Parkschaden Versicherung möchte nicht zahlen

Guten Tag,

Ich habe seit etwa zwei Jahren einen Audi TT 8N. Jetzt ist mir vor kurzem jemand in mein Parkendes Auto gefahren.
Ich war leider nicht vor Ort, kam nur später zu meinem Fahrzeug. Der Unfallverursacher hatte die Polizei schon gerufen und es gemeldet.
Nun habe ich mit dem Unfallbericht der Polizei ein Gutachten machen lassen, welches auch der Versicherung des Gegners zugesendet wurde.

Da ich allerdings letzte Woche mit denen besprochen hatte, dass ich die Summe ausgezahlt haben möchte und definitiv die Reparatur nicht vornehmen werde, wollte ich hier um erweiterten Rat bitten.

Heute habe ich eine Email der Versicherung bekommen, in der wie folgt steht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die uns vorgelegte Kostenkalkulation zu dem Fahrzeugschaden haben wir prüfen lassen. Das Ergebnis der Prüfung fügen wir bei.

Die benannte Reparaturwerkstatt,-------------, würde das Fahrzeug zu dem in dem Prüfbericht genannten Preis reparieren, wenn die Werkstatt mit der Reparatur beauftragt wird.

Bei der genannten Referenzwerkstatt handelt es sich um einen anerkannten und qualifizierten Fachbetrieb für Karosserie- und Lackarbeiten, der nach den strengen Vorgaben der DEKRA AG oder einer vergleichbaren Organisation (z.B.: Eurogarant, Identica) zertifiziert ist.
Die Reparatur in diesem Fachbetrieb erfolgt ausschließlich nach den Richtlinien der jeweiligen Fahrzeughersteller unter Verwendung von Originalersatzteilen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den entsprechenden Absatz in dem Prüfbericht.
Sollte der im Prüfbericht erwähnte Hol- und Bringservice in Anspruch genommen werden, setzen Sie sich bitte direkt mit der genannten Werkstatt in Verbindung.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 13.07.2010, VI ZR 259/09, entschieden, dass der Geschädigte eine fiktive Abrechnung nach einem Gutachten oder Kostenvoranschlag einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann, wenn er nachweist, dass sein Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist. Bei älteren Fahrzeugen ist der Geschädigte verpflichtet konkret darzulegen, dass sein Fahrzeug stets, d.h. lückenlos, in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.

Da uns bisher keine Nachweise vorliegen, können wir nicht nach der vorgelegten Kostenkalkulation abrechnen.
Bitte reichen Sie uns ggf. entsprechende Rechnungskopien ein.

Wenn Sie uns eine Reparaturrechnung vorlegen, dann würden wir auch die Mehrwertsteuer regulieren, die wir Ihnen bei einer fiktiven Abrechnung leider nicht erstatten können.

Viele Grüße

34 Antworten

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 06. Juni 2024 um 15:24:28 Uhr:


So wie ich den TE verstehe möchte der TE ja fiktiv abrechnen. Nur die Versicherung möchte das nicht

Das steht nirgends.

Nur die Versicherung will als Basis die Stundensätze ihrer Partnerwerkstatt ansetzen.

Welche Stundensätze der Gutachter des TE angesetzt hat, ist noch nicht mitgeteilt worden.

Hier einmal der Prüfbericht der Gegenseite.

Darunter ein Ausschnitt aus dem 15 Seitigem Gutachten.

Screenshot_20240606_160338_Microsoft 365 (Office).jpg
Screenshot_20240606_160345_Microsoft 365 (Office).jpg
Screenshot_20240606_150708_OneDrive.jpg

Ok, dein SV hat schon mal eine Reparaturwerkstatt benannt. Das ist auch gut so.

Diese Werkstatt berechnet UPE Aufschläge und auch Verbringungskosten.

Somit wären die auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten, dass dies nur bei konkreter Abrechnung erfolgt ist Quatsch und Wunschdenken des Versicherer.

Das Problem ist hier, ob "deine" Werkstatt "besser" ist, als die im Prüfbericht angeführten Werkstätten.

Es dürfte schwierig werden diesen Nachweis zu führen. Von daher ist das kein guter Ansatz.

Du solltest als nächstes mal herausfinden, ob die angegebenen "Referenzwerkstätten" tatsächlich zu diesen Stundensätzen reparieren. Es kommt nämlich häufg vor, dass die in den Kürzungsberichten angegebenen Stundensätze deutlich untersetzt angegeben werden. (Bei der letzen Prüfung hier bei uns haben wird festgestellt, dass die Aushanglöhne 60 € höher waren, wie im Bericht angeführt).

Das wäre noch ein Ansatz.

Ansonsten solltest du überlegen, ob du hier weiter vorgehen möchtest, die Differenzen kannst du wohl nur juristischer Hilfe einfordern, aber ob du jetzt noch einen Anwalt findest, der für die Differenz für dich tätig wird dürfte sehr schwierig werden.

Versuch das mal mit dem erfragen der Stundensätze, dass könnte dein SV für dich in Erfahrung bringen, in dem er dort anrufut unter dem Vorwand, er soll ein Gutachen erstellen und sein Kunde möchte dort reparieren, daher braucht er die aktuellen Stundensätze. Da sind die werkstätten immer sehr erfreut und und geben Auskunft.

Dann kannst du dich ja nochmal hier melden und wir überlegen mal weiter

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 6. Juni 2024 um 15:24:28 Uhr:


So wie ich den TE verstehe möchte der TE ja fiktiv abrechnen. Nur die Versicherung möchte das nicht.

Steht wo?

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Die angegebene Referenzwerkstatt muss auch zumutbar sein, sprich nicht zig Kilometer entfernt. Statt anzurufen, wäre eine Fahrt dorthin vielleicht einfacher. Und dann "blöd" fragen, was die Reparatur so in etwa kosten würde.

@Dellenzaehler : Der Gag wird tatsächlich gerne gebracht. Die veralteten Stundensätze als aktuell angeben und so drücken. Passiert besonders oft zu Jahresbeginn, dann "passen" hier die Werkstätten ihre Preise an.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Juni 2024 um 16:54:55 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 6. Juni 2024 um 15:24:28 Uhr:


So wie ich den TE verstehe möchte der TE ja fiktiv abrechnen. Nur die Versicherung möchte das nicht.

Steht wo?

Im EP...

Nö, da sind ellenlange Ausführungen der Versicherung, aber an keiner Stelle wird einer fiktiven Abrechnung widersprochen. Ganz zum Schluss heißt es lediglich, dass "bei fiktiver Abrechnung die MwSt. nicht erstattet werden kann".

Zitat:

@tomold schrieb am 6. Juni 2024 um 19:20:47 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Juni 2024 um 16:54:55 Uhr:


Steht wo?

Im EP...

Nein, genau das steht da nicht. Da steht, dass die Versicherung nur auf Basis der Stundensätze von freien Werkstätten regulieren will und für die Erstattung der Stundensätze einer Markenwerkstatt Belege für die Wartung haben möchte. Ebenso wird ohne MwSt. erstattet, bis Rechnungen eingereicht werden.

"Ebenso wird ohne MwSt. erstattet, bis Rechnungen eingereicht werden."
Das nennt man dann fiktive Abrechnung...

Ist ja gut - ich war im Unrecht...

Das mit der Versicherung hatte ich mißverstanden.

Generell scheint mir die fiktive Abrechnung der Versicherung nicht so unfair zu sein...

@ Dellenzähler:

Zitat:

Diese Werkstatt berechnet ... und auch Verbringungskosten.

Somit wären die auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten

Wärst du bitte so nett und würdest mir das erklären, gerne auch mit einem Urteil?

Der TE will nicht repariert haben, d.h. das Fahrzeug muss nicht verbracht werden. Warum sollte die Versicherung das dann bezahlen müssen?

Delle hat die ständige BGH-Rechtsprechung zutreffend wiedergegeben. Es ist absolut unnötig, in jedem Thema jedem Einzelnen das Recht der Unfallregulierung vom Urschleim bis zu den ganz oben hängenden Früchten der höchstrichterlichen Rechtsprechung immer wieder aufs Neue auszuführen, zu verteidigen und seine Zeit drain zu verschwenden, dass es beim nächsten Post schon wieder in Vergessenheit geraten sein wird. Verbringungskosten und Nutzungsausfall gehören zu diesen schon lange ausgelatschten Themen.

Zitat:

@Atemschutzausbilder schrieb am 7. Juni 2024 um 14:03:12 Uhr:



Der TE will nicht repariert haben, d.h. das Fahrzeug muss nicht verbracht werden. Warum sollte die Versicherung das dann bezahlen müssen?

Aber wenn es repariert werden würde, müsste es verbracht werden. Das Verbringen zählt daher zu den (fiktiven) Reparaturkosten.

@Atemschutzausbilder

"Wärst du bitte so nett und würdest mir das erklären, gerne auch mit einem Urteil?"

Urteile und Rechtsprechung gibt es dazu zuhauf.

"Der TE will nicht repariert haben, d.h. das Fahrzeug muss nicht verbracht werden. Warum sollte die Versicherung das dann bezahlen müssen?"

Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, fallen auch keine Reparaturkosten an. Warum soll die Versicherung dann hier überhaupt etwas bezahlen?

Finde den Fehler..........

Die Vertragswerkstatt der Versicherung berechnet keine Verbringungskosten.

Mir wäre das ganze zu blöd. Ich würde das Fahrzeug in die Werkstatt der Versicherung bringen lassen und hinterher das ganze begutachten lassen.

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