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Passen Original FK2 18 Zoll Felgen auf nen FK1???

Themenstarteram 21. Juli 2006 um 12:07

Hallo Leute,

bin zwar nicht neu hier im Forum, fahre aber eigentlich BMW, jedoch konnten wir (Eltern und ich) meinen jüngeren Bruder nicht von den Vorzügen eines BMW´s überzeugen. :-))

Aber Spaß bei Seite, will euch ja nicht gleich verärgern, hab auch Kumpels die Honda fahren.

Hab folgende Frage und hoffe ihr könnt mir helfen:

Also er hat sich einen Honda Civic FK1 1.4 Sport gekauft.

Standard sind ja 17 Zoll Alu´s. Er will jetzt jedoch 18 Zoll Felgen vom 1.8 Sport (siehe bei honda.de unter Zubehör) drauf machen. Haben mit dem Händler gesprochen wegen Freigabe für den 1.4er, der sagt gibt´s net da der 1.8er andere Dämpfer drin hätte und deshalb die 18 Zoll Felgen unterm 1.4er beim einfedern schleifen würden. Des kann doch aber eigentlich garnet sein, da es die 17 Zoll auch in 7,5 Zoll breit gibt. Außerdem wird doch der Querschnitt auf den 18 Zoll kleiner (von 225/45-17 auf 225/40-18 ) damit der Rollumfang stimmt und der Tacho net angeglichen werden muß.

Warum soll des also net gehen??? Die karosserie is doch vom 1.8er auch net anders. Der hat doch nur en anderen Motor, oder hab ich irgendwo en Denkfehler??

Danke für eure Hilfe!!!

Gruß

Christian

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21 Antworten
am 21. Juli 2006 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Antragen muss man die wenn dann.

Aber selbst beim FK2 muss man für den Winter die 16er Eintragen lassen oder bei bedarf die 18" oder 19".

Es ist immer nur eine Größe eingetragen ab Werk.

"In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich. "

Quelle: ADAC

Themenstarteram 21. Juli 2006 um 14:13

Gut dann könnte man ja mit ner Freigabe vom 1.8er zum TÜV gehen und dann Einzelabnahme machen lassen.

da hat der prüfer ne bescheinung das die Rad-/Reifenkombi

auf das Auto zugelassen ist. Müßte doch so funktionieren oder??

Hab schon einen FK1 mit 19-Zöllern gesehen. Ging auch. Wie das mit der Freigabe aussieht, weiß ich allerdings nicht. Mein Händler erzählte mal davon, daß ein Kunde, der einen FK1 besitzt, irgendwelche speziellen 19-Zöller wollte, für die er allerdings keine Genehmigung erhielt. Waren dann, glaube ich, 19-Zöller von OZ oben, die genehmigt worden sind.

Bei 83 PS macht's aber meiner Meinung nach nicht viel Sinn. Höchstens 17 Zoll, aber mehr würde ich dem FK1 nicht zumuten.

Ich hab auf meinem FK3 auch die serienmäßigen 17-Zöller drauf und da muss man bei Spurrinnen auch schon ziemlich aufpassen. Hatte da schon das eine oder andere "unerwartete" Erlebnis.

am 21. Juli 2006 um 14:54

Ich habe 17,hier ist foto

Zitat:

Original geschrieben von Garik

Ich habe 17,hier ist foto

Hmm, sehen auf den ersten Blick irgendwie größer aus als 17-Zöller...

am 21. Juli 2006 um 15:08

Ligt am dunkel lack.

am 21. Juli 2006 um 21:22

@BD-666

Sie Haben Post^^

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