Parkverbotschild durch Baustelle verdeckt.

Hallo zusammen,
Letzte Woche habe ich eine Verwarnung bekommen wegen Parkens im Haltverbot (schwarze C-Klasse). Wir waren zu dritt im Auto und haben alle das Schild nicht gesehen, weil es hinter einer Baustelle aufgestellt war. Es zeigte also direkt in die Baustelle rein (Bild). Bitte bedenkt, dass das Bild in Stehhöhe aufgenommen wurde. Wenn man im Fahrzeug sitzt muss man also durch den Bauzaun durchschauen. Meiner Meinung nach muss das Schild am Rand der Baustelle, also quasi direkt hintern meinem Auto aufgestellt sein. Dort stand auch mal ein weiteres Halteverbotschild, welches aber an dem Tag zur Seite gelegt war (Bild 2).

Auf meinen Einspruch meinte die Stadt, dass das Schild sehrwohl sichtbar gewesen sei und schickt wieder ein Beweisbild in Stehhöhe.
Ein weiterer Einspruch würde ein Bußgeldverfahren auslösen und ich möchte vorher abschätzen, wie sinnvoll das ist. Es sind zwar nur 15€, ja. Aber mir geht es hier um das Prinzip. Vorallem, weil die Autos gegenüber ebenfalls im Halteverbot standen, mit großen, perfekt sichtbaren Schildern gekennzeichnet, aber kein Knöllchen bekommen haben.

Für mich ist das Schild nichtig wenn ein Bauzaun die Sicht verdeckt, auch wenn der durchsichtig ist. Ich habe es hinter dem Bauzaun wirklich nicht gesehen und fühle mich etwas verarscht.

Danke im Voraus.

Bild #209287553
Bild #209287554
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Schild ist zu sehen, Game over und dickes Schloß. Was soll so eine sinnlose Diskussion um ein paar Euro? TE muss es gesehen haben ansonsten Entzug der fleppen wegen Problemen mit der Sehstärke.

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Zitat:

@U.Korsch schrieb am 16. August 2018 um 17:59:58 Uhr:


Es ist daher zumutbar, einige Meter zurück zu laufen, um sich über eventuelle Verkehrsbeschränkungen zu informieren. Im konkreten Fall war das definitiv möglich, daher erging die Verwarnung korrekt.

Definiere bitte "einige Meter" genau ?!

Juhuu, so langsam erreichen wir das übliche V&S Niveau.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 16. August 2018 um 19:00:31 Uhr:



Und weil wir ja hier bei V&S sind: Den Fehler einsehen und dazu stehen wie ein Mann! 😁

...sonst kommt die Vorladung zur MPU......😁

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. August 2018 um 19:03:20 Uhr:


Definiere bitte "einige Meter" genau ?!

Das ist einzelfallabhängig und nicht genau zu definieren. Im Zweifel bis zur letzten Kreuzung oder Einmündung, zumindest wenn diese in Sichtweite liegt.

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Wenn nun einer stark kurzsichtig ist ... 😁

Also wenn er wirklich stark kurzsichtig ist, dann sieht er auch das Knöllchen am Scheibenwischer nicht und die Welt ist in Ordnung. 😁

….dann sollte er eine Brille aufsetzen. Oder Kontaktlinsen tragen. Oder Taxi fahren. Oder ÖPNV.

Ich bin dagegen, dass stark kurzsichtige, die das Knöllchen hinter einem Scheibenwischer nicht mehr sehen können, Personen befördern.

Sehr weitsichtig! 😁

Das ist einerseits ein diskriminierender Standpunkt und andererseits könnte es sein, dass ein faktisch Blinder kürzere Strecken auswählt als ein Taxifahrer.

Danke. Meine Frage wurde beantwortet.

Ansonsten könnt ihr euch ja wie üblich weiter gegenseitig übertreffen... (der war fies... 😉 )

Das mit dem wie üblich gegenseitig übertreffen ist eine Flaschensage. In den wenigsten Fällen wird hier im Laufe eines Threats die Qualität der Äußerungen gesteigert.

P.s.: Du hattest etwas gefragt?

Also ich hätte da so wie die Beschilderung ist nicht geparkt. Das Schild ist gut sichtbar. Ungewöhnlich finde ich nur das es so weit zurück gesetzt ist und nicht direkt an der Straße steht.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 16. August 2018 um 20:08:30 Uhr:


Das mit dem wie üblich gegenseitig übertreffen ist eine Flaschensage. In den wenigsten Fällen wird hier im Laufe eines Threats die Qualität der Äußerungen gesteigert.

P.s.: Du hattest etwas gefragt?

Ja, das:

Zitat:

Muss ein Parverbot-Schild eigentlich „aus dem Auto heraus“ sichtbar sein?

Ich meine dass man sich als Fahrzeugführer ebenso nach dem Aussteigen von dem ordnungsmäßigen Parken überzeugen sollte.

Wie sieht es da das Gesetz?

Die Frage hatte ich danach nochmal mit einem Beispiel präzisiert. Und danach wurde sie für mich beantwortet.

Zitat:

@Knergy schrieb am 16. Aug. 2018 um 17:46:47 Uhr:


@ TE: ...wie weit bist du denn überhaupt gefahren, um dieses Bild nachträglich machen zu können? Alleine durch Betriebskosten bist du ja schon einen Teil der 15 € los. Von dem restlichen Aufwand garnicht zu reden.

Ich würde sagen, dass es die Beweisfotos vom Ordnungsamt sein könnten.

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