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Passat B7 4motion 170ps Variant als Zugwagen?

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 7:08

Hallo zusammen,

ich brauche mal etwas Hilfe. Wir (Familie mit zwei kleinen Kindern) haben uns jetzt endlich einen Zugwagen konfiguriert, der unbeladen (Geschirr, Bikes, Gepäck) noch etwa 130 kg zuladen könnte, damit das Eigenleergewicht meines Passat (1687kg) erreicht wäre.

Was ich nicht kapiere sind die Angaben unter F1 und F2. Da steht bspw. nichts von 12 % drin.

Heißt das dass, dass ich keine 12% fahren darf, kann? Für die 100km/h Zulassung muss ich ja nur aufs Anhängegewicht achten, richtig?

Letzte Frage: wer hat einen ähnlichen Zugwagen und könnte mir von seinen Erfahrungen berichten?

Unser Anwednungsfall sieht vor, dass wir mindestens 1x im Jahr nach Südtirol, also über Innsbruck / Brenner nach Meran fahren. Der hat aber laut Wiki 6%

Danke für eure Meinung.

VG

Beste Antwort im Thema

Für 100km/h Zulassung muss das offizielle im Fahrzeugschein eingetragene leergewicht des PKW größer sein als das maximal erlaubte gesamtgewicht des WoWa. Da gibt's nix dran zu drehen.

Die Gesetzgebung ist eindeutig. Und kein Hersteller/TÜV macht dir dein Gewicht des PKW auf den Schein höher. Die messen nach EU Richtlinie.

Natürlich kann es durch viel Sonderausstattung etwas mehr Gewicht werden als im Katalog angegeben.

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Für die 100kmh: zul. Gesamtgewicht des Anhänger <= leergewicht des zugfahrzeuges. Daneben noch Sachen wie Reifen, anti schlinger Einrichtung etc

 

D.h die eingetragenen Gewichte zählen, nicht die tatsächlichen.

 

Ich gehe mal davon aus das du mit 130 kg Zuladung deinen Wohnwagen meinst und nicht deinen passat: aus Erfahrung.. für eine Familie wird das sehr eng

 

Ps: den 170 ps passat hatte mein Bruder als fronttriebler. Der hat seinen 1.5 t Caravan anständig überall hingezogen.. auch über den Brenner

 

 

Hallo,

ich glaube wir reden zwar vom selben, aber ich wiederhole es jetzt nochmal auf was es ankommt:

1. Dein Zulässigesgesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden! Das Leergewicht ist nur bei der Kombination mit deinem Wohnwagen eventuell zu berücksichtigen.

2. ich hab die Bezeichnung für den Hängerbetrieb nicht ganz im Kopf aber da gehts meist um den Bremsbetrieb! Wie schwer dein Hänger sein darf, also was du maximal hinten dranhängen darfst.

(Dürfte bei dir 1800-2000kg sein) zu beachten auch die Stützlast!

Frage von mir: hast du einen Hängerschein?

Ich hoffe ich habe richtig interpretiert was du meinst und konnte helfen!

Grüße

am 21. Juli 2018 um 7:51

Die in den Papieren angegebene Anhängelast darfst du bei jeder Steigung ausnutzen.

Der Fahrzeughersteller kann höhere Anhängerlasten für geringere Steigungen zulassen. Diese Herstellerfreigabe bekommst du als Zettel bei deinem VW Händler.

100km/h darfst du nur fahren, wenn der WoWa maximal so schwer ist, wie dein Zugwagen, wenn er leer wäre: 1687kg

Aber nur wenn er das Gewicht auch eingetragen hat.

 

Mit einem 2t Anhänger darf er nicht 100 fahren.. auch wenn der Hänger nur 1.5 t wiegt

Erhöhte Freigaben bis 8% werden meist im Textfeld der Zulassung aufgeführt. Dort steht dann auch ggf. die Erhöhung der Achslast (HA) im Anhänherbetrieb, meist um den Wert der Stützlast.

am 21. Juli 2018 um 10:55

@0815musik: korrekt, aber beim WoWa gibt es keine Unterscheidung zwischen Leer- und Gesamtgewicht....

Und wo hab ich was von leergewicht des Caravan geschrieben?

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 12:23

Zitat:

@0815musik schrieb am 21. Juli 2018 um 09:46:23 Uhr:

Für die 100kmh: zul. Gesamtgewicht des Anhänger <= leergewicht des zugfahrzeuges. Daneben noch Sachen wie Reifen, anti schlinger Einrichtung etc

D.h die eingetragenen Gewichte zählen, nicht die tatsächlichen.

Ich gehe mal davon aus das du mit 130 kg Zuladung deinen Wohnwagen meinst und nicht deinen passat: aus Erfahrung.. für eine Familie wird das sehr eng

Ps: den 170 ps passat hatte mein Bruder als fronttriebler. Der hat seinen 1.5 t Caravan anständig überall hingezogen.. auch über den Brenner

Danke dir. Dann passt es ja. Und zwischen Hängergewicht und Leergewicht des Zugwagens loegen dann auch noch ca. 130kg Puffer.

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 12:25

Zitat:

@wingman87 schrieb am 21. Juli 2018 um 09:51:01 Uhr:

Hallo,

ich glaube wir reden zwar vom selben, aber ich wiederhole es jetzt nochmal auf was es ankommt:

1. Dein Zulässigesgesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden! Das Leergewicht ist nur bei der Kombination mit deinem Wohnwagen eventuell zu berücksichtigen.

2. ich hab die Bezeichnung für den Hängerbetrieb nicht ganz im Kopf aber da gehts meist um den Bremsbetrieb! Wie schwer dein Hänger sein darf, also was du maximal hinten dranhängen darfst.

(Dürfte bei dir 1800-2000kg sein) zu beachten auch die Stützlast!

Frage von mir: hast du einen Hängerschein?

Ich hoffe ich habe richtig interpretiert was du meinst und konnte helfen!

Grüße

Hängerschein ist BE? Ja, den hat man 1999 mit dazu gekriegt. Irgendwann hat sich das dann geändert. LG & danke

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 12:40

Zitat:

@DerMitBlaubaerTanzt schrieb am 21. Juli 2018 um 09:51:51 Uhr:

Die in den Papieren angegebene Anhängelast darfst du bei jeder Steigung ausnutzen.

Der Fahrzeughersteller kann höhere Anhängerlasten für geringere Steigungen zulassen. Diese Herstellerfreigabe bekommst du als Zettel bei deinem VW Händler.

100km/h darfst du nur fahren, wenn der WoWa maximal so schwer ist, wie dein Zugwagen, wenn er leer wäre: 1687kg

Dankeschön. Viel kann ich nicht mehr im Hänger unterbringen. Das wird knapp.

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 14:00

Zitat:

@Peugeotpik schrieb am 21. Juli 2018 um 10:32:54 Uhr:

Erhöhte Freigaben bis 8% werden meist im Textfeld der Zulassung aufgeführt. Dort steht dann auch ggf. die Erhöhung der Achslast (HA) im Anhänherbetrieb, meist um den Wert der Stützlast.

Bei mir stehen 4320kg bis 8% und 4520kg an 8%. Wie siehts aus, wenn ich mal steiler als 8% ziehen muss?

Wie hoch ist denn das zul. Gesamtgewicht deines Caravan?

 

Die Werte die du da hast beziehen sich auf das gesamtzuggewicht. Also Auto mit Hänger

Wieso zulässiges Gesamtgewicht?

Für die Steigungen und das Gespanngewicht ist das tatsächliche Gesamtgewicht entscheidend.

Beim Führerschein hingegen das zulässige Gesamtgewicht.

Themenstarteram 21. Juli 2018 um 16:58

Zitat:

@0815musik schrieb am 21. Juli 2018 um 16:41:00 Uhr:

Wie hoch ist denn das zul. Gesamtgewicht deines Caravan?

Die Werte die du da hast beziehen sich auf das gesamtzuggewicht. Also Auto mit Hänger

Den WE lassen wir auf 1685 kg ablasten und beladen den bis ca. 1630kg. Der Passat hat ein Leergewicht von 1687kg + Passagiere + Gepäck. Unter 2t, denke ich mal.

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