- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Parkschein weitergabe verboten?
Parkschein weitergabe verboten?
Hallo Forum!
Ich habe mal eine Frage:
Am vergangenen Dienstag war ich Unterwegs und brauchte Bargeld.
Also zum nächsten Automaten meiner Bank gefahren.
Vor Ort gilt Parken mit Parkschein, der am Automaten gekauft werden muss.
Normalerweise ziehe ich da keinen da das Geld abheben im Regelfall nur wenige
Minuten kostet. (Ja ich weiss as ist nicht korrekt)
Jedenfalls wollte ich halt wie immer ohne Ticket kurz zum
Geldautomaten, als mir auffiel das die Stadt gerade anfing Knöllchen zu verteilen.
Ich also 25ct für ein 30 Minuten Ticket gezogen und ins Fahrzeug gelegt.
Danach kurz zum Automaten und nach max. 5 Minuten wieder zurück.
Als ich an meinem Auto war, bemerkte ich einen Herren der sich ein Ticket ziehen wollte.
Ich sagte ihm das ich meins erst vor 5 Minuten gezogen hätte und noch 25Minuten drauf sind
und ob er es haben wollte.
Er bejahte dies. Die Parkraumkontrolleure bekamen das mit und wiesen mich und
den Herrn darauf hin, das eine Weitergabe des Tickets nicht erlaubt sei und der Herr
(nicht ich) somit als Parksünder mit entsprechenden Konsequenzen gelten würde (Knöllchen)
Ich erwiederte das mir das zwar neu sei, aber wenn die Herrschaften meinen das dies so ist
das wird das wohl so sein. (Hatte keinen Bock zu diskutieren)
Darf man wirklich ein gültiges Parkticket nicht weitergeben?
MfG
Surfkiller20
Beste Antwort im Thema
ich erwecke das thema hier nochmal zum leben, da ich nun eine antwort vom ordnungsamt Essen bekommen habe:
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
Ihre an das Ordnungsamt gerichtete e-mail vom 29.04.2011 wurde mir zur Beantwortung zugeleitet.
In Ihrer Mail stellen Sie die Frage, ob es erlaubt ist, einen noch nicht abgelaufenen Parkschein an einen weiteren Parker weiterzugeben.
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Gemäß § 13 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung darf an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein,der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Laufende Parkuhren oder gelöste Parkscheine weisen diesbezüglich u.a. das Ende der Parkzeit aus.
Darüber hinaus wird Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten und Parkuhren angeordnet, um Parkraum mit hoher Nachfrage möglichst vielen Fahrzeugführern zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der v.g. Erläuterungen ist es erlaubt, einen Parkschein weiterzugeben, da dieser zur Überwachung der Endzeit dient und nach Ablauf den Parkraum für weitere Parkplatzsuchende zur Verfügung stellt.
Ich hoffe mit den o.g. Aussagen hilfreich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ähnliche Themen
112 Antworten
Bei uns fahren die Ordungshueter auf Zeitlich begrenzten Gratisparkplætzen mit einer Digicam durch und machen Bilder von allen Fahrzeugen. Spæter kommt er wieder und Vergleicht die Bilder. Wer dann længer steht als erlaubt bekommt nen Ticket.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Bei uns fahren die Ordungshueter auf Zeitlich begrenzten Gratisparkplætzen mit einer Digicam durch und machen Bilder von allen Fahrzeugen. Spæter kommt er wieder und Vergleicht die Bilder. Wer dann længer steht als erlaubt bekommt nen Ticket.
Woher wollen die dann wissen, dass man nicht eine Runde gedreht hat und dann wieder drauf ist? Bzw. gibt's da kein Parkschein-Automaten, wo man eben ein zeitlich begrenztes Ticket ziehen kann, wo dann eben auf dem Ticket "bis xx:xx Uhr" steht?
notting
Um genau solchen Ärger mit den Parknazis zu umgehen, lege ich mein Ticket immer in den Automaten zurück, wenn mehr als 20 Minuten drauf sind. Durch die Haltenase am Auswurf geht das sogar bei Wind ganz gut. Das ist dann auch keine persönliche Übergabe mehr
In Parkhäuser fahre ich nach Möglichkeit gar nicht, da ich es zweimal erlebt habe, daß der Zahlautomat seine ganz eigene Zeitrechnung hatte und ich deswegen jeweils 2 Euro extra zahlen mußte, obwohl ich noch "in der Zeit" war. Die Menschen an der Betreiberhotline waren da auch keine Hilfe.
Bei knackigen Parkgebühren ist es auch durchaus das Risiko wert, auf die Unschuldsvermutung zu setzen und gar kein Ticket zu lösen.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Wir brauchen ein UrteilAlso freiwillige vor!!! Gebt einen Parkschein unter den Augen des Ordungsamtes weiter. Kassiert das Ticket und zieht vor das Gericht. Der Richter wird Urteilen und das gilt dann.
Ich esse Chips derweil
Das klappt in der Theorie, aber in der Praxis dauerts ewig. Ich bin ein freiwilliger, in Sachen geben und nehmen. Bis jetzt ist noch nix passiert. Ich glaub, bis da mal was passiert dauerts Jahre. Vielleicht erlebe ich diesen Zeitpunkt gar nicht mehr. Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn ein neuer Borduser die Suchfunktion findet, in diesen Beitrag schreibt, was passiert ist, und dann als Leichenfledderer beschimpfit wird, weil das Thema irgendwo auf den letzten Seiten steht.
Ich verstehe auch nicht, was die ganze Diskussion soll. Führt das jetzt dahin, das fast alle so weitermachen wie immer, und die Gesetzesprediger nun die geschenkten (rechtlich vielleicht ungültigen) Tickets nicht mehr annehmen? Irgendwie stelle ich lagsam fest, das die Gesetzesprediger an der Sache mit den Parktickets draufzahlen.
Jetzt seid doch mal alle erlich. Ihr geht zum Automaten, und da liegt unten ein gebrauchtes, aber noch mit Restzeit versehenes (ich vermeide das Wort gülltiges) Ticket. Das packt sich ja wohl doch jeder ein, wenn die Restzeit passt, und der es vor dem kauf eines neuen Tickets sieht.
Genau so fährt ja auch jeder aus der Parklücke raus, wenn die Zeit abgelaufen ist, und sucht sich einen neuen Parkplatz. Denn die Gebühr kann nicht verlängert werden, sondern muss für jeden Parkplatz neu beantragt werden...

Man kanns manchmal auch übertreiben.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Irgendwie stelle ich lagsam fest, das die Gesetzesprediger an der Sache mit den Parktickets draufzahlen.
Wozu das Ganze nun auf eine persönliche Ebene drehen?
Hier wurde nach den rechtlichen Hintergründen gefragt und wenn man dies beantworten kann, kommen solche Sachen wie "Gesetzesprediger" - hast Du derartiges tatsächlich nötig, warum?
Zitat:
Jetzt seid doch mal alle erlich. Ihr geht zum Automaten, und da liegt unten ein gebrauchtes, aber noch mit Restzeit versehenes (ich vermeide das Wort gülltiges) Ticket. Das packt sich ja wohl doch jeder ein, wenn die Restzeit passt, und der es vor dem kauf eines neuen Tickets sieht.
Was hat das damit zu tun, dass man sich mit den Hintergründen auskennt?
Wer sich auskennt, der macht es nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Irgendwie stelle ich lagsam fest, das die Gesetzesprediger an der Sache mit den Parktickets draufzahlen.
Wozu das Ganze nun auf eine persönliche Ebene drehen?
Hier wurde nach den rechtlichen Hintergründen gefragt und wenn man dies beantworten kann, kommen solche Sachen wie "Gesetzesprediger" - hast Du derartiges tatsächlich nötig, warum?
Warum fühlst du dich persönlich angesprochen?

Es ist halt nur so, das schon seit 7 Seiten darüber geschrieben wird. In manchen beiträgen steht sowas wie "man sollte es Zahlen", usw. Ich verstehe darunter, das die anderen es zahlen sollen, aber man selbst es bei passender Gelegenheit nicht macht. Solche Leute sind für mich Gesetzesprediger.
Was aber auch der Fall ist, das es Leute gibt, die auf vieles in ihrem Leben verzichten, weil sie sich genau nach dem Gesetz halten. Sie machen quasi das Gesetz zu ihrem Hobby, und sorgen dafür, das jeder es einhällt.
Die Antwort auf die Frage steht mit Quellenangabe bereits auf seite 2, und wurde seit dem bereits mehrmals wiederholt. Seit dem dreht man sich praktisch nur noch im Kreis. Wer sich dabei immer wieder wiederholt ist für mich halt auch ein Prediger.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Bei uns fahren die Ordungshueter auf Zeitlich begrenzten Gratisparkplætzen mit einer Digicam durch und machen Bilder von allen Fahrzeugen. Spæter kommt er wieder und Vergleicht die Bilder. Wer dann længer steht als erlaubt bekommt nen Ticket.
Wow ! Das nennt sich Fortschritt. In Nordamerika wird bei zeitlich limitierten Parkerlaubnissen häufig noch ein gelber Kreidestrich über Reifen und Boden gemacht, um Bewegungen festzustellen !
ich erwecke das thema hier nochmal zum leben, da ich nun eine antwort vom ordnungsamt Essen bekommen habe:
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
Ihre an das Ordnungsamt gerichtete e-mail vom 29.04.2011 wurde mir zur Beantwortung zugeleitet.
In Ihrer Mail stellen Sie die Frage, ob es erlaubt ist, einen noch nicht abgelaufenen Parkschein an einen weiteren Parker weiterzugeben.
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Gemäß § 13 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung darf an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein,der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Laufende Parkuhren oder gelöste Parkscheine weisen diesbezüglich u.a. das Ende der Parkzeit aus.
Darüber hinaus wird Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten und Parkuhren angeordnet, um Parkraum mit hoher Nachfrage möglichst vielen Fahrzeugführern zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der v.g. Erläuterungen ist es erlaubt, einen Parkschein weiterzugeben, da dieser zur Überwachung der Endzeit dient und nach Ablauf den Parkraum für weitere Parkplatzsuchende zur Verfügung stellt.
Ich hoffe mit den o.g. Aussagen hilfreich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hallo andy_112
Vielen Dank für Deine Mühe und die Veröffentlichung hier
Stellt sich nur die Frage ob es die anderen Ordnungsämter in den verschiedenen Kommunen und Bundesländern auch so sehen
Viele Grüße vom Pastaflizzer
Ja das ist die Frage..ich habe letztens erst unsere Rechtler im Hause angetroffen....aus dem Stehgreif sehen die Verkehrsrechtler es so wie das Ordnungsamt, die Verwaltungsrechtler könnten da schon eher Probleme sehen....die Strafrechtler frag ich erst gar nicht da kommen große ? Da sich von denen niemand damit wirklich mal befasst hat, brauchen diese selbst auch einige Zeit um sich erst einzulesen um eine qualifizierte Aussage zu treffen...
Dann bin ich ja froh dass das Ordnungsamt da jetzt ein wenig Klarheit schaffen konnte..jedenfalls wie die Stadt Essen damit verfährt
Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Hallo andy_112![]()
Vielen Dank für Deine Mühe und die Veröffentlichung hier![]()
...
bidde, bidde, war keine mühe. als ich nach 3 wochen noch keine antwort hatte, habe ich ja schon gar nciht mehr damit gerechnet, dass da überhaupt noch etwas kommt. ^^ vielleicht steht bei den beamten nur 1x im monat e-mails abrufen auf der tagesordnung.

Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Rein rechtlich habe ich da keine Ahnung, mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir aber das Du für 30 Minuten gelöhnt hast, wer da nun drauf steht ist doch sch...egal, das Ticket ist weder Personen- noch KFZ- gebunden.
... ist es eben nicht und die Kontrolleure wissen ganz genau welches Auto wie lange dort parkt. Wer da kein Ticket bekommt hat einfach Glück gehabt, dass die Kontrolle schon "durch" ist und auch nicht noch mal vorbei kommt. Aber, verlassen würde ich mich darauf nicht, zumal die Kommunen alle nach weiteren Einnahmequellen suchen. Und, rechtlich gesehen steht der nächste OHNE Ticket da, SO hat's mir eine Politesse erklärt! Also vorsicht und lieber den Euro zahlen, zumal die Ticketpreise erhöht wurden.
Gräbst du gerade alle alten Threads zum Thema Parken aus?
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
... ist es eben nicht und die Kontrolleure wissen ganz genau welches Auto wie lange dort parkt. Wer da kein Ticket bekommt hat einfach Glück gehabt, dass die Kontrolle schon "durch" ist und auch nicht noch mal vorbei kommt. Aber, verlassen würde ich mich darauf nicht, zumal die Kommunen alle nach weiteren Einnahmequellen suchen. Und, rechtlich gesehen steht der nächste OHNE Ticket da, SO hat's mir eine Politesse erklärt! Also vorsicht und lieber den Euro zahlen, zumal die Ticketpreise erhöht wurden.
Ich sehe an der Weitergabe eines noch gültigen Parktickets kein Problem.
Aus folgendem Grund.
Betrachte den gültigen Parkschein mal als Parkuhr.
Da der Fahrer 1 einen Parkschein gelöst hat nehmen wir an für 1 Std. aber in 20 Min. fertig war kann er doch ohne weiters den Parkschein an seinen z.B. Hintermann der gerade ankommt weitergeben.
Wäre dort eine Parkuhr, dann fährt Fahrer 1 weg und Fahrer 2 kann sich auf den Parkplatz v. Fahrer 1 stellen dessen Parkuhr noch nicht abgelaufen ist.