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Parküberschreitung nach ärztlichem Fahrverbot

Themenstarteram 4. Januar 2020 um 22:39

In einem gesamten Wohngebiet gilt eine Parkbeschränkung für 3 Stunden. Gelegentlich muss ich für Routineuntersuchungen zum Augenarzt. In der Regel warn der Augenarzt, „beim nächsten Mal ohne Auto, da müssen wir tropfen.“ Manchmal kommt das Tropfen aber überraschend und der Arzt weist ausdrücklich darauf hin, dass man heute nicht mehr Autofahren darf. Wäre das Fahrverbot durch einen Arzt ein anerkannter Grund, die Parkzeit zu überschreiten?

Gruß Uwe

Beste Antwort im Thema

Nein

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am 6. Januar 2020 um 7:04

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. Januar 2020 um 15:53:52 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 05. Jan. 2020 um 14:38:33 Uhr:

Meiner Meinung nach muss man dann dafür sorge tragen, dass das Fahrzeug (zur Not auch mit Abschlepper!) umgesetzt wird...

Da würde selbst ich als "Gesetzestreuer" wohl eher das Knöllchen riskieren und zahlen.

Grüße vom Ostelch

Die Frage war nicht was ich TUN würde - sondern die Frage war - ob ich es darf!

Und da lautet die Antwort - NEIN! - darfst du nicht!

Wenn wir natürlich nach der Wirtschaflichkeit gehen....

Andersrum - die "Ticketpreise" sollen ja GSD endlich angepasst werden.

Ist das vielleicht eine Art "Sport", sich um jeden Preis um eine Parkknolle drücken zu wollen? Ich weiß ja nicht was das zur Diskussion stehende Parkticket kosten soll, aber ich bin absolut sicher, dass mein Augenarzt für eine entsprechende Bescheinigung mehr aufrufen würde als das Ordnungsamt haben will. Dazu kommt noch meine Zeit für Briefe schreiben und herum telefonieren.

Meine Empfehlung wäre, auf dem Teppich zu bleiben. Es geht hier um eine Handvoll Euro für eine Parkzeitüberschreitung, nicht darum einer langjährigen Haftstrafe zu entgehen.

Den Sachverhalt mal etwas abgeändert:

Angenommen, der Vater hätte in einem Parkhaus geparkt und statt der zwei Euro für eine Stunde wäre durch die unvorhergesehene Behandlung mit Augentropfen nun der Tagestarif für acht Euro fällig geworden. Durch wieviele Instanzen würdet ihr prozessieren, um die zusätzlichen sechs Euro nicht zahlen zu müssen? ;)

am 6. Januar 2020 um 9:34

Das wäre abzurechnen nach GOÄ 70 (Kurze Bescheinigung) und soll bei einfachen Satz 2,33€ kosten, in der Regel wird dies jedoch teurer, da der Arzt einen mehrfachen Satz abrechnen darf.

Der Arzt oder auch das Krankenhaus werden, bis auf wirklich absolute Ausnahmen, nicht für Parkstrafen oder ähnliches aufkommen.

Man kann immer mit dem Ordnungsamt sprechen. Die sind nicht so fies, wie man immer denkt.

Ich habe mit meinem Auto die 2 Stunden Parkzeit einmal um zwei Tage überschritten auf Grund der Geburt meines Kindes. Habe dort angerufen, alles erklärt, die Geburtsurkunde per eMail hingeschickt. Knöllchen wurde zurückgezogen und ich hab mich anschließend bedankt. Vollkommen unkompliziert.

Glückwunsch zum Nachwuchs ;-)

Zitat:

@querys schrieb am 6. Januar 2020 um 10:53:30 Uhr:

Man kann immer mit dem Ordnungsamt sprechen. Die sind nicht so fies, wie man immer denkt.

Ich habe mit meinem Auto die 2 Stunden Parkzeit einmal um zwei Tage überschritten auf Grund der Geburt meines Kindes. Habe dort angerufen, alles erklärt, die Geburtsurkunde per eMail hingeschickt. Knöllchen wurde zurückgezogen und ich hab mich anschließend bedankt. Vollkommen unkompliziert.

Auch wenn es OT wird. Ich meine große Dinge werfen ihren Schatten voraus. Also der Schatten war das Falschparken, und das große „Ding“ war noch klein. Du hast bestimmt mit der entsprechenden Euphorie dort (Landratsamt) angerufen und bist auf offene Ohren gestoßen. Sei froh das sind meist Frauen dort:)

Ich habe „damals“ (vor 30Jahren) meine Tochter mit einem nigel nagel neuen 12m Omnibus von der Klinik abgeholt. Der Dialog vor der Klinik mit einem ebenfalls frisch gewordenen Vater:

Er: „Was machen sie hier?“

Ich:“ ich hole mein Kind ab“

Er:“ mit diesem großen Auto?“

Ich:“ja, ist auch ein großes Kind“

Ach ja, zuvor brachte ich die Blumenhandlung in Aufruhr weil ich ein Gesteck in den Bus wollte. Wiederum:

Die Verkäuferin:“was wollen sie?“

Ich:“ein Gesteck“.

Sie:“ Natürlich kein Problem, wann benötigen sie das Gesteck?“

Ich:“sofort“

Funkstille!!

Natürlich hat das geklappt. Man wird ja nicht jeden Tag Vater.

Gruß

PS. Meine Tochter hat problemlos in den Omnibus gepaßt, da habe ich die Mutter gleich mitgenommen.

Pps: btt: die wenigen Euronen würden mich im Fall der Parkzeitüberschreitung nicht ärgern. Es ist doch definitiv mein „Risiko“ dort zu parken. Was wäre wenn ich einen unverschuldeten Unfall habe und deshalb mein geparktes Auto nicht abhole kann? Lege ich dies dann dem Unfallverursacher zur Last ( würde vermutlich funktionieren).

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 6. Januar 2020 um 08:05:15 Uhr:

Meine Empfehlung wäre, auf dem Teppich zu bleiben. Es geht hier um eine Handvoll Euro für eine Parkzeitüberschreitung, nicht darum einer langjährigen Haftstrafe zu entgehen.

Jeder schildert hier aus einen eigenen Erfahrungen.

Es kommt drauf an, wie die Zeit ist, in der man kein Auto mehr fahren darf. Darf ich eine Stunde kein Auto fahren ist es überschaubar. Darf ich einen ganzen Tag nicht Auto fahren kommt das Problem mit der Heimreise hinzu. Man muss auch wieder zurück, um das Auto abzuholen.

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