Passive Sicherheit bei Überholen mit hohem Geschwindigkeitsunterschied

Hallo Forum,

wie handhabt ihr es auf der Autobahn, um das langsame "Rausziehen" von der Mittelspur oder rechten Spur mit geringem Geschwindigkeitsunterschied zu händeln?

Wir reden hier nicht über Nötigung, um einen Überholvorgang zu starten, sondern um das Signal:
"Achtung ich komme mit hoher Geschwindigkeit und überhole Dich!"

Bin gespannt!

Beste Antwort im Thema

Es gibt kein Signal, "Achtung ich komme und zwar schnell !"
@TE , wenn Du Angst hast das Dir einer vor die Nase fährt wenn Du angeflogen kommst musst Du langsamer fahren. Lt. STVO ist das auch der richtige Weg, da man seine Geschwindigkeit der Situation anpassen muss, eine Lichthupenorgie befreit davon auch nicht.
Des weiteren ist auch zu erkennen ob jemand gleich rausziehen könnte, ob er auf ein langsameres Gefährt aufläuft, dann versteht es sich von selbst Geschwindigkeit raus zu nehmen und bremsbereit zu sein.

Und falls Du Linksspurgeil bist, verlange bitte nicht das sich andere an die Regeln halten, Du machst es auch nicht.
Die Linksspurgeilen, Dauerlinksfahrer nehmen anderen die Wurst vom Brot, viele lassen sich aber nicht gerne die Wurst vom Brot nehmen, siehe dem ersten Post.

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links Blinken bei eingehaltenem Sicherheitsabstand dürfte auch i.O. sein.

Mag sein, aber genauso überflüssig wie die Lichthupe. Hab in den letzten Jahren eigentlich nur einmal erlebt, dass ein PKW-Fahrer auf Grund meiner Lichthupe sofort wieder nach rechts zog. Vorher hatte der mich wohl total übersehen. Die überwiegende Mehrzahl hingegen interessiert weder die Lichthupe noch der Blinker.

Lichthupe muss dann jedoch exakt den Moment erwischen, in dem der Träumer den rückwärtigen Verkehr beobachtet. Beim Blinker auf Kolonnen Höhe (nicht dauerhaft!) sind die Chancen höher.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. November 2015 um 10:49:27 Uhr:


links Blinken bei eingehaltenem Sicherheitsabstand dürfte auch i.O. sein.

Zum Sicherheitsabstand kommt es gar nicht, weil der Blinker sofort ausgeht, wenn der Träumer Platz genommen hat.

Danach weiter zu blinken wäre Nötigung...

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Zitat:

@newt3 schrieb am 17. November 2015 um 10:06:12 Uhr:


lichthupe hat auf der AB meiner meinung nach nichts zu suchen.

ja es ist ein überholsignal ausserorts und auch ein warnsignal aber:
->da wo ich lichthupen muss weil jemand anderes gerade rauszieht oder bereits rauszogen ist braucht es kein überholsignal mehr. die spur ist blockiert, die verkehrslage unklar, ich kann nicht überholen. das sollte auch der letzte lichthupenraser mal begrreifen
->wenn will ich warnen? gegenverkehr gibt es keinen. und den vor mir brauch ich nicht warnen der ist ja sowieso rausgezogen. und wenn ich tatsächlich 'ne derartige vollbremsung dass es nicht mehr reicht hab ich weißgott andere sorgen (beide hände am lenkrad) als noch die lichthupe zu betätigen. wenn es mir gelingt sie zu benutzen gut und schön aber die situation wohl extremst selten.
-->also hat die lichthupe beim fahren auf der autobahn nichts zu suchen

die meisten raser müssen nur vom gas gehen, wenn da einer blinkt. und wenn es so knapp ist dass eben vom gasgehen nicht reicht muss eben gebremst worden. dann hat mich der blinkende übersehen oder mein tempo - was dann sicherlich oberhalb der richtgeschwindigkeit war - falsch eingeschätzt.
...

Dieser Meinung schließe ich mich an, weil

a)
diese Regelung, dass man Überholvorgänge außerorts ankündigen darf/soll, getroffen wurde, da war an die Straßenform AB noch gar nicht zu denken. Warum sollte man eine Situation schon regeln, die damals noch gar nicht auftreten konnte. Damals ging es um die konkrete Situation auf der Landstraße, bei der aus nach vollziehbaren Gründen Regelungsbedarf bestand. Das Beschleunigungs- u. Verzögerungsvermögen der der damaligen KFZ kann man aus heutiger Sicht allenfalls als moderat bezeichnen. Weiterhin gab es vermutlich damals nicht immer die Möglichkeit, den von hinten nahenden Überholwilligen wahrzunehmen. Rückspiegel als Standardausstattung setzten sich erst in den 1930-40ger Jahren durch. Fahrtrichtungsanzeiger steckten damals auch noch in den Kinderschuhen. Der Überholer konnte den vorderen somit häufig nicht sein Auftauchen links neben ihm ankündigen und der vordere hätte in Unkenntnis des schnelleren, der sich in einem momentanen Überholvorgang befindet, an seiner nächsten Einmündung nach links eine Kollision verursacht. Oder er hätte in Unkenntnis seine Geschwindigkeit erhöht und damit den Überholvorgang verlängert und den Gegenverkehr gefährdet. Eine Unfallvermeidung war in diesen Konfliktsituationen, auch wenn sie aufgrund der Verkehrsdichte selten vorkamen, mit der damaligen technischen Ausrüstung(Bremsen, Reifen, Fahrwerk) und der Beschaffenheit der Straßen, reine Glückssache.

und

b)
ein Überholvorgang m.E. im eigentlichen Sinne bedeutet, ausscheren nach links, dann den/die langsameren passieren und zum Schluss wieder nach rechts wechseln.

Das alles trifft auf der AB, wenn der schnellere auf der linken Spur auf einen langsameren aufläuft, nicht zu.
Der schnellere will in diesem konkreten Fall den vorderen auffordern, die Spur zu räumen um mit seiner Wunschgeschwindigkeit ungehindert vorbeizufahren. Er will damit das Gaswegnehmen oder verkehrsbedingte Bremsen, aufgrund eines langsameren Vordermannes, vermeiden.

mfg

Zitat:

@DonMega42 schrieb am 18. November 2015 um 00:21:18 Uhr:


...
Da ich alles im Blick habe gehe ich entspannt vom Gas, lasse mich auf das Fahrzeug auflaufen (Abstand eingehalten, ggf. auch Bremsen) und überhole einfach, wenn die Spur wieder frei ist. Alles kein Stress.

Das einzige was mich irre macht, sind Leute, die kopflos oder ohne zu gucken rausziehen und mich zu einer Gefahrenbremsung nötigen. Passiert selten, aber kommt vor. Muss man immer und jederzeit mit rechnen, wenn man schnell unterwegs ist.

Wenn die Leute beim Fahren auf der Autobahn immer ihr Umfeld immer im Blick hätten (und sich an das Rechtsfahrgebot halten würden), wäre alles viel entspannter.
...

Das beurteilen der Situation vor einem, also das Einschätzen von Geschwindigkeitsdifferenzen oder Spurwechselabsichten der anderen VT , ist deutlich einfacher im Gegensatz zu der Situation hinter einem, die man nur kurzzeitig abwechselnd durch die Rückspiegel beobachten kann.

Höhere Geschwindigkeit bedeutet für mich auch höhere Verantwortung.

mfg

Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 13:33:34 Uhr:


a)
diese Regelung, dass man Überholvorgänge außerorts ankündigen darf/soll, getroffen wurde, da war an die Straßenform AB noch gar nicht zu denken.

Dir ist schon klar, dass es auch aktualisierte Fassungen der StVO nach dem zweiten Weltkrieg gab und aktuell die Fassung von 2014 gibt?

Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 13:33:34 Uhr:


Der schnellere will in diesem konkreten Fall den vorderen auffordern, die Spur zu räumen um mit seiner Wunschgeschwindigkeit ungehindert vorbeizufahren. Er will damit das Gaswegnehmen oder verkehrsbedingte Bremsen, aufgrund eines langsameren Vordermannes, vermeiden.

Wie sieht es aber aus, wenn die rechte Spur frei ist, so dass der Vordermann problemlos nach rechts wechseln könnte? Leider erlebe ich diesen Fall häufiger. Warum soll man da nicht seine Überholabsicht ankündigen dürfen? Genau da passt do der entsprechende Paragraph in der StVO.

Interessant finde ich, dass von vielen Autofahrern jede Art von Lichthupe fast als ein persönlicher Angriff gesehen wird. Die Lichthupe kann ein legales Kommunikationsmittel sein aber auch aggressiv und fehl am Platze.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 14:19:17 Uhr:


Wie sieht es aber aus, wenn die rechte Spur frei ist, so dass der Vordermann problemlos nach rechts wechseln könnte?
Gruß

Uwe

Dann treffen in der Regel 2 Linksspurgeile aufeinander. 😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. November 2015 um 14:30:18 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 14:19:17 Uhr:


Wie sieht es aber aus, wenn die rechte Spur frei ist, so dass der Vordermann problemlos nach rechts wechseln könnte?
Dann treffen in der Regel 2 Linksspurgeile aufeinander. 😁

Das man hier im Forum immer wieder erklären muss, wie man sich nach der StVO zu verhalten hat. 😉

Der vordere Linksspurfahrer muss nach der StVO auf der rechten Spur fahren.
Der zweite muss nach der StVO auf der linken Spur fahren (rechts darf nicht überholt werden). Die StVO erlaubt es, dass er seine Überholabsicht mit Hilfe der Lichthupe ankündigt.

Kapische 😁

Gruß

Uwe

Aber links ist doch das neue rechts und da ist es doch besonders bei Nebel sicherer, wie wir gelernt haben. 😛 😁

EDIT:
Führen wir doch Linksverkehr ein.
Dann können alle links fahren und das legal und die Rechtsüberholer brauchen keine Sanktionen erwarten, weil es ebenfalls legal ist. 😁

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 14:44:43 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. November 2015 um 14:30:18 Uhr:


Dann treffen in der Regel 2 Linksspurgeile aufeinander. 😁

Das man hier im Forum immer wieder erklären muss, wie man sich nach der StVO zu verhalten hat. 😉

Der vordere Linksspurfahrer muss nach der StVO auf der rechten Spur fahren.
Der zweite muss nach der StVO auf der linken Spur fahren (rechts darf nicht überholt werden). Die StVO erlaubt es, dass er seine Überholabsicht mit Hilfe der Lichthupe ankündigt.

Kapische 😁

Gruß

Uwe

Wieso, der vordere Linksspurgeile sieht doch auch schon den LKW am Horizont, der will doch auch nur überholen. 😁

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. November 2015 um 15:12:25 Uhr:


Wieso, der vordere Linksspurgeile sieht doch auch schon den LKW am Horizont, der will doch auch nur überholen. 😁

Du schreibst aus eigener, persönlicher, leitvoller Erfahrung und ärgerst dich über Lichthupe hinter dir? 😉

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 15:20:23 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. November 2015 um 15:12:25 Uhr:


Wieso, der vordere Linksspurgeile sieht doch auch schon den LKW am Horizont, der will doch auch nur überholen. 😁
Du schreibst aus eigener, persönlicher, leitvoller Erfahrung und ärgerst dich über Lichthupe hinter dir? 😉

Gruß

Uwe

Ich schreibe aus eigenen, persönlichen Beobachtungen, Lichthupe, weiß nicht wirklich ob ich so was bekomme, ich bin mehr unauffällig, lege mich, im Gegensatz zu hier, nicht gerne mit Fremden an, schon gar nicht auf der Straße, da bin ich immer erschrocken was da so ausgelebt wird, bin erschrocken wie mit dem eigenen und fremden Leben umgegangen wird, als wäre man eine Katze und hätte 7 davon.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 14:19:17 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 13:33:34 Uhr:


a)
diese Regelung, dass man Überholvorgänge außerorts ankündigen darf/soll, getroffen wurde, da war an die Straßenform AB noch gar nicht zu denken.
Dir ist schon klar, dass es auch aktualisierte Fassungen der StVO nach dem zweiten Weltkrieg gab und aktuell die Fassung von 2014 gibt?

Es wäre natürlich ein leichtes den Zusatz "ausser AB" anzuhängen. Vermutlich hält es der Gesetzgeber aber nicht für notwendig, weil klar ist, dass auch 2014 kein Linksfahrer von einem plötzlich neben ihm auftauchenden noch weiter links und schneller Fahrenden überrascht werden kann. Auch plötzlich auftauchender Gegenverkehr gehört auf der AB zu den ganz seltenen Ausnahmen. Somit gehe ich davon aus, dass der Gesetzgeber diese Formulierung nicht ändern muss, um die AB auszuschließen

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. November 2015 um 14:19:17 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 13:33:34 Uhr:


Der schnellere will in diesem konkreten Fall den vorderen auffordern, die Spur zu räumen um mit seiner Wunschgeschwindigkeit ungehindert vorbeizufahren. Er will damit das Gaswegnehmen oder verkehrsbedingte Bremsen, aufgrund eines langsameren Vordermannes, vermeiden.
Wie sieht es aber aus, wenn die rechte Spur frei ist, so dass der Vordermann problemlos nach rechts wechseln könnte? Leider erlebe ich diesen Fall häufiger. Warum soll man da nicht seine Überholabsicht ankündigen dürfen? Genau da passt do der entsprechende Paragraph in der StVO.
...
Gruß

Uwe

Ist die AB wirklich leer oder habt ihr nur unterschiedliche Ansichten über die notwendige rechte 20s-Lücke?

Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 15:54:56 Uhr:


Es wäre natürlich ein leichtes den Zusatz "ausser AB" anzuhängen.

Genau, und wenn es nicht für die Autobahn gelten sollte, so hätte der Gesetzgeber das „außer AB“ angehängt. Daher das nicht gemacht, ist doch wohl klar, dass es auch für die AB gilt.

Da kannst du reininterpretieren was immer du willst, Lichthupe zur Ankündigung eines Überholvorgangs ist auch auf der Autobahn StVO konform.

Zitat:

@reox schrieb am 18. November 2015 um 15:54:56 Uhr:


Ist die AB wirklich leer oder habt ihr nur unterschiedliche Ansichten über die notwendige rechte 20s-Lücke?

Ich erlebe das häufiger wenn rechts 20 Sekunden und größere Lücken sind, bis hin zum Horizont alle Spuren frei.

Ist da aus deiner Sicht die Lichthupe zur Ankündigung eines Überholwunsches OK?

Gruß

Uwe

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