Passive Sicherheit bei Überholen mit hohem Geschwindigkeitsunterschied
Hallo Forum,
wie handhabt ihr es auf der Autobahn, um das langsame "Rausziehen" von der Mittelspur oder rechten Spur mit geringem Geschwindigkeitsunterschied zu händeln?
Wir reden hier nicht über Nötigung, um einen Überholvorgang zu starten, sondern um das Signal:
"Achtung ich komme mit hoher Geschwindigkeit und überhole Dich!"
Bin gespannt!
Beste Antwort im Thema
Es gibt kein Signal, "Achtung ich komme und zwar schnell !"
@TE , wenn Du Angst hast das Dir einer vor die Nase fährt wenn Du angeflogen kommst musst Du langsamer fahren. Lt. STVO ist das auch der richtige Weg, da man seine Geschwindigkeit der Situation anpassen muss, eine Lichthupenorgie befreit davon auch nicht.
Des weiteren ist auch zu erkennen ob jemand gleich rausziehen könnte, ob er auf ein langsameres Gefährt aufläuft, dann versteht es sich von selbst Geschwindigkeit raus zu nehmen und bremsbereit zu sein.
Und falls Du Linksspurgeil bist, verlange bitte nicht das sich andere an die Regeln halten, Du machst es auch nicht.
Die Linksspurgeilen, Dauerlinksfahrer nehmen anderen die Wurst vom Brot, viele lassen sich aber nicht gerne die Wurst vom Brot nehmen, siehe dem ersten Post.
135 Antworten
Zitat:
@ZockerMax schrieb am 16. November 2015 um 08:23:33 Uhr:
Na das geht ja gut los :-)
Vorausschauend fahren und angepasste Geschwindigkeit ist Voraussetzung! Sorry! (*Unfallfrei seit FS Erteilung)
Kann auch heißen, dass die anderen gut aufgepasst haben.
Unfallfrei ist kein Argument. 😉
Zitat:
Konkretes Beispiel hat ja martinde001 schon gebracht. Ich muss ihn hier aber gleich mal in Schutz nehmen, denn ich finde überholen mit 120 und genügend Abstand nicht zu wenig. Vorausgesetzt er hat den Schwung schon.
1.
Ich meine noch eher mit 91 auflaufen und dann träumen und raus ziehen ohne ein Gefühl für das Tempo der Spur daneben zu haben...Noch schlimmer:
2.
Wenig befahrene dreispurige Autobahn. Zwei langsame Fahrzeuge überholen sich mit ca. 100 und in der Mitte nähert sich ein Fahrzeug mit den beschriebenen 120 und zieht raus auf die linke Spur...
Wie schnell fährt der auf der linken Spur? 140km/h oder eher 200km/h?
Wenn du so eine Situation siehst, einfach runter vom Gaspedal und langsamer werden, damit die Differenz zu den rechten Spuren nicht zu groß ist.
Denn verhindern, dass der VT von der mittleren auf die linke Spur fährt, wirst du nicht.
Entweder dieser VT benutzt seine Spiegel, wie es sein soll und wird dich sehen und merken
a) dass du schon zu nah bist und in der Mitte bleiben
b) dass du noch weit genug weg bist und wechseln
oder
die Spiegel nicht benutzen und einfach rüber ziehen.
Entschärfen kannst du die Situation nur, wenn du vom Gas gehst und bremsbereit bist bzw. schon abbremst.
EDIT: Ist kein persönlicher Angriff. 🙂
Zitat:
@ZockerMax schrieb am 16. November 2015 um 08:54:26 Uhr:
Sehr interessant! Sozusagen die italienische Variante?
Gefällt mir und stört mich zB nicht...
Tagsüber?
Tags/sowie nachts. Ist nicht so "aufdringlich" wie Lichthupe aber mmn auch wirksam.
Ich achte ziemlich genau darauf, ob der von mir zu Überholende einen Anlaß haben könnte, ebenfalls zum Überholen anzusetzen und richte meine Geschwindigkeit darauf ein. In 9 von 10 Fällen reicht dann einfaches Gas wegnehmen, vollständig ohne Bremsen, aus. Teilweise signalisiere ich durch kurzes nach rechts versetztfahren auch, dass der vor mir zum Überholen ansetzen kann. Wird meistens auch richtig verstanden.
Folglich benutze ich auch seeeehr selten die Lichthupe oder die Hupe. Warum auch? Meine Erfahrung zeigt, dass das den Anderen im Regelfall nicht beeindruckt oder gar vom Überholen abhält. Gab ja ganz oben einen treffenden Kommentar von so einem Autofahrer. Im Gegenteil, der letzte Vollpfosten, der mit seinem Wohnmobil (unnötigerweise) die Spur wenige Meter vor mir wechselte, mich so zur Vollbremsung zwang, bremste dann auf der Überholspur auch noch ab. Wohl als Reaktion auf meine Lichthupe. Dabei hatte er noch einige 100 m Abstand zum LKW und fuhr gerade mal 30 km/h schneller. So ein Typ wie Martin, nur dass ich mit meinem Touareg beim Auffahrunfall wohl auch seine vordere Stoßstange beschädige und er vor seinem himmlischen Richter stehen würde. Ob ihm meine (eventuelle) Mitschuld bei dem Unfall dann noch was nutzt???
Ein richtig hohen Geschwindigkeitsunterschied habe ich also nur dann beim Überholen, wenn dies (hoffentlich) gefahrlos möglich und Martin und Co. weit und breit nicht zu sehen sind.
Und wenn ich selbst Überholen möchte und von hinten kommt ein schnellerer, gibt es für mich drei Alternativen:
a) der ist weit genug entfernt und muss nicht bremsen (vielleicht Gas weg), dann setze ich zum Überholen an (mit Blinker usw.),
b) der müsste meinetwegen bremsen, dann warte ich mit dem Überholen,
c) ich beschleunige so stark, dass der andere nicht langsamer werden muss.
Vielleicht haben die Hersteller drei Spiegel im/am Auto angebracht, damit sie zum Beobachten des rückwärtigen Verkehrs benutzt werden. Und den Hebel links am Lenkrad, um rechtzeitig anzuzeigen war man vorhat und nicht erst, dass man jetzt schon die Spur wechselt oder abbiegt.
es kommt auch darauf an, wieviel Zeit man hat. Normalerweise kann man bereits im Vorfeld erkennen, wer vielleicht rauszieht. Bin ich gelassen unterwegs, gehe ich rechtzeitig vom Gas. Bin ich wesentlich schneller oder habe es eilig, dann mache ich den Blinker links raus oder nutze auch mal die Lichthupe um dem Anderen anzuzeigen, dass ich schneller bin und überholen möchte. Dabei schaue ich aber auch, wie schnell der Andere auf den Vorausfahrenden aufläuft. Oft hat der Andere hinter mir sehr viel Platz um seinen Überholvorgang zu starten. Hinter einem LKW einklemmen mute ich aber niemandem zu.
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Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. November 2015 um 06:50:15 Uhr:
Ich sehe solche Situationen jedes mal auf der BAB, die kommen von 1km Entfernung, Blinker links und Lichthupe im Rhytmus und Tacho weit über 200. Wenn ich dann mit 120 einen LKW überholen will interessieren diese Deppen mich nicht, wenn genug Platz ist (bezogen auf normale Geschwindigkeit gem. STVO) wird rausgezogen, auch wenn die dann 5 Sekunden später wild Lichthupend hinterher fahren müssen oder den Weg über den Standstreifen suchen, wenns knallt hab ich noch 6m Knautschzone von hinten.
Wären die Richtgeschwindigkeit gefahren, wäre nichts passiert. Viele Richter urteilen genau so, falls es so einer noch bis vor den Richter schafft.
Zum Glück fliegt in so einem Fall bevorzugt nur die Schnarchnase ab. Einmal kurz das Heck entlasten und der Rest geschieht von ganz alleine.
Natürliche Auslese könnte man das nennen.
Um auf die Thread-Überschrift zu antworten: Ich versuche, erst gar keine exorbitant hohen Differenzgeschwindigkeiten entstehen zu lassen.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. November 2015 um 06:50:15 Uhr:
Laut STVO ist EINMAL Lichthupe aus OK. Es gibt aber Zeitgenossen die ziehen dann extra raus und wenn der überholende mehr als 130kmh drauf hatte ist er so oder so teil oder allein Schuld.Bester Tip: LANGSAMER FAHREN mit an die Situation angepasster Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft.
Ich sehe solche Situationen jedes mal auf der BAB, die kommen von 1km Entfernung, Blinker links und Lichthupe im Rhytmus und Tacho weit über 200. Wenn ich dann mit 120 einen LKW überholen will interessieren diese Deppen mich nicht, wenn genug Platz ist (bezogen auf normale Geschwindigkeit gem. STVO) wird rausgezogen, auch wenn die dann 5 Sekunden später wild Lichthupend hinterher fahren müssen oder den Weg über den Standstreifen suchen, wenns knallt hab ich noch 6m Knautschzone von hinten.
Wären die Richtgeschwindigkeit gefahren, wäre nichts passiert. Viele Richter urteilen genau so, falls es so einer noch bis vor den Richter schafft.
Im Fall der Fälle wird man Dir den Vorsatz zwar nicht nachweisen können, aber Du gefährdest mit dem Spurwechsel also bewusst den legalen Schnellfahrer in der linken Spur, wenn Du auch dann die Spur wechselst, wenn das nur passen würde, wenn er max. 130 km/h fährt. Tut er aber nicht und er muss also eine Vollbremsung allein wegen deines vorsätzlich verkehrswidrigen Spurwechsels hinlegen (wenn er mit Vollbremsung in 5 sec an deinem Hintern hängt, dann wäre er ohne Vollbremsung in 2-3 sec bereits vorbeigewesen ... oh Gott, 2-3 sec deines Lebens). Damit begehst Du mindestens eine Nötigung und wohl auch einen Eingriff in den Straßenverkehr. Kann es sein, dass es Dich wurmt, dass dein Vehikel nicht schneller kann?
Für mein Empfinden erzählst Du uns hier einen vom Pferd. Könnte aber auch sein, dass eine MPU sinnvoll wäre.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. November 2015 um 12:13:42 Uhr:
Im Fall der Fälle wird man Dir den Vorsatz zwar nicht nachweisen können, aber Du gefährdest mit dem Spurwechsel also bewusst den legalen Schnellfahrer in der linken Spur, wenn Du auch dann die Spur wechselst, wenn das nur passen würde, wenn er max. 130 km/h fährt. Tut er aber nicht und er muss also eine Vollbremsung allein wegen deines vorsätzlich verkehrswidrigen Spurwechsels hinlegen. Damit begehst Du mindestens eine Nötigung und wohl auch einen Eingriff in den Straßenverkehr. Kann es sein, dass es Dich wurmt, dass dein Vehikel nicht schneller kann?Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. November 2015 um 06:50:15 Uhr:
Laut STVO ist EINMAL Lichthupe aus OK. Es gibt aber Zeitgenossen die ziehen dann extra raus und wenn der überholende mehr als 130kmh drauf hatte ist er so oder so teil oder allein Schuld.Bester Tip: LANGSAMER FAHREN mit an die Situation angepasster Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft.
Ich sehe solche Situationen jedes mal auf der BAB, die kommen von 1km Entfernung, Blinker links und Lichthupe im Rhytmus und Tacho weit über 200. Wenn ich dann mit 120 einen LKW überholen will interessieren diese Deppen mich nicht, wenn genug Platz ist (bezogen auf normale Geschwindigkeit gem. STVO) wird rausgezogen, auch wenn die dann 5 Sekunden später wild Lichthupend hinterher fahren müssen oder den Weg über den Standstreifen suchen, wenns knallt hab ich noch 6m Knautschzone von hinten.
Wären die Richtgeschwindigkeit gefahren, wäre nichts passiert. Viele Richter urteilen genau so, falls es so einer noch bis vor den Richter schafft.Für mein Empfinden erzählst Du uns hier einen vom Pferd. Könnte aber auch sein, dass eine MPU sinnvoll wäre.
Weshalb? Wenn der noch locker 1km entfernt ist, ich blinke und mit 120kmh raus ziehe, würde er mich, vorrausgesetzt er hält die Richtgeschwindigkeit ein, bis zum Ende des Überholvorgangs noch gar nicht erreicht haben. Rast er aber mir 230 über die Bahn hat er immer noch genug Zeit zum bremsen, er sieht es ja rechtzeitig, wenn nicht ->sein Problem.
Ich hatte mal so einen Fall auf der A1 bei Trier, allerdings war ich da mit ca. 130kmh unterwegs und habe vorschriftsmässig geblinkt und bin rausgezogen, als es geknallt hat war ich schon fast an den BEIDEN LKW vorbei. Der mir ins Heck ist bekam die volle Schuld, eben weil er ausgesagt hat dass er mit über 230kmh unterwegs war und ja schliesslich Lichthupe gemacht hat und es nicht mehr geschafft hätte zu bremsen. Polizei und später Richter (bzw. Gutachter) stellten fest dass mit angemessener Geschwindigkeit oder Richtgeschwindigkeit nichts passiert wäre, dass ich sogar den Überholvorgang komplett abgeschlossen hätte bevor er mich überhaupt erreicht hätte und ich nicht damit rechnen muss dass jemand mit so einer massiv überhöhten Geschwindigkeit ankommt. Er musste sogar einen Teil seines Schadens selbst bezahlen, trotz VK.
Es ist speziell nachts schwer einzuschätzen wie schnell einer angeflogen bekommt. Daher die vorgeschlagene Geschwindigkeit = Richtgeschwindigkeit. Jeder der schneller fährt ist selbst schuld denn er tut dies auf eigene Gefahr. Sogar Versicherungen können dann die Zahlungen kürzen da dann eine signifikante Betriebsgefahrerhöhung vorliegt.
Wenn man immer damit rechnen müsste dass die Lichter aus der Entfernung ein Raser sind, könnte man ja nie die Spur wechseln. Daher gibt es ja diese Richtgeschwindigket und die entsprechende Rechtssprechung.
Schau dir die LKW an, die blinken teils nicht und ziehen einfach raus.
Lieber langsamer, dafür aber sicher ans Ziel. Die 10-15 Minuten Zeitunterschied sind es ME nicht Wert dafür das Leben zu verlieren.
Hier wäre mal ein Urteil, wobei hier der andere eigendlich Schuld war. Wäre der Fahrer auf der BAB angemessen gefahren, wäre der Unfall nicht passiert.
HIER wird es präzisiert.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. November 2015 um 12:35:23 Uhr:
Weshalb?
Wenn wir deine im Ursprungsposting genannten Zahlen zugrunde legen....du fährst 120kmh (33m/sec) und der Überholer 200 (55m/sec) und nach den von dir genannten 5sec später fängt das Lichthupengewitter an bist du ihm mit einem Abstand von 110m vor den Bug gezogen...
Herzlichen Glühstrumpf.....und dann gibts noch Idioten hier, die deinen Beitrag liken!
@martinde001
Dass zivilrechtlich sowohl der Spurwechsler als auch der über der Richtgeschwindigkeit Fahrende für den Schaden anteilig haften ist das Eine und mir durchaus bekannt.
Strafrechtlich ist das was anderes. Du sagtest, dass Du auch rausziehst, wenn es für den Raser nur reichen würde, wenn er Richtgeschwindigkeit fährt und es dir egal ist, wenn es knallt. Das ist in der Frage der strafrechtlichen Schuld wenigstens bedingter Vorsatz (billigendes Inkaufnehmen). Dafür hast Du dir bislang nur deshalb nichts eingefangen, weil Du bei der Unfallaufnahme sowas nicht eingeräumt hast. Anderenfalls wäre dein Führerschein beschlagnahmt worden (wenn nicht schon vor Ort, so doch dann später im weiteren Verfahrensverlauf).
Dass sich andere auch verkehrswidrig verhalten, das ist bekanntlich kein Argument.
Deinen Standpunkt überdenken kannst Du nur selbst.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. November 2015 um 12:56:38 Uhr:
Wenn wir deine im Ursprungsposting genannten Zahlen zugrunde legen....du fährst 120kmh (33m/sec) und der Überholer 200 (55m/sec) und nach den von dir genannten 5sec später fängt das Lichthupengewitter an bist du ihm mit einem Abstand von 110m vor den Bug gezogen...Zitat:
@martinde001 schrieb am 16. November 2015 um 12:35:23 Uhr:
Weshalb?Herzlichen Glühstrumpf.....und dann gibts noch Idioten hier, die deinen Beitrag liken!
Deine Rechnung ist leider falsch.
Die Entfernung des Beginns des Lichthupengewitters ist eine unbekannte Größe.
Es ist die Rede von "5 Sekunden später", wie weit der Gewitterer dann noch entfernt ist weiß kein Mensch.
Zitat:
@ZockerMax schrieb am 16. November 2015 um 08:23:33 Uhr:
Na das geht ja gut los :-)
Vorausschauend fahren und angepasste Geschwindigkeit ist Voraussetzung! Sorry! (*Unfallfrei seit FS Erteilung)Konkretes Beispiel hat ja martinde001 schon gebracht. Ich muss ihn hier aber gleich mal in Schutz nehmen, denn ich finde überholen mit 120 und genügend Abstand nicht zu wenig. Vorausgesetzt er hat den Schwung schon.
1.
Ich meine noch eher mit 91 auflaufen und dann träumen und raus ziehen ohne ein Gefühl für das Tempo der Spur daneben zu haben...Noch schlimmer:
2.
Wenig befahrene dreispurige Autobahn. Zwei langsame Fahrzeuge überholen sich mit ca. 100 und in der Mitte nähert sich ein Fahrzeug mit den beschriebenen 120 und zieht raus auf die linke Spur...
Zu Punkt 1: man muss IMMER mit Fehlern von anderen rechnen. Auch das gehört zur vorausschauenden Fahrweise, nämlich zur eigenen. :P
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 16. November 2015 um 13:15:39 Uhr:
Die Entfernung des Beginns des Lichthupengewitters ist eine unbekannte Größe.
Wir kennen doch mittlerweile unsere militanten Verkehrserzieher hier im Forum...
...wenn die in der Realität so fahren, wie sie es hier im Forum posten kommen, die 110m +/- wenige Augenblicke durchaus hin...
...bestärkt wird diese Rechnung, durch seinen folgenden Absatz vonwegen "oder den Weg über den Standstreifen suchen,"
Zitat:
@touran_bert schrieb am 16. November 2015 um 07:47:55 Uhr:
Wenn man vorausschauend fährt kommt man in diese Situation eigentlich nicht
Wie touran_bert.
Ich sehe so was vorher, habe eine Bremse und komme demnach nicht in die Situation.
Aber vorausschauend zu fahren ist von 95% aller VT sehr, sehr viel verlangt. Zu viel.