Parkverbotschild durch Baustelle verdeckt.
Hallo zusammen,
Letzte Woche habe ich eine Verwarnung bekommen wegen Parkens im Haltverbot (schwarze C-Klasse). Wir waren zu dritt im Auto und haben alle das Schild nicht gesehen, weil es hinter einer Baustelle aufgestellt war. Es zeigte also direkt in die Baustelle rein (Bild). Bitte bedenkt, dass das Bild in Stehhöhe aufgenommen wurde. Wenn man im Fahrzeug sitzt muss man also durch den Bauzaun durchschauen. Meiner Meinung nach muss das Schild am Rand der Baustelle, also quasi direkt hintern meinem Auto aufgestellt sein. Dort stand auch mal ein weiteres Halteverbotschild, welches aber an dem Tag zur Seite gelegt war (Bild 2).
Auf meinen Einspruch meinte die Stadt, dass das Schild sehrwohl sichtbar gewesen sei und schickt wieder ein Beweisbild in Stehhöhe.
Ein weiterer Einspruch würde ein Bußgeldverfahren auslösen und ich möchte vorher abschätzen, wie sinnvoll das ist. Es sind zwar nur 15€, ja. Aber mir geht es hier um das Prinzip. Vorallem, weil die Autos gegenüber ebenfalls im Halteverbot standen, mit großen, perfekt sichtbaren Schildern gekennzeichnet, aber kein Knöllchen bekommen haben.
Für mich ist das Schild nichtig wenn ein Bauzaun die Sicht verdeckt, auch wenn der durchsichtig ist. Ich habe es hinter dem Bauzaun wirklich nicht gesehen und fühle mich etwas verarscht.
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Schild ist zu sehen, Game over und dickes Schloß. Was soll so eine sinnlose Diskussion um ein paar Euro? TE muss es gesehen haben ansonsten Entzug der fleppen wegen Problemen mit der Sehstärke.
82 Antworten
Was ist eigentlich mit der gesunden Einstellung passiert, das Risiko (hier beim Parken) nicht einzugehen, wenn man sich nicht sicher ist? Ich esse ja auch kein mögliches Gammelfleisch trotz noch nicht abgelaufenen Datums.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 19. Aug. 2018 um 08:33:05 Uhr:
Mir bitzelt in den Fingern zu fragen ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch nur auf Höhe des Schildes gilt solange kein Pfeil darauf pappt.
Auch das ist ein Schild, das viele falsch interpretieren. Auch hier heisst es: *Ab* hier. Und nicht *in 200-500m, vielleicht*.
Aber das ist ein anderes Thema.
Das Andrea's Kreuz heisst auch nicht *ab* hier. Nicht alle Schilder bekommt man unter nur eine Regel.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 19. August 2018 um 08:33:05 Uhr:
Mir bitzelt in den Fingern zu fragen ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch nur auf Höhe des Schildes gilt solange kein Pfeil darauf pappt. Aber ich lass das lieber🙂Schönen Sonntag allen.
Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckenverbot, welches entweder durch eine Streckenangabe mit Zusatzschild gilt, durch erneute Tempolimits oder gänzlich aufgehoben wird.
Ein einzelnes Haltverbot-Schild ohne Pfeil kennzeichnet nur das Haltverbot direkt nach dem Schild.
Mit einem Pfeil wird es durch die nächste Kreuzung aufgehoben.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. Aug. 2018 um 13:27:51 Uhr:
Mit einem Pfeil wird es durch die nächste Kreuzung aufgehoben.
Machst du das jetzt mit Absicht oder verstehst du die Beiträge wirklich nicht (insb. U. Korschs Beiträge)?
Nochmal: das Schild *ohne* Pfeile gilt bis zur nächsten Kreuzung.
Das Schild *mit* Pfeil(en) muss explizit durch ein Pfeil in Gegenrichtung aufgehoben werden.
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Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 19. August 2018 um 15:15:19 Uhr:
Das Schild *mit* Pfeil(en) muss explizit durch ein Pfeil in Gegenrichtung aufgehoben werden.
Das stimmt jetzt aber auch nicht. Ein Anfangs-Schild (zur Fahrbahn weisender Pfeil) könnte es auch ohne korrespondierendes Ende-Schild geben. Es kann auch dann nicht über eine Einmündung (die auf der gleichen Seite ist) fortgelten.
Umgekehrt gilt das ebenso: Ein Haltverbotsschild kann ohne Pfeile stehen und dann trotzdem durch ein Ende-Schild beendet werden.
Genau genommen ist die Pfeil-Variante für den Anfang völlig unnötig. Man kann wohl lediglich erwarten, dass dann ein Ende-Schild kommt, also das Haltverbot vorzeitig (und nicht erst an der nächsten Einmündung) aufgehoben wird. Wird aber aus irgendwelchen Gründen davon abgewichen, dann gelten trotzdem die allgemeinen Regeln:
- ein pfeilloses Schild ist immer der Anfang
- ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil ist immer das Ende, ganz egal, ob das Anfangs-Schild mit oder ohne Pfeil war
- durch eine Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite wird das Haltverbot beendet, ebenfalls egal, ob das Anfangs-Schild mit oder ohne Pfeil war
Wenn ich mal irgendwo parken will und mir die Situation ist ganz klar ist, dann werde ich ein Bild auf Motor-Talk posten und abwarten, bis ich eine abschließende Antwort habe, bevor ich dort parke.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 20. August 2018 um 09:38:06 Uhr:
Wenn ich mal irgendwo parken will und mir die Situation ist ganz klar ist, dann werde ich ein Bild auf Motor-Talk posten und abwarten, bis ich eine abschließende Antwort habe, bevor ich dort parke.
Schubbie.
Regelungen über Brücken, Ladestationen und Halteverbotsschilder stehen doch schon in der MT Wiki.
Gruß
Einige scheinen Langeweile zu haben oder es grüßt das Murmeltier.........