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Parkschaden - Rückstufung vermeiden

Themenstarteram 26. August 2012 um 3:48

Gestern habe ich beim Zurückfahren einen anderen Wagen leicht touchiert, da ich ihn übersehen, nicht wahrgenommen hatte. Dummerweise habe ich auf den letzten Metern nur in den rechten Außenspiegel geschaut. Links, schräg hinter mir wartete der andere Fahrer und dachte, ich käme noch an ihm vorbei (ich wollte rückwärts in eine Einfahrt setzen, um geradeaus weiter zu fahren.

 

Die Schäden sind überschaubar, beim Unfallgegner ist der Lack an der Frontschürze etwas beschädigt (ist aber auch Dreck an der Frontschürze, keine Dellen). Aber bei den Plastikschürzen weiß man ja nie, was die Werkstatt daraus für einen Schaden macht. Da die Versicherungen den Versicherungsnehmer leider stark zurückstufen, bin ich ja fast gezwungen, den Schaden selber zu bezahlen.

 

In den Infos von der Versicherung (R+V 24) habe ich gelesen, dass ich dann in der Haftpflicht von jetzt SF21 nach SF10 zurückgestuft würde. Ist so ein großer Sprung üblich? Oder kann das jede Versicherung so machen, wie sie es für gut hält?

Bis zu welcher Schadenhöhe macht es dann Sinn, den Schaden freiwillig selbst zu bezahlen? Und welche Kosten würden mir dann in Rechnung gestellt, nur die Reparaturschäden oder alles weitere (Gutachter etc.) auch?

 

Bild hochladen klappt nicht. Anstatt dessen gibt's einen Link:

 

http://up.picr.de/11620859af.jpg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Du kannst auch erst einmal über die VK regulieren lassen und dir dann 6 Monate überlegen, ob du den Schaden zurückkaufen möchtest.

Es wurde schon richtig gesagt: Diese Möglichkeit besteht vom Grundsatz her nur in der Haftpflichtversicherung.

In der Kaskoversicherung nur teilweise - hier muss man in die eigenen Vertragsbedingungen sehen, ob die Möglichkeit gegeben ist.

 

Alternativ käme noch in Betracht, den Schaden über VK regulieren zu lassen und dann die VK nach der Regulierung zu kündigen.

Nach einem Jahr kann man dann wieder VK in den Vertrag einschliessen und es wird wieder die SFR-Klasse aus dem Haftpflichtvertrag zugrunde gelegt.

Somit ist die Rückstufung umgangen - zu dem Preis eben, dass man ein Jahr lang ohne Vollkaskoversicherung unterwegs ist.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

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Moin,

 

Bei der Rückstufung handeln die Versicherer (VR) unterschiedlich mit unterschiedlichen Tarifen.

 

Die sogenannten Basis-Tarife (Billigtarife) haben i.d.R. eine schlechtere Rückstufung als die Premium-Tarife.

 

Welche genauen Rückstufungen im Schadenfall sind, kannst Du in Deinen Bedingungen nachlesen.

 

Bei einigen Tarifen kann man den VR regulieren lassen und anschließend den alten SFR zurückkaufen, wenn es sich denn lohnt.

Es gibt Programme, in denen der Beitragsverlust/Schadenaufwand dargestellt werden kann im Verlauf der einzelnen Jahre.

 

U.U. lohnt es sich (gegen Mehrbeitrag) einen Rabattretter (1 Schaden im Kalenderjahr frei) einzuschließen.

 

Themenstarteram 26. August 2012 um 8:30

Danke für die Antwort!

Ich bin in einem Komforttarif, allerdings greift der Rabattretter erst bei SF25. Hat mich auch erst mal erstaunt, aber ist dann nicht weiter verwunderlich, dass die Versicherung die günstigste war.

Den SF kann ich zurückkaufen. Die Frage ist eben, wann lohnt es sich?

Da man ja nicht abschätzen kann, wie die Versicherungsprämien steigen und wie der eigene Schadenverlauf in der Zukunft ausschaut, ist es ein wenig Spekulation.

Aber wenn ich mich nicht täusche, kann man doch auch bei einem Schadenfall die Versicherung wechseln, oder?

Wenn Du bei Deinem Versicherer anrufst, können die Dir ganz genau sagen, bis wohin es sich lohnt den Schaden selbst zu bezahlen. Ist aber nicht ganz genau, weil ja immer unterstellt wird, dass Du den Wagen noch ewig fährst.

LEjockel

Themenstarteram 26. August 2012 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Ist aber nicht ganz genau, weil ja immer unterstellt wird, dass Du den Wagen noch ewig fährst.

LEjockel

Mir geht's auch erst mal nicht um den Kaskoschaden, mit dem kann ich leben. Werde entweder selbst löhnen oder es gar nicht erst reparieren lassen.

Mit der Versicherung muss ich ohnehin telefonieren, dann sehe ich weiter.

Ich meine auch die Haftpflicht, denn den Schaden kannst Du ja auch selbst zahlen. Aber auch da wird ja unterstellt, dass Du immer den Wagen fährst. Also Typklasse usw.

LEjockel

Rabattretter erst ab SF25??? Bei meiner Axa geht das schon ab 23 Jahren und SF4...Sind auch soweit ich gesehen habe nur knappe 100 Euro mehr im Jahr.

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

Rabattretter erst ab SF25??? Bei meiner Axa geht das schon ab 23 Jahren und SF4...Sind auch soweit ich gesehen habe nur knappe 100 Euro mehr im Jahr.

wenn man keine ahnung hat....:D

er meint den automatischen rabattretter, welcher bei den nun noch alten tarifen ab sf25 bei fast jeder versicherung vorhanden ist. dann ist ein schaden sozusagen frei, du wirst zwar gestuft bleibst aber bei 30%.

bei den neuen tarifen die nun kommen werden (bis sf35) ist dies nicht mehr der fall, desweiteren auch jetzt schon bei vielen internetverischerungstarifen ebenso nicht.

und ja die direktversicherungen haben meist, sehr krasse stufungstabellen. dies lernt der kunde eben nach einem unfall :D

mein tip an den te, einfach bei der versicherung anrufen und sich die grenzkosten inkl. sb mitteilen lassen, bis zu welcher höhe es sich lohnt den schaden selbst zu zahlen und ab wieviel € man doch besser die versicherung die regulierung übernehmen lassen sollte.

dazu kann der schaden dann auch innerhalb eines halben jahres zurückgekauft werden, in der haftpflicht...in der vk nicht!

Ah danke, wieder mal was gelernt....aber danke dass du erstmal so nett WENN MAN KEINE AHNUNG HAT...schreiben musstest...das liebe ich an diesem Forum...der nette Umgangston wenn Jemand mal nen Fehler macht...

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

 

dazu kann der schaden dann auch innerhalb eines halben jahres zurückgekauft werden, in der haftpflicht...in der vk nicht!

Bei der vom TE genannten Gesellschaft ist der Rückkauf auch in der Vollkasko möglich (AKB I.5.2).

Auch bei Direktversicherern gibt es Leistungsunterschiede.;).

 

 

Themenstarteram 26. August 2012 um 11:41

Inzwischen habe ich mir die Versicherungsbedingungen zu Gemüte geführt, auch mal mit einer anderen Gesellschaft verglichen.

In den Konditionen steht, dass mich die Versicherung informiert, soweit der Schaden 1000,- € nicht überschreitet. Soll das heißen, dass es sich über 1000,- € nicht lohnt sich den SF zurückzukaufen? Oder gilt über 1000,- die Option des Rückkaufs nicht mehr? Wundert mich ein wenig, da ich bei einer Rückstufung auf SF 10 dann doch wieder 11 Jahre bräuchte, um auf den aktuellen Stand zu kommen. In Relation zu wahrscheinlichen Schadenhöhe erscheint mir das hart. Denn bei einem deutlich höheren Schaden passiert auch nichts anderes.

Wenn ich nun die geschätzten Prämienerhöhungen über die 11 Jahre zusammenrechne, komme ich doch vermutlich auf eine höhere Summe als 1000,- €?

Dann verstehe ich nicht ganz, wie die VK dann eingestuft wird. Bleibt die SF, wenn ich meinen Schaden nicht regulieren lasse? Aus den Versicherungsbedingungen konnte ich das nicht schlüssig ersehen. Oder ist bei einer ohnehin erfolgenden Regulierung durch die Versicherung dann egal, und ich lasse auch meinen Schaden regulieren?

Bei dem Vergleich mit einer anderen (nicht online) Versicherung haben sich meines Erachtens keine Vorteile ergeben. Die Rückstufung ist ebenso wie bei meiner Online-Versicherung. den Rabattretter erkauft man sich durch eine deutlich höhere Prämie, in meinem Fall 400,-€/Jahr. Wenn man das über die mutmaßliche Versicherungszeit hochrechnet, gewinnt man meines Erachtens nichts. Dabei möchte ich noch erwähnen, dass ich noch 10% Rabatt für weitere bestehende Versicherungen bekäme ...

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

wenn man keine ahnung hat....:D

Schau Dir doch vorher erst mal die Konditionen der AXA an, bevor sowas kommt:

AXA mobil kompakt: beitragsfreier Rabattretter ab SF 25

AXA mobil komfort: beitragsfreier Rabattretter ab SF 20

Je nach Tarifjahr war der Rabattretter im besseren Tarif der AXA ursprünglich auch bei SF 25, dann SF 22 (?) und dann bei SF 20. Wie es bei der neuen Tarifgeneration ist, weiss ich grade nicht!

und du lies bitte mal warum ich dies so geschrieben habe und was ich geschrieben habe....das hier das größte problem bei manchem... ;)

ich habe allgemein gesprochen und sei mir nicht böse ich suche nicht die versicherungsbedingungen jeder xbeliebigen versicherung raus, um dem te der vorher zu geizig war eine beratung zu "kaufen" (über den etwas höheren beitrag und nachher rumheult weil er sich wundert was es doch für tolle unterschiede gibt) eine beratung im nachhinein zukommen zu lassen. der te ist im übrigen bei der r&v und nicht bei der axa... ;)

mein beitrag bezog sich auf den rabattretter, welcher beitragsfrei ist und wo andere meinen der wäre erst mit sf25 kaufbar. (an den verfasser der besagten nachricht, sry dann habe ich dich falsch verstanden)

ich möchte auch nicht behaupten, dass es keine guten direktversicherungen gibt. aber will der kunde dies? wenn ja kann er die unterschiede erkennen? und meistens ist der wichtigste unterschied für diese klientel der preis.

also die "billigste" versicherung genommen...denn mit der besseren und leistungstärkeren variante könnte er vielleicht im vergleich zum versicherer im agenturmodell nur 5€ sparen....dumm nur wenn der schuss dann im schadensfall nach hinten losgeht ;)

und mimro, mein letzter kenntnisstand ist, dass die automatischen rabattretter aus den tarif verschwinden. ausser in einigen premiumtarifen, bleibt er erhalten. die "standart"bedingungen haben dann keinen mehr. in meinen augen auch wieder kundenverarsche, ebenso dass hohe sfklassen teurer werden und niedirge billiger. so bekommt der unfallfreie fahrer die mehrkosten aufgehalst für führerscheinneulinge und unfallfahrer, welche nun sinkende beiträge für niedrigen sfklassen geniessen dürfen.

Themenstarteram 26. August 2012 um 14:20

Rumheulen tue ich meiner Meinung nach nicht. Ich versuche nur schon vor dem Gespräch mit der Versicherung herauszufinden, wie ich am besten klarkomme.

Wie ich vorher schon geschrieben habe, könnte es letztlich wenig Unterschied machen, ob man einen günstigen Direktversicherer wählt oder eine mit Agentur. Bei der Agentur bezahlt man von vornherein einen höheren Kurs, bei der Direktversicherung dann wie bei mir jetzt, wenn man zurückgestuft wird.

nicht so ganz, das mit dem rumheulen war auch nicht böse gemeint. trifft aber auf viele hier zu ;)

wenn du bei einer agentur gewesen wärst und der richtige ansprechpartner hätte dich schon auf die schlechtere rückstufungstabelle hinweisen können. ich gehe hier mal davon aus, dass du diese tabellen nicht verglichen hast...gelle :D

mein tip an dich steht ja oben anrufen und nachfragen wo die reise (€) hingeht. also bis zu welcher grenze es sich lohnt den schaden zurückzukaufen. ein anderer hat ja schon deinen tarif gesucht und festgestellt, dies geht sogar in der vk. also 6monate umsonst dispo :D

alles andere ist ja gesagt worden, denke ich.

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