Parkverbotschild durch Baustelle verdeckt.

Hallo zusammen,
Letzte Woche habe ich eine Verwarnung bekommen wegen Parkens im Haltverbot (schwarze C-Klasse). Wir waren zu dritt im Auto und haben alle das Schild nicht gesehen, weil es hinter einer Baustelle aufgestellt war. Es zeigte also direkt in die Baustelle rein (Bild). Bitte bedenkt, dass das Bild in Stehhöhe aufgenommen wurde. Wenn man im Fahrzeug sitzt muss man also durch den Bauzaun durchschauen. Meiner Meinung nach muss das Schild am Rand der Baustelle, also quasi direkt hintern meinem Auto aufgestellt sein. Dort stand auch mal ein weiteres Halteverbotschild, welches aber an dem Tag zur Seite gelegt war (Bild 2).

Auf meinen Einspruch meinte die Stadt, dass das Schild sehrwohl sichtbar gewesen sei und schickt wieder ein Beweisbild in Stehhöhe.
Ein weiterer Einspruch würde ein Bußgeldverfahren auslösen und ich möchte vorher abschätzen, wie sinnvoll das ist. Es sind zwar nur 15€, ja. Aber mir geht es hier um das Prinzip. Vorallem, weil die Autos gegenüber ebenfalls im Halteverbot standen, mit großen, perfekt sichtbaren Schildern gekennzeichnet, aber kein Knöllchen bekommen haben.

Für mich ist das Schild nichtig wenn ein Bauzaun die Sicht verdeckt, auch wenn der durchsichtig ist. Ich habe es hinter dem Bauzaun wirklich nicht gesehen und fühle mich etwas verarscht.

Danke im Voraus.

Bild #209287553
Bild #209287554
Beste Antwort im Thema

Schild ist zu sehen, Game over und dickes Schloß. Was soll so eine sinnlose Diskussion um ein paar Euro? TE muss es gesehen haben ansonsten Entzug der fleppen wegen Problemen mit der Sehstärke.

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Der Standort ist gut gewählt, denn die Gehwegbreite wird nicht unnötig eingeschränkt und der Seitenabstand des Verkehrszeichens zur Fahrbahn ist automatisch gewahrt. Solange ein Gehweg nicht überbreit ist, oder das VZ nicht anderweitig verdeckt wird bzw. aus dem Blickfeld rückt, sollte man diese Aufstellung bevorzugen.

Zitat:

@eva-roxi schrieb am 16. August 2018 um 14:25:56 Uhr:


[...] Was macht denn die Barke hinter der langsam auf die Straße zu fallende drohende Absperrung? [...]

Also ich kann dort kein Schiff erkennen.😎 Bei dem Bauzaun gebe ich Dir recht. Falsche Standfüße, wackelig aufgestellt, nicht mit Schellen zugeschraubt, Bake auf dem Gehweg, keine Fußgängerführung.

Die Pfeifen vom Ordnungsamt haben wahrscheinlich Tomaten auf den Augen oder sind zu faul einen Bericht zu fertigen. (vielleicht haben sie denen ja auch eins übergebraten)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. August 2018 um 17:21:51 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 16. August 2018 um 17:09:56 Uhr:



Ohne Pfeil gilt das Haltverbot ab Aufstellungsort (und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite).

Versehen mit Richtungspfeilen gebe Ich Dir da Recht... ohne Richtungspfeile nur direkt vor dem Schild.

Ich bin erstaunt, dass eines der häufigsten Verkehrszeichen so unbekannt ist. Auch ohne Pfeil im Haltverbotszeichen ist die Verbotsstrecke genau definiert, nachzulesen in der StVO:

"Sie [die beschilderten Haltverbote] gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird."

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. August 2018 um 17:21:51 Uhr:


Oder glaubst Du allen ernstes, daß Ich einen 200 Meter langen Straßenzug ablaufe, um zu schauen, ob da nicht "irgendwo" mutterseelenallein ein Haltverbot-Schild steht

Ob du das so machst, spielt keine Rolle. Du musst ja nicht zu Fuß zurück laufen, wenn du dir sicher bist, dass du eventuelle Verbotsschilder auch beim Fahren erkennst. Wenn du dann aber ein Schild übersehen hast, ist es eben dein Pech. Du hast übrigens auch die von dir zitierte Rechtsprechung falsch verstanden. Diese besagt im Grundsatz, dass ein Ende-Schild ohne dazu gehöriges Anfangs-Schild nicht ausreicht. Dieser Anfang muss aber eben nicht mit einem Pfeil versehen sein, es genügt die pfeillose Variante.

Schild ist zu sehen, Game over und dickes Schloß. Was soll so eine sinnlose Diskussion um ein paar Euro? TE muss es gesehen haben ansonsten Entzug der fleppen wegen Problemen mit der Sehstärke.

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Zitat:

@otto2111 schrieb am 17. August 2018 um 01:18:13 Uhr:


Schild ist zu sehen, Game over und dickes Schloß. Was soll so eine sinnlose Diskussion um ein paar Euro? TE muss es gesehen haben ansonsten Entzug der fleppen wegen Problemen mit der Sehstärke.

Ganz meine Meinung.
Jetzt sind wir schon auf der 5ten Seite und .....
Nur Mutmaßungen, keine konkreten sachlichen Angaben ... blah blah blah 🙁🙁

zu #1
Das ist echt hitverdächtig. Das Schild ist über dem Zaun und durch den Zaun kann man durchschauen. Aber legt ruhig Widerspruch ein.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 18. August 2018 um 03:47:31 Uhr:


zu #1
Das ist echt hitverdächtig. Das Schild ist über dem Zaun und durch den Zaun kann man durchschauen. Aber legt ruhig Widerspruch ein.

Hallo.
Der ganze Thread eh Hit verdächtig (wie 90% aller Threads hier). Will mich ja nicht loben, aber gab es seit der (meiner) ersten Antwort weitere Erkenntnisse?

Gruß

Was soll es auch für grossartige Erkenntnisse geben? Es bleiben ja nur zwei Möglichkeiten. Zahlen oder eben nicht zahlen und den Rechtsweg beschreiten. Letzteres ist aufgrund der lächerlichen Summe so ziemlich mit der berühmten Kanone auf Spatzen zu schiessen. Aber man sucht ja prinzipiell den Fehler bei Anderen. Die eigene Person ist über jeden Zweifel erhaben.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 18. Aug. 2018 um 10:23:25 Uhr:


Will mich ja nicht loben, aber gab es seit der (meiner) ersten Antwort weitere Erkenntnisse?

Ja.

Mir war es beispielsweise neu, dass das Halteverbotschild ohne Pfeile bedeutet: *Ab* hier. Ich war bisher der Meinung: *nur* hier.

Und da bin ich nicht alleine. Hat sich das etwa in den letzten 25 Jahren mal geändert?

Nö, das ist seit Jahrzehnten so.

Was du meinst ist in der Regel einer fehlerhaften Anwendung der Zeichen geschuldet - die gibt es ebenfalls seit Jahrzehnten. Meisten sind Haltverbotsschilder an Garagen, Zufahrten (Toren), Hauswänden usw. montiert - in diesem Fall sollen sie tatsächlich "dort" gelten. Manchmal haben auch diese Schilder Pfeile, meist Doppelpfeile, die dann einen Bezug nach rechts und links herstellen sollen.

Das sollte man in der Regel auch beachten, falsch ist es trotzdem, vor allem weil die relevanten Flächen meist keine Fahrbahn sind:

Beispiel: Unwirksames Haltverbot auf einer Fläche, die keine Fahrbahn ist. Zudem gilt das Haltverbot nur für die Straßenbauverwaltung, alle anderen dürfen dort parken. 😁

Dsc02201

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. August 2018 um 13:15:50 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 18. Aug. 2018 um 10:23:25 Uhr:


Will mich ja nicht loben, aber gab es seit der (meiner) ersten Antwort weitere Erkenntnisse?

Ja.
Mir war es beispielsweise neu, dass das Halteverbotschild ohne Pfeile bedeutet: *Ab* hier. Ich war bisher der Meinung: *nur* hier.
Und da bin ich nicht alleine. Hat sich das etwa in den letzten 25 Jahren mal geändert?

Ich wüsste nichts, denn wenn ein Schild für eine gewisse Strecke ein Haltverbot oder Parkverbot kennzeichnet ist der Beginn und das Ende zu kennzeichnen... sprich Richtungspfeile.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 18. August 2018 um 14:36:18 Uhr:


Beispiel: Unwirksames Haltverbot auf einer Fläche, die keine Fahrbahn ist. Zudem gilt das Haltverbot nur für die Straßenbauverwaltung, alle anderen dürfen dort parken. 😁

Und genau deshalb würde Ich mich auch da hin stellen... rotzfrech !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. August 2018 um 14:53:42 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. August 2018 um 13:15:50 Uhr:



Ja.
Mir war es beispielsweise neu, dass das Halteverbotschild ohne Pfeile bedeutet: *Ab* hier. Ich war bisher der Meinung: *nur* hier.
Und da bin ich nicht alleine. Hat sich das etwa in den letzten 25 Jahren mal geändert?

Ich wüsste nichts, denn wenn ein Schild für eine gewisse Strecke ein Haltverbot oder Parkverbot kennzeichnet ist der Beginn und das Ende zu kennzeichnen... sprich Richtungspfeile.

Siehste, du hast also in diesem Thread auch neu gelernt, dass für das Streckenhaltverbot KEINE Pfeile notwendig sind, aber von Vorteil wären.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. August 2018 um 14:53:42 Uhr:


denn wenn ein Schild für eine gewisse Strecke ein Haltverbot oder Parkverbot kennzeichnet ist der Beginn und das Ende zu kennzeichnen... sprich Richtungspfeile.

Wenn die Strecke an einer Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite enden soll, braucht man keine Pfeile. Gleiches gilt, wenn an die Strecke eine neue Regelung anschließt - z.B. Parken mit Parkschein, oder ein eingeschränktes Haltverbot nach einer Strecke mit absolutem Haltverbot. Oder es folgen Parkflächenmarkierungen - auch dort enden Haltverbote.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. August 2018 um 13:15:50 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 18. Aug. 2018 um 10:23:25 Uhr:


Will mich ja nicht loben, aber gab es seit der (meiner) ersten Antwort weitere Erkenntnisse?

Ja.
Mir war es beispielsweise neu, dass das Halteverbotschild ohne Pfeile bedeutet: *Ab* hier. Ich war bisher der Meinung: *nur* hier.
Und da bin ich nicht alleine. Hat sich das etwa in den letzten 25 Jahren mal geändert?

Liebe Bahnfrei.
Dann nehme ich alles zurück und freue mich, dass der (die) eine oder Andere sein Wissen auffrischen konnte.

Mir bitzelt in den Fingern zu fragen ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch nur auf Höhe des Schildes gilt solange kein Pfeil darauf pappt. Aber ich lass das lieber🙂

Schönen Sonntag allen.

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