Parkscheibe muss blau sein ??
Guten Abend alle zusammen,
ich glaub, so ganz richtig ist mein Beitrag hier nicht - aber wußte auch nicht, wo ich ihn sonst im Forum hinsetzen kann ! also sorry sollte er hier falsch sein !
Und zwar hab ich folgende Frage: Hab meiner nichte zur bestandenen Führerscchein Prüfung unter anderem so eine rosa Parkscheibe geschenkt so eine hier ! Das was ein Mädel halt so braucht - dachte ich !! Sie hat sich auch über ihr kleines Auto-Tuning-Paket total gefreut ! ... bis vor 3 Wochen !! Als sie bei uns in der Innenstadt geparkt hat und vorschriftsgemäß ihre Parkscheibe eingestellt hat, innerhalb der vorgegebenen Zeit wiederkam und - ihr Ticket entdeckt hat !! Sie konnte das natürlich gar nicht verstehen *kleiner Schock* meine Schwester hat dann einmal nachgefragt und ihr wurde mitgeteilt, dass rosa Parkscheiben nicht zulässig seien lt. Verkehrsordnung müssten diese blau sein !
Erst dachte ich, sie ver**** mich, aber sie meinte, das dies die Auskunft sei, die sie erhalten habe. Folglich sein das Parkticket auch rechtens !! Ich hab es dann bezahlt ! aber ich ärgere mich darüber, ich verschenke etwas und dann sowas ... Meine Frage nun: ist das wirklich so ?? müssen die Dinger blau sein ? ist doch eigentlich total egal !!
Danke im voraus !!
Beste Antwort im Thema
Ist leider so, gab da schon einige Fälle. Deutsches Beamtentum eben. Mitdenken und Ermessensspielraum nicht erlaubt bzw. erwünscht.
Dem normalen Menschen ist klar: Parkscheibe mit korrekter Uhrzeit, Parkzeit wurde nicht überschritten, also alles toll.
Die ******** vom Ordnungsamt freut sich über die Rosa scheibe, so hat sie der Stadt wieder 10€ in die Kasse gespült.
Will da noch jemand davon reden das es hier nicht um Abzocke geht?
165 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ist es in anderen Ländern egal was man sich da hinter die Scheibe packt ?
Es geht hier ums Prinzip. Eine Parkscheibe war hinter der Windschutzscheibe hinterlegt und korrekt eingestellt. Ob diese nun wie vorgeschrieben blau ist, oder Pink oder grün, ändert nichts an der Tatsache, dass die Nichte des TE ihrer Pflicht nachgegangen ist und das Fahrzeug mit einer Parkscheibe gekennzeichnet hat.
Und mit genau dieser Begründung würde ich den Strafzettel anfechten.
Alles andere ist Abzocke, Willkür und Korintenkackerei.
Eben nicht! Wenn es heisst, dass die blau sein muss, dann hat die auch blau zu sein. Es ist gesetzlich geregelt, fertig. Wenn ich mir 100W-Birnen in den Scheinwerfer schraube dann ist es das gleiche. Ich bin meiner Pflicht bzgl. der Beleuchtung am Fahrzeug nachgekommen, aber es ist die falsche bzw. nicht zugelassene. Ich verstehe die Diskussion nicht.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Da einzelne wohl ein Problem mit Normen und korrekten Farben haben könnten wir ja mal über grüne Rücklichter mit lila Blinkern nachdenken, oder die grüne Plakette rot machen ...
Sind ja nur Farben. Solln se doch lesen, welche Norm drauf steht. 🙄
Äpfel und Birnen?
Rücklichter haben einen Sinn, die müssen Rot sein und das ist auch richtig so. Genauso wie Blinker Orange bzw. Rot sein müssen und Blaulicht blau. Auch die Plakettenfarbe ist vorgegeben und kann nicht geändert werden da es sich um ein Dokument handelt. Die Parkscheibe ist kein Dokument und eine andere Farbe beinträchtigt weder funktion, noch Lesbarkeit oder die Sicherheit. Also wayne?
Ich habe grade eben übrigens nochmal auf meine geschaut, da ist vorne Werbung drauf, also eigentlich ja auch nicht zulässig?!
VERDAMMT NOCHMAL NEIN!Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Eben nicht! Wenn es heisst, dass die blau sein muss, dann hat die auch blau zu sein. Es ist gesetzlich geregelt, fertig. Wenn ich mir 100W-Birnen in den Scheinwerfer schraube dann ist es das gleiche. Ich bin meiner Pflicht bzgl. der Beleuchtung am Fahrzeug nachgekommen, aber es ist die falsche bzw. nicht zugelassene. Ich verstehe die Diskussion nicht.
Die 100W Leuchten gefährden den Gegenverkehr durch Blendung und können den Reflektor zum schmelzen bringen. Ganz klare Sache. Parkscheibe = tut keinem was. Was ist da so schwer zu begreifen?
Zitat:
Original geschrieben von wazzup
Parkscheibe = tut keinem was.
Was ist da so schwer zu begreifen?
Es ist sch****egal ob die einem was tut oder nicht - sie ist NICHT ZUGELASSEN, da sie als Verkehrszeichen gewertet wird!! Da frage ich mich, was daran (StVO Bild 319) so schwer zu begreifen ist?! Es kann ein Bußgeld geben, muss es aber nicht. In diesem Fall - Pech gehabt.
mfg
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Es geht hier ums Prinzip. Eine Parkscheibe war hinter der Windschutzscheibe hinterlegt und korrekt eingestellt. Ob diese nun wie vorgeschrieben blau ist, oder Pink oder grün, ändert nichts an der Tatsache, dass die Nichte des TE ihrer Pflicht NICHT nachgegangen ist unddas Fahrzeugdie Ankuftszeit mit einer Parkscheibegekennzeichnetangegeben hat.
Ich hab mal leichte Verbesserungen vorgenommen.
Die Pflicht wär erfüllt gewesen bei einer blauen Parkscheibe, sie markiert nicht ihr Auto damit sondern gibt ihre Ankuftszeit an.
Zitat:
Und mit genau dieser Begründung würde ich den Strafzettel anfechten.
Alles andere istAbzocke, Willkürund Korintenkackerei.
Also Abzocke ist so ein böses Wort, das sollte langlsam mal verboten werden!
Willkür kann es auch nicht sein, da lediglich ein Gesetz angewenet wurde!
Über Ko...ka... könnte man streiten! Mich persönlich würde eine rosa Parkscheibe auch nicht aufregen. Hier in unserer schönen Stadt schaut das OA auch darüber hinweg. Die dulden sogar einen Zettel mit der Ankunftszeit wenn man keine Parkscheibe hat.
vote for close, das artet hier langsam aus.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich hab mal leichte Verbesserungen vorgenommen.
Die Pflicht wär erfüllt gewesen bei einer blauen Parkscheibe, sie markiert nicht ihr Auto damit sondern gibt ihre Ankuftszeit an.
Naja, das ist dieselbe Ko....ka....
Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Es ist sch****egal ob die einem was tut oder nicht - sie ist NICHT ZUGELASSEN, da sie als Verkehrszeichen gewertet wird!! Da frage ich mich, was daran (StVO Bild 319) so schwer zu begreifen ist?! Es kann ein Bußgeld geben, muss es aber nicht. In diesem Fall - Pech gehabt.Zitat:
Original geschrieben von wazzup
Parkscheibe = tut keinem was.
Was ist da so schwer zu begreifen?
Genau! Und das steht so im Gesetz, also muss es ja richtig sein!!!! Gesetze kommen ja von Gott persönlich und dürfen nicht in Frage gestellt werden! Und jeder muss jedes Gesetz kennen, sonst gibts eine Strafe! Nur blau ist legal, warum und weshalb, danach muss man nicht fragen. Es ist ja schliesslich Gesetz!
Merkste was? Nur weil irgendwer mal gemeint hat das ne Parkscheibe Blau und 11x15cm gross zu sein hat (völlig willkürliche Werte) stellt das für den Staat eine legitimation da die Hand aufzuhalten bei farbliche Abweichung? Ja doch, das klingt plausibel. Das ist Willkür in Reinstform, nichts anderes.
Eine Parkscheibe ist kein Verkehrszeichen, keine Urkunde und auch kein Geschenk Gottes.
Es ist einfach eine Anzeige zu welcher Zeit man geparkt, damit kontrollierbar ist ob man sich als braver Bürger an die Hochstparkzeit hält. So einfach ist das.
Von paraktischer Seite her also nichts anderes als ne Uhrzeitangabe, und die Uhr zu lesen lernt man in der 1. Klasse oder sogar noch früher. Es ist also völlig wurscht ob da nun ne grüne, pinke oder blaue scheibe ist und ob diese 11x15 oder 5x5cm Gross ist. Auch ein Zettel auf dem Ankunft 12:15 oder 12 Uhr 15 oder ne gemalte Uhr oder Viertel 1 steht sollte kein Thema sein. Verkehrszeichen hingegen sind eindeutig festgelegt, international fast identisch und ganz klar zu identifizieren. Wobei es auch hier unterschiede gibt, das Ossiampelmännchen kann man als Wessi aber trotzdem deuten.
Zitat:
Original geschrieben von wazzup
Genau! Und das steht so im Gesetz, also muss es ja richtig seinZitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Es ist sch****egal ob die einem was tut oder nicht - sie ist NICHT ZUGELASSEN, da sie als Verkehrszeichen gewertet wird!! Da frage ich mich, was daran (StVO Bild 319) so schwer zu begreifen ist?! Es kann ein Bußgeld geben, muss es aber nicht. In diesem Fall - Pech gehabt.
(...)
auweia, der grosse forumsrevoluzzer holt wieder zur grossen anarchiekeule aus.....das forum bebt 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Na dann würde ich sagen wir bitten dich mal dieses Wochenende zu basteln. 🙂
Obwohl, mit Material - besorgen usw... Also bis nächste Woche Sonntag 20:00 Uhr würden wir gern von dir eine gebastelte Parkscheibe sehen die die amtlichen Vorgaben erfüllt. Incl. DIN Schrift und Zahlen.
(gut die kann man sich vermutlich besorgen und dann als Schablone ausschneiden? Also theoretisch mag es wirklich machbar sein - aber wer tut sowas?)
Du begreifst leider gar nicht, auf was ich hinaus wollte.
Die Parkscheibe mag von Gesetzeswegen bestimmte Spezifikationen erfüllen müssen - ob die alle sinnvoll sind, sei mal dahin gestellt.
Wer aber in der Lage ist, eine Parkscheibe "nach der Norm" zu fertigen, darf das.
Wer als Privatperson in der Lage ist, einen 100er "nach Norm" zu fertigen, kommt im Zweifel ins Gefängnis.😁
Deshalb ist auch der Vergleich zu Personalausweis und Fahrzeugschein falsch.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
eine parkscheibe hat blau ... zu sein. ein fahrzeugschein is auch grün/weiss ... ebenso wie man sich mit einem perso und nicht mit der knax club karte auszuweisen hat. is ja ganz einfach. oder nimmst du auch pinke 100€ scheine an ...
Zitat:
Original geschrieben von wazzup
Genau! Und das steht so im Gesetz, also muss es ja richtig sein!!!! Gesetze kommen ja von Gott persönlich und dürfen nicht in Frage gestellt werden! Und jeder muss jedes Gesetz kennen, sonst gibts eine Strafe! Nur blau ist legal, warum und weshalb, danach muss man nicht fragen. Es ist ja schliesslich Gesetz!Zitat:
Merkste was? Nur weil irgendwer mal gemeint hat das ne Parkscheibe Blau und 11x15cm gross zu sein hat (völlig willkürliche Werte) stellt das für den Staat eine legitimation da die Hand aufzuhalten bei farbliche Abweichung? Ja doch, das klingt plausibel. Das ist Willkür in Reinstform, nichts anderes.
Eine Parkscheibe ist kein Verkehrszeichen, keine Urkunde und auch kein Geschenk Gottes.
Es ist einfach eine Anzeige zu welcher Zeit man geparkt, damit kontrollierbar ist ob man sich als braver Bürger an die Hochstparkzeit hält. So einfach ist das.
Von paraktischer Seite her also nichts anderes als ne Uhrzeitangabe, und die Uhr zu lesen lernt man in der 1. Klasse oder sogar noch früher. Es ist also völlig wurscht ob da nun ne grüne, pinke oder blaue scheibe ist und ob diese 11x15 oder 5x5cm Gross ist. Auch ein Zettel auf dem Ankunft 12:15 oder 12 Uhr 15 oder ne gemalte Uhr oder Viertel 1 steht sollte kein Thema sein. Verkehrszeichen hingegen sind eindeutig festgelegt, international fast identisch und ganz klar zu identifizieren. Wobei es auch hier unterschiede gibt, das Ossiampelmännchen kann man als Wessi aber trotzdem deuten.
Der Hau-drauf-auf-den-Staat-
wazzuphatte mal wieder einen Erguss😁
Gib mal Format und Farbe der Parkscheibe frei: Da machen sich doch genau Leute wie du einen Spaß daraus, die Politessen etc. zu ärgern. Parkscheiben im Briefmarkenformat, mit undefinierbaren Zahlen verziert, in möglichst dunklen Farben zwecks schlechter Erkennbarkeit, achteckig oder Rautenfom. Und an all diese möglichen Auswüchse müssen die Verantwortlichen wohl gedacht haben. Aber so weit denken muss man ja erst mal können😛
Zitat:
Original geschrieben von wazzup
Genau! Und das steht so im Gesetz, also muss es ja richtig sein!!!! Gesetze kommen ja von Gott persönlich und dürfen nicht in Frage gestellt werden! Und jeder muss jedes Gesetz kennen, sonst gibts eine Strafe! Nur blau ist legal, warum und weshalb, danach muss man nicht fragen. Es ist ja schliesslich Gesetz!
Natürlich darfst Du Gesetze und Verordnungen hinterfragen ! Nur frage ich mich hier immer und immer wieder warum das viele derer bei der "kleinen Politesse", dem "kleinen Verwaltungsangestellten" und der gleichen machen wollen ?! Traut ich euch nicht an die "Großen" ? Dazu fehlt dann wohl der Arsch in der Hose ! Geht zu eueren Wahlkreisabgeordneten, schreibt Briefe an die zuständigen Ministerien, was auch immer. Klar, kostet Zeit und Mühe, aber dass sollte es einem doch im Kampf gegen diese immer und überall stattfindende behördliche Abzocke die nichts weiter im Sinn hat den freien deutschen Bürger klein zu halten oder zu vernichten wert sein, oder ?!
Da werden Anwälte bemüht wegen Pipi ! Klar, die freuen sich natürlich wenn da wieder so ein blöder abgezockter Hansel aufkreuzt und ein Faß aufmacht. Glaubt mir: Leichter kann sich die Anwaltsgehilfin...ääähhh..... der Herr Rechtsanwalt keine goldene Nase verdienen. Klar, ist ja egal denn schließlich zahl es ja nicht "ich" sondern die Rechtsschutzversicherung. Wobei alleine diese Aussage der Beste Beweis für nicht vorhandene Intelligenz ist.
Ergo: Hinterfragt, diskutiert, wehrt euch. Aber habt doch wenigstens den A... in der Hose an die Richtigen zu gehen und nicht an die kleinen unten die auch nur ihren Job machen !!!
Und glaubt mir: Im Endeffekt ist es der Politesse und dem Verwaltungsbeamten sowas von egal ob da nun einer den Strafzettel bezahlt oder nicht. Die kriegen ihr Geld so oder so (und das ist auch gut so). Und wenn der Stadt eben ein paar EUR bei den Einnahmen fehlen (unter anderem eben OWI-Gebühren): Na und ?! Dann werden eben Grund- oder Gewerbesteuern erhöht (und in Anbetracht dieser und ähnlicher Diskussionen bzw. der heldenhaften Revoluzzer finde ich das auch richtig gut ! Hochmit den Steuern, richtig hoch !!!)
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Gib mal Format und Farbe der Parkscheibe frei: Da machen sich doch genau Leute wie du einen Spaß daraus, die Politessen etc. zu ärgern. Parkscheiden im Briefmarkenformat, mit undefinierbaren Zahlen verziert, in möglichst dunklen Farben zwecks schlechter Erkennbarkeit, ...Zitat:
Original geschrieben von wazzup
...
Es würde sogar vollkommen ausreichen, daß der Gesetzgeber verlangt, daß die Parkscheibe den ihr zugedachten Zweck erfüllen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Gib mal Format und Farbe der Parkscheibe frei: Da machen sich doch genau Leute wie du einen Spaß daraus, die Politessen etc. zu ärgern. Parkscheiden im Briefmarkenformat, mit undefinierbaren Zahlen verziert, in möglichst dunklen Farben zwecks schlechter Erkennbarkeit, ...
Um dem vorzubeugen würde die Vorgabe der Mindestgröße von Scheibe und Schrift ausreichen.Es würde sogar vollkommen ausreichen, daß der Gesetzgeber verlangt, daß die Parkscheibe den ihr zugedachten Zweck erfüllen kann.
dann würden aber solche lustigen threads nicht entstehen..... 😛
Zitat:
Original geschrieben von eugain
dann würden aber solche lustigen threads nicht entstehen..... 😛Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Um dem vorzubeugen würde die Vorgabe der Mindestgröße von Scheibe und Schrift ausreichen.Es würde sogar vollkommen ausreichen, daß der Gesetzgeber verlangt, daß die Parkscheibe den ihr zugedachten Zweck erfüllen kann.
Das Problem wäre wohl viel mehr, daß einigen dann
die notwendige Orientierungim Leben fehlen würde.
Wenn man nicht mal gesagt bekommt, wie exakt genau eine Parkscheibe beschaffen sein soll, an was soll man dann noch glauben? 🙁
😉😉😉😉