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Passat B8 gekauft - laut Brief 3C

VW Passat B8
Themenstarteram 17. Februar 2016 um 9:56

Ich habe mir einen gebrauchten Passat B8 gekauft. Im Brief (bzw. Zulassung Teil 2) steht allerdings bei "Typ" 3C.

Ist das normal? Ein Fehler der Zulassungsstelle? Oder soll ich mir gar Sorgen machen?

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich, lese einfach nochmal den Verkaufstyp! Und ob 12/15 oder 01/16 macht keinen Unterschied da der Produktwechsel erst später einsetzt. Die 150PS mit AdBlue ebenso. Braucht keiner, noch mehr was kaputt gehen kann also alles gut.

Solltest du doch so umweltorientiert sein ist der böse gefährliche Diesel wahrscheinlich eh die schlechteste Wahl. Voller Schummel und Betrug gebaut, die einzig nachhaltige Alternative ist da nur Elektromobilität.

 

Man möge die Ironie verstehen. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '3C (B8) vs 3G (B8) - Vom Kauf zurücktreten?' überführt.]

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Was ich weiß, ist das 3C die EG-Typgenehmigungsnummer. Das 3C hast du auch in der FIN stehen. Also musst du dir keine Sorgen machen. Außer er schaut wie ein B6 aus und ist BJ 2007 ;)

Das ist alles korrekt. Wie Socky_1 schreibt, ist 3C die EG-Typgenehmigungsnummer und 3G2 oder 3G5 die Verkaufstypen.

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 10:13

Alles klar, besten Dank euch beiden.

am 17. Februar 2016 um 10:25

Blieb auch beim neuen 3C, da ansonsten nicht mehr das alte Kühlmittel verwendet werden kann. Mit neuer EG Typenegenehmigung ginge nur mehr das neue Kühlmittel. Ist bspw. beim Superb auch so - sollte eigentlich 3Vsein und blieb aus o.g. Grund auch 3T. Führt beim Zubehör u.U. Zu Problemen.

Hallo,

heißt das, dass der Passat b8 genaugenommen nur ein weiteres Facelift ist? Ist doch eine Neukonstruktion auf Modularem Querbaukasten. Wie geht das?

Quentin

Zitat:

@quentin20 schrieb am 17. Februar 2016 um 14:20:23 Uhr:

Hallo,

heißt das, dass der Passat b8 genaugenommen nur ein weiteres Facelift ist? Ist doch eine Neukonstruktion auf Modularem Querbaukasten. Wie geht das?

Quentin

psst, nicht so laut;)

Wenn ich den Beitrag von Leitstelle1 richtig interpretiere, konnte VW so weiterhin unter der bestehenden EG Typgenehmigung bleiben, ohne auf ein neues Kältemittel wechseln zu müssen. Siehe Desaster bei Mercedes seinerzeit.

Die technischen Details mit MQB und solchem Fachchinesisch hat VW scheinbar nicht so richtig erläutert, als es um die Erteilung der Typgenehmigung ging.

am 17. Februar 2016 um 20:40

Wieso? Ist wo festgeschrieben, wie umfangreich ein Facelift sein muss bzw. maximal sein darf um es nicht mehr unter der gleichen Nummer einreichen zu können? Wird halt als Facelift eingereicht und nicht als Neufahrzeug. Ob die Info stimmt oder nicht kann ich nicht sagen - ein Skodamitarbeiter hatte es im Bezug auf den Superb erwähnt. Daher nehme ich an, dass ist beim Passat genauso, nachdem sich die Nummer nicht geändert hat. Ist aber auch Thema in diversen Superb-Foren.

Wurde bei der neuen Mercedes S-Klasse genauso gemacht. Der neue heißt W222 aber laut Papieren ist es "nur" ein W221 sprich der neue ist nur ein Facelift. Wird von den Herstellern aufgrund des Kältemittels so gemacht, wie bereits erwähnt.

Ich finde es eine Schweinerei, dass Fahrzeughersteller durch schwachsinnige Gesetzen genötigt werden bei Typgenehmigungen so rumzueiern um Kunden vor Fahrzeugbränden durch hochgefährliche Kältemittel (R1234yf) zu schützen. :mad:

Berichte darüber gibt es noch und nöcher:

http://www.autobild.de/.../killer-kaeltemittel-r1234yf-5180333.html

http://www.welt.de/.../...ttel-kann-hochgiftige-Stoffe-freisetzen.html

http://www.feuerwehr.com/news.php?id=10153

....

Zumal ab 1.1.2017 in sämtlichen erstmals zugelassenen Fahrzeugen kein R134a mehr verwendet werden darf. Und da CO2 noch nicht fertig entwickelt ist, wird es ab kommenden Modelljahr, spätestens aber ab Herbst, so oder so zu R1234yf kommen müssen.

Zitat:

@Paramounta schrieb am 17. Februar 2016 um 23:42:53 Uhr:

Ich finde es eine Schweinerei, dass Fahrzeughersteller durch schwachsinnige Gesetzen genötigt werden..

Wieso werden die Fahrzeughersteller zu irgendwas genötigt? :confused:

Es steht den Fahrzeugherstellern frei Alternativen zu r1234yf zu nehmen - bisher (bzw. schon seit 10Jahren) haben die Fahrzeughersteller sich aber nicht dazu genötigt gefühlt, Alternativen zu suchen!

Was stimmt denn nicht mit dem R134a?

Wieso bedarf es da einer Alternative?

R134a ist klimaschädlich.

Zitat Wikipedia:

 

Tetrafluorethan hat im Gegensatz zu den FCKW keine zerstörende Wirkung auf die Ozonschicht, ist jedoch ein starkesTreibhausgas. Seine Treibhauswirkung beträgt das 1430-fache der gleichen Menge Kohlendioxid bezogen auf einen Zeithorizont von 100 Jahren (siehe Treibhauspotenzial).

 

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/1,1,1,2-Tetrafluorethan

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