Parküberwachung mit 4 Dashcams

Hallo Leute,

ich bin schon seit längerem auf der Suche nach einer Möglichkeit, eine Parküberwachung meines Autos von allen vier Seiten durchzuführen. Dabei bin ich auf Youtube über einen Blogger gestolpert, der dazu 2x BlackVue 2x Ch mit G-Sensor und Motion Detection nutzt (insg. 4 Cams). Zusätzlich hat er ein BlackVue Batterie Pack installiert. Problem: Die BlackVue -Kameras sind alles andere als billig.

Könnt ihr eine gute Alternative dazu empfehlen?

Mein primäres Ziel der Dashcam Installation ist vor allem die Parküberwachung von allen vier Seiten.
Die Alternative sollte..

....Parküberwachung ermöglichen (inkl. Bewegungssensor bzw. Motion-Detection)...
...Aufzeichung von 4 Seiten ermöglichen...
...aus relativ kleinen Cams bestehen (wie BlackVue)...
...gute Nachtsicht bieten...

Ich möchte das Ganze gerne fest installieren inkl. Dauerstromzufuhr. W-Lan / App-Steuerung / Cloud sind mir nicht ganz so wichtig, bzw. Speicherung über eine Micro-SD reicht vollkommen aus. 4k muss wegen mir nicht sein, bzw. Full-HD reicht aus.

40 Antworten

Es kommt wohl auch auf die Größe des Parks an, den du überwachen willst. Ob dann 4 Kameras ausreichen?
Außerdem darfst du nur deinen privaten Park überwachen, keinen öffentlichen Grund.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 3. April 2022 um 20:27:00 Uhr:


Die Aufnahmen wären ohnehin nutzlos. Die Zulassung als Beweismittel bei Gericht ist unwahrscheinlich

... sehe ich mitttleweile anders (bei vollzogenen Straftaten).

Zitat:

@Harig58 schrieb am 3. April 2022 um 20:27:00 Uhr:


Die Aufnahmen wären ohnehin nutzlos. Die Zulassung als Beweismittel bei Gericht ist unwahrscheinlich und ein guter Anwalt hebelt das locker aus. Zurück bleiben Schwierigkeiten für den Dashcam-User. Unterm Strich also viel Aufwand und noch mehr Geld für nichts.

Grundsätzlich kann man das nicht mehr so sagen. Es gibt inzwischen auch Urteile, bei denen solche Aufnahmen als Beweismittel zugelassen waren.

Bitte nicht Aufnahmen vom Verkehrsgeschehen des fließenden Verkehrs mit denen aus dem ruhenden, eben der Parkraumüberwachung, zusammenwerfen. Was bei fließenden Verkehr möglicherweise zugelassen werden kann, ist beim ruhenden noch lange nicht erlaubt.

Ähnliche Themen

Bei einer Straftat wo das Bildmaterial eindeutig zur Überführung des Täters fürt wird das wohl kein Richter abweisen.

... und doof wird's wenn man so einen Täter vom Kardi verurteilt bekommt bei dem dann nichts zu holen ist ... dann zahlt auch die eigene Kaskoversicherung nicht ... denn es gibt ja einen Täter.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. April 2022 um 17:23:08 Uhr:


Bei einer Straftat wo das Bildmaterial eindeutig zur Überführung des Täters fürt wird das wohl kein Richter abweisen.

Diese Aussage kannst du sicherlich belegen. Die wenigsten Dashcams agieren anlassbezogen und wie soll Diese auch im ruhenden Verkehr auch auslösen. Daher wird ein Richter, auch wenn die Aufnahmen was anderes zeigen würden, nicht umhin kommen anders zu urteilen.

Aber das wurde ja alles schon zigfach in vielen anderen Threads ausdiskutiert.😁

Zitat:

@ktown schrieb am 4. April 2022 um 17:38:43 Uhr:



Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. April 2022 um 17:23:08 Uhr:


Bei einer Straftat wo das Bildmaterial eindeutig zur Überführung des Täters fürt wird das wohl kein Richter abweisen.
Diese Aussage kannst du sicherlich belegen.

Den Vermutungsfall habe ich mal hervorgehoben.

Es sind Einzelfallentscheidungen der Richter. Bei einer vorsätzlichen Straftat wird das Interesse des Klägers evtl. hörerangig eingestuft - muß aber nicht. Und wie man mittlerweile mitbekommt sucht die Polizei bisweilen sogar auch mal nach Bildmaterial das "irgendwoher" kommt.

Zitat:

Die wenigsten Dashcams agieren anlassbezogen und wie soll Diese auch im ruhenden Verkehr auch auslösen.

Einfach nochmal zurück zum Start ....

Zitat:

Aber das wurde ja alles schon zigfach in vielen anderen Threads ausdiskutiert.😁

Es gibt aber keine Pauschale Antwort mehr aus "vielleicht, vielleicht auch nicht und kann zum Eigentor werden".

Das hängt von dem Fall ab und der Richter kann alleine entscheiden ob er die Aufnahmen verwertet oder nicht.

Wenn ein Dashcam Besitzer auf der Autobahn rechts überholt wird und er zeigt ihn deswegen an, dann wird diese Aufnahme wahrscheinlich nicht verwendet.

Wenn aber auf einer Ampelkreuzung zwei Autos zusammenstoßen, und beide sagen sie hatten grün, dann wird die Aufnahme des Dashcam Besitzers mit Sicherheit verwendet.

Ich selbst habe seit 5 Jahren eine Dashcam vorne, und seit 2 Jahren hinten. Habe sie noch nie gebraucht, aber ohne will ich nicht mehr fahren.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. April 2022 um 17:53:52 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 4. April 2022 um 17:38:43 Uhr:


Diese Aussage kannst du sicherlich belegen.

Den Vermutungsfall habe ich mal hervorgehoben.

Es sind Einzelfallentscheidungen der Richter. Bei einer vorsätzlichen Straftat wird das Interesse des Klägers evtl. hörerangig eingestuft - muß aber nicht. Und wie man mittlerweile mitbekommt sucht die Polizei bisweilen sogar auch mal nach Bildmaterial das "irgendwoher" kommt.

Hier

mal was zum Lesen. Man beachte das Urteil des AG München.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. April 2022 um 17:53:52 Uhr:



Zitat:

Die wenigsten Dashcams agieren anlassbezogen und wie soll Diese auch im ruhenden Verkehr auch auslösen.

Einfach nochmal zurück zum Start ....

Bin ich. Komme aber immer noch zum selben Ergebnis.

Anlassbezogen: ja

ansonsten: nein

und wie mir scheint, gibt es noch keine anlassbezogene Technik. Vielfach kann man Erfassungspunkte bestimmen. Wobei hierbei auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Unbeteiligten verletzt wird.

Klar ist, dass alles immer eine Einzelfallbetrachtung sein muss. Die Chance, dass man aber genau der Einzelfall ist, bei dem die Aufnahmen dann zulässig wäre, erachte ich jedoch als sehr gering ein.

Aber das wurde ja in den vielen anderen Threads über dieses Thema auch schon zigfach schon durchgekaut.😁

Zitat:

@Astradruide schrieb am 4. April 2022 um 17:23:08 Uhr:


Bei einer Straftat wo das Bildmaterial eindeutig zur Überführung des Täters fürt wird das wohl kein Richter abweisen.

... und doof wird's wenn man so einen Täter vom Kardi verurteilt bekommt bei dem dann nichts zu holen ist ... dann zahlt auch die eigene Kaskoversicherung nicht ... denn es gibt ja einen Täter.

Da es dem TE wohl eher um Supermarktparkplatzrempler (was für ein Wort 😁 ) geht, dürfte das durchaus geregelt werden, die wenigsten fahren ohne Versicherung rum. Ob die Kameras dann auch ein Kennzeichen erfassen, muss der TE im Technikthread checken.

Ansonsten hast Du recht, wenn es um die Ergreifung von Kriminellen geht, so ist davon abzuraten. Meistens werden die kaum ihren Ausweis in die Kamera halten und im unwahrscheinlichen Fall, dass einer geschnappt wird, hat man dadurch nur Nachteile.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. April 2022 um 15:36:12 Uhr:


Da es dem TE wohl eher um Supermarktparkplatzrempler (was für ein Wort 😁 ) geht, dürfte das durchaus geregelt werden, die wenigsten fahren ohne Versicherung rum. Ob die Kameras dann auch ein Kennzeichen erfassen, muss der TE im Technikthread checken.

Du meinest vermutlich sogar Supermarktparkplatzremplertatortentzieher? 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen