Passat B7 4motion 170ps Variant als Zugwagen?
Hallo zusammen,
ich brauche mal etwas Hilfe. Wir (Familie mit zwei kleinen Kindern) haben uns jetzt endlich einen Zugwagen konfiguriert, der unbeladen (Geschirr, Bikes, Gepäck) noch etwa 130 kg zuladen könnte, damit das Eigenleergewicht meines Passat (1687kg) erreicht wäre.
Was ich nicht kapiere sind die Angaben unter F1 und F2. Da steht bspw. nichts von 12 % drin.
Heißt das dass, dass ich keine 12% fahren darf, kann? Für die 100km/h Zulassung muss ich ja nur aufs Anhängegewicht achten, richtig?
Letzte Frage: wer hat einen ähnlichen Zugwagen und könnte mir von seinen Erfahrungen berichten?
Unser Anwednungsfall sieht vor, dass wir mindestens 1x im Jahr nach Südtirol, also über Innsbruck / Brenner nach Meran fahren. Der hat aber laut Wiki 6%
Danke für eure Meinung.
VG
Beste Antwort im Thema
Für 100km/h Zulassung muss das offizielle im Fahrzeugschein eingetragene leergewicht des PKW größer sein als das maximal erlaubte gesamtgewicht des WoWa. Da gibt's nix dran zu drehen.
Die Gesetzgebung ist eindeutig. Und kein Hersteller/TÜV macht dir dein Gewicht des PKW auf den Schein höher. Die messen nach EU Richtlinie.
Natürlich kann es durch viel Sonderausstattung etwas mehr Gewicht werden als im Katalog angegeben.
65 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 22. Juli 2018 um 17:19:45 Uhr:
Zitat:
@0815musik schrieb am 21. Juli 2018 um 21:56:23 Uhr:
Nur für die 100 kmh die eh nur in Deutschland gelten würde ich mir stark überlegen auf Zuladung zu verzichtenDem stimme ich voll und ganz zu.
Die 100er Zulassung wird IMO völlig überbewertet und ich würde dafür keinerlei Klimmzüge machen.
Absolut. Frisst viel Sprit und ist oft nervig. Der Zeitgewinn ist minimal.
Schön in die eigene Tasche gelogen.
Wer der kein Tempo 100 hat fährt den wirklich nur 80 kmh auf der Autobahn?
Ich sehe genug Fahrzeuge da prangt das Tempo 100 Schild am Wohnwagen die auch 100 kmh oder schneller fahren aber von denen ich definitiv weis das das Zugfahrzeug nicht das nötige Leergewicht hat.
Gruß Volker
Naja, gemacht wird es. Aber mit Wohnwagen sind +16 km/h halt 70€ plus 28,50€ Gebühren und ein Punkt.
Sollte man sich überlegen. Ich hab ne 100er Zulassung und fahre meist 90/95 rum, je nach Verkehr.
Inwiefern findet das (reale) Fahrzeuggewicht im COC-Papier bei einer eventuellen Kontrolle Berücksichtigung?!
Kann da einer was zu sagen?
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Also ich will schon meine 100 zugelassen, egal ob ich es nutze, oder nicht nutze. LKW`s fahren fast Alle deutlich über 90 trotz digitaler Fahrerkarte, scheinbar wird doch nicht so oft und streng kontrolliert und ich will einfach nicht 50 km hinter einem Lastzug fahren.
Natürlich gibt es die „Schlauen” mit einem 100 Aufkleber obwohl das Zugfahrzeug gar nicht dazu passt, nur sprechen da 2 Dinge dagegen.
1) wenn LKW und Gespanne geblitzt werden wenn sie über 80 unterwegs sind werden Alle geblitzt, denn das 100 Schild befindet sich hinten. Bekommt man den Bescheid muss man die 100erter Zulassung für das Gespann anhand der Papiere nachweisen.
2) findet eine Kontrolle per Laserpistole, oder Kamerawagen statt wird man sofort rausgeholt und muss auch sofort nachweisen, dass das Gespann 100 auf Autobahnen fahren darf.
In beiden Fällen nutzt also das 100 Schild nichts wenn es nicht passt, noch weniger bei einem Unfall wenn nachgewiesen wird dass man zu schnell war.
Übrigens vorsicht, seit diese Dashcams jetzt offiziell als Beweismittel zugelassen sind haben immer mehr Autofahrer eine Solche installiert, bei einem Unfall sieht man darauf neben dem Hergang auch die Geschwindigkeit samt Uhrzeit.
Also wer sich drauf verlässt, „pappen wir halt so ein Schildchen hin, wird schon Keiner kontrollieren” kann schnell eines Besseren belehrt werden
Zitat:
@Buddha2 schrieb am 22. Juli 2018 um 23:32:54 Uhr:
Inwiefern findet das (reale) Fahrzeuggewicht im COC-Papier bei einer eventuellen Kontrolle Berücksichtigung?!Kann da einer was zu sagen?
M.E. gar nicht.
Es zählt nur das Leergewicht, welches im Fz-Schein eingetragen ist.
Zitat:
@Buddha2 schrieb am 22. Juli 2018 um 23:32:54 Uhr:
Inwiefern findet das (reale) Fahrzeuggewicht im COC-Papier bei einer eventuellen Kontrolle Berücksichtigung?!Kann da einer was zu sagen?
Durch Verwiegung.
Gib auf YouTube mal "wohnwagen kontrolle Autobahn" ein.
Die Herren in Grün Blau interessieren sich nur für das tatsächliche Gewicht und für das ist der Fahrer verantwortlich. 😉
Na, hier ging es doch um die 100er Zulassung, bei der nur "das Papier" zählt. Daher präzisiere ich meine Frage:
Angenommen der Wowa hat 2500kg reales und ausgenutztes Gesamtgewicht. Das Zugfahrzeug hat im Schein 2300kg und im COC die (weitaus realistischere) Angabe 2600kg Leergewicht stehen.
Wie wird das bei einer Polizeikontrolle bewertet, die auf die 100km/h Tauglichkeit abzielt?
Wer hat denn die COC dabei? Keine Ahnung was da drin steht aber die Meisten dürften nur den Fahrzeugschein dabei haben und der ist auch maßgeblich bei Kontrollen
Wobei die Angaben eigentlich identisch sein sollten, wobei ich jetzt nicht weiß ob in der COC überhaupt Gewichte angegeben sind, siehe : https://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
Zitat:
@Buddha2 schrieb am 23. Juli 2018 um 23:19:32 Uhr:
Na, hier ging es doch um die 100er Zulassung, bei der nur "das Papier" zählt. Daher präzisiere ich meine Frage:Angenommen der Wowa hat 2500kg reales und ausgenutztes Gesamtgewicht. Das Zugfahrzeug hat im Schein 2300kg und im COC die (weitaus realistischere) Angabe 2600kg Leergewicht stehen.
Wie wird das bei einer Polizeikontrolle bewertet, die auf die 100km/h Tauglichkeit abzielt?
Nur Schein zählt!
Für die 100er ist nur die Theorie zulässig.
Ich glaube nicht, das die Polizei auf 100km/h speziell kontrolliert, eher wirst du im Schwung mit geblitzt und dann musst du die Scheine belegen, damit die 100er Tauglichkeit nachgewiesen ist.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Juli 2018 um 20:09:01 Uhr:
Zitat:
@Buddha2 schrieb am 22. Juli 2018 um 23:32:54 Uhr:
Inwiefern findet das (reale) Fahrzeuggewicht im COC-Papier bei einer eventuellen Kontrolle Berücksichtigung?!Kann da einer was zu sagen?
Durch Verwiegung.
Gib auf YouTube mal "wohnwagen kontrolle Autobahn" ein.
kein Polizist wird das amtliche Leergewicht (das ist nun mal ausschlaggebend bei der 9.AusnahmeVO) bei einer Kontrolle feststellen....und er könnte und dürfte das auch gar nicht...
Der Kontrolleur hält sich diesbezüglich eisern an die Leergewichtsangabe im Fz-Schein und dort steht i.d.R. leider das geringere der beiden Leergewichtsangaben laut CoC drin, welches mit dem realen Leergewicht noch weniger zu tun hat, als die andere Leergewichtsangabe.
Zitat:
@-GUN- schrieb am 24. Juli 2018 um 07:53:20 Uhr:
Zitat:
@Buddha2 schrieb am 23. Juli 2018 um 23:19:32 Uhr:
Na, hier ging es doch um die 100er Zulassung, bei der nur "das Papier" zählt. Daher präzisiere ich meine Frage:Angenommen der Wowa hat 2500kg reales und ausgenutztes Gesamtgewicht. Das Zugfahrzeug hat im Schein 2300kg und im COC die (weitaus realistischere) Angabe 2600kg Leergewicht stehen.
Wie wird das bei einer Polizeikontrolle bewertet, die auf die 100km/h Tauglichkeit abzielt?
Nur Schein zählt!
Für die 100er ist nur die Theorie zulässig.Ich glaube nicht, das die Polizei auf 100km/h speziell kontrolliert, eher wirst du im Schwung mit geblitzt und dann musst du die Scheine belegen, damit die 100er Tauglichkeit nachgewiesen ist.
Alle Bedingungen der 9. AusnahmeVO müssen zudem nur dann erfüllt sein, wenn man auch tatsächlich die AusnahmeVO in Anspruch genommen hat.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 23. Juli 2018 um 22:45:03 Uhr:
Die Herren inGrünBlau interessieren sich nur für das tatsächliche Gewicht und für das ist der Fahrer verantwortlich. 😉
ne, wenn tatsächlich überprüft wird, ob ein Gespann 100km/h fahren durfte oder nicht, zählt das Verhältnis von Leergewicht des ZugFz zum zul GG des Anhängers.
Dafür, dass dieses Gewichtsverhältnis laut 9. AusnahmeVO zulässig ist, wenn man von der VO Gebrauch macht, ist auch der Fahrer verantwortlich.
Eine Waage braucht der Polizist für diese Kontrolle nicht.
Eine Waage ist nur dann erforderlich, wenn kontrolliert werden soll, ob die zul Gewichte überschritten wurden.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 24. Juli 2018 um 00:41:02 Uhr:
Wer hat denn die COC dabei? Keine Ahnung was da drin steht aber die Meisten dürften nur den Fahrzeugschein dabei haben und der ist auch maßgeblich bei KontrollenWobei die Angaben eigentlich identisch sein sollten, wobei ich jetzt nicht weiß ob in der COC überhaupt Gewichte angegeben sind, siehe : https://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
wenn man annähernd aktuelle Autos hat, hat man i.d.R. auch eine EU-Übereinstimmungserklärung (CoC)...und da stehen deutlich mehr techn. Daten des Autos drin, als im Fz-Schein (ZB1), der letztendlich nur einen Auszug dieser Daten enthält.
Das Leergewicht (Masse im fahrbereiten Zustand) ist m.E. schon immer Bestandteil der CoC gewesen.
Seit einiger Zeit gibt es dort nicht nur diese Angabe, sondern auch noch "tatsächliche Masse des Fz", die i.d.R. größer ist, als die Angabe der "Masse im fahrbereiten Zustand".
Bei meinem Yeti beträgt die Masse im fahrbereiten Zustand: 1471kg und die tatsächliche Masse: 1601kg.
In der ZB1 sind nur die 1471kg eingetragen.
Was der individuelle Yeti nach Norm tatsächlich leer wiegt, sagt auch die Angabe der tatsächlichen Masse nicht genau aus, aber sie kommt der Realität ganz sicher näher.
Wenn man es schaffen würde, sich den höheren Wert beim TÜV als Leergewicht bestätigen zu lassen, würde das bei der 9.AusnahmeVO oftmals schon helfen.