Partikelfilter für 2.0 TDE FT 280
Hallo,
wie Ihr ja alle wisst, braucht mein Dieselfahrzeug ab 2013 eine grüne Plakette, um in div. Städte fahren zu dürfen.
Ich habe einen Ford Transit 2.0 TDE FT280, der jetzt 5 Jahre alt und gerademal 50.000km gelaufen ist.
Laut Ford wird für diese Motorisierung seit 1 oder 2 Jahren kein Partikelfilter mehr hergestellt.
Weiß jemand, wo ich so einen Filter her bekomme?
Schließlich steht das Auto top da und es wäre absoluter Blödsinn, diesen nur wegen dieser schei... Plakette verkaufen zu müssen. Ich arbeite eben viel in der Stadt und muss ständig in diese "Umweltzone"
Danke für eure Hilfe
Viele Grüße
Thomas
10 Antworten
Hallo Thomas,
ich habe einen Filter von HJS (über ATU) verbaut und damit die grüne Plakette.
Hier kannst du ja mal suchen.
Viele Grüße
Jens
Hallo Jens,
das große Problem ist,dass mein Ford Händler sagt, für den 2.0 TDE werden scheinbar seit mindestens 1 Jahr keine Filter mehr gebaut.
Was ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehn kann!
Habe gerade bei HJS nachgeschaut mit der Schlüsselnr.
Auch die HJS-Seite findet nichts... :-(
Gruß Thomas
Ich hab ja nen Tdci und den Filter vor ca. einem Jahr einbauen lassen.
Hab ja scheinbar noch Glück gehabt!
Ich find es eine rießen Sauerei dass man mit einem 5 Jahre alten Auto
dermaßen aufgeschmissen ist...und was bringts am Ende? Kann ich
nur den Kopf schütteln...
Vielleicht hast du ja doch noch irgendwo Glück!
Wenn es in Deutschland einen zugelassenen Partikelfilter für das Modell gibt, dann findest du ihn h i e r . Gibt es keinen, dient diese Liste als Nachweis für eine Ausnahmegenehmigung.
Nimm es mir nicht übel, aber mein Mitleid hält sich etwas in Grenzen. Wer 2006 einen Euro 3 Diesel gekauft hat, musste wissen, dass dies mittelfristig zu Problemen führt. Ab dem 01.01.2005 mussten neue Typprüfungen Euro 4 erfüllen. Man hat also nicht mehr den ''Stand der Technik'' gekauft (dies machte dies damals natürlich auch am Preis bemerkbar). Wer damals gespart hat, muss nun halt mehr bezahlen.
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Der gesamte Partikelunsinn ist lediglich Beutelschneiderei des Bundes, einiger Länden und Gemeinden.
Die EU hat die Feinstaubverordnung zurück gezogen, da auch die Natur einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, der die Messwerte negativ beeinflusst.
Man kann derzeitig mit Erfolg gegen den Bussgeldbescheid Einspruch einlegen, solange die EU keine gültige Feinstaubverordnung erlassen hat. Da die Mobilitätseinschränkung gegen das GG und das EU-Recht verstösst, kann man von daher mit Erfolg, auch als Halter eines Fahrzeugs mit schwarzer Plakette, gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
@206driver
Es geht nicht darum dass es jetzt Geld kostet das Fahrzeug nachzurüsten sondern das es nicht möglich ist!
Bei mir war die grüne Plakette nur möglich da er als PKW zugelassen ist, das gleiche Fahrzeug mit LKW-Zulassung hätte weiterhin die gelbe behalten (wurde mir so auf der Zulassungstelle mitgeteilt).
Also ich kann es nicht verstehen wie das gleiche Auto, nein sogar das selbe, nur wegen einer anderen Zulassungsart einen anderen Schadstoffausstoß hat.😕
Ich würde auch gerne einen Partikelfilter nachrüsten lassen wegen der grünen Plakette aber es gibt keinen. Dieser Feinstaub blödsinn ist der größte Schwachsinn!
Ich finde, wenn es nicht möglich ist ein Fahrzeug nachzurüsten oder es nichts dafür gibt sollte grundsätzlich trotzdem die Möglichkeit bestehen in die Umweltzonen zu fahren. Da der Halter ja gar keine andere Möglichkeit hat wenn er nicht das Fahrzeug wegwerfen will.
Ansonsten kommt es meiner Meinung einer Enteignung gleich.
Zitat:
Original geschrieben von FocusIITitanium
Ich finde, wenn es nicht möglich ist ein Fahrzeug nachzurüsten oder es nichts dafür gibt sollte grundsätzlich trotzdem die Möglichkeit bestehen in die Umweltzonen zu fahren. Da der Halter ja gar keine andere Möglichkeit hat wenn er nicht das Fahrzeug wegwerfen will.
Anstatt direkt zu meckern und von ''Enteignung'' zu sprechen, solltest du dich eventuell gründlicher informieren. Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass man auch mit solchen Fahrzeugen ungestraft die Umweltzone befahren kann. Zu diesem Zweck gibt es die sog. Ausnahmegenehmigungen. Wie du richtig sagst, ist es nicht deine Schuld, wenn es keinen Partikelfilter zur Nachrüstung gibt.
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
Anstatt direkt zu meckern und von ''Enteignung'' zu sprechen, solltest du dich eventuell gründlicher informieren. Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass man auch mit solchen Fahrzeugen ungestraft die Umweltzone befahren kann. Zu diesem Zweck gibt es die sog. Ausnahmegenehmigungen. Wie du richtig sagst, ist es nicht deine Schuld, wenn es keinen Partikelfilter zur Nachrüstung gibt.Zitat:
Original geschrieben von FocusIITitanium
Ich finde, wenn es nicht möglich ist ein Fahrzeug nachzurüsten oder es nichts dafür gibt sollte grundsätzlich trotzdem die Möglichkeit bestehen in die Umweltzonen zu fahren. Da der Halter ja gar keine andere Möglichkeit hat wenn er nicht das Fahrzeug wegwerfen will.
Was nützt mir die Ausnahmegenehmigung wenn ich nach Berlin oder Stuttgart in Urlaub fahren will. Kann dann zwar die halbe Familie zuhause lassen und mit dem anderen Auto fahren aber das seh ich nicht ein. Zum Glück gibts bei mir noch keine Umweltzone in nächster nähe. Dennoch hätt ich einen Partikelfilter nachgerüstet wenn es ihn denn noch gäbe. Abgesehen davon das die Umweltzonen wohl recht wirkungslos sind wird der bestraft, der zwar nachrüsten will aber nicht die Möglichkeit hat. Ich finde die Umweltzonen gehören einfach abgeschafft.
Zitat:
Original geschrieben von 206driver
In Stuttgart haben sie die Enteignung vor! :Zitat:
Anstatt direkt zu meckern und von ''Enteignung'' zu sprechen, solltest du dich eventuell gründlicher informieren. Natürlich gibt es die Möglichkeit, dass man auch mit solchen Fahrzeugen ungestraft die Umweltzone befahren kann. Zu diesem Zweck gibt es die sog. Ausnahmegenehmigungen. Wie du richtig sagst, ist es nicht deine Schuld, wenn es keinen Partikelfilter zur Nachrüstung gibt.
Für die Kommune gebe es keinen Spielraum. Das bestätigt sich bei abgelehnten Anträgen
auf eine Ausnahmegenehmigung: "Wir benötigen eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters,
worin bestätigt wird, dass Kauf, Miete oder auch Leasing eines gebrauchten
Ersatzfahrzeugs mit grüner Plakette zu einer Existenzgefährdung führen würde", heißt es
einer der StZ vorliegenden Antwort der Stadt.
Möglich sind Sonderregelungen noch für im Stadtgebiet wenig bewegte Wohnmobile mit
gelber Plakette: Deren Besitzer dürfen dann die Stadt nur noch auf einer festgelegten
Strecke verlassen oder auf dieser Route zurückzukehren. Voraussetzung dafür ist, dass das
Wohnmobil nicht mit einem Rußfilter nachgerüstet werden kann.
Quelle Stgt. Zeitung vom 09.09.2011