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Parkunfall Auto wirft Roller um. Probleme mit dem Unfallgegner - Anspruch auf Anwalt?

Themenstarteram 16. April 2018 um 13:28

Parkunfall Auto wirft Roller um. Probleme mit dem Unfallgegner. Anwalt?

Hallo zusammen,

vorweg ich weiß auch nicht wie man eine solche Geschichte so blauägig behandeln kann:

Ein Auto stösst beim parken an einen Roller. Der Roller fällt um, es ist wenigstens die gesamte Seite zerkratzt eventuell ist auch mehr kaputt. Am Auto ist natürlich nichts zu sehen.

Die Besitzerin des Rollers hat keine Papiere etc. dabei. Der Fahrer des Wagens auch nicht. Die Besitzerin des Rollers ruft mit dem Handy des Besitzers des Wagens, der auf dem Beifahrersitz sass, ihr Handy an um seine Nummer zu haben, um sich später in Verbindung zu setzen. Das Kennzeichen hat sie sich noch notiert aber nicht mal den Namen (Kommentare verkneife ich mir).

Glücklicherweise konnte man im Nachgang noch die Kontaktdaten eines Zeugens beschaffen.

Gestern Abend wurde dann telefoniert und ein paar SMS ausgetauscht. Der Fahrer will den Schaden selbst in seiner eigenen Werkstatt beheben da seine Versicherung eh schon so teuer ist wovon sie / ich natürlich nicht begeistert ist / bin ... er wolle sich am Abend noch mal melden. Jetzt herrscht natürlich Funkstille.

Ich würde den Schaden jetzt an den Versicherungsruf mit Verweiss auf das Kennzeichen melden.

Wenn sich der Herr jetzt weigert, wovon ich ausgehe, hat man in diesem Moment schon Anspruch auf einen Anwalt oder erst wenn die gegnerische Versicherung den Fall vom eigenen Kunden bestätigt bekommen hat?

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30 Antworten

Hilfreich wäre anzugeben, wer hier wo und was ist. Wer bist du? Wer ist der Fahrer des Fahrzeuges und welches Fahrzeug soll eigenständig repariert werden?

Wer hat welchen Schaden, am Auto ist offensichtlich nichts? Und wozu ein Anwalt?

Wie ich das nun verstehe: Du bist der Fahrer des Rollers (oder zumindest Partei der Fahrerin), hast einen Schaden, den der Verursacher in seiner eigenen Werkstatt reparieren lassen will, was ihm günstiger kommen soll als eine Hochstufung.

Und jetzt meldet sich der Verursacher nicht mehr?

Ich würde nochmal normal versuchen mit dem zu reden, aber den NIEMALS dran basteln lassen. Wenn nur Verkleidung etc. beschädigt sind, kann man das (wenn man sich drauf einlässt) selbst machen und direkt das Geld von Verursacher bekommen.

Das wäre eine Vernunftslösung, wenn der "Gegner" vertrauenserweckend auf mich wirkt. In erster Linie klingt das aber eher nach dem Typ "Spacko" und ich würde es regulär über die Versicherung laufen lassen.

Einen Anwalt braucht man da sicherlich nicht, sofern Zeugen eindeutig gesehen haben, dass der parkende Roller vom rangierendem Fahrzeug umgeworfen wurde und dieser neutrale Zeuge greifbar ist.

Aber um deine Frage zu beantworten: Das Recht auf einen Anwalt hast du immer, im ungünstigeren Fall darfst du den aber selbst bezahlen oder deine RSV.

Sollte sich der Verursacher querstellen sehe ich dann kein Problem mehr, einen Anwalt zu kontaktieren. Von deiner Beschreibung her ist der Fall eindeutig.

Themenstarteram 16. April 2018 um 13:54

Ich bin gar nicht beteiligt. Ich bin derjenige der von der Rollerfahrerin gefragt wurde was sie denn jetzt machen soll.

Richtig der Verursacher meldet sich nicht mehr.

Der Meinung bin ich auch das man nicht weiß was noch kaputt gegangen ist und das beim Kumpel schludrig lackieren zu lassen würde ich ablehnen.

Sie hat wohl keine Rechtsschutzversicherung. Normalerweise steht einem doch ein Anwalt zu den die gegnerische Versicherung zahlen muss es steht natürlich das Risiko im Raum das die Sache im nichts verläuft -> dann würde sie darauf sitzen bleiben.

Klar kann man sich einen Anwalt nehmen, aber einen rechtlichen Anspruch auf Kostenübernahme der gegn. Versicherung hast du erst nach Klärung der Schadensquote, hast also im ungünstigesten Fall erstmal im Vorleistung zu treten und/oder einen Teil selbst zu zahlen.

Gerade in Deutschland heisst Recht haben nicht gleich immer, dass man auch Recht bekommt, hab ich selbst schonmal erleben müssen.

Habt ihr denn mittlerweile Namen? Dann schnurstracks alles der Versicherung melden (hoffentlich gibt es Bilder vom Roller und dem Fahrzeug davor) und dann ist das, zumindest aus meiner Sicher, ein Selbstgänger.

Wobei mir die Tatsache negativ aufstößt, dass ihr keine Namen habt. Dann kann der Verursacher (oder nennen wir es jetzt mal Halter des KFZ) immer noch sagen, er sei nicht gefahren und wüsse nicht, wer gefahren sei.

In noch extremeren Fällen tauchen auf einmal Zeugen auf, die Behaupten, du hättest den Roller vor das Fahrzeug geschubst. Alles schon gesehen (und nein, nicht bei RTL und co).

Zitat:

@MattR schrieb am 16. April 2018 um 15:54:49 Uhr:

Ich bin gar nicht beteiligt. Ich bin derjenige der von der Rollerfahrerin gefragt wurde was sie denn jetzt machen soll.

Zentralruf der Versicherer anrufen und den Schaden melden. Dann ab in die nächste Werkstatt und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Ist der Schaden mutmaßlich größer, kann man auch ein Gutachten machen lassen.

Ein wenig die Frage hier ist, was ist der Roller denn noch wert? Nicht dass der heute schon so wertlos ist (einige hundert Euro sind damit gemeint), dass man hier mittels Gutachten und Anwalt höhere Kosten verursacht, als der eigentliche Schaden beträgt. Das kann dann nämlich auch schnell unverhältnismäßig werden.

Themenstarteram 16. April 2018 um 15:38

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 16. April 2018 um 16:01:24 Uhr:

Klar kann man sich einen Anwalt nehmen, aber einen rechtlichen Anspruch auf Kostenübernahme der gegn. Versicherung hast du erst nach Klärung der Schadensquote, hast also im ungünstigesten Fall erstmal im Vorleistung zu treten und/oder einen Teil selbst zu zahlen.

Gerade in Deutschland heisst Recht haben nicht gleich immer, dass man auch Recht bekommt, hab ich selbst schonmal erleben müssen.

Habt ihr denn mittlerweile Namen? Dann schnurstracks alles der Versicherung melden (hoffentlich gibt es Bilder vom Roller und dem Fahrzeug davor) und dann ist das, zumindest aus meiner Sicher, ein Selbstgänger.

Wobei mir die Tatsache negativ aufstößt, dass ihr keine Namen habt. Dann kann der Verursacher (oder nennen wir es jetzt mal Halter des KFZ) immer noch sagen, er sei nicht gefahren und wüsse nicht, wer gefahren sei.

In noch extremeren Fällen tauchen auf einmal Zeugen auf, die Behaupten, du hättest den Roller vor das Fahrzeug geschubst. Alles schon gesehen (und nein, nicht bei RTL und co).

Nein den Namen haben wir natürlich nicht wer fragt denn auch nach dem Namen ...

Was ich aber vergessen habe zu erwähnen. Ich habe ihn dann per SMS in eine Diskussion verwickelt in der er geschrieben hat das er seine Versicherung nicht nutzen will, weil er eh schon so hoch eingestuft ist und den Schaden lieber privat bezahlen möchte. Hoffen wir mal dass das die Nummer auch auf ihn registriert ist.

Naja, wenn mir einer ins Auto fährt, will man den Perso natürlich auch sehen. Hier sehe ich das ähnlich, auch wenn der Schaden wahrscheinlich geringer ist. Man möchte doch wissen, mit wem man es zu tun hat, oder nicht?

Das mit der Versicherung hab ich schon richtig verstanden, aber das ist ja nicht dein Problem, wenn der zu dumm ist und ständig irgendwo rein- oder gegenfährt.

Der Schaden (von deiner Bekannten) sollte nunmal ersetzt werden werden und bei einem solchen Verkehrsteilnehmer (ich stelle mir da, warum auch immer, gerade einen Cappi-falsch-tragenden fettkrass 3er BMW-Fahrer vor) sollte man auch nicht die Chance geben, irgenwas hin zu pfuschen.

Selbstverständlich hängt das ganze, wie schon jemand schreib, auch vom Streitwert ab, wie weit man vorgeht und mit welcher Intensität.

Trotzdem: Schnell handeln und die Versicherung informieren. Wenn alles gut funktioniert hat, kann man immer noch bescheid geben, dass der Schaden ohne Versicherungsleistung behoben werden konnte. Aber je länger man da zögert, desto höher ist die Chance, dass sich irgendwer rausredet (und damit auch noch Erfolg haben kann).

Themenstarteram 16. April 2018 um 15:54

Ich wüsste auch zugern was sie sich in den Moment gedacht hat.

Wir werden heute Abend den Zentralruf benachrichtigen.

Richtig es war ein älteres 3er BMW Coupe mit Klischee Besitzer.

Zitat:

Nein den Namen haben wir natürlich nicht wer fragt denn auch nach dem Namen ...

Man lässt sich den Personalausweis (nicht Visitenkarte) des Fahrers und den Fahrzeugschein zeigen.

Kann oder will der Fahrer nicht, Polizei rufen.

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 16. April 2018 um 16:01:24 Uhr:

Klar kann man sich einen Anwalt nehmen, aber einen rechtlichen Anspruch auf Kostenübernahme der gegn. Versicherung hast du erst nach Klärung der Schadensquote,...

Das ist unzutreffend. Die Verpflichtung zur Erstattung / Übernahme der RA-Kosten ist bereits mit dem Eintritt des Schadenfalles gegeben. Es kommt nicht darauf, ob die HP bereits irgendwas erfahren oder aufgeklärt hat. Im Fall des TE ist die Haftungsfrage eindeutig. Die HP des Pkw hat zu 100% für den Schaden einschließlich aller Nebenkosten einzutreten.

Da die Geschädigte offenbar ein sonniges Gemüt hat, sollte sie sich umgehend anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Themenstarteram 16. April 2018 um 20:35

Die Meldung bei der gegnerischen Versicherung ist erfolgt. Zumindest haben wir jetzt den Namen. Jetzt erstmal abwarten ob er bzw. seine Mutter auf die der Wagen läuft den Schaden gegenüber der Versicherung bestätigte.

Hallo,

berlin_paul schrieb: " Im Fall des TE ist die Haftungsfrage eindeutig." ..." Die HP des Pkw hat zu 100% für den Schaden einschließlich aller Nebenkosten einzutreten. "

Nun, ich nehme dann ja mal an, dass Du Augenzeuge des Unfalles gewesen bist. Denn aus diesem Thread lässt sich die Schuldfrage absolut nicht klar ableiten. Wir können annehmen, dass es so, wie wir annehmen auch gewesen sein könnte. Aber harte Fakten haben wir nicht!

Was wissen wir über den Unfall? Folgendes:

" Ein Auto stösst beim parken an einen Roller. Der Roller fällt um, es ist wenigstens die gesamte Seite zerkratzt eventuell ist auch mehr kaputt. Am Auto ist natürlich nichts zu sehen."

So, das kann natürlich bedeuten, dass beide Fahrzeuge einander gegenüber ordnungsgemäß abgestellt waren.Fuhr das Auto also gegen den Roller, dann wie? War der Roller ordnungsgemäß abgestellt, oder vll. in 2. Reihe stehend? Hat der Roller evtl. eine Behinderung des Verkehrs dargestellt? Konnte der PKW- Fahrer den Roller bei Walten der verkehrstechn. notwendigen Umsicht überhaupt erkennen? Fragen über Fragen, die je nach Beantwortung ein gänzlich anderes Licht auf die Unfallsituation werfen.

Aufgrund des überaus leichtfertigen Umganges mit der Unfallaufnahme und der nachfolgenden Beauftragung eines Anwaltes, könnte es sein, dass sich auch der Beklagte Rat eines Rechtsbeistandes ersucht. Dann gehts rund. Wenn alles gesagt und gefragt ist, weiß am Ende selbst die Zeugin evtl. nicht mehr, was sie glaubt gesehen zu haben und was sie real gesehen hat.

Zudem: SMS- Verkehr ist ja bekannter Maßen kein harter Beweis. So muss eine SMS nicht unbedingt als rechtskräftiges Beweismittel anerkannt werden.! Denn eine SMS lässt sich selbst mit einfachsten Mitteln fälschen. Dazu gibt es " Gebrauchsanleitungen" im Netz. Auch der Inhaber der Absendernummer ist nicht unbedingt identisch mit der Person, welche die Nachricht geschrieben hat.

Also viele offene Fragen, aber ein halbwegs verbindlicher Ratschlag ist absolut schwierig ohne genauste Anhörung und Sachkenntnis.

Einzig der Hinweis, dass sich die Geschädigte jederzeit die Hilfe eines Rechtsbeistandes annehmen kann, kann als gesichert gelten.

Gruss vom Asphalthoppler

Ob der Roller ordnungsgemäß parkte oder nicht, das ist egal. Unsichtbar war er sicher nicht. Wenn der Pkw da einparkte, wird das vermutlich nicht auf einer BAB gewesen sein. Meine Glaskugel sieht alles. ;)

Hallo,

verleihst Du die Kugel??? :p

Gruss vom Asphalthoppler

Nee, da bin ich sehr eigen ... :)

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