Parkschein weitergabe verboten?

Hallo Forum!

Ich habe mal eine Frage:

Am vergangenen Dienstag war ich Unterwegs und brauchte Bargeld.
Also zum nächsten Automaten meiner Bank gefahren.
Vor Ort gilt Parken mit Parkschein, der am Automaten gekauft werden muss.
Normalerweise ziehe ich da keinen da das Geld abheben im Regelfall nur wenige
Minuten kostet. (Ja ich weiss as ist nicht korrekt)
Jedenfalls wollte ich halt wie immer ohne Ticket kurz zum
Geldautomaten, als mir auffiel das die Stadt gerade anfing Knöllchen zu verteilen.

Ich also 25ct für ein 30 Minuten Ticket gezogen und ins Fahrzeug gelegt.
Danach kurz zum Automaten und nach max. 5 Minuten wieder zurück.
Als ich an meinem Auto war, bemerkte ich einen Herren der sich ein Ticket ziehen wollte.
Ich sagte ihm das ich meins erst vor 5 Minuten gezogen hätte und noch 25Minuten drauf sind
und ob er es haben wollte.
Er bejahte dies. Die Parkraumkontrolleure bekamen das mit und wiesen mich und
den Herrn darauf hin, das eine Weitergabe des Tickets nicht erlaubt sei und der Herr
(nicht ich) somit als Parksünder mit entsprechenden Konsequenzen gelten würde (Knöllchen)

Ich erwiederte das mir das zwar neu sei, aber wenn die Herrschaften meinen das dies so ist
das wird das wohl so sein. (Hatte keinen Bock zu diskutieren)

Darf man wirklich ein gültiges Parkticket nicht weitergeben?

MfG
Surfkiller20

Beste Antwort im Thema

ich erwecke das thema hier nochmal zum leben, da ich nun eine antwort vom ordnungsamt Essen bekommen habe:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,


Ihre an das Ordnungsamt gerichtete e-mail vom 29.04.2011 wurde mir zur Beantwortung zugeleitet.
In Ihrer Mail stellen Sie die Frage, ob es erlaubt ist, einen noch nicht abgelaufenen Parkschein an einen weiteren Parker weiterzugeben.

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:


Gemäß § 13 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung darf an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein,der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Laufende Parkuhren oder gelöste Parkscheine weisen diesbezüglich u.a. das Ende der Parkzeit aus.

Darüber hinaus wird Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten und Parkuhren angeordnet, um Parkraum mit hoher Nachfrage möglichst vielen Fahrzeugführern zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der v.g. Erläuterungen ist es erlaubt, einen Parkschein weiterzugeben, da dieser zur Überwachung der Endzeit dient und nach Ablauf den Parkraum für weitere Parkplatzsuchende zur Verfügung stellt.


Ich hoffe mit den o.g. Aussagen hilfreich gewesen zu sein und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


@Manitoba:
Du bist fast richtig unterwegs nur eben falsch mit deinen Schlüssen!
Les mal den Par. 13 weiter:
Abs. 3: dort steht was mit der Ausnahme, wann ein Automat nicht zu bedienen ist!
hier liegt keine Ausnahme vor, der Parkscheinautomat muss also bedient werden. Da de Weitergebende nunmal kein Parkscheinautomat od. Parkscheinausgeber i.S.d. Gesetzes ist liegt hier durch den entgegen nehmenden Autofahrer ein Verstoss gegen Par. 13 StVO vor. denn er erlangte ja einen Parkschein, ohne wie vorgeschrieben einen Parkscheinautomaten zu betaetigen.

Und was ist, wenn meine Frau das Teil holt? (weil ich Gepaeck auslade z.b.)

Darf die das auch nicht an mich weitergeben? Sie hat weder Fuehrerschein noch Auto, kommt also als Nutzer garnicht in Frage.

Und wenn ich meinen Hund drauf abrichte Parkscheine zu ziehen?

Die Gebuehr an sich ist doch weder Fahrzeug noch Stellplatz noch Personenbezogen - also das Parkrecht eigentlich ueberhaupt nicht erwerbbar?

Dann die Ungleichstellung von Parkuhr und Parkscheinautomat - das schreit nach Karlsruhe BGH - mal wieder - wie inzwischen jedes zweite Gesetz?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star


OK, es könnte am Ende des Tages darauf hinauslaufen, daß, wie beschrieben, die Weitergabe eines Parkscheines mit Restlaufzeit erlaubt ist, aber eben nicht die besagte, rechtliche Wirkung entfaltet.

Wir haben es damit also (einmal wieder) mit einem Gesetz bzw. einer Verordnung zu tun, welche völlig weltfremd ist und damit vom Bürger in der Praxis nicht akzeptiert wird. Was ggf. nicht vor Strafe schützt. Insofern hatte dieser Thread etwas sehr gutes an sich, nun weiß man Bescheid, was zu beachten ist.

Ich verstehe nicht, aus welchem Grund die Regelung weltfremd sein soll.

Du bezahlst eine gewisse Gebühr und bist berechtigt, Dein Fahrzeug für eine gewisse Zeit zu parken. Wenn Du entscheidest, die volle Parkzeit nicht auszunutzen ( aus welchen Gründen auch immer ), ist es Deine Sache.

In einem Parkhaus berechnet sich die Höhe der Parkzahlung nach dem Zeitraum zwischen Ein- und Ausfahrt. Da meist nach vollen Stunden abgerechnet wird, kann es vorkommen, dass man bei Überschreiten eines Zeitpunktes um eine Minute den Preis für eine ganze Stunde bezahlen muss.
Du wirst es ja hier auch nicht als weltfremd bezeichnen, wenn es nicht erlaubt ist, dass ein anderes Fahrzeug die unverbrauchten 59 Minuten "abparkt".

O.

Parkhaeuser sind kein oeffentlicher Raum sondern (meistens) Privat bewirtschaftet.

Wer sagt denn, es sei nicht erlaubt, ein Parkhaus-Ticket weiter zu geben?

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wer sagt denn, es sei nicht erlaubt, ein Parkhaus-Ticket weiter zu geben?

Das hat wohl ehr etwas damit zu, dass es praktisch kaum möglich ist ein Parkhausticket weiter zugeben.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wer sagt denn, es sei nicht erlaubt, ein Parkhaus-Ticket weiter zu geben?

Natürlich geht das, musst nur die Schranke umfahren/absägen oder durch die Wand fahren. Jetzt klarer?

notting

Ich sehe jetzt rein praktisch nicht so das übermäßige Problem, jemandem der grade rein kommt, das Ticket das grade die zwote Stunde angebrochen hat selbiges und Geld für z. B. anderthalb Stunden in die Hand zu drücken im Austausch für das kostenlose 20min Ticket was man dann von ihm bekommt.
Das scheitert doch lediglich an Bequemlichkeit.

Keine Ahnung, was ihr da schon wieder von Schranke absägen oder durch Wände fahren faselt.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ich sehe jetzt rein praktisch nicht so das übermäßige Problem, jemandem der grade rein kommt, das Ticket das grade die zwote Stunde angebrochen hat selbiges und Geld für z. B. anderthalb Stunden in die Hand zu drücken im Austausch für das kostenlose 20min Ticket was man dann von ihm bekommt.
Das scheitert doch lediglich an Bequemlichkeit.

Keine Ahnung, was ihr da schon wieder von Schranke absägen oder durch Wände fahren faselt.

Sorry, aber IMHO ist das Problem, was _du_ faselst. Ich kenne das mit den Parkhäusern so:

1. Vor die Einfahrt-Schranke fahren, Karte ziehen und wenn die Schranke sich dann öffnet reinfahren.

2. Parken.

3. Am Bezahl-Automaten bezahlen, sonst kommt man nachher nicht raus.

4. Karte an dem Kasten vor der Ausfahrtsschranke zum Öffnen der Schranke einstecken und wenn die Schranke offen ist rausfahren.

Ich habe noch nie ein gebührenpflichtiges Parkhaus gesehen, wo das anders ist.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ich sehe jetzt rein praktisch nicht so das übermäßige Problem, jemandem der grade rein kommt, das Ticket das grade die zwote Stunde angebrochen hat selbiges und Geld für z. B. anderthalb Stunden in die Hand zu drücken im Austausch für das kostenlose 20min Ticket was man dann von ihm bekommt.
Das scheitert doch lediglich an Bequemlichkeit.

Keine Ahnung, was ihr da schon wieder von Schranke absägen oder durch Wände fahren faselt.

Das würd eh an der Tatsache scheitern, dass die keinen Dummen findest der da mitmacht! (od. zumindest schwer jemanden findest!)

Wenn ich in ein PH fahre nehm ich doch dein Ticket und dein Geld nicht wirklich an. Da müsste ich doch schön blöd sein. Ich will doch nur 19min bleiben und müsste dann für deinen Gefallen zahlen!

Zitat:

Original geschrieben von tullux01


Und was ist, wenn meine Frau das Teil holt? (weil ich Gepaeck auslade z.b.)

Man kann auch ein Kümmelkorn spalten (scheinst du ja zu können).

Gut meine Aussage war etwas allgemein gefasst, aber ich dachte der Grundansatz ist erkennbar (zumindest für die meisten hier)!

Natürlich, darf laut § 13 III StVO JEDER Insasse deines Fzg. den Parkschein ziehen.

Nur muss er dies eben am Automaten tun und nicht bei dem netten Mann nebenan!

Zitat:

Dann die Ungleichstellung von Parkuhr und Parkscheinautomat - das schreit nach Karlsruhe BGH - mal wieder - wie inzwischen jedes zweite Gesetz?

Wieso Ungleichstellung?!?

noch vorhandenes "Guthaben" auf einer Parkuhr darf "abgeparkt" werden, daher wohl "Ungleichstellung" 😉

Warum werden wohl immer mehr Parkuhren durch Parkautomaten ersetzt....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Warum werden wohl immer mehr Parkuhren durch Parkautomaten ersetzt....

Weil man dann nicht mehr für jedes einzelne Fahrzeug ein Stück wartungsanfällige Technik hat, sondern nur noch 1x für eine gewisse Anzahl von Parkplätzen?

notting

@notting
Genau so kenne ich das auch. Und wo liegt nun dein Verständnisproblem bei dem was ich schreibe?

@Hugaar
Klar, wenn du selber in den 20min bleibst, dann tauschst du sicher nicht. Aber willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, es gäbe ausschließlich 20min-Parker?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


@notting
Genau so kenne ich das auch. Und wo liegt nun dein Verständnisproblem bei dem was ich schreibe?

Nachdem man bezahlt hat, muss man innerhalb einer gewissen Zeit das Parkhaus verlassen bzw. warum sollte ich einen unbezahlten Parkschein annehmen und dadurch dann noch die Parkgebühren vom Vorgänger zahlen? Und oftmals müsste man dann ja noch zusätzlich den kleinsten Tarif bezahlen, um mit dem frischen Ticket vom anderen wieder rauszukommen oder wenn die erste Zeit sowieso gratis ist, wird's für den anderen, der <0,xh, die du vom Tarif her unnötig bezahlt hast und er deswegen nutzen kann, im Endeffekt teurer.

notting

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