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Parkschaden - Rückstufung vermeiden

Themenstarteram 26. August 2012 um 3:48

Gestern habe ich beim Zurückfahren einen anderen Wagen leicht touchiert, da ich ihn übersehen, nicht wahrgenommen hatte. Dummerweise habe ich auf den letzten Metern nur in den rechten Außenspiegel geschaut. Links, schräg hinter mir wartete der andere Fahrer und dachte, ich käme noch an ihm vorbei (ich wollte rückwärts in eine Einfahrt setzen, um geradeaus weiter zu fahren.

 

Die Schäden sind überschaubar, beim Unfallgegner ist der Lack an der Frontschürze etwas beschädigt (ist aber auch Dreck an der Frontschürze, keine Dellen). Aber bei den Plastikschürzen weiß man ja nie, was die Werkstatt daraus für einen Schaden macht. Da die Versicherungen den Versicherungsnehmer leider stark zurückstufen, bin ich ja fast gezwungen, den Schaden selber zu bezahlen.

 

In den Infos von der Versicherung (R+V 24) habe ich gelesen, dass ich dann in der Haftpflicht von jetzt SF21 nach SF10 zurückgestuft würde. Ist so ein großer Sprung üblich? Oder kann das jede Versicherung so machen, wie sie es für gut hält?

Bis zu welcher Schadenhöhe macht es dann Sinn, den Schaden freiwillig selbst zu bezahlen? Und welche Kosten würden mir dann in Rechnung gestellt, nur die Reparaturschäden oder alles weitere (Gutachter etc.) auch?

 

Bild hochladen klappt nicht. Anstatt dessen gibt's einen Link:

 

http://up.picr.de/11620859af.jpg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Du kannst auch erst einmal über die VK regulieren lassen und dir dann 6 Monate überlegen, ob du den Schaden zurückkaufen möchtest.

Es wurde schon richtig gesagt: Diese Möglichkeit besteht vom Grundsatz her nur in der Haftpflichtversicherung.

In der Kaskoversicherung nur teilweise - hier muss man in die eigenen Vertragsbedingungen sehen, ob die Möglichkeit gegeben ist.

 

Alternativ käme noch in Betracht, den Schaden über VK regulieren zu lassen und dann die VK nach der Regulierung zu kündigen.

Nach einem Jahr kann man dann wieder VK in den Vertrag einschliessen und es wird wieder die SFR-Klasse aus dem Haftpflichtvertrag zugrunde gelegt.

Somit ist die Rückstufung umgangen - zu dem Preis eben, dass man ein Jahr lang ohne Vollkaskoversicherung unterwegs ist.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von suchea6

 Macht das Sinn?

Nein,

denn die nachfolgende Versicherung bekommt die Höherstufung mitgeteilt.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

nein, denn die nächste Versicherung übernimmt deine dann aktuelle SF-Klasse. Keine Chance

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

am 28. Januar 2013 um 14:19

okay danke jungs ...

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

1.600€ klingen jetzt erst einmal nach mehr, als es wirklich ist.

Das haste mit 'nem kaputten Kotflügel und vlt. der Stoßstange locker zusammen.

Ich würde Kostenvoranschlag machen lassen und dann entscheiden.

Du kannst auch erst einmal über die VK regulieren lassen und dir dann 6 Monate überlegen, ob du den Schaden zurückkaufen möchtest.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

am 28. Januar 2013 um 15:49

zurückkaufen heisst was?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

1.600€ klingen jetzt erst einmal nach mehr, als es wirklich ist.

Das haste mit 'nem kaputten Kotflügel und vlt. der Stoßstange locker zusammen.

Ich würde Kostenvoranschlag machen lassen und dann entscheiden.

Du kannst auch erst einmal über die VK regulieren lassen und dir dann 6 Monate überlegen, ob du den Schaden zurückkaufen möchtest.

Das geht aber nicht in jedem Tarif.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Du kannst auch erst einmal über die VK regulieren lassen und dir dann 6 Monate überlegen, ob du den Schaden zurückkaufen möchtest.

Es wurde schon richtig gesagt: Diese Möglichkeit besteht vom Grundsatz her nur in der Haftpflichtversicherung.

In der Kaskoversicherung nur teilweise - hier muss man in die eigenen Vertragsbedingungen sehen, ob die Möglichkeit gegeben ist.

 

Alternativ käme noch in Betracht, den Schaden über VK regulieren zu lassen und dann die VK nach der Regulierung zu kündigen.

Nach einem Jahr kann man dann wieder VK in den Vertrag einschliessen und es wird wieder die SFR-Klasse aus dem Haftpflichtvertrag zugrunde gelegt.

Somit ist die Rückstufung umgangen - zu dem Preis eben, dass man ein Jahr lang ohne Vollkaskoversicherung unterwegs ist.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vollkasko - vor 3 Wochen Parkschaden selbst verursacht was nun?' überführt.]

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