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Parkschaden - Rückstufung vermeiden

Themenstarteram 26. August 2012 um 3:48

Gestern habe ich beim Zurückfahren einen anderen Wagen leicht touchiert, da ich ihn übersehen, nicht wahrgenommen hatte. Dummerweise habe ich auf den letzten Metern nur in den rechten Außenspiegel geschaut. Links, schräg hinter mir wartete der andere Fahrer und dachte, ich käme noch an ihm vorbei (ich wollte rückwärts in eine Einfahrt setzen, um geradeaus weiter zu fahren.

 

Die Schäden sind überschaubar, beim Unfallgegner ist der Lack an der Frontschürze etwas beschädigt (ist aber auch Dreck an der Frontschürze, keine Dellen). Aber bei den Plastikschürzen weiß man ja nie, was die Werkstatt daraus für einen Schaden macht. Da die Versicherungen den Versicherungsnehmer leider stark zurückstufen, bin ich ja fast gezwungen, den Schaden selber zu bezahlen.

 

In den Infos von der Versicherung (R+V 24) habe ich gelesen, dass ich dann in der Haftpflicht von jetzt SF21 nach SF10 zurückgestuft würde. Ist so ein großer Sprung üblich? Oder kann das jede Versicherung so machen, wie sie es für gut hält?

Bis zu welcher Schadenhöhe macht es dann Sinn, den Schaden freiwillig selbst zu bezahlen? Und welche Kosten würden mir dann in Rechnung gestellt, nur die Reparaturschäden oder alles weitere (Gutachter etc.) auch?

 

Bild hochladen klappt nicht. Anstatt dessen gibt's einen Link:

 

http://up.picr.de/11620859af.jpg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Du kannst auch erst einmal über die VK regulieren lassen und dir dann 6 Monate überlegen, ob du den Schaden zurückkaufen möchtest.

Es wurde schon richtig gesagt: Diese Möglichkeit besteht vom Grundsatz her nur in der Haftpflichtversicherung.

In der Kaskoversicherung nur teilweise - hier muss man in die eigenen Vertragsbedingungen sehen, ob die Möglichkeit gegeben ist.

 

Alternativ käme noch in Betracht, den Schaden über VK regulieren zu lassen und dann die VK nach der Regulierung zu kündigen.

Nach einem Jahr kann man dann wieder VK in den Vertrag einschliessen und es wird wieder die SFR-Klasse aus dem Haftpflichtvertrag zugrunde gelegt.

Somit ist die Rückstufung umgangen - zu dem Preis eben, dass man ein Jahr lang ohne Vollkaskoversicherung unterwegs ist.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

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am 26. August 2012 um 15:26

Die Rückstufung erfolgt 2013 in die SF-Klasse 10 (45%) – bei schadenfreiem Verlauf wärst du in die SF-Klasse 22 (30%) gestuft worden.

 

Um wieder in den Genuss von 30% zu gelangen, musst du die nächsten 13 Jahre wieder unfallfrei durch die Lande fahren.

 

SF 10+11 = 45% (2x15%=+30% Mehraufwand gegenüber schadenfreiem Verlauf)

SF 12-15 = 40% (4x10%=+40% Mehraufwand gegenüber schadenfreiem Verlauf)

SF 16-21 = 35% (6x5%=+30% Mehraufwand gegenüber schadenfreiem Verlauf)

 

Macht 100% Mehraufwand für die nächsten 13 Jahre. Anhand deines derzeitigen Beitrages kannst du nun selbst ausrechnen, bis zu welchem Aufwand sich eine Rückzahlung an deinen KH-Versicherer lohnt.

 

@TE

 

Ich meinte den Rabattretter, den man ab SF2 für etwa 10% Mehrprämie buchen kann, nicht die in Komforttarifen lt Bedingungen vorhandene Besserstufung (SF25 nach SF22)

Themenstarteram 26. August 2012 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Die Rückstufung erfolgt 2013 in die SF-Klasse 10 (45%) – bei schadenfreiem Verlauf wärst du in die SF-Klasse 22 (30%) gestuft worden.

Um wieder in den Genuss von 30% zu gelangen, musst du die nächsten 13 Jahre wieder unfallfrei durch die Lande fahren.

SF 10+11 = 45% (2x15%=+30% Mehraufwand gegenüber schadenfreiem Verlauf)

SF 12-15 = 40% (4x10%=+40% Mehraufwand gegenüber schadenfreiem Verlauf)

SF 16-21 = 35% (6x5%=+30% Mehraufwand gegenüber schadenfreiem Verlauf)

Macht 100% Mehraufwand für die nächsten 13 Jahre. Anhand deines derzeitigen Beitrages kannst du nun selbst ausrechnen, bis zu welchem Aufwand sich eine Rückzahlung an deinen KH-Versicherer lohnt.

Danke! Ist ja einfach. Wenn ich ungeachtet der Teuerungsraten und steigenden Versicherungssteuern einfach mal meinen derzeitigen Beitragssatz nehme, komme ich in 13 Jahren auf, grob gerechnet, etwas weniger als 10.000 €. Bezahlen müsste ich dann tatsächlich das Doppelte. Das würde bedeuten, dass, vorausgesetzt ich fahre dieses Fahrzeug solange, ein Schaden bis zu einer Höhe von fast 10.000 € es noch wert wäre selbst zu bezahlen. Da der Schaden schätzungsweise vielleicht 1500 - 2000 beträgt (höchstens), ist die Sache klar. Dann verstehe ich allerdings nicht, weshalb die Versicherung mich nur bei Schäden unter 1000,- € informiert.

ich würde lieber einen anruf bei der versicherung machen, die sagen dir ohne umschweife bis zu welcher summe sich was lohnt. ;)

am 26. August 2012 um 16:51

@TE

Du machst sicherlich einen Berechnungsfehler. Nimm deine derzeitige KH Jahres-Prämie und berechne davon 100 Prozent. Das ist dein derzeitiger Rückstufungsschaden für die nächsten 13 Jahre. 

 

Beispiel: Derzeitige KH-Jahresprämie bei 35% = 350 Euro - 100% = 1.000 Euro = Rückstufungsschaden für die nächsten 13 Jahre hochgerechnet (Prämienveränderungen durch Beitragserhöhungen oder Fahrzeugwechsel nicht eingerechnet).

Themenstarteram 26. August 2012 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@TE

Du machst sicherlich einen Berechnungsfehler. Nimm deine derzeitige KH Jahres-Prämie und berechne davon 100 Prozent. Das ist dein derzeitiger Rückstufungsschaden für die nächsten 13 Jahre. 

Beispiel: Derzeitige KH-Jahresprämie bei 35% = 350 Euro - 100% = 1.000 Euro = Rückstufungsschaden für die nächsten 13 Jahre hochgerechnet (Prämienveränderungen durch Beitragserhöhungen oder Fahrzeugwechsel nicht eingerechnet).

Kann sein, dass ich einen Scheiß gerechnet habe ...

So wären's nur 683,- €. Dann lohnt sich eine teure Versicherung mit Agentur ja nie. Da hätte ich 300 -400 € für HF und VK mehr bezahlt.

Die Frage ist aber, was passiert mit der VK, wenn ich die Regulierung nicht in Anspruch nehme. Behalte ich dann meine SF 21 auf jeden Fall?

Denn wenn ich da runtergestuft werde sieht's schon anders aus. Dann beträgt der Runterstufungsschaden schon über 2000,- €.

Hier kann der Rückstufungsschaden auf der Grundlage der Prämien, Stand 1.1.2011,

ausgerechnet werden:

 

www.test.de/.../

 

 

O.

Themenstarteram 26. August 2012 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Hier kann der Rückstufungsschaden auf der Grundlage der Prämien, Stand 1.1.2011,

ausgerechnet werden:

www.test.de/.../

 

O.

Ergibt dann 683 nur für die HF und zusammen 1359 ...

am 26. August 2012 um 19:56

Zitat:

Original geschrieben von SaintALfonzo

 

Die Frage ist aber, was passiert mit der VK, wenn ich die Regulierung nicht in Anspruch nehme. Behalte ich dann meine SF 21 auf jeden Fall?

 

Denn wenn ich da runtergestuft werde sieht's schon anders aus. Dann beträgt der Runterstufungsschaden schon über 2000,- €.

Eine Rückstufung erfolgt nur zu dem Vertrag, zu dem dein Versicherer auch Leistungen erbracht hat. Nimmst du die VK nicht in Anspruch, betrifft die Rückstufung auch nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Du hast dann in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkasko zwei unterschiedliche Schadenfreiheitsrabatte. Nichts aussergewöhnliches.

am 28. Januar 2013 um 13:10

Hallo,

bin vor ca. 3 Wochen mit meinem Wagen gegen ein Transporter gefahren auf einem Parkplatz, bei mir ist ein Kotflügel eingedellt mit einem langen Lackkratzer. ( mit ca 1km/h angeditscht beim ausparken)

Am Transporter war nichts, auf Halter gewartet, kein Austausch von Daten, keine Polizei nichts weiter ...

:) Nun würde ich gerne wissen ob sich eine Reperatur über die Vollkasko mit 300€ Selbstteiligung lohnt.Kotflügel muss halt komplett ersetzt werden, sonst ist Augenscheinlich nichts zu erkennen, Fz ist voll fahrbereit, ist halt nur Optisch nicht mehr so hübsch.

Wollte das eigentlich so richten lassen ;) Aber wenn man so eine Versicherung schon hat?

Problem:

- Schaden schon lange her (+3Wochen)

- Keine Daten vom angeditschten FZ-Halter / bzw Kennzeichen (egal?!)

- Noch nie einen Kasko-Schaden gehabt, wie muss ich da überhaupt vorgehen? Habe Werkstatt Bindung und Selbstbeteiligung

- was soll ich denen sagen?!

Muss ich zu einer Werkstatt fahren um mir einen Kostenvoranschlag zu holen? Schickt die Versicherung mir einen Gutachter? Oder wie läuft das?

Denke das der Schaden auf keinen Fall mehr wie 1000€ kostet ... Kotflügel + Lackierung + Einbau ...

Hoffe ihr könnt mir helfen :) Möchte etwas vorbereitet sein auf evtle. Fragen der Versicherungs-Tante

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

Zunächst solltest Du mal ermitteln was die Reparatur kosten würde. Dazu reicht doch erst einmal ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Von "ich schätze mal" hast du wenig.

Danach solltest Du mal mit deinem Versicherungsmenschen reden. Der kann dir sagen ab welchem Betrag es sich lohnt die Vollkasko in Anspruch zu nehmen. Das wiederum ist abhängig von deiner Versicherung und deiner jetzigen SF-Klasse.

Das kann dir also mit den dürftigen Angaben hier niemand exakt beantworten

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

am 28. Januar 2013 um 13:53

Gehen wir von 1000€ - 300€ Selbstbeteiligung = 700€ aus.

SF4 70% Habe ich in der Vollkasko Typklasse 21

Wegen Werkstattbindung soll ich zu irgendeiner Werkstatt? Kostet mich +150€ in der Selbstbeteiligung bei freier Wahl. Habe auch gerade keine Partnerwerkstätten zur Hand.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

Aus dem Bauch heraus: lohnt nicht! Die erhöhten Versicherungsbeiträge fressen über die Jahre vermutlich mehr als die (geschätzten) 700 €, die Dir die Versicherung ersetzen würde. Wahrscheinlich sogar spürbar mehr ...

Aber die Versicherung zu fragen kostet ja nichts, große Hoffnungen solltest Du dir aber nicht machen.

Grüße

Superlolle

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

am 28. Januar 2013 um 14:12

Gerade mit denen gesprochen ... ;) wusste gar nicht das es bei denen auch soetwas wie einen "online chat" gibt.

Nungut wenn der Schaden unter 1600€ ist lohnt sich die regulierung über die Versicherung nicht. Wegen raufstufung auf 85% ab 2014 mein ich war das.

Das ist doch Scheiße :)

Oder Regulieren lassen und dann die Versicherung wechseln zum nächsten Zeitpunkt also November? Macht das Sinn?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

Nein! Dort wirst Du durch den Schaden auch höher, also genauso hoch wie bei der alten Versicherung, eingestuft. Die Geschichte ist damit hier zu Ende.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

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