Passat 10 Monate alt- TÜV machen?
Hallo zusammen,
Mal ne Frage zum TÜV bei fast Neuwagen.
Habe mir ein 10 Monate alten Passat gekauft. War bisher ein Leasingfahzeug. (Und bei solchen muss ja der TÜV jährlich gemacht werden.)
Ich will es morgen auf meinen Namen zulassen. Meine Frage lautet - muss ich TÜV-und AU neumachen oder krige ich automatisch 2 Jahre und 2 Monate.
Im alten Fahzeugschein steht nähmlich: nächster Termin in 2 Monaten.
Danke+Gruß
bomsch
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Käfer1500
Mal abgesehen davon, daß ich einen ex-Mietwagen nicht als "fast Neuwagen" bezeichnen würde, sondern eher als "übelst geschundene Kiste" und mir deshalb nie einen kaufen würde, sollte ein neuer TÜV doch schon durch den Verkäufer gemacht worden sein. Also darauf würde ich bestehen, um das unvermeidliche hohe Risiko mit diesen ex-Leihwagen wenigstens etwas zu minimieren.Bei allen Gebrauchtwagen, die ich bisher von Händlern gekauft habe, habe ich auf "TÜV neu" bestanden - und meist wurden dabei zumindest noch Kleinigkeiten gefunden, die ich sonst auf meine Kosten hätte reparieren dürfen.
"Übelst geschundene Kiste"! Solch eine Aussage kann nur von jemandem kommen der, falls er mal ein Mietfahrzeug bewegt, genau das tut. Alles andere fällt in den Bereich "grobe Mutmassung".
Sorry, aber ich habe privat auch schon Ex-Mietfahrzeuge gekauft und kann diese "Mutmassungen" in keinster Weise bestätigen. Bisher fielen diese Fahrzeuge dadurch auf, das sie liefen wie das sprichwörtliche Uhrwerk.
Gruss
RD
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von alfi64
Bei Leasingfahrzeugen gilt selbstverständlich, erster TÜV 3 Jahre, danach 2 Jahre.Zitat:
Original geschrieben von Frodo1971
.... das wäre mir neu!!!
Das war schon immer so und wird sich auch in nächster Zeit bestimmt nicht ändern.TÜV von einem Jahr gilt nur bei sogenannten Selbstfahr Mietfahrzeugen.
Da gibt es übrigens einen Trick den manche Vermieter, auch VW, Audi Händler Ihren Käufern von Mietfahrzeugen nahelegen.
Die verkaufen Ihre Mietfahrzeuge vor Ablauf des ersten Jahres und geben meist noch den Gutschein für den Tüv nach einem Jahr mit.
Wenn dann der Käufer (der natürlich vom Mietfahrzeug weiss ) das Fahrzeug weiterverkauft steht nirgendwo mehr das es ein Mietfahrzeug ist, da 1+2 Jahre ja bekanntlich 3 Jahre sind und als Vorbesitzer des Käufers nur z.B. Volkswagen AG im Fahrzeugbrief steht. Also kann der 3. Besitzer nicht mehr erkennen das es ein Mietfahrzeug war.
Das hat mir selbst schon ein Audi Händler so angeboten.Gruß Ralph
1. Das ist Betrug, der nachträglich über VAG nachgewiesen werden kann!
2. Kann ich den Trick nicht ganz nachvollziehen (u.a siehe 1., aber), weil in dem Fahrzeigbrief ehedem nicht der Leasingnehmer eingetragen wird. Wird in dem Fahrzeugteil II nicht eingetragen, auf wen und wo das Auto zugelassen war!?!
Gruß geomensor