Parkunfall- habe ich die alleinige Schuld?

cjrkeks

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Zitat:

@AS60 schrieb am 4. Mai 2019 um 10:14:29 Uhr
Er hat den Text wohl gelöscht und mehr als diese Buchstaben sind ihm als Ersatz wohl nicht eingefallen.
Vorher hat da noch so ne Art Unfallschilderung gestanden.

Also ich habe auch nur noch den kryptischen Kuerzel vorgefunden.
Aber so geht das nicht, der Thread wurde dadurch sinnlos.

Neuling hin oder her, so etwas macht man nicht. 😠

Ciao
Ratoncita

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Danke, Cubitus!

@maluxx: Schreib wenigstens irgendwas sinnvolles hin wenn du schon deine Eingangsfrage zurückziehen oder löschen lassen willst.

Versicherungen entscheiden bei Parkplatzunfällen in der Regel erstmal 50/50.
Wenn man dagegen angehen will, muss man sehr gute Argumente haben.
Aus deiner Schilderung kann man entnehmen, dass du beim rückwärtsfahren im Prinzip das andere Fahrzeug angefahren hast. Du warst also noch in Bewegung, als das andere Auto schon hinter dir war.
Also die besseren Karten hat der andere VT.

Rückwärts fahren = besondere Sorgfaltspflicht. Hier dem ersten Anschein nach liegt beim TE die Haupt- bzw. alleinige Schuld.

naja, wenn ich schon 3/4 aus der Parklücke bin, dann erwarte ich, das man mich mein begonnenes Manöver zuende bringen lässt, sonst kannst ja bei jedem Deppen der meint sich irgendwo langquetschen zu müssen 100 mal vor und zurück um denen ihr vorbeikommen zu sichern.
also ich würd sagen 50/50

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Mai 2019 um 13:13:59 Uhr:


Rückwärts fahren = besondere Sorgfaltspflicht. Hier dem ersten Anschein nach liegt beim TE die Haupt- bzw. alleinige Schuld.

Bei Parkplatzunfällen gibt es fast nie alleinige Schuld, auch beim Rückwärtsfahren nicht.
Es sei denn ein Fahrzeug hat schon länger gestanden und wird angefahren.
Also wie oben 50/50, auch deshalb weil beide noch in Bewegung waren.

Zitat:

@manvo schrieb am 4. Mai 2019 um 13:22:28 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Mai 2019 um 13:13:59 Uhr:


Rückwärts fahren = besondere Sorgfaltspflicht. Hier dem ersten Anschein nach liegt beim TE die Haupt- bzw. alleinige Schuld.

Bei Parkplatzunfällen gibt es fast nie alleinige Schuld, auch beim Rückwärtsfahren nicht.
Es sei denn ein Fahrzeug hat schon länger gestanden und wird angefahren.
Also wie oben 50/50, auch deshalb weil beide noch in Bewegung waren.

der TE ist rückwärts gefahren, nix 50:50.
Wenn der andere einen Rechtsanwalt im Boot hat, der sein Handwerk versteht, dann wird‘s auf 100% Schuld beim TE hinauslaufen!

Wie es sich anfangs gelesen hat, ist das ein typischer Elterntaxi-Unfall vor einer Schule. Und wie es da manchmal zugeht, ist ziemlich gruselig. Jedwede Verkehrsregel ist ausser Kraft gesetzt, es wird gefahren und gehalten, wie es die Leute für richtig halten.
Alleinschuld wird es daher nicht werden, denk ich. Eher 70/30, weil den Rückwärtsfahrenden mehr Aufmerksamkeit zuzumuten ist.

"Ich habe ihn am hinteren linken Kotflügel erwischt, er hat mir allerdings die gesamte hintere Stoßstange zerkratzt" sieht für mich eher so aus, als wenn der TE noch rückwärts aus der Parklücke gefahren wäre und keinesfalls gestanden hätte. Der Unfallgegner muss zu diesem Zeitpunkt schon ziemlich an ihm vorbei gewesen sein, sonst wäre der "Treffpunkt" nicht so weit hinten gewesen.

Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob sich das ganze auf dem Parkplatz abgespielt hat und der Gegner nur Schrittgeschwindigkeit fuhr. Wäre dann Beweisfrage.

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 4. Mai 2019 um 13:31:44 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 4. Mai 2019 um 13:22:28 Uhr:


Bei Parkplatzunfällen gibt es fast nie alleinige Schuld, auch beim Rückwärtsfahren nicht.
Es sei denn ein Fahrzeug hat schon länger gestanden und wird angefahren.
Also wie oben 50/50, auch deshalb weil beide noch in Bewegung waren.

der TE ist rückwärts gefahren, nix 50:50.
Wenn der andere einen Rechtsanwalt im Boot hat, der sein Handwerk versteht, dann wird‘s auf 100% Schuld beim TE hinauslaufen!

Aber nicht auf Parkplätzen. Lese mal unter Irrtum beim Parkplatzunfall. Da kommt dann auch noch die Betriebsgefahr von dem angeblich Unschuldigen ins Spiel. Auch weil der "Unschuldige" sich noch vorbeiquetschen musste, wird selbst ein Richter nicht einseitig die Schuld zuweisen.

Wer sagt denn, dass der sich noch vorbeiquetschen musste? Der TE - aber erstens kann ich seine Aussage in der Pfeife rauche, zweitens hat er (nach seiner Meinung) nichts falsch gemacht. Und drittens muss er diese Behauptung auch beweisen können, wobei gegen ihn zunächst die besondere Pflicht beim Rückwärtsfahren spricht.

Ob der Unfall auf einem Parkplatz (die gesamte Fläche incl. der "Fahrbahn"😉 sich ereignete oder ob er aus der Parkbucht rückwärts auf die Straße fahren wollte, ergibt sich nicht aus seinem Beitrag.

Im Rechtsstreit wäre er nicht Zeuge, sondern Beklagter (wie auch der Fahrer des anderen Fahrzeuges). Und dann läuft es auf ein Rekonstruktionsgutachten hinaus.

Moin!
Mit was kam den der Junge von der linken Seite? Grundsätzlich musst du aber warten, wenn du aus einer Parklücke heraus fährst. Die Schuld wirst du zu 100 % haben.
G

nein Leute, auf einem Parkplatz gilt nicht mal Rechts vor Links und da kann auch ein Schild stehen, dass die StVO gilt.
Lest euch einfach mal ein.
100% Schuld bekommt auf einem Parkplatz fast niemand, da muss das Auto schon ohne Fahrer gestanden haben.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 4. Mai 2019 um 15:57:31 Uhr:


Moin!
Mit was kam den der Junge von der linken Seite? Grundsätzlich musst du aber warten, wenn du aus einer Parklücke heraus fährst. Die Schuld wirst du zu 100 % haben.
G

100 % Schuld setzt voraus dass der Unfall für den Gegner unabwendbar war! Nach der (ersten, gelöschten) Schilderung des TE sehe ich keine Unabwendbarkeit beim Unfallgegner. Er müsste zumindest aus seiner Betriebsgefahr mihaften. Quote 80/20 oder 70/30, so wie Gleiterfahrer schreibt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Mai 2019 um 13:13:59 Uhr:


Rückwärts fahren = besondere Sorgfaltspflicht. Hier dem ersten Anschein nach liegt beim TE die Haupt- bzw. alleinige Schuld.

So die Theorie, die nichts mit der Praxis zu tun hat. Diese Theorie ist sogar ein riesiges Scheunentor für Versicherungsbetrüger. Desto mehr sich dieser Unfug rumspricht, desto mehr wird dieser "erste Anschein" ausgenutzt.

Erste Anschein nicht juristisch gemeint, sondern wie sich mir der Unfall darstellt. Hätte der TE gestanden, als der andere an ihm vorbei fahren wollte, wäre bei dem die Anstoßstelle nicht am hinteren Kotflügel. Entweder er trifft ihn bereits mit seinem vorderen Kotflügel oder gar nicht (sofern er nicht beim vorbeifahren noch einen Haken schlägt).

Letztlich fehlen aber entscheidende Informationen, im Idealfall wäre eine kurze Zeichnung der Unfallstelle hilfreich. So ist bis jetzt nicht geklärt, ob der TE rückwärts aus der Parkbucht auf die Straße wollte.

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