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Parkschaden Versicherung möchte nicht zahlen

Guten Tag,

Ich habe seit etwa zwei Jahren einen Audi TT 8N. Jetzt ist mir vor kurzem jemand in mein Parkendes Auto gefahren.
Ich war leider nicht vor Ort, kam nur später zu meinem Fahrzeug. Der Unfallverursacher hatte die Polizei schon gerufen und es gemeldet.
Nun habe ich mit dem Unfallbericht der Polizei ein Gutachten machen lassen, welches auch der Versicherung des Gegners zugesendet wurde.

Da ich allerdings letzte Woche mit denen besprochen hatte, dass ich die Summe ausgezahlt haben möchte und definitiv die Reparatur nicht vornehmen werde, wollte ich hier um erweiterten Rat bitten.

Heute habe ich eine Email der Versicherung bekommen, in der wie folgt steht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die uns vorgelegte Kostenkalkulation zu dem Fahrzeugschaden haben wir prüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfung fügen wir bei.

Die benannte Reparaturwerkstatt,-------------, würde das Fahrzeug zu dem in dem Prüfbericht genannten Preis reparieren, wenn die Werkstatt mit der Reparatur beauftragt wird.

Bei der genannten Referenzwerkstatt handelt es sich um einen anerkannten und qualifizierten Fachbetrieb für Karosserie- und Lackarbeiten, der nach den strengen Vorgaben der DEKRA AG oder einer vergleichbaren Organisation (z.B.: Eurogarant, Identica) zertifiziert ist.
Die Reparatur in diesem Fachbetrieb erfolgt ausschließlich nach den Richtlinien der jeweiligen Fahrzeughersteller unter Verwendung von Originalersatzteilen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den entsprechenden Absatz in dem Prüfbericht.
Sollte der im Prüfbericht erwähnte Hol- und Bringservice in Anspruch genommen werden, setzen Sie sich bitte direkt mit der genannten Werkstatt in Verbindung.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 13.07.2010, VI ZR 259/09, entschieden, dass der Geschädigte eine fiktive Abrechnung nach einem Gutachten oder Kostenvoranschlag einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann, wenn er nachweist, dass sein Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist. Bei älteren Fahrzeugen ist der Geschädigte verpflichtet konkret darzulegen, dass sein Fahrzeug stets, d.h. lückenlos, in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.

Da uns bisher keine Nachweise vorliegen, können wir nicht nach der vorgelegten Kostenkalkulation abrechnen.
Bitte reichen Sie uns ggf. entsprechende Rechnungskopien ein.

Wenn Sie uns eine Reparaturrechnung vorlegen, dann würden wir auch die Mehrwertsteuer regulieren, die wir Ihnen bei einer fiktiven Abrechnung leider nicht erstatten können.

Viele Grüße

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34 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Juni 2024 um 14:20:13 Uhr:


Delle hat die ständige BGH-Rechtsprechung zutreffend wiedergegeben. Es ist absolut unnötig, in jedem Thema jedem Einzelnen das Recht der Unfallregulierung vom Urschleim bis zu den ganz oben hängenden Früchten der höchstrichterlichen Rechtsprechung immer wieder aufs Neue auszuführen, zu verteidigen und seine Zeit drain zu verschwenden, dass es beim nächsten Post schon wieder in Vergessenheit geraten sein wird. Verbringungskosten und Nutzungsausfall gehören zu diesen schon lange ausgelatschten Themen.

Genau so ist das. Und deshalb werde ich das auch Unterlassen.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 7. Juni 2024 um 16:17:21 Uhr:


Die Vertragswerkstatt der Versicherung berechnet keine Verbringungskosten.

Mir wäre das ganze zu blöd. Ich würde das Fahrzeug in die Werkstatt der Versicherung bringen lassen und hinterher das ganze begutachten lassen.

Gute Idee, und wer begutachtet das anschließend, wer zahlt die Kosten der Begutachtung?

Eine freie Lackiererei muß nicht schlecht sein, oft sind die besser als die Markenwerkstätten - nur eine Vertragswerkstatt einer Versicherung ist keine normale, freie Werkstatt. Die werden schon einen Grund haben, daß sie mit einer Versicherung einen Vertrag abschließen und zu günstigeren Sätzen arbeiten. Die guten Lackiererein beim mir in der Gegend sind alle gut ausgelastet und haben sowas nicht nötig.

Gerade beim Lackierer sieht man Pfusch als Laie nicht und auch ein Gutachter kann nicht alles sehen - z.B. ob beim Korrosionsschutz geschlampt wurde. Genau da wird gerne gespart. Wenn dann nach ein paar Jahren der Rost wütet ist die Gewährleistung längst um.

Oftmals machen die Markenwerkstätten das ja nicht selbst, sondern geben es an andere freie Werkstätten weiter. Das sind oft die gleichen, die auch im Auftrag der Versicherungen reparieren. Zum anderen gibt einem die Versicherung drei Jahre Gewährleistung auf das. Von daher ist das Risiko doch nicht so hoch.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 9. Juni 2024 um 10:19:56 Uhr:


Oftmals machen die Markenwerkstätten das ja nicht selbst, sondern geben es an andere freie Werkstätten weiter. Das sind oft die gleichen, die auch im Auftrag der Versicherungen reparieren.

Entsprechend sieht dann das Ergebnis aus. Ich habe einen Haftpflichtschaden an meinem A3 bei einem ortsansässigen VAG-Betrieb reparieren lassen. Grund war, daß das Auto noch in der Audi-Plus-Garantie war und ich nicht riskieren wollte, daß ich diese durch den Gang in eine freie Werkstatt verliere.

Das Ergebnis war ein Desaster. Beim ersten Versuch waren die überlackierten Lackkratzer sichtbar, weil die Heinis wohl gedacht hatten, Füller drüber jauchen reicht, bei der ersten Nachbesserung waren Lackläufer an dem Radhauskanten und beim dritten Anlauf gab es dann einen deutlichen Farbunterschied zwischen Stoßfänger und dem Rest. Außerdem waren jedesmal massiv Staubeinschlüsse drin, was zeigt, daß deren Lackierkabine wohl unter aller Kanone ist.

Zitat:

Zum anderen gibt einem die Versicherung drei Jahre Gewährleistung auf das. Von daher ist das Risiko doch nicht so hoch.

Und du meinst, nach drei Jahren ist man auf der sicheren Seite? Nach drei Jahren zeigt sich z.B. mangelhafter Korrosionsschutz noch nicht. Wenn man sein Auto bald verkauft, hat der Käufer dann das Problem.

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