechtswidrig?

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Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 17:16:11 Uhr:


"Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, das muss natürlich ausdrücklich erlaubt und gewollt sein."

Also ist die Lichthupe zur Ankündigung eines Überholvorgangs auch auf der AB erlaubt!

Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 17:16:11 Uhr:


Ich kann mir aber nach wie vor nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber den schnelleren bewusst das Vorankommen erleichtern will, schließlich gibt es schon das Rechtsfahrgebot und das Festhalten an der Richtgeschwindigkeit würde dann auch keinen Sinn mehr haben.

Das Szenario kommt auf der Autobahn aber auch vor, wenn der Überholwillige nur 120 km/h fährt und auf einen anders Fahrzeug aufläuft, das nur 100 km/h auf der linken Spur fährt. Warum soll der Gesetzgeber nicht wollen, dass der mit 120 km/h fahrende mit dieser Geschwindigkeit weiter fahren darf? Warum soll der Gesetzgeber nicht wollen, dass der Vordermann mit der Lichthupe an das Rechtsfahrgebot erinnert wird?

Abgesehen davon ist die Richtgeschwindigkeit nur eine Empfehlung des Gesetzgebers. Es gibt keine Verpflichtung maximal Richtgeschwindigkeit zu fahren.

Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 17:16:11 Uhr:



Sanktionieren würde ich es in diesen speziellen Fall(frei bis zum Horizont) wohl nicht.

Sind ja bei einem StVO konformen Vorgang auch wohl kaum angebracht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 16:28:40 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 16:16:32 Uhr:


Ich erlebe das häufiger wenn rechts 20 Sekunden und größere Lücken sind, bis hin zum Horizont alle Spuren frei.

Ist da aus deiner Sicht die Lichthupe zur Ankündigung eines Überholwunsches OK?

@Diedicke1300

Wie stehst du zu diesem Punkt. Lichthupe in dieser Situation OK oder nicht? Wenn nicht, wie soll man sich verhalten?

Gruß

Uwe

Lichthupe aus dem

Sicherheitsabstand

heraus ist ok. Egal wie schnell der Vordermann ist, auch "schleichen" rechtfertigt keine Unterschreitung des Sicherheitsabstandes.

Ich betone: SICHERHEITSABSTAND, halber Tacho, nicht Umfang, sondern Anzeige. Dezent !

Aber nur wenn definitiv ein Wechseln nach rechts möglich ist, also wirklich blockiert wird, und auch nur wenn man selber kein Blockierer oder Linksspurpächter ist. Man sieht es leider oft, es wird sich der Weg frei gedrängelt, und wenn man selber freie Fahrt hat wird auch nicht nach rechts gewechselt, " Mich darf keiner überholen, ich bin schnell, ich bin gut, ich bin wichtig, ..leider zu blöd die Spur zu wechseln !"😁

Ich würde sogar, ich praktiziere das sogar ab und an, bei Geschwindigkeiten unter 130 Kmh, ein vorbeifahren rechtsseitig legalisieren, aber nur ohne Spurwechsel, weder vor noch nach dem vorbeifahren, also einfach rechts fahren, so wie es sich gehört.

@Diedicke1300

Das sind wir uns mal wieder in einem Punkt einig. Es gibt Situationen, dass ist die Lichthupe auch auf der Autobahn als Überholankündigung angebracht.

Insofern macht es auch Sinn, dass in diesem Punkt die Autobahn in der StVO nicht ausgenommen wurde.

Gruß

Uwe

Ich mache gar nichts. Weder Lichthupe noch Blinker oder sonstwas. Wenn ich mit 240 auf der Linken Spur fahre, und vor mir einer mit 120 rauszieht, dann hat er genau so das Nachsehen wie ich. Warum ich deswegen (sofern da unbegrenzt ist) langsamer fahren sollte, erschließt sich mir nicht.

Ansonsten haben die Bremsen bisher allerdings jede Situation entschärft. Hier wird ja immer gerne so getan, als hätten die Schnellfahrer keine.

Ich gebe allerdings niemals Lichthupe, drängle, oder sonstwas. Wenn ich durch so eine Schlafmütze ausgebremst wurde, dann warte ich eben hinter ihm, bis er überholt hat, und wenn er wieder auf der Rechten Seite ist, gehts mit Vollgas weiter. Solange mir noch keine Autobahn alleine gehört, muss ich damit rechnen.

Was ich damit sagen möchte: Liebe Heizer, beschwert Euch bitte nicht über die "Rauszieher", und liebe Rauszieher, beschwert Euch bitte nicht über die Heizer.

Zitat:

@ZockerMax schrieb am 16. November 2015 um 06:42:32 Uhr:



...
Wir reden hier nicht über Nötigung, um einen Überholvorgang zu starten, sondern um das Signal:
"Achtung ich komme mit hoher Geschwindigkeit und überhole Dich!"

Bin gespannt!

Warum fragst du? Schau´s dir doch einfach an:

Die Leute halten drauf und hoffen, dass sie gesehen werden und selbst wenn einer rauszieht, wird erst im allerletzten Moment gebremst (da wird gerne noch zwei oder drei Sekunden draufgehalten, Lichthupe etc.).

Spätestens das wird den Rauszieher so beeindrucken, dass er es nicht noch einmal tut (die Hoffnung stirbt zuletzt).

Ich für meinen Teil überhole nicht mit "zu hoher" Geschwindigkeit. Wenn viel los ist, zweispurig, rechts LKW, dann geht eben nicht mehr als 130 bis 150 km/h. Da braucht man nicht mit 180 und über 200 angeflogen kommen.

Zitat:

@ZockerMax schrieb am 16. November 2015 um 06:42:32 Uhr:


Hallo Forum,

wie handhabt ihr es auf der Autobahn, um das langsame "Rausziehen" von der Mittelspur oder rechten Spur mit geringem Geschwindigkeitsunterschied zu händeln?

Wir reden hier nicht über Nötigung, um einen Überholvorgang zu starten, sondern um das Signal:
"Achtung ich komme mit hoher Geschwindigkeit und überhole Dich!"

Bin gespannt!

Wenn ich schnell unterwegs bin, bin ich zu 100% auf das Geschehen vor, neben und hinter mir konzentriert und mein Hirn rechnet pro Sekunde mehrere millionen mögliche Szenarien der Zukunft mit entsprechender Wahrscheinlichkeit aus. Man ist also nie überrascht und weiß, ob ein Fahrzeug potentiell ausschert oder nicht und ist entsprechend bremsbereit bzw. handlungsfähig. Die Reaktionen bzw. Aktionen sind also fallunterschiedlich.

Wow, da sollte mein Gehirn sich mal ein Beispiel daran nehmen. Das rechnet eigentlich nur ganz wenige Möglichkeiten aus. Bleibt der rechts oder kommt der rüber - Gas weg - Bremsen - Warnsignal erforderlich / kann ich gefahrlos überholen - muss der andere deshalb bremsen oder reicht Gas weg / vielleicht noch einige mehr. Aber gleich Millionen mögliche Szenarien? Nein, damit wäre ich überfordert. Dafür bin ich aber auch zu 100 % konzentriert, wenn ich langsam unterwegs bin.
Muss ich jetzt den Schein abgeben?

hm @Fruchtwerg Ohne dir Nahetreten zu wollen, finde ich die aussage mit mehreren Millionen Szenarien ein Wenig Übertrieben weil ich Sehe Jeden Tag eher die Aussage von PeterBH.
Beziehungsweise eher weniger, weil meisst nicht nachgedacht wird
zb: spurwechel ohne Blinker ohne auch nur einmal nach hinten gesehen zu haben oder es Wird schweren LKW die Vorfahrt genommen usw. usw.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 19. November 2015 um 15:08:21 Uhr:


Wenn ich schnell unterwegs bin, bin ich zu 100% auf das Geschehen vor, neben und hinter mir konzentriert und mein Hirn rechnet pro Sekunde mehrere millionen mögliche Szenarien der Zukunft mit entsprechender Wahrscheinlichkeit aus.

😰 Welchen Prozessor hast verbaut ? 😁

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 19. November 2015 um 15:08:21 Uhr:


Wenn ich schnell unterwegs bin, bin ich zu 100% auf das Geschehen vor, neben und hinter mir konzentriert und mein Hirn rechnet pro Sekunde mehrere millionen mögliche Szenarien der Zukunft mit entsprechender Wahrscheinlichkeit aus. Man ist also nie überrascht und weiß, ob ein Fahrzeug potentiell ausschert oder nicht und ist entsprechend bremsbereit bzw. handlungsfähig. Die Reaktionen bzw. Aktionen sind also fallunterschiedlich.

Verdammt noch mal, bist du gut. Das ist ja mal eine Aussage!!

Zitat:

@d118bmw schrieb am 19. November 2015 um 16:45:58 Uhr:



Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 19. November 2015 um 15:08:21 Uhr:


Wenn ich schnell unterwegs bin, bin ich zu 100% auf das Geschehen vor, neben und hinter mir konzentriert und mein Hirn rechnet pro Sekunde mehrere millionen mögliche Szenarien der Zukunft mit entsprechender Wahrscheinlichkeit aus. Man ist also nie überrascht und weiß, ob ein Fahrzeug potentiell ausschert oder nicht und ist entsprechend bremsbereit bzw. handlungsfähig. Die Reaktionen bzw. Aktionen sind also fallunterschiedlich.

Verdammt noch mal, bist du gut. Das ist ja mal eine Aussage!!

Ich wusste, dass du das schreibst 😁

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