Parkstreifen ist "plötzlich" Gehweg oder ähnliches?

Hallo,

seit Jahren parke ich - ca. 6-12 mal - in meiner nächsten Kleinstadt, an der Ortsausfahrtsstraße. Von hier aus bin ich in 5 Minuten in der Innenstadt und in ca. 10 Minuten bei meinem Hausarzt.

Die Parkstelle ist ein breiter geteerter Gehweg. ich parke mein Auto auf dem Gehweg, neben dem Bordstein, sodaß neben dem Auto bequem ein Kinderwagen durchpasst.

Neben dem Boardstein auf der Straße ist schon viele Jahre ein Fahrradstreifen (weiße Markierung, Fahrradsymbol).

Heute dort geparkt, als ich zurückkam hing ein Zettel vom Ordnungsamt am Scheibenwischer, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Ich soll von eine Kontaktaufnahme absehen.

Zunächst habe ich nach Parkverbotsschilder gesucht. Keine gefunden. Auch keine anderen Verbotshinweise.

Danach habe ich gesehen, daß jetzt auf dem Gehweg Symbole/Aufmalungen angebracht sind.

Ich habe jetzt im Netz nach solch einen Symbol gesucht, aber das dort angebrachte habe ich nicht gefunden.

Es geht in die Richtung des Verkehrszeichens "Spielende Kinder" allerdings ohne Ball und ein sehr breites Symbol mit beiden Beinen auf dem Boden.

Auf dem "Parkstreifen" parkten bisher ca. 7 - 10 Fahrzeuge, da ist das Symbol drei mal angebracht.

Kennt sich hier jemand aus, hätte der Gehweg deutlicher gekennzeichnet sein müssen/werden ?

Danke
+
Gruß Hajooo 

129 Antworten

...und wenn du nicht als Fahrer outest, der das Fahrzeug dort abgestellt hast, sind es nicht 55,- € sondern nur 23,50 €.

Gruß

Uwe

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 2. Mai 2024 um 18:51:16 Uhr:


Das wäre aber unsinnig, da Radfahren, genau wie das Parken auch, auf dem Geh(!)weg grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Laut TE verläuft direkt neben dem Gehweg ein Radweg. Da ist es dann schon ein Unterschied, ob der Gehweg verbotenerweise zum Parken benutzt wird (ein- und ausparkende Fahrzeuge, sich öffnende Türen usw.).

Das Parken auf Geh- und Radwegen war noch nie erlaubt. 55€ sind dabei das unterste Bußgeld. Mit Behinderung oder länger als eine Stunde wird sogar mit 70€ und 1 Punkt geahndet.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. Mai 2024 um 19:48:39 Uhr:


...und wenn du nicht als Fahrer outest, der das Fahrzeug dort abgestellt hast, sind es nicht 55,- € sondern nur 23,50 €.

Gruß

Uwe

Stimmt. Kann aber auch zum Boomerang werden mit Fahrtenbuch. Hatte das Vergnügen für 2 Jahre wegen fehlender Mitwirkung und 200€ Verwaltungsgebühr.

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Hallo FTCK.
"Ehrlich währt am längsten "
Ich frage mich wie man einen solchen Vorschlag
machen kann.
Gruss
summercap

Ich parkte an der Stelle, wo der 1er BMW steht.

Ja, auf Gehwegen darf man nicht parken.
Gibt es da so etwas wie ein Gewohnheitsrecht ?
Über 10 Jahre wird es geduldet...
OK...
Mal sehen was das Knöllchen kostet...

Und...
wo sollen all die Autos hin
oder
waren die Autobesitzer zu faul aufgrund der Duldung in den Hof zu fahren ?

Parkstreifen vs Gehweg

Und wo sollen die Fußgänger hin?

Erst Stellplatz klären, dann Auto kaufen. Nicht umgekehrt.

Vorschlag kam nicht von mir. Nur im Einzelfall kann sich das lohnen. Mir wurden die Auslagen vom Verursacher bezahlt und der kam um Nachschulung und Punkte herum.

Zitat:

@FTCK schrieb am 3. Mai 2024 um 11:41:30 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 2. Mai 2024 um 19:48:39 Uhr:


...und wenn du nicht als Fahrer outest, der das Fahrzeug dort abgestellt hast, sind es nicht 55,- € sondern nur 23,50 €.

Stimmt. Kann aber auch zum Boomerang werden mit Fahrtenbuch. Hatte das Vergnügen für 2 Jahre wegen fehlender Mitwirkung und 200€ Verwaltungsgebühr.

Nicht bei einem einfachen Parkverstoß zu 55,- € bzw. höchstens dann, wenn man das sehr häufig so praktiziert.

Gruß

Uwe

@Hajooo

Ganz klar da (Klick mich) darf und sollte man so nicht parken.

Sollte dort nicht parken, deshalb:

Ich kann jetzt zwar nicht erkennen, ob rechts an den geparkten Fahrzeugen noch ein Rollstuhlfahrer oder ein Kinderwagen mit gleichzeitigem Fußgängergegenverkehr vorbeikommt, möchte dazu daher nichts schreiben.

Ein kritisches Problem ist der Radfahrerschutzstreifen neben den parkenden Fahrzeugen. Radfahrer können nicht mehr möglichst weit rechts fahren, weil der Abstand zu den parkenden PKWs dann sehr gering ist und zudem die Gefahr besteht, dass bei einem PKW die Tür geöffnet wird. Also muss sich der Radfahrer links halten, was dann wiederum zur Folge hat, dass entweder die Autos mit einem zu geringen Abstand vorbeifahren (1,5 m wären eigentlich Pflicht) oder für ausreichenden Abstand Fahrzeuge auf den Gegenfahrstreifen ausweichen müssen, was bei Gegenverkehr nicht funktioniert und somit durch das Parken diese Fahrzeuge behindert werden. Das hat natürlich einen negativen Einfluss auf den Verkehrsfluss.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Hajooo schrieb am 3. Mai 2024 um 12:34:44 Uhr:



Gibt es da so etwas wie ein Gewohnheitsrecht ?

Nein.

Zitat:

wo sollen all die Autos hin?

Das ist das persönliche Problem der Besitzer, nicht das der Allgemeinheit.

Zitat:

@summercap schrieb am 3. Mai 2024 um 12:33:15 Uhr:


Hallo FTCK.
"Ehrlich währt am längsten "
Ich frage mich wie man einen solchen Vorschlag
machen kann.
Gruss
summercap

Hallo FTCK,
SORRY !
habe den Text falsch zugeordnet.
Gruss
summercap

Hallo,
Es gilt immer der Grundsatz :
" Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich
verboten ".
Habe ich auch deutlich, € - schmerzlich erfahren
müssen. SIEHE früheren Beitrag.
Gruss
summercap

Zitat:

@Hajooo schrieb am 3. Mai 2024 um 12:34:44 Uhr:


Ja, auf Gehwegen darf man nicht parken.
Gibt es da so etwas wie ein Gewohnheitsrecht ?
Über 10 Jahre wird es geduldet...

In verschiedenen Städten wurde Gehwegparken geduldet. In den letzten Jahren gibt es den starken Trend diese Duldung zu beenden.
Beispiel ist Karlsruhe, wo es bis 2019 in vielen engen Vierteln geduldet wurde. Die Duldung wurde mit Übergangszeit und Aufklärungsblättern in die Briefkästen der Anwohner in den betroffenen Stadtteilen beendet. Heute gibt es Gehwegparken nur noch in markierten Parkstreifen. Ein Ortsfremder, der nur sehr sporadisch parkt, mag überrascht werden, wenn sich die Praxis ändert.

Nach dem Bild ist das ein klarer Fall. Da kommen 55€ und die zahlst du, basta.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, da hatte der Strafzettelschreiber der Stadt sogar Vorsatz unterstellt, aber der Richter sah es anders (der wohnt da). Da war nämlich kein Hinweis auf einen Geh- und Radweg. Verfahren eingestellt und inzwischen steht da ein Schild.

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