Parkschein weitergabe verboten?
Hallo Forum!
Ich habe mal eine Frage:
Am vergangenen Dienstag war ich Unterwegs und brauchte Bargeld.
Also zum nächsten Automaten meiner Bank gefahren.
Vor Ort gilt Parken mit Parkschein, der am Automaten gekauft werden muss.
Normalerweise ziehe ich da keinen da das Geld abheben im Regelfall nur wenige
Minuten kostet. (Ja ich weiss as ist nicht korrekt)
Jedenfalls wollte ich halt wie immer ohne Ticket kurz zum
Geldautomaten, als mir auffiel das die Stadt gerade anfing Knöllchen zu verteilen.
Ich also 25ct für ein 30 Minuten Ticket gezogen und ins Fahrzeug gelegt.
Danach kurz zum Automaten und nach max. 5 Minuten wieder zurück.
Als ich an meinem Auto war, bemerkte ich einen Herren der sich ein Ticket ziehen wollte.
Ich sagte ihm das ich meins erst vor 5 Minuten gezogen hätte und noch 25Minuten drauf sind
und ob er es haben wollte.
Er bejahte dies. Die Parkraumkontrolleure bekamen das mit und wiesen mich und
den Herrn darauf hin, das eine Weitergabe des Tickets nicht erlaubt sei und der Herr
(nicht ich) somit als Parksünder mit entsprechenden Konsequenzen gelten würde (Knöllchen)
Ich erwiederte das mir das zwar neu sei, aber wenn die Herrschaften meinen das dies so ist
das wird das wohl so sein. (Hatte keinen Bock zu diskutieren)
Darf man wirklich ein gültiges Parkticket nicht weitergeben?
MfG
Surfkiller20
Beste Antwort im Thema
ich erwecke das thema hier nochmal zum leben, da ich nun eine antwort vom ordnungsamt Essen bekommen habe:
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
Ihre an das Ordnungsamt gerichtete e-mail vom 29.04.2011 wurde mir zur Beantwortung zugeleitet.
In Ihrer Mail stellen Sie die Frage, ob es erlaubt ist, einen noch nicht abgelaufenen Parkschein an einen weiteren Parker weiterzugeben.
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Gemäß § 13 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung darf an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein,der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Laufende Parkuhren oder gelöste Parkscheine weisen diesbezüglich u.a. das Ende der Parkzeit aus.Darüber hinaus wird Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten und Parkuhren angeordnet, um Parkraum mit hoher Nachfrage möglichst vielen Fahrzeugführern zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der v.g. Erläuterungen ist es erlaubt, einen Parkschein weiterzugeben, da dieser zur Überwachung der Endzeit dient und nach Ablauf den Parkraum für weitere Parkplatzsuchende zur Verfügung stellt.
Ich hoffe mit den o.g. Aussagen hilfreich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
112 Antworten
@notting
Den Schein solltest du annehmen, weil da in unserem Beispiel fast noch ne Stunde drauf ist, du aber nur ne halbe Stunde dafür bezahlen musst. Und ich der ich deinen Schein kriege, werd's ja wohl in deinen 20min wieder raus schaffen, spare mir also ebenfalls ne halbe Stunde an Parkkosten. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
@notting
Den Schein solltest du annehmen, weil da in unserem Beispiel fast noch ne Stunde drauf ist, du aber nur ne halbe Stunde dafür bezahlen musst.
Ich bezweifle aufgrund dieser Formulierung deine Aussage in
http://www.motor-talk.de/.../...-weitergabe-verboten-t3235220.html?...sehr stark. Lies vielleicht nochmal das Posting von mir, auf das du dich dort beziehst.
Zitat:
Und ich der ich deinen Schein kriege, werd's ja wohl in deinen 20min wieder raus schaffen, spare mir also ebenfalls ne halbe Stunde an Parkkosten. Was ist daran so schwer zu verstehen?
- Wenn die erste Zeit sowieso gratis ist, bringt es nichts außer Aufwand.
- Wenn die erste Zeit kostenpflichtig ist, muss jeder von euch einen gewissen Mindestbetrag bezahlen, damit ihr auch beide wieder rauskommt, bringt also nichts außer Aufwand.
notting
Der Link führt zum Startpost.
Ich zitiere dir jetzt mal die Parkkosten im einzigen Parkhaus, das ich bisher benutzt habe:
Parkdauer Parktarif
bis 20 Minuten frei
bis 2 Stunden 5,00 €
jede weitere angefangene Std. +2,00 €
Wenn ich jetzt 1h da war, zahle ich 5€. Wenn du ebenfalls 1h bleiben willst, hast du jetzt die Wahl, ob du mein Ticket und 3€ gegen dein frisch gezogenes Ticket tauschst. Ersparnis für mich: 2€. Ersparnis für dich: 3€. Wenn du nur 20min bleibst, dann tauschst du natürlich nicht. Es erschließt sich mir nicht, warum du dich gegen so simple Mathematik derart sperrst.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Der Link führt zum Startpost.Ich zitiere dir jetzt mal die Parkkosten im einzigen Parkhaus, das ich bisher benutzt habe:
Parkdauer Parktarif
bis 20 Minuten frei
bis 2 Stunden 5,00 €
jede weitere angefangene Std. +2,00 €Wenn ich jetzt 1h da war, zahle ich 5€. Wenn du ebenfalls 1h bleiben willst, hast du jetzt die Wahl, ob du mein Ticket und 3€ gegen dein frisch gezogenes Ticket tauschst. Ersparnis für mich: 2€. Ersparnis für dich: 3€. Wenn du nur 20min bleibst, dann tauschst du natürlich nicht. Es erschließt sich mir nicht, warum du dich gegen so simple Mathematik derart sperrst.
Das Verständnisproblem liegt glaube ich darin, dass man anders als beim Parkscheinautomaten ja nicht im Vorhinein für x Stunden bezahlt, und die Restparkdauer an einen Dritten weitergeben könnte, wenn möglich sondern i. d. R. ja NACH dem Parken das Ding in den Automaten steckt, der Dir sagt, wie lange Du geparkt hast, was das kostet und Du nach dem Bezahlen dann ca. 10-15min Zeit hast, mit DIESEM Ticket auszufahren, bevor die Karte an der Schranke nicht mehr gültig ist und Du nachlösen musst.
Demnach hast Du nur einen marginalen Gewinn bei wie Deinerseits dargestellter stundenweiser Abrechnung für die angefangene Stunde, die streng genommen ein anderer ausnutzen könnte.
Aber a) musst Du dafür im Vorhinein wissen , wann Deine Stunde angefangen hat (was ich z. B. nie weiß, nicht mal ob ich 1 oder 4 Stunden da geparkt hab)
b) musst Du auch einen in der kurzen Zeit finden
und c) steht auf der Karte ja meist nicht drauf, wann die gezogen wurde, also muss sich der andere da ganz auf Deine AUssage verlassen. Und was würdest Du jetzt einem sagen, der mit seinem unbeschrifteten Ticket daherkommt und sagt: "hey, ich hab jetzt die 2. angefangene Stunde grad 5min angebrochen; ich geb Dir n Euro und das Ticket und Du gibst mir Deins zum Ausfahren".
Ich zumindest würd nicht drauf eingehen. Da können ja auch 3 Tage Parkdauer drauf sein...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Dann die Ungleichstellung von Parkuhr und Parkscheinautomat - das schreit nach Karlsruhe BGH - mal wieder - wie inzwischen jedes zweite Gesetz?
Dann soll doch die Parkuhr (oder meinetwegen auch der Parkscheinautomat) vor Gericht ziehen. Kleingeld um den Anwalt zu bezahlen sollte sie (oder er) ja haben... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Der Link führt zum Startpost.
Hab's korrigiert. Scheint wohl ein gelegentlich auftretender Bug zu sein, dass im Posting-Link die Seite fehlt und so die Forums-Software das nicht rafft.
Zitat:
Ich zitiere dir jetzt mal die Parkkosten im einzigen Parkhaus, das ich bisher benutzt habe:
Parkdauer Parktarif
bis 20 Minuten frei
bis 2 Stunden 5,00 €
jede weitere angefangene Std. +2,00 €Wenn ich jetzt 1h da war, zahle ich 5€. Wenn du ebenfalls 1h bleiben willst, hast du jetzt die Wahl, ob du mein Ticket und 3€ gegen dein frisch gezogenes Ticket tauschst. Ersparnis für mich: 2€. Ersparnis für dich: 3€. Wenn du nur 20min bleibst, dann tauschst du natürlich nicht. Es erschließt sich mir nicht, warum du dich gegen so simple Mathematik derart sperrst.
Jetzt habe ich's verstanden. Das Problem war wohl, dass in deinem Fall verglichen mit meinen unnötig komplizierte Mathematik am Werk war, da die Kosten im Gegensatz zu "meinen" Parkhäusern extremst nichtlinear sind.
Gegenbeispiel: Erste 1h kostenlos, danach 0,5h- oder 1h-Takt (weiß gerade nicht), also nach der kostenlosen Zeit lineare Kosten mit Gratiszeit >= Gebührentakt. Versuche mir daraus mal ein Beispiel zu konstruieren, wo der eine spart ohne dass der andere Mehrkosten hat. Mir ist keines eingefallen.
notting
@Lehmann
Also hier steht das Datum drauf. Ich vergleiche das immer (naja, die drei oder vier mal halt) direkt beim Ziehen mit der Auto-Uhr und beim Aussteigen dann die Autouhr mit der Armbanduhr/dem Handy, damit ich eben nicht versehentlich 10min zu spät (m. E. gibt's ne Überlappungszeit von 5min die noch nicht angerechnet wird, bilde mir ein das steht auch entweder auf dem Ticket oder am Automaten) raus fahre und ne zusätzliche Stunde zahlen muss.
In so fern gibt's für den anderen auch kein Problem, nachzuvollziehen von wann das Ticket ist.
Dass ich nun einen finden muss... klar... Aber auf'm Parkplatz, wo ich im Vorhinein bezahle, muss ich ja in der genau so kurzen Zeit jemanden finden, der da grade parken will und dem mit meiner Restparkzeit auch geholfen ist. Hilft ja nix, wenn ich ne halbe Stunde zu verschenken habe, der nächste aber 2h parken will. Das ist im einen Fall nicht anders als im andern.
Das Problem ist wie gesagt ausschließlich die Bequemlichkeit, weil ich Leuten die's nicht so recht verstehen erst noch die Welt erklären muss.
OK, wenn bei Euren Parkhäusern auf den Tickets nix drauf steht, dann ist das ne andere Sache. Aber wer geht denn von sowas aus, wenn man's nur anders kennt?
@notting
Wenn die erste Stunde nix und jede weitere Stunde 2€ kostet, dann könnte z. B. jemand der grade die 2. Stunde versehentlich angebrochen hat, den Deal Ticket + 1€ mit jemandem machen der seiner Seits ohnehin 2h parken will. Beide sparen 1€.
Ist freilich nicht ganz so lohnend wie in "meinem" Parkhaus und je genauer die Zeiteinteilung ist, desto weniger lohnt es sich -> Bequemlichkeit verhindert Tickettausch, was ich ja von Anfang an sagte.
Bei uns in der Nähe gibts in der Innenstadt einen großen Parkplatz an dem es nur Tagestickets gibt. Die sind zugegebenermaßen mit 2,50€ nicht teuer, aber man hätte zumindest noch für Kurzzeitparker ein Ticket für 50Cent und 30min anbieten können. Denn außer die Angestellten der Geschäfte in der Umgebung parkt dort wohl niemand den ganzen Tag. Dementsprechend braucht man auch kaum ein Ticket zu ziehen weil immer gerade jemand wegfährt wenn man kommt.
Wobei man in so einem Fall vielleicht wirklich in Erwägung ziehen sollte, die 2,50€ noch mal zu zahlen, bevor die Stadt auf den Trichter kommt, dass 2€ pro Stunde zu nehmen rentabler wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Man kann auch ein Kümmelkorn spalten (scheinst du ja zu können).
Gut meine Aussage war etwas allgemein gefasst, aber ich dachte der Grundansatz ist erkennbar (zumindest für die meisten hier)!
Natürlich, darf laut § 13 III StVO JEDER Insasse deines Fzg. den Parkschein ziehen.
Nur muss er dies eben am Automaten tun und nicht bei dem netten Mann nebenan!
Des Pudels Kern ist also spalterei?
Sorry, was du schreibst steht nicht im §13.
Wer das Ding zieht ist vollkommen irrelevant. Was nicht gebunden ist, braucht nicht übertragen werden.
Relevant ist, das ein geparktes Fahrzeug ein aus dem Automaten gezogenes Ticket gut sichtbar im Innenraum hat.
Damit war die Behauptung der Reichsverkehrsraumüberwacher Mumpitz. Und es hat bisher noch keiner was gegenteiliges angebracht, ausser sachen, die garnirgends stehen.
Und wenn ich ner Omma helf das High Tech Teil zu benutzen, dann ist das auch legal und als Pfadfinder meine höchste Pflicht.
Wir brauchen ein Urteil😉 Also freiwillige vor!!! Gebt einen Parkschein unter den Augen des Ordungsamtes weiter. Kassiert das Ticket und zieht vor das Gericht. Der Richter wird Urteilen und das gilt dann. 😉 Ich esse Chips derweil
Wir brauchen uns nur an die Gesetze halten, wie sie im Buche stehen, und keinen Schrott dazuerfinden.
Dass sowas von hochoffizieller Stelle auch noch verbreitet wird ist traurig, aber wohl nicht unüblich.
Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Wir brauchen uns nur an die Gesetze halten, wie sie im Buche stehen, und keinen Schrott dazuerfinden.
Mach doch,
VwV StVO §13, VII
http://...svorschriften-im-internet.de/...26012001_S3236420014.htm?...
§6a Abs.1 u. 6 StVG
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__6a.html
Was man da in den Automaten einwirft, ist eine Gebühr für eine Amtshandlung - die Erteilung einer (Park)-Berechtigung.
Problem 1:
Berechtigungen sind regelmäßig nicht übertragbar. Auch wenn es Ausnahmen gibt, wie zB. eine erteilte Baugenehmigung bei der Veräußerung eines Grundstücks. Ausnahmen sind Ausnahmen und kein Regelfall, wäre es der Regelfall bräuchte man nicht eine derartige Übertragung als zulässig erklären.
Problem 2:
Der "Abgeber" des Zettels ist verwaltungsrechtlich nicht in der Lage, irgendwelche Berechtigungen zu erteilen. Er darf derartige Amtshandlungen nicht durchführen, weil er weder Gemeinde noch Träger der Straßenbaulast ist oder per Rechtsverordnung dazu berechtigt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
@notting
Wenn die erste Stunde nix und jede weitere Stunde 2€ kostet, dann könnte z. B. jemand der grade die 2. Stunde versehentlich angebrochen hat, den Deal Ticket + 1€ mit jemandem machen der seiner Seits ohnehin 2h parken will. Beide sparen 1€.
Ist freilich nicht ganz so lohnend wie in "meinem" Parkhaus und je genauer die Zeiteinteilung ist, desto weniger lohnt es sich -> Bequemlichkeit verhindert Tickettausch, was ich ja von Anfang an sagte.
Nur dumm dass das ein Einkaufszentrum ist, wo die wahrscheinlich meisten nur die Gratis-Zeit nutzen und wenn sie länger parken nicht wissen, wie lang genau.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Mach doch,Zitat:
Original geschrieben von tullux01
Wir brauchen uns nur an die Gesetze halten, wie sie im Buche stehen, und keinen Schrott dazuerfinden.VwV StVO §13, VII
http://...svorschriften-im-internet.de/...26012001_S3236420014.htm?...§6a Abs.1 u. 6 StVG
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__6a.htmlWas man da in den Automaten einwirft, ist eine Gebühr für eine Amtshandlung - die Erteilung einer (Park)-Berechtigung.
... was aber nur für die städtischen Parkplätze und nicht für die privat bewirtschafteten Parkräume gelten dürfte...
notitng